Nach Erteilung des Visas

06.10.2006 23:11
avatar  serena ( gelöscht )
#1 Nach Erteilung des Visas
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serena ( gelöscht )

Die deutsche Botschaft hat meinem Freund heute das Besuchsvisum erteilt!!! Er kann seinen Pass mit dem Stempel am Montag abholen. Sie haben ihn gefragt wann er nach Deutschland reisen wolle und er sagte im Dezember. Sie meinten, dass das Visum dann ab dem 01.12.06 gilt.
Jetzt meine Frage: Gilt es dann NUR vom 01.12. bis zum 30.12. oder gilt es ab dem Tag der Einreise für 30 Tage (also zum Beispiel 10.12. bis 09.01.07)??? (denn wir wissen ja nicht, wie lange das mit der PVE dauert)
Ich hab hier schon nach Antworten gesucht, allerdings bin ich aus denen nicht so ganz schlau geworden....

Und dann noch eine zweite Frage: in der Info-Sparte befinden sich 2 "Anleitungen" zum Einladungsverfahren. In der einen steht, dass man außer der PVE auch noch ein polizeiliches Führungszeugnis braucht; in der anderen steht davon nichts. Kurz: was genau müssen wir jetzt außer PVE und Flugtickets noch organisieren?

Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Vielen Dank schon mal im voraus!


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06.10.2006 23:18
#2 RE: Nach Erteilung des Visas
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super Mitglied

hallo,

also, das visum wäre dann ab 01.12.06 90 Tage für die einreise gültig, und dann wiederum 90 Tage Aufenthalt ab tag der einreise in deutschland.

Um das Führungszeugnis würde ich mir keine gedanken machen, dass würde die Botschaft abfragen. Wenn er das visum bekommt, ist alles ok.

Dann nur noch viel Glück beim Warten auf die PVE.
___________________________________________________
Es agradable ser importante, pero más importante es ser agradable!
J. Martí


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06.10.2006 23:39
avatar  serena ( gelöscht )
#3 RE: Nach Erteilung des Visas
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serena ( gelöscht )

Okay, super! Vielen Dank!
Dann können wir jetzt nur noch hoffen, dass es wirklich schnell geht.......


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06.10.2006 23:40 (zuletzt bearbeitet: 06.10.2006 23:41)
avatar  Coppelia ( gelöscht )
#4 RE: Nach Erteilung des Visas
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Coppelia ( gelöscht )
PVE circa 20/25 tagen
______________________________________


VAMOS BIEN!
Ihr müßt mir noch 21 Tagen ertragen

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07.10.2006 00:12 (zuletzt bearbeitet: 07.10.2006 00:28)
avatar  ( Gast )
#5 RE: Nach Erteilung des Visas
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( Gast )
In Antwort auf:
Sie meinten, dass das Visum dann ab dem 01.12.06 gilt.

Der betreffende Ausschnitt eines Visums:



Im vorliegenden Beispiel wurde ein Visum für 90 Tage ausgestellt, nachdem zuvor der Botschaft der Einzahlungsbeleg für 2 Verlängerungsmonate der PVE vorgelegt wurde (sonst nur 30 Tage). Angegeben ist der Zeitraum innerhalb welcher die 90 Tage Aufenthalt in D (06.06. - 19.09.06) möglich ist. In diesem Fall wurde also eine Karenzzeit von zwei Wochen eingeräumt, in welcher sich der Beginn und damit das Ende der 90 Tage etwas verschieben lassen.

Wahrscheinlich wird die Botschaft eine ähnliche Karenzzeit von zwei Wochen eingeräumt haben, sodaß das angegebene Beispiel 10.12. bis 09.01.07 schon in Ordnung wäre.

Esperanto2


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07.10.2006 11:51
#6 RE: Nach Erteilung des Visas
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Rey/Reina del Foro

Schönes Foto. Hat nur einen kleinen Schönheitsfehler. Bei Anzahl der Einreisen steht nur eine "1", anstatt "mult".

e-l-a
_______________________________________________
Alles unter Privatreisen-Cuba.de
Reiseleitung: Mit mir als Reiseleiter in Kuba unterwegs.
Mailservice: E-Mails nach Kuba, auch wenn der Empfänger dort kein Internet hat.
Buchtipp: "Havanna auf allen Vieren - oder der Traum vom Leben auf Kuba"


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07.10.2006 12:34
avatar  pipo
#7 RE: Nach Erteilung des Visas
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Cubaliebhaber/in

Ich habe auch eine Frage dazu,

Mein Besuch kam aus Havanna am 18.08.06. Eigentlich dürfen die Kubaner 3 Urlaubsmonate hier verbringe. Nun lese ich in dem "Permiso S" von Immi. Fecha de Expedición (Ausstellungsdatum)04/07/06 und dabei Fecha de Vencimiento (Ablaufsdatum)02/10/06.
Jetzt bin ich unsicher ob nach kub. Gesetzen meinen Besuch am 02/10/06 schon zurück sollte oder die 3 Monate erst ab Abreisetag 18.08.06 gezählt werden.

Das Schengenvisum geht bis 20.10.06

Danke für die Antwort,

Pipo


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07.10.2006 13:29
#8 RE: Nach Erteilung des Visas
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Rey/Reina del Foro

@ pipo,

nach meinem Dafürhalten ist der angegebene Zeitraum die Spanne, innerhalb derer die Ausreise angetreten werden muß. Der Zeitpunkt der Rückkehr spielt dabei erst mal keine Rolle.
e-l-a
_______________________________________________
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07.10.2006 13:42
avatar  guzzi ( gelöscht )
#9 RE: Nach Erteilung des Visas
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guzzi ( gelöscht )

Bin der Meinung dass der Eintrag im Visum Gültig ist, denn das Visum geht ja zur Zentrale in Wien, wo sie Europäisch verwaltet werden. Ist auf jedenfall ratsam sich genau zu erkundigen, denn der Zoll schaut ja nur in den Eintrarg des Visums, das ist für ihn massgebend. Wann Ausgereist wurde ist nicht so wichtig, denke ich. Anruf an die Fremdenpolizei und der Fall ist geklärt. Auf jedenfall immer ein mutipl. eintragen lassen, auch wenn man der Ansicht ist dass es nicht gebraucht wird.


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07.10.2006 16:18
avatar  pipo
#10 RE: Nach Erteilung des Visas
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Cubaliebhaber/in

Zitat von el loco alemán
@ pipo,
nach meinem Dafürhalten ist der angegebene Zeitraum die Spanne, innerhalb derer die Ausreise angetreten werden muß. Der Zeitpunkt der Rückkehr spielt dabei erst mal keine Rolle.
e-l-a
_______________________________________________

Vielen Dank für die schnelle Antwort.



[quote="guzzi"]Bin der Meinung dass der Eintrag im Visum Gültig ist, denn das Visum geht ja zur Zentrale in Wien, wo sie Europäisch verwaltet werden. Ist auf jedenfall ratsam sich genau zu erkundigen, denn der Zoll schaut ja nur in den Eintrarg des Visums, das ist für ihn massgebend. Wann Ausgereist wurde ist nicht so wichtig, denke ich. Anruf an die Fremdenpolizei und der Fall ist geklärt. Auf jedenfall immer ein mutipl. eintragen lassen, auch wenn man der Ansicht ist dass es nicht gebraucht wird.


Ist mit deiner Antwort das Schengen-Visum gemeint?


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07.10.2006 16:30
avatar  guzzi ( gelöscht )
#11 RE: Nach Erteilung des Visas
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guzzi ( gelöscht )

Ja pipo ich schreibe vom Schengener Visum, bei meiner Frau war es auf jedenfall so. Wir haben das Schengener Visum bei der Österreichen Botschaft in Habana beantragt und und nach 2 Tagen abgeholt. Es wurde uns genau so erklärt, wegen der Sache in der Zentrale in Wien, wegen dem mussten wir auch 2 Tage warten.


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07.10.2006 16:55 (zuletzt bearbeitet: 07.10.2006 16:58)
avatar  ( Gast )
#12 RE: Nach Erteilung des Visas
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( Gast )
In Antwort auf:
nach meinem Dafürhalten ist der angegebene Zeitraum die Spanne, innerhalb derer die Ausreise angetreten werden muß. Der Zeitpunkt der Rückkehr spielt dabei erst mal keine Rolle.
e-l-a

Leider nicht!

Auszug aus dem Mitteilungsblatt des europäischen Rates: „Gemeinsame konsularische Instruktion an die diplomatischen Missionen,.... - Art VI Abs 1.2 (Seite 16) - Ausfüllen der Visumsmarke":

Nach dem Wort „bis“ wird der letzte Tag der Gültigkeit des Visums angegeben, bis zu dem die Ausreise aus dem Geltungsbereich des Visums bis 24.00 Uhr erfolgt sein muss.

Vergleiche:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/d...9de00010108.pdf

Esperanto2


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07.10.2006 19:43
avatar  guzzi ( gelöscht )
#13 RE: Nach Erteilung des Visas
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guzzi ( gelöscht )

Hallo Esperanta 2, lag also völlig richtig, super diese Information. Danke guzzi


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07.10.2006 22:42
avatar  UJKEI
#14 RE: Nach Erteilung des Visas
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spitzen Mitglied

Schönes Foto. Hat nur einen kleinen Schönheitsfehler. Bei Anzahl der Einreisen steht nur eine "1", anstatt "mult".

e-l-a


So sah das erste Visum meiner Frau auch aus und sie ist damit 2x eingereist, der deutsche Zoll hat mir gesagt das mit den Visum im Zeitraum der Gültigkeit beliebig oft eingereist werden kann.


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07.10.2006 22:55
avatar  b12
#15 RE: Nach Erteilung des Visas
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b12
Rey/Reina del Foro

es ist eben überall ein bischen cuba. meiner meinung nach hat dieser deutsche verwaltungstrottel dir eine typische falschauskunft erteilt. du hast es ja nicht schriftlich. diesmal ist es gottseidank für dich ausgegangen. beim nächsten ausflug in die schweiz kann es schon wieder anderst sein.


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07.10.2006 23:20
avatar  UJKEI
#16 RE: Nach Erteilung des Visas
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spitzen Mitglied

es ist eben überall ein bischen cuba.






verwaltungstrottel, gefällt mir

gracias dio für den zweiten "Verwaltungstrottel" der Sie wieder einreisen ließ


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08.10.2006 19:50
avatar  guzzi ( gelöscht )
#17 RE: Nach Erteilung des Visas
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guzzi ( gelöscht )

UJKEI , muss mich manchmal schon fragen, ob das ein Forum ist oder einfach eine Blödelsparte. Aus irgendeinem Grunde steht ja die Zeile < Anzahl der Einreisen > im Visum. Wenn man den Antrag für das Visa ausfüllt, dann wird das auch gefragt. Irgendwie Logisch.


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09.10.2006 08:18
avatar  UJKEI
#18 RE: Nach Erteilung des Visas
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spitzen Mitglied

UJKEI , muss mich manchmal schon fragen, ob das ein Forum ist oder einfach eine Blödelsparte. Aus irgendeinem Grunde steht ja die Zeile < Anzahl der Einreisen > im Visum. Wenn man den Antrag für das Visa ausfüllt, dann wird das auch gefragt. Irgendwie Logisch.



und was will mir der Herr guzzi damit sagen ?


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10.10.2006 13:43
avatar  user ( gelöscht )
#19 RE: Nach Erteilung des Visas
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user ( gelöscht )

In Antwort auf:
Eigentlich dürfen die Kubaner 3 Urlaubsmonate hier verbringe


Hallo Pipo,

Lese deinen Beitrag erst jetzt, aber vielleicht hilft dir meine Antwort.
Maßgebend ist das Schengenvisa. Da das Ausreisevisa aus Cuba einen kürzere Laufzeit hat, musst du bei der Cubanischen Botschaft (oder Konsulat) einen Verlängerung kaufen, die kostet 40,-€/Monat + 25,-€ bearbeitung.
Wenn Du das nicht machst und Sie fliegt zurück, dann gibts Probleme bei der Einreise in Cuba.

Als ich meine Süsse in Fra. abholte, da kam Sie nicht raus. Ich wurde aufgerufen und dann zur Einreise im Terminal B gebracht. Dort war Sie dann, am Boden zerstört, denn die Polizei lies Sie nicht einreisen. Das hat sich aber dann sehr schnell aufgeklärt. Die Polizei hat mich nur darauf hingewiesen wie das dann läuft mit dem zurückreisen. Sie sagten ich muss mich um eine Verlängerung kümmern, dann klappts auch mit der Rückreise. Und dann konnte ich Sie mitnehmen.
Gesagt, getan. 1 Monat Verlängerung bei dem Konsulat bezahlt und dafür 2 Monate bekommen.

Grüsse
Blacky


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10.10.2006 17:42
avatar  b12
#20 RE: Nach Erteilung des Visas
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b12
Rey/Reina del Foro

wenn sie die 2 monatsmieten zusätzlich nicht nicht bezahlt hat, nimmt sie die condor z.b. garnicht in frankfurt mit. sie bekommen dann probleme und müssen strafe zahlen wegen unerlaubter einschläusung von cubanern nach cuba. ticket futsch. in bonn bezahlen, neues ticket kaufen und nochmal. gruß


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10.10.2006 18:15
avatar  UJKEI
#21 RE: Nach Erteilung des Visas
avatar
spitzen Mitglied

wenn sie die 2 monatsmieten zusätzlich nicht nicht bezahlt hat, nimmt sie die condor z.b. garnicht in frankfurt mit. sie bekommen dann probleme und müssen strafe zahlen wegen unerlaubter einschläusung von cubanern nach cuba. ticket futsch. in bonn bezahlen, neues ticket kaufen und nochmal. gruß



100% richtig, die gleiche Auskunft hat mir die cubanische Botschaft auch gegeben. auch nen gruß


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