Rechtsexperten gefordert, Thema Schengen Visa

18.09.2007 11:54
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#1 Rechtsexperten gefordert, Thema Schengen Visa
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super Mitglied

Hallo, Kampf die 2te ist gestartet. Gestern war mein Novio - der vom 12.07. bis 08.08. bei mir hier in Deutschland zu Besuch war - wieder bei der Botschaft aufgeschlagen, um sein neues Visum zu beantragen, diesmal soll es für 3 Monate sein Jetzt bekomme ich eine Antwort seitens der Botschaft, mit der ich nicht so wirklich was anfangen kann. Also: Er kann ein Visum für 2 Monate haben - immerhin doppelt so lang wie beim letzten Mal - aber nicht für 3 und das aus folgendem Grund: Die Botschaft teilt mir gestern mit, daß er zwar in einem Halbjahreszeitraum 3 Monate raus darf, vom ersten Ausreisedatum gerechnet. Wäre hier gerechnet ab 12.07., somit dürfte er in diesem Halbjahr noch 2 Monate. Das aktuelle Visum soll laufen ab Mitte/Ende November. Heißt, der Rest des Visums fällt auf das nächste - nämlich das erste Halbjahr 2008. Soweit alles noch klar. Jetzt bekomm ich das Argument, daß die beiden Halbjahre und ein Besuchsvisum in dieser Zeit nicht nahtlos ineinander übergehen dürfen Soll irgendwo in den Schengen Acquis stehen und, daß zwischen den beiden Halbjahreszeiträumen 'zwingend' eine Ausreise aus den Schengen-Staaten stattfinden muß Wer kann mir helfen? Mein Novio hat am Donnerstag schon seinen 2. Termin bei der Botschaft, bis dahin sollte ich was geregelt bekommen haben und mir fällt momentan so gar nichts mehr dazu ein. Ich find auch nix dazu, wo das wirklich wörtlich so drin steht. Überall steht in einem Halbjahreszeitraum ist die Ausreise für Nicht-EU'ler für 3 Monate erlaubt. Von dieser Regelung mit 'zwingender Ausreise' und nicht ineinander übergehend kann ich nirgends was finden Freu mich schon auf zahlreiche Antworten und eine rege Diskussion


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18.09.2007 15:30 (zuletzt bearbeitet: 18.09.2007 15:37)
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#2 RE: Rechtsexperten gefordert, Thema Schengen Visa
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Wir hatten diese Frage schon einmal hier behandelt.

Weil der Link zum Amtsblatt der Europäischen Union – C 310/5 mit dem Titel: „GEMEINSAME KONSULARISCHE INSTRUKTIONEN an die diplomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungen der Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens, die von Berufskonsularbeamten geleitet werden“ nicht mehr funktioniert, hier die betreffende Stelle mit einer Ergänzung, welche sich auf das Schengener Besuchsvisum bezieht:

Art. 2.1.3 Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt oder Reisevisum - Visum für die mehrfache Einreise

Visum, durch das einem Drittausländer die Einreise in das Gebiet der Vertragsparteien für einen ununterbrochenen Aufenthalt oder verschiedene aufeinander folgende Aufenthalte mit einer Gesamtdauer von nicht mehr als drei Monaten pro Halbjahr ab dem Datum der ersten Einreise gestattet wird, soweit mit der Einreise nicht die Einwanderung angestrebt wird. Dieses Visum kann in der Regel für eine oder mehrere Einreisen erteilt werden.

Bestimmten Drittausländern, die sich z.B. aus geschäftlichen Gründen häufig in eine oder mehrere Vertragsparteien begeben müssen, kann das Visum für den kurzfristigen Aufenthalt für mehrere Aufenthalte ausgestellt werden, wobei die Gesamtdauer dieser Aufenthalte drei Monate pro Halbjahr nicht überschreiten darf. Die Gültigkeitsdauer dieses Visums für die mehrfache Einreise kann ein Jahr oder in Ausnahmefällen für bestimmte Personen mehr als ein Jahr betragen (siehe V 2, 2.1)


Versteh ich auch nicht, was die Visastelle mit „..., daß die beiden Halbjahre und ein Besuchsvisum in dieser Zeit nicht nahtlos ineinander übergehen dürfen“ meint. Verständnis hätte ich, wenn zwei 3-Monats-Visa nicht nahtlos in zwei Halbjahren ineinander übergehen dürfen, sodass daraus faktisch ein 6-Monats-Visum entsteht.

Mit Schengen Acquis ist das Abkommen selbst gemeint. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es noch andere bzw. detailliertere Ausführungsbestimmungen geben könnte und gehe davon aus, dass die Visastelle bei der erwähnte Feststellung hinsichtlich der „beiden Halbjahre“ und des „nahtlosen ineinander Übergehens“ eines Besuchsvisums ihrer eigenen Interpretation folgten.

Als ich bei der letzten Antragstellung um die Eintragung in das Besuchsvisum von 2 Einreise bat, haben sie es gemacht. Vielleicht bietest Du ihnen an, dass ihr über Weihnachten und Neujahr aus dem Schengenraum ausreisen und erst den dritten Monat im 1. Halbjahr 2008 hier aufhalten werdet. Aber sicher findest Du, wie bei Deinem 1. ten Kampf, die erfolgreiche Lösung.


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18.09.2007 16:33
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#3 RE: Rechtsexperten gefordert, Thema Schengen Visa
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@esperanto2: Danke Dir! Bis jetzt bin ich noch nicht fündig geworden im Bezug auf diese Ein-Ausreise-Bestimmung der Schengen-Staaten... Das muß doch irgendwo verankert sein???


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18.09.2007 17:58
#4 RE: Rechtsexperten gefordert, Thema Schengen Visa
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Das muß doch irgendwo verankert sein???[/quote]

Hallo Candela,
versuche doch mal auf dem Ausländeramt in Deiner Gemeinde nachzufragen, denen liegen auch alle Unterlagen über das Schengenvisum vor. Mir hat zum Beispiel der Mitarbeiter dort gesagt, "wenn sie ihr Mädchen mal für 6 Monate hier haben wollen, dann legen sie die einen drei Monate ans Ende und die zweiter drei Monate an den Anfang von den Halbjahren". Also geau das Gegenteil der Aussage der Botschaft. Außerdem hat er noch was anderst interpretiert ais die Botschaft, unser Ausländeramt geht nicht von einem halben Jahr, sonder so wie die Visumberechnung von 180 Tagen aus. Nun mußte ich das nie ausnützen, aber der freundliche Herr mußte ja sein Wissen auch aus offiziellen Daten haben.
Viele Grüße
Wolfgang


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18.09.2007 18:43
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#5 RE: Rechtsexperten gefordert, Thema Schengen Visa
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super Mitglied

@Bergmann: Genau das hab ich heut auch schon gemacht. Die nette Dame dort, sie kennt auch Asley, konnte mir spontan keine Antwort geben. Sie sagte mir aber zu sich heut Nachmittag schlau zu machen und ich soll sie morgen um 8.00 nochmal anrufen. Mal sehen, was sie mir dann dazu sagen kann. Der Herr bei der Botschaft in Havanna beharrt darauf. Ich hab heut nochmal mit ihm gemailt und ihm auch den Vorschlag gemacht nach den noch übrigen 2 Monaten für dieses Halbjahr in ein Nicht-Schengen-Land zu reisen und danach wieder einzureisen, hab ihn gefragt ob dies eine Möglichkeit sei und ob es evtl machbar wäre ihm ein Visum mit 2 Einreisen zu gewähren. Zur Antwort kam: Wie ich bereits erläutert habe, ist leider das von Ihnen vorgeschlagene Verfahren nicht möglich. Die erneute Einreise kann auch nur mit einem neu im Heimatland des Antragstellers ausgestellten Visum für den neuen Zeitraum erfolgen.Ich bedaure Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können. Was sagst du dazu?


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18.09.2007 21:12 (zuletzt bearbeitet: 18.09.2007 21:12)
#6 RE: Rechtsexperten gefordert, Thema Schengen Visa
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super Mitglied
zwischen 2 Aufenthalten müssen meines wissens nach 180 Tage vergangen sein! Man darf es nicht als 3 monate innerhalb von 180 Tagen interpretieren und die Monate dann zusammen legen. Sprich ein 6 Monate Schengenvisum gibt es nicht! max, aufenthaltsdauer ist 90 Tag!

mach dich mal bei http://www.info4aliens.de schlau - die haben da ganz gut Ahnung von den Themen!

_
Es agradable ser importante, pero más importante es ser agradable!
J. Martí


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19.09.2007 02:44
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#7 RE: Rechtsexperten gefordert, Thema Schengen Visa
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Zitat von Candela
ich soll sie morgen um 8.00 nochmal anrufen

Dann frag die nette Dame doch mal, ob sie Deinem Freund nicht die Teilnahme an einem Sprachkurs ermöglichen könne. Er könnte dann dem örtlichen Wasserballverein nicht nur zeigen wie man Wasserball spielt, sondern auch sagen was sie falsch machen.

Sollte Deine Verbündete bei der ABH ja sagen, könntest Du auf die Diskussionen und den Goodwill der Visasstelle in Havanna pfeifen und wenn Du willst, denen auch eine lange Nase zeigen.


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19.09.2007 10:27
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#8 RE: Rechtsexperten gefordert, Thema Schengen Visa
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super Mitglied

@esperanto2: Wie kann die Dame bei der ABH mir helfen mit eine Sprachkurs? Was müßte sie tun? Ich bekomm hier immer nur zu hören, daß die ABH im Bezug auf die Botschaft in Havana und die kubanischen Behörden nicht eingreifen. Also wie soll sie mir einen Sprachkurs vermitteln? Und wie müßte das vom Ablauf her aussehen?


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19.09.2007 11:14 (zuletzt bearbeitet: 19.09.2007 11:15)
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#9 RE: Rechtsexperten gefordert, Thema Schengen Visa
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Zitat von Candela
Wie kann die Dame bei der ABH mir helfen mit einem Sprachkurs?

Indem sie ihm zustimmt.

Dein Freund hat einen entprechenden Antrag bei der Visasstelle abzugeben. Die Visastelle hat diesen Antrag an die ABH weiterzuleiten und wenn deren Zustimmung bei der Visastelle vorliegt, hat diese ein nationales 3-Monat-Visum zu erteilen, mit welchen Dein Freund anschließend bei der ABH die Aufenthaltsgenehmigung nach deren Vorgaben erteilen wird. Eine zeitliche Begrenzung von 3 Monaten für irgendwelche Halbjahre gibt es da nicht.


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19.09.2007 12:24
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#10 RE: Rechtsexperten gefordert, Thema Schengen Visa
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@esperanto2: Du meinst also ein reguläres Sprachvisum. 20 Std. die Woche Unterricht etc. Das ist ne ganz schön teure Amgelegenheit


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19.09.2007 13:03
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#11 RE: Rechtsexperten gefordert, Thema Schengen Visa
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( Gast )

Zitat von Candela
Du meinst also ein reguläres Sprachvisum. 20 Std. die Woche Unterricht

Ja, einen Intensivsprachkurs. Die sinnvollste Art das Land verstehen zu lernen und wenn es sich nicht nur um einen Kurztrip handeln soll.

Ich kenne ja nicht die besonderen Umstände. Aber nach dem was ich verstanden habe, könnte der fragliche Verein etwas zum Sprachkurs beisteuern, wenn er dank kubanischer Entwicklungshilfe in eine höhere Klasse aufsteigen möchte.


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21.09.2007 11:39
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#12 RE: Rechtsexperten gefordert, Thema Schengen Visa
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

In Antwort auf:
Dann frag die nette Dame doch mal, ob sie Deinem Freund nicht die Teilnahme an einem Sprachkurs ermöglichen könne. Er könnte dann dem örtlichen Wasserballverein nicht nur zeigen wie man Wasserball spielt, sondern auch sagen was sie falsch machen.


So wie der ehemalige Superstar des cubanischen Wasserball, Ernesto Bicetdes aus Matanzas bzw. Habana, der spielt jetzt hier in der Wasserball-Oberliga.

Salu2


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21.09.2007 12:22
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#13 RE: Rechtsexperten gefordert, Thema Schengen Visa
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super Mitglied

@locoyuma zu: So wie der ehemalige Superstar des cubanischen Wasserball, Ernesto Bicetdes aus Matanzas bzw. Habana, der spielt jetzt hier in der Wasserball-Oberliga. Willst Du mich auf den Arm nehmen????? Ich frag hier um Rat um vernünftige Antworten zu bekommen und nicht, um mich veräppeln zu lassen. Hoffe Du bekommst auf Deine Fragen auch immer so super tolle Antworten


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21.09.2007 12:31
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#14 RE: Rechtsexperten gefordert, Thema Schengen Visa
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

In Antwort auf:
Ich frag hier um Rat um vernünftige Antworten zu bekommen und nicht, um mich veräppeln zu lassen. Hoffe Du bekommst auf Deine Fragen auch immer so super tolle Antworten


Habe nur meinen "SENF" zu Esperanto2s Komentar bezüglich "Wasserball zeigen und so" abgegeben.

Salu2


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21.09.2007 12:39
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#15 RE: Rechtsexperten gefordert, Thema Schengen Visa
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21.09.2007 13:24 (zuletzt bearbeitet: 21.09.2007 13:28)
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#16 RE: Rechtsexperten gefordert, Thema Schengen Visa
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( Gast )
Zitat von Esperanto
Ich kenne ja nicht die besonderen Umstände. Aber nach dem was ich verstanden habe, könnte der fragliche Verein etwas zum Sprachkurs beisteuern, wenn er dank kubanischer Entwicklungshilfe in eine höhere Klasse aufsteigen möchte.

Die Sache mit dem Wasserballverein und deren Beteiligung beim Sprachkurs meine ich durchaus ernst. Soweit ich Candela im Thread „Gibts sowas wie ein Sportvisum“ richtig verstanden habe, kann ich mir durchaus vorstellen, dass ein Wasserballspieler der kubanischen Nationalmannschaft für einen der 3 Wuppertaler Vereine von Interesse sein könnte und diese „ihm einen Job besorgen mit einem gewissen monatlichen Fixum, so daß er hier auf keinerlei staatliche Gelder angewiesen wäre.“

Zumindest aber könnten sie sich meines Erachtens an dessen Sprachkurs beteiligen, zumal der Vereinsvorstand sich offensichtlich schon mal über über ihn informierte.

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21.09.2007 13:46
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#17 RE: Rechtsexperten gefordert, Thema Schengen Visa
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super Mitglied

In Wuppertal gibts 3 Wasserballvereine??? Der Verein aus Krefeld hat letztlich dann doch gekniffen, die wollen ihn zwar haben, daß er für sie in der Liga spielt, aber wollen naürlich keine Verpflichtung eingehen (Einladung, Verpflichtungserklärung etc.), da sollte er einen Wisch auf Kuba ausfüllen lassen, von seinem Ex-Sport-Verein, in dem er schon einigen Jahren nicht mehr spielt, dieser sollte dann an die Association Kuba gehen, von dort an die LEN, von dort weiter an den Krefelder Verein und und und. Wette, wenn er dann im November hier ist, dann wollen die ihn wieder für den Verein haben, mal sehen was wir dann in den leider nur 2 Monaten die er hier ist, geregelt bekommen. Vielleicht zahlen sie ja dann die nächste Einladung und zahlen ihm die Sprachschule, das wär mal was Gutes.


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21.09.2007 13:58
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#18 RE: Rechtsexperten gefordert, Thema Schengen Visa
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( Gast )

In Antwort auf:
In Wuppertal...???

Stimmt, nicht Wuppertal sondern Krefeld. Für jemand aus dem Süden, der dort lieber durchfährt, macht das aber keinen großen Unterschied.


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