Namensgebung des Kindes

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21.06.2007 21:54 (zuletzt bearbeitet: 21.06.2007 21:55)
#1 Namensgebung des Kindes
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Rey/Reina del Foro
Hallo, wie schon kurz berichtet hat sich unsere Familie vergrößert. Nun stand natürlich die Frage im Raum, wie soll die Kleine heißen.
Vorname: schnell eine Einigung gefunden Lena Marie, kommt gut in Deutschland an und in Cuba dürfte man mit dem Namen auch keine Probleme haben.
Nachname: wir wollten den Familiennamen vom stolzen Papa und auch den 1.Familiennamen der Mama. Und was soll ich sagen, zu unserer Überraschung wurde dies ohne Zögern akzeptiert. Wir mussten lediglich noch ein Papier unterschreiben, das die Namensgebung von uns nach cub.Recht gewünscht wurde.

Noch kurz zur Info: Passiert in Deutschland - Bayern - Franken - Nürnberg. Papa: Deutsch, Mama: Cubana, mit unbefristeteten Aufenthaltstitel.

Saludos, Thomas

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21.06.2007 21:55 (zuletzt bearbeitet: 21.06.2007 21:56)
avatar  el carino ( gelöscht )
#2 RE: Namensgebung des Kindes
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el carino ( gelöscht )
...uuups
fehlanzeige

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21.06.2007 21:57
avatar  stendi
#3 RE: Namensgebung des Kindes
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In Antwort auf:
uuups
fehlanzeige


lol,das karnickel kam zu spät........

stendi


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21.06.2007 21:58
#4 RE: Namensgebung des Kindes
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
..uuups
fehlanzeige



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21.06.2007 22:03 (zuletzt bearbeitet: 21.06.2007 22:04)
avatar  el carino ( gelöscht )
#5 RE: Namensgebung des Kindes
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el carino ( gelöscht )
Zitat von shark0712
In Antwort auf:
..uuups
fehlanzeige




ich hatte deinen text zu schnell gelesen und was drunter gekritzelt was sich dann aber schon erübrigt hatte.


In Antwort auf:
das karnickel kam zu spät

das ist manchmal besser als zu früh!

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21.06.2007 22:47
avatar  camillo
#6 RE: Namensgebung des Kindes
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super Mitglied

Hallo,

also das ist mir völlig neu. Mir wurde gesagt dass ein deutscher Staatsbürger in D geboren auch nach deutschem Namensrecht benannt wird.
D.h. entweder Namen vom Vater oder der Mutter, auf garkeinen Fall einen "neuen" Namen, also einen der nicht identisch mit dem der Mutter oder des Vaters ist. In Cuba (im kub. Pass) bekommt das Kind dann auch den Namen aus der Geburtsurkunde und keine kubanische Doppelnamenkreation.

In welchem Standesamt (am besten Telnummer) habt ihr das gemacht?

Saludos

Achja Herzlichen Glückwunsch zum Papa sein !


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21.06.2007 22:51
avatar  stendi
#7 RE: Namensgebung des Kindes
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In Antwort auf:
In Cuba (im kub. Pass) bekommt das Kind dann auch den Namen aus der Geburtsurkunde und keine kubanische Doppelnamenkreation.


das erklär mal genauer.....bitte

stendi


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21.06.2007 23:09
#8 RE: Namensgebung des Kindes
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Rey/Reina del Foro

War mir klar, das es für Einige verwunderlich ist. Wir waren selber überrascht, das es ohne weiteres funktionierte. Wir sind eigentlich auch davon ausgegangen, das nur mein Familienname akzeptiert wird. Deshalb hab ich auch gleich dazu geschrieben, wo es so gehändelt wird. Hier für dich auch noch die Telefonnummer des Standesamtes Nürnberg 0911 231-0

Saludos, Thomas


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21.06.2007 23:11
#9 RE: Namensgebung des Kindes
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spitzen Mitglied

Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs an euch 3 ähhh 4 von Dayami und mir.

Saludos


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21.06.2007 23:12
#10 RE: Namensgebung des Kindes
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
In Cuba (im kub. Pass) bekommt das Kind dann auch den Namen aus der Geburtsurkunde und keine kubanische Doppelnamenkreation.



Das ist uns mal sowas von egal. Das Kind erhält einen dt. Pass und nichts Anderes.

Saludos, Thomas


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21.06.2007 23:13
#11 RE: Namensgebung des Kindes
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs an euch 3 ähhh 4 von Dayami und mir.



Gracias.


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22.06.2007 00:21
#12 RE: Namensgebung des Kindes
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sehr erfahrenes Mitglied

Meine Tochter hat meinen Doppelnamen bekommen und den halben Mamen meiner Frau,ich habe mich nur bei der Botschaft erkundigt und mein Nachname zählt als ein Name,da durch einen Bindestrich verbunden,


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22.06.2007 00:29
#13 RE: Namensgebung des Kindes
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Meine Tochter hat meinen Doppelnamen bekommen und den halben Mamen meiner Frau


Das arme Kind! Leutheuser-Schnarrenberger Rodriguez z. B.?

--

hdn

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22.06.2007 00:31
avatar  stendi
#14 RE: Namensgebung des Kindes
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In Antwort auf:
Leutheuser-Schnarrenberger Rodriguez



stendi


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22.06.2007 02:45 (zuletzt bearbeitet: 22.06.2007 03:33)
avatar  Hatuëy
#15 RE: Namensgebung des Kindes
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normales Mitglied
ist deutsches recht, namensgebung entweder nach deutschem recht oder nach dem des ausländischen partners frei wählbar.für cuba also (ersten) apellido des papá und den ersten der mamá.glückwunsch sharky0712!

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22.06.2007 03:43 (zuletzt bearbeitet: 22.06.2007 03:46)
avatar  ( Gast )
#16 RE: Namensgebung des Kindes
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( Gast )
In Antwort auf:
Und was soll ich sagen, zu unserer Überraschung wurde dies ohne Zögern akzeptiert. Wir mussten lediglich noch ein Papier unterschreiben, das die Namensgebung von uns nach cub.Recht gewünscht wurde.


Was ist daran neu????
Wurde von mir schon 2004 so praktiziert.
Vielleicht braucht Bayern ja etwas länger.

In Antwort auf:
mit unbefristeteten Aufenthaltstitel.

bei mir damals mit befristeten(3Jahre).

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22.06.2007 05:31
#17 RE: Namensgebung des Kindes
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sehr erfahrenes Mitglied

Ne Müller-Lüdenscheid Guevara


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22.06.2007 07:38
#18 RE: Namensgebung des Kindes
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Was ist daran neu????


Hab ich gesagt, das neu ist? Nein. Hab nur gesagt, das es machbar ist! Und wenn du hier liest, wirst du feststellen, das es dennoch nicht überall möglich ist!

Verstanden

Saludos, Thomas


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22.06.2007 09:05
#19 RE: Namensgebung des Kindes
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sehr erfahrenes Mitglied

In Antwort auf:
ist deutsches recht, namensgebung entweder nach deutschem recht oder nach dem des ausländischen partners frei wählbar

So kenne ich das auch.
Mir sagte man damals auch, daß das zweite (gemeinsame) Kind auch den selben Nachnamen wie das erste (gemeinsame) haben muß.


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22.06.2007 14:55
avatar  ( Gast )
#20 RE: Namensgebung des Kindes
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( Gast )

@tiburon0712
Du nicht allerdings camillo. Nicht so aggressiv bitte.
Desweiteren ist Deutschland nicht Cuba, wo alles, in jedem pueblo, anders gehandhabt wird.


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22.06.2007 16:59
avatar  camillo
#21 RE: Namensgebung des Kindes
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super Mitglied


Was meinst du (DASU) mit

"Du nicht allerdings camillo. Nicht so aggressiv bitte"

Ich war nicht aggressiv, warum auch?

und was ich nicht?

Klär mich bitte auf.


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22.06.2007 17:03
avatar  camillo
#22 RE: Namensgebung des Kindes
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super Mitglied

Zitat von stendi
In Antwort auf:
In Cuba (im kub. Pass) bekommt das Kind dann auch den Namen aus der Geburtsurkunde und keine kubanische Doppelnamenkreation.

das erklär mal genauer.....bitte


Wenn das Kind später mal den Wohnsitz in Kuba hat und deswegen den kubanischen Pass beantragt (geht erst bei Haupt-Wohnsitz in C)
wird in den kubanischen Pass der Name aus der deutschen Geburtsurkunde eingetragen und nicht das kubanische Namensrecht angewandt und den Nachnamen aus Vater/Mutter Apellido kreiert.

Saludos


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22.06.2007 17:23 (zuletzt bearbeitet: 22.06.2007 20:03)
avatar  ( Gast )
#23 RE: Namensgebung des Kindes
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( Gast )
bezog sich auf: NEU???
habe deine Schreibweise als aggressiv entfunden.

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22.06.2007 19:06
#24 RE: Namensgebung des Kindes
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Desweiteren ist Deutschland nicht Cuba, wo alles, in jedem pueblo, anders gehandhabt wird.


Wenn du dich da mal nicht irrst. Auch hier in Deutschland schaut es manchmal bei der Gesetzgebung von Bundesland zu Bundesland anders aus, gerade was Ausländerrecht betrifft.

Und immerschön auf die Smilis achten

Saludos, Thomas


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22.06.2007 20:00
avatar  George1
#25 RE: Namensgebung des Kindes
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Rey/Reina del Foro

Und so ist´s eigentlich in Dtl. gesetzlich geregelt :

Mit dem ersten Nachwuchs kommt das Namensrecht wieder zum Vorschein. Wie nennt man das Kind beim Nachnamen? Ganz einfach: wie die Eltern. Haben beide denselben Namen, bekommt den in der Regel auch das Kind. Weil mittlerweile Eheleute ihren jeweiligen Geburtsnamen beibehalten können, hat dies auch Auswirkungen auf den Nachnamen des Kindes, zuletzt höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen, müssen sich für einen Nachnamen entscheiden. Diese Entscheidung gilt übrigens auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder. Eine Kompromisslösung („das erste Kind erhält meinen Namen, das zweite deinen“) ist also nicht möglich.

Ein Doppelname aus den Nachnamen der Mutter und des Vaters ist ebenfalls nicht erlaubt. Dies würde, so das Bundesverfassungsgericht, im Laufe der Zeit zu undurchschaubaren Namensketten führen, wenn zwei Menschen mit einem Doppelnamen heiraten und deren gemeinsame Kinder fortan möglicherweise einen Vierfachnamen hätten. Sollte der Fall eintreten, dass die Eltern sich nicht auf einen Namen einigen können, überträgt das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis auf eines der beiden Elternteile.

Auch unverheiratete Leute bekommen Kinder und müssen Namen vergeben. Haben beide vor Geburt ein gemeinsames Sorgerecht, können sie wählen, welchen Familiennamen das Kind bekommt. Genau wie bei verheirateten Eltern mit unterschiedlichen Namen legen sie sich einmal fest und die Entscheidung gilt auch für weitere Kinder. Liegt kein gemeinsames Sorgerecht vor, bekommt das Kind erst einmal automatisch den Familiennamen der Mutter.

Doch den können die Eltern nachträglich ändern. Nämlich dann, wenn beide eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben oder wenn sie später noch heiraten und anders heißen wollen. Solange das Kind noch klein ist, muss es nicht zustimmen. Ab dem Alter von fünf Jahren müssen die Eltern auch seine Erlaubnis einholen.

Von mir aber trotzdem :
1.) Glückwunsch zum Kind und
2.) Glückwunsch zum illegalen Dreifachnamen


_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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