bis wann galt die Kaution

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06.11.2007 13:10
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#26 RE: bis wann galt die Kaution
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Zitat von Wolfcuba
Nur zur Ergänzung auf die konkrete Frage "...Kaution" hier meine Erfahrung als konkrete Antwort:
a) 2001 Cubana eingeladen - keine Kautionsforderung (Rückkehrwilligkeit wohl wegen nino vorausgesetzt), gabs aber wohl in anderen Fällen, Ermessensentscheidung
b) 2003 andere Cubana eingeladen (ohne Bindungen) - gefordert wurden von mir 2.000 Euro Kaution, zu deponieren bei meiner Bank zugunsten Deutsche Botschaft Habana. Dineres wurden nach Rückkehr meiner novia (sie hat dann direkt auf der Botschaft vorgesprochen, dann dauerte es noch 5 Wochen)durch Fax der Botschaft an meine Bank wieder freigegeben.
Das Ganze war jeweils ein ziemlich bürokratischer Akt; beim Faxen (meiner Bank an Botschaft) hat Auswärtiges Amt sehr unkompliziert über deren Amtsleitung geholfen (als meine Bankbearbeiterin nach zwei Tagen vergeblichen Fax-Versuchen am Ende war)-nochmals danke! Meine Bank kannte jedenfalls das ganze Verfahren nicht - und ist keine kleine Bank in der Hauptstadt.


danke, also gab es zwei verschiedene formen der hinterlegung. el lobo schrieb, er musste es in seiner gemeinde hinterlegen!


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07.11.2007 07:33
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#27 RE: bis wann galt die Kaution
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Tiendacubana
el lobo schrieb, er musste es in seiner gemeinde hinterlegen!

Das war in der Tat so und wurde aus Zeitgründen ein paar Tage vor dem geplanten Abflug
des Cunado so gehandhabt. Überweisung hätte auch gedauert ,also wurden 2500DM in der 300m
entfernten Zweigstelle der Sparkasse eingetütet und dann dem Insel Bürgermeister übergeben
derweil die Sekretärin auf Kopfbogen die Empfangsbescheinigung tippte. Dieses als Fax von meinem
Anschluß nach HAV und am folgenden Tag durfte Schwager das Visa abholen.
MfG El lobo


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