Verpflichtungserklärung - Gültigkeit auch in D?

17.12.2022 20:19
#1 Verpflichtungserklärung - Gültigkeit auch in D?
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Mitglied

Hallo zusammen,
ich habe natürlich recherchiert bevor ich hier um Rat bitte - daher am Anfang zum Thema eine Aussage des AA auf dessen Serviceseite:

"Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung gültig?

Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als 6 Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.
Nach Ablauf dieses Zeitraums wird daher im Regelfall die Abgabe einer neuerlichen Verpflichtungserklärung erforderlich."


Ich habe nun gehört, daß die Botschaft verlangt haben soll, daß diese Erklärung auch in Deutschland noch weitere Zeit gelten soll. Wie lange über die 6 Monate hinaus ist nicht bekannt.
Ich denke, man kann nach Ausstellung durch die ABH den Visumantrag stellen bis max. 6 Monate in der Zukunft. Sollte die finanzielle Situation nach der Einreise des Einladers sich ändern, z.B. durch Arbeitslosigkeit, so ist der Unterzeichner weiterhin an seine Erklärung rechtlich gebunden.

Hat hier jemand Erfahrung mit der Botschaft und wurde aufgefordert, eine aktuellere Einladung vorzulegen weil z.B. schon 50% der 6 Monate abgelaufen war?
Besten Dank für Hinweise bzw. Erfahrungsberichte-
Gruß und einen schönen 4.Advent!


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18.12.2022 03:28
#2 RE: Verpflichtungserklärung - Gültigkeit auch in D?
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Forenliebhaber/in

Suche über Google das Visumhandbuch. Da steht sicherlich die Antwort drin.
Die vermeintlichen Aussagen (en calle) einer Botschaft haben wenig Informationswert. Es sollte schon eher vom Konsulat kommen.


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