A2 Visa abgelehnt

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08.04.2019 17:38
#51 RE: A2 Visa abgelehnt
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Rey/Reina del Foro

Genau das meinte ich...😎

Toleranz als gesellschaftliche Tugend wird meist von denen gefährdet, die unter ihren Schutz fallen...

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08.04.2019 17:43
#52 RE: A2 Visa abgelehnt
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Rey/Reina del Foro

Entonces, kannst du konkret bestätigen, dass die kubanische Botschaft deutsche Nachbeurkundungen in Dänemark geschlossener Ehen legalisiert? Und nicht auf Legalisierung der Ursprungsurkunde in Dänemark besteht?


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08.04.2019 17:45
avatar  tom2134
#53 RE: A2 Visa abgelehnt
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Forums-Senator/in

Zitat von HayCojones im Beitrag #47
Zitat von tom2134 im Beitrag #46
mit dem Hinweis, man müsse, man sollte sie in Kuba legalisieren lassen.
Womit vermutlich die Legalisierung durch die kubanische Botschaft in Kopenhagen gemeint ist. Jeder andere Weg wäre mir neu.



Nein du musst auf dein Registro Civil und das Dokument in Cuba, wahrscheinlich mit Übersetzung eines zugelassenen Übersetzers, auf kubanische Heiratsurkunde umschreiben lassen.


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08.04.2019 18:15
#54 RE: A2 Visa abgelehnt
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Rey/Reina del Foro

Dass eine ausländische Heiratsurkunde in Kuba ohne vorherige Legalisierung durch die zuständige kubanische Auslandsvertretung nicht offiziell verwendet werden kann -- und auch durch den bloßen Stempel eines Übersetzers nicht an rechtlicher Relevanz gewinnt -- weiß jeder Mitarbeiter eines kubanischen Standesamts (Registro Civil). Ich hätte ja nichts dagegen, bin aber sehr skeptisch, ob dieser Weg funktioniert.


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22.08.2019 18:16
#55 RE: A2 Visa abgelehnt
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Forums-Senator/in

Zitat von pipo im Beitrag #26
A2 ist nicht mehr effektiv, denn Ehepartner eines kub. Staatsbürger mit PRE die zusammen auf Kuba verweilen bis 6 Monate müssen monatlich 25,-CUC in Form vom Briefmarken pro Monat bezahlen, dies ist an eine Verlängerung innerhalb der 6 Mon. gekoppelt.
Wir haben seit Jahre keine A2 mehr gebraucht. Ich bin mit dem Touristenvisum immer eingereist und habe mich an d. PRE-Regelung für Ehepartnern angehalten, d.h. zusammen Ein- und Ausreisen und wohnen.
Nun die unangenehme Überraschung. Diese Info konnte mir nur die Immigration stelle in Calle 20 e/3ra. y 7ma.
geben und am Flughafen, andere wie die telefonische Info 11808, Immi in der Nähe Municipio wussten nix davon und auch im Netz ist nichts zu finden.
Stand diese Info Ende März 2019
Dies scheint nicht nur für den ausländischen Ehepartner eines kubanischen Staatsbürgers, sondern auch für die ausländischen Kinder eines kubanischen Staatsbürgers zu gelten.

Meine Vermutung: die bisher unterschiedlichen Regelungen für Kubaner mit PRE/RE und ohne (früher mit PVE) wurden vereinheitlicht.

Bisherige Regelung für Kubaner mit PRE/RE, soweit mir bekannt:
Ausländischer Ehepartner und Kinder können - bei gleichzeitigem Aufenthalt des Kubaners mit PRE/RE in Kuba - mit Touristenkarte einreisen, die auch nicht verlängert werden muss und ohne weitere Erlaubnis im privaten Haushalt der Familie wohnen. Maximaldauer 11 Monate?

Bisherige Regelung für Kubaner OHNE PRE/RE (also früher mit PVE), soweit mir bekannt:
Ausländischer Ehepartner und Kinder benötigen ein A2-Visum, wenn sie im privaten Haushalt der Familie wohnen möchten.

Neue Regelung für beide Kategorien:
Einreise mit Touristenkarte erlaubt, aber gebührenpflichtige Verlängerung für 25 CUC/Monat, Maximaldauer 6 Monate.

Kennt jemand Beispiele, die nicht dazu passen würden?


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22.08.2019 19:18
avatar  MarionS
#56 RE: A2 Visa abgelehnt
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Forenliebhaber/in

Leider nur in spanisch von der Website der kubanischen Botschaft - die Vorteile der RE:

Las facilidades que ofrece esta condición son:

Visitar nuestro país cuando lo desee sin que tenga que mediar autorización alguna.
En cada viaje que realice a Cuba podrá permanecer por un período de 6 meses sin necesidad de realizar trámite alguno y en caso de necesidad podrá prorrogar su estancia hasta 12 meses como máximo, lo cual realizará ante las autoridades migratorias correspondientes. En caso de requerir permanecer más de 1 año de forma ininterrumpida en Cuba, debe informar a los órganos de inmigración y extranjería sobre sus intenciones de mantener su residencia en el exterior.
A los familiares extranjeros que lo acompañen en su viaje se les otorga en la oficina consular una visa A-2 por 90 días y en caso de necesidad podrá prorrogar su estancia en el país, previa solicitud a las autoridades migratorias correspondientes.
Tienen derecho a mantener sus propiedades en Cuba.
Tienen derecho a heredar bienes de sus familiares cercanos.


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