Was gegen einen Flug mit Lufthansa spricht, auch als Zubringer

23.01.2020 11:33
#1 Was gegen einen Flug mit Lufthansa spricht, auch als Zubringer
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Forums-Senator/in

Falls das jemanden interessiert: Lufthansa gestattet auch weiterhin keinen Transport von Fernseh-Geräten im aufgegebenen Gepäck.

Die LH Group Airlines haben sich 2018 dafür entschieden, TV Geräte nicht mehr als aufzugebendes Gepäck zu akzeptieren, da das Risiko einer Beschädigung zu hoch ist. Jede Airline kann für sich entscheiden, was sie als für einen Flug geeignetes Gepäck betrachtet oder was sie auf Grund der Beschaffenheit ausschließen will. Da gelten nicht die Regeln des most significant carriers. Letzeres bezieht sich lediglich auf das Frei- und Übergepäck.
Fernseher sind unserer Meinung nach zu zerbrechlich für einen Transport als aufgegebenes Gepäck. Einen sicheren Transport zum und auch im Flugzeug können wir nicht garantieren. Das liegt unter anderem auch daran, dass wir auf Dienstleister angewiesen sind. Eine Mitnahme als Handgepäck ist grundsätzlich zulässig. Der Fernseher muss aber die Vorgaben für das Handgepäck wie Anzahl Handgepäckstücke, Größe und Gewicht einhalten. Dies ist den vorliegenden Fall wohl nicht gegeben, da das Gerät ziemlich groß ist.
Darüber hinaus können sich die Mitarbeiter am Flughafen nur nach den aktuellen AGBs des Flugunternehmens richten, welches den Hauptflug ausführt. Da in den Beförderungsbedingungen von Condor elektronische Geräte sowie zerbrechliche Gegenstände ausdrücklich nicht im abgegebenen Gepäck enthalten sein dürfen, kann sich das Personal nur daran orientieren.


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