Schengen Visa

18.03.2006 05:38
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#1 Schengen Visa
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Schengen-Visabestimmungen von A-Z


I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1 Geltungsbereich

Aufgrund der Bestimmungen von Kapitel III Abschnitte 1 und 2 des "Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen" vom 19. Juni 1990, dem später Italien, Spanien, Portugal, Griechenland und Österreich beigetreten sind, gelten die folgenden gemeinsamen Vorschriften für die Prüfung von Visumanträgen für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten - einschließlich der Anträge auf Durchreisevisa -, gültig für das Hoheitsgebiet aller Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens(1).

Visa für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten unterliegen weiterhin den nationalen Verfahren und berechtigen lediglich zu einem Aufenthalt auf dem nationalen Hoheitsgebiet. Inhaber dieser Visa können jedoch durch das Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien reisen, um sich in das Hoheitsgebiet der Vertragspartei zu begeben, die das Visum ausgestellt hat, es sei denn, sie erfuellen die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a), d) und e) aufgeführten Einreisevoraussetzungen nicht oder sie stehen in der nationalen Ausschreibungsliste der Vertragspartei, durch deren Hoheitsgebiet die Durchreise begehrt wird..............

deutsch
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_do...&model=guichett

spanisch
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_do...=guichett&lg=es


Viel Spass wenn der Amtsschimmel wiehert


"No Sueñes Tu Vida,Vive Tu Sueño"


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