Cubadeutsche

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22.08.2008 20:15
#1 Cubadeutsche
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Rey/Reina del Foro

Nach kurzen 9 Monate warten ist es am Montag soweit.
Meine Frau wird eingedeutscht .
Nur 7 Tage später hätte sie auch noch die neue Staatsbürgerprüfung
machen müssen.
Kleingedrucktes im 255€ Brief:Wenn die Urkunde nicht bis 31.08
ausgehändigt worden ist muß die Prüfung abgenommen werden.
So einen Mist hatte sie schon einmal machen müssen,den Termin der
Einführung "Sprachprüfung"hatten wir verpasst.
Sie mußte dann für 140€ die A 2 Prüfung machen(obwohl sie gut Deutsch
spricht)und zusehen wie Freundinnen die fast kein Deutsch sprachen,aber
etwas früher waren Eingebürgert wurden
Am Montag werden wir uns dann richtig in Schale werfen und den
Pasaporte abholen.



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22.08.2008 20:25
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#2 RE: Cubadeutsche
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( Gast )

Wie lange seid Ihr denn schon verheiratet? Und, wenn sie jetzt deutsch ist, dann darf sie auch arbeiten, oder durfte sie das schon davor?


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22.08.2008 20:30
#3 RE: Cubadeutsche
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Rey/Reina del Foro

Zitat von sancti spiritus
Wie lange seid Ihr denn schon verheiratet? Und, wenn sie jetzt deutsch ist, dann darf sie auch arbeiten, oder durfte sie das schon davor?

-------------------------------------------------------------------------------------------
Wir gehen jetzt bald in das "verflixte"7.Jahr.
Arbeiten durfte sie schon direkt nach der Heirat.
Der Ausweis geht schon nach 3 Jahren Ehe.


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22.08.2008 20:30
avatar  dirk_71
#4 RE: Cubadeutsche
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Rey/Reina del Foro

Zitat von sancti spiritus
Und, wenn sie jetzt deutsch ist, dann darf sie auch arbeiten, oder durfte sie das schon davor?


Arbeiten darf eine verheiratete Cubana auch sobald sie ihre erste Aufenthaltsgenehmigung für 2-3 Jahre hat. Oder dürfen nur Deutsche in Deutschland arbeiten

Nos vemos
Dirk

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22.08.2008 20:35
avatar  user_k ( gelöscht )
#5 RE: Cubadeutsche
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user_k ( gelöscht )

Zitat von cardenas
Nach kurzen 9 Monate warten ist es am Montag soweit.
Meine Frau wird eingedeutscht .
Nur 7 Tage später hätte sie auch noch die neue Staatsbürgerprüfung
machen müssen.
Kleingedrucktes im 255€ Brief:Wenn die Urkunde nicht bis 31.08
ausgehändigt worden ist muß die Prüfung abgenommen werden.
So einen Mist hatte sie schon einmal machen müssen,den Termin der
Einführung "Sprachprüfung"hatten wir verpasst.
Sie mußte dann für 140€ die A 2 Prüfung machen(obwohl sie gut Deutsch
spricht)und zusehen wie Freundinnen die fast kein Deutsch sprachen,aber
etwas früher waren Eingebürgert wurden
Am Montag werden wir uns dann richtig in Schale werfen und den
Pasaporte abholen.




Der Kubaner hier kann sehr gut Deutsch.... schöne Musik


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22.08.2008 20:40
#6 RE: Cubadeutsche
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Rey/Reina del Foro

Zitat von kubanon




Der Kubaner hier kann sehr gut Deutsch.... schöne Musik


-----------------------------------------------------------------------------------
Thie Video is no longer avaiable....?


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22.08.2008 20:48
avatar  ( Gast )
#7 RE: Cubadeutsche
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( Gast )

Zitat von dirk_71
Zitat von sancti spiritus
Und, wenn sie jetzt deutsch ist, dann darf sie auch arbeiten, oder durfte sie das schon davor?


Arbeiten darf eine verheiratete Cubana auch sobald sie ihre erste Aufenthaltsgenehmigung für 2-3 Jahre hat. Oder dürfen nur Deutsche in Deutschland arbeiten


Keine Ahnung, wie das geregelt ist... hatte noch nichts mit Ausländern zu tun, die in D arbeiten wollen.

D.h. also, wenn man einen Ausländer heiratet, darf er sofort arbeiten oder wie? Oder wann bekommt man eine "erste Aufenthaltsgenehmigung"?


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22.08.2008 20:53
#8 RE: Cubadeutsche
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Rey/Reina del Foro

Zitat von sancti spiritus


D.h. also, wenn man einen Ausländer heiratet, darf er sofort arbeiten oder wie? Oder wann bekommt man eine "erste Aufenthaltsgenehmigung"?

----------------------------------------------------------------------------------
Sancti,welchen Rum trinkst Du gerade?


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23.08.2008 01:20 (zuletzt bearbeitet: 23.08.2008 01:21)
avatar  Cubano
#9 RE: Cubadeutsche
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spitzen Mitglied
Zitat von cardenas
Zitat von sancti spiritus


D.h. also, wenn man einen Ausländer heiratet, darf er sofort arbeiten oder wie? Oder wann bekommt man eine "erste Aufenthaltsgenehmigung"?

----------------------------------------------------------------------------------
Sancti,welchen Rum trinkst Du gerade?

Sie ist dauernd drauf. Oder kommt mir das nur so vor??

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24.08.2008 16:17
avatar  guzzi ( gelöscht )
#10 RE: Cubadeutsche
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guzzi ( gelöscht )

Zitat von cardenas
[quote="kubanon"]



Der Kubaner hier kann sehr gut Deutsch.... schöne Musik


-----------------------------------------------------------------------------------
Sehr schönes stück kubi, gefällt mir ausgezeichnet


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25.08.2008 21:22
#11 RE: Cubadeutsche
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Rey/Reina del Foro

Zitat von cardenas
Nach kurzen 9 Monate warten ist es am Montag soweit.
Meine Frau wird eingedeutscht .
Nur 7 Tage später hätte sie auch noch die neue Staatsbürgerprüfung
machen müssen.
Kleingedrucktes im 255€ Brief:Wenn die Urkunde nicht bis 31.08
ausgehändigt worden ist muß die Prüfung abgenommen werden.
So einen Mist hatte sie schon einmal machen müssen,den Termin der
Einführung "Sprachprüfung"hatten wir verpasst.
Sie mußte dann für 140€ die A 2 Prüfung machen(obwohl sie gut Deutsch
spricht)und zusehen wie Freundinnen die fast kein Deutsch sprachen,aber
etwas früher waren Eingebürgert wurden
Am Montag werden wir uns dann richtig in Schale werfen und den
Pasaporte abholen.


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07.09.2008 17:49
avatar  Cubano
#12 RE: Cubadeutsche
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spitzen Mitglied

Ich denke der Test wird ihr nicht schaden.


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07.09.2008 23:12
avatar  ( Gast )
#13 RE: Cubadeutsche
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( Gast )

Zitat von cardenas
Zitat von sancti spiritus


D.h. also, wenn man einen Ausländer heiratet, darf er sofort arbeiten oder wie? Oder wann bekommt man eine "erste Aufenthaltsgenehmigung"?

----------------------------------------------------------------------------------
Sancti,welchen Rum trinkst Du gerade?



Keinen Rum. Keinen Alkohol. Das macht doch nur alt und hässlich!

Nee, nur uninformiert. Hatte noch nie mit solchen Problemen zu tun, ab wann ein Ausländer, der von einem Deutschen geheiratet wird, in Deutschland arbeiten darf. Also noch einmal die Frage: Ab wann? Sofort nach der Hochzeit? Oder erst nach einer bestimmten Frist?


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07.09.2008 23:35
avatar  Moruk
#14 RE: Cubadeutsche
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spitzen Mitglied

Zitat von sancti spiritus
Zitat von cardenas
Zitat von sancti spiritus


D.h. also, wenn man einen Ausländer heiratet, darf er sofort arbeiten oder wie? Oder wann bekommt man eine "erste Aufenthaltsgenehmigung"?

----------------------------------------------------------------------------------
Sancti,welchen Rum trinkst Du gerade?



Keinen Rum. Keinen Alkohol. Das macht doch nur alt und hässlich!

Nee, nur uninformiert. Hatte noch nie mit solchen Problemen zu tun, ab wann ein Ausländer, der von einem Deutschen geheiratet wird, in Deutschland arbeiten darf. Also noch einmal die Frage: Ab wann? Sofort nach der Hochzeit? Oder erst nach einer bestimmten Frist?


rein theoretisch ja - nach der Hochzeit
allerdings können einige Monate vergehen bis die Aufenthaltserlaubnis inklusive Arbeiterlaubnis im Pass sind


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07.09.2008 23:46 (zuletzt bearbeitet: 07.09.2008 23:47)
avatar  Moruk
#15 RE: Cubadeutsche
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spitzen Mitglied
Zitat von Cubano
Ich denke der Test wird ihr nicht schaden.


Ach ja ?

Du würdest beim ersten mal mit Sicherheit durchfallen !

Es ist sicherlich nicht verkehrt, wenn man weiß wie die 16 Bundesländer und ihre Hauptstädte heißen
oder was Willy Brandt mit seinem Kniefall 1970 bezweckte, bevor man oder frau die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt.

Kritikwürdig finde ich allerdings, dass mindestens 50% der Deutschen diese Fagen auch nicht ohne die notwendige Vorbereitung beantworten könnten.

Vielleicht sollte man diese Tests auch für Deutsche durchführen und Ihnen mit Aberkennung der Staatsbürgerschaft drohen !

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07.09.2008 23:50
avatar  Moruk
#16 RE: Cubadeutsche
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spitzen Mitglied

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08.09.2008 08:32
avatar  guzzi ( gelöscht )
#17 RE: Cubadeutsche
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guzzi ( gelöscht )

Diesen test finde ich jetzt echt daneben, da gäbe es vile bessere fragen, zum beispiel wie bekomme ich harz 4, oder was zahlt der staat alles wenn man sozialfall wird
Ein sachliches gespräch ob man den staat kennt, dass man sich der deutschen sprache bewandt ist, dass man die gegebenheiten vom staat kennt.
Solche sachen wie mit dem willi ist


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08.09.2008 08:51 (zuletzt bearbeitet: 08.09.2008 09:00)
avatar  Moskito
#18 RE: Cubadeutsche
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Rey/Reina del Foro
In Antwort auf:

rein theoretisch ja - nach der Hochzeit
allerdings können einige Monate vergehen bis die Aufenthaltserlaubnis inklusive Arbeiterlaubnis im Pass sind


In Antwort auf:

Bis zum 31.12.2004 wurden für Ausländer/innen die Arbeitsgenehmigungen grundsätzlich bei der Agentur für Arbeit ausgestellt. Die Betroffenen haben zuerst einen Aufenthaltstitel beantragt und erhalten, anschließend haben sie sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung gesetzt. Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005 wurde dieses Verfahren grundlegend geändert. Nunmehr wird Art und Umfang der zugelassenen Erwerbstätigkeit nicht mehr in der Arbeitsgenehmigung dargestellt, die Zulassung der Erwerbstätigkeit erfolgt unmittelbar durch die Ausländerbehörde mit der Erteilung des Aufenthaltstitels. Dieses bedeutet für die Antragsteller, dass ein Kontakt nur mit einer Behörde erforderlich ist. Da die Ausländerbehörde aber in der Regel die Agentur für Arbeit vor der Entscheidung über die Zulassung einer Erwerbstätigkeit beteiligen muss, bedeutet dieses auf der anderen Seite auch, dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels längere Zeit als bisher in Anspruch nimmt.

http://www.wesel.de/kommunen/wesel/fb7.n...e5?OpenDocument

Bei uns lief das in einem Tag ab, andere Behörden benötigen offenbar etwas mehr Zeit.

S


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08.09.2008 10:39
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#19 RE: Cubadeutsche
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von Moskito
In Antwort auf:

rein theoretisch ja - nach der Hochzeit
allerdings können einige Monate vergehen bis die Aufenthaltserlaubnis inklusive Arbeiterlaubnis im Pass sind


In Antwort auf:

Bis zum 31.12.2004 wurden für Ausländer/innen die Arbeitsgenehmigungen grundsätzlich bei der Agentur für Arbeit ausgestellt. Die Betroffenen haben zuerst einen Aufenthaltstitel beantragt und erhalten, anschließend haben sie sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung gesetzt. Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005 wurde dieses Verfahren grundlegend geändert. Nunmehr wird Art und Umfang der zugelassenen Erwerbstätigkeit nicht mehr in der Arbeitsgenehmigung dargestellt, die Zulassung der Erwerbstätigkeit erfolgt unmittelbar durch die Ausländerbehörde mit der Erteilung des Aufenthaltstitels. Dieses bedeutet für die Antragsteller, dass ein Kontakt nur mit einer Behörde erforderlich ist. Da die Ausländerbehörde aber in der Regel die Agentur für Arbeit vor der Entscheidung über die Zulassung einer Erwerbstätigkeit beteiligen muss, bedeutet dieses auf der anderen Seite auch, dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels längere Zeit als bisher in Anspruch nimmt.

http://www.wesel.de/kommunen/wesel/fb7.n...e5?OpenDocument

Bei uns lief das in einem Tag ab, andere Behörden benötigen offenbar etwas mehr Zeit.

----------------------------------------------------------------------------------
??? in Doctora`s Visum steht...Arbeitsgenehmigung...ja. Ist nicht durch das Visum die Arbeitsgenehmigung bereits erteilt?


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08.09.2008 10:49
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#20 RE: Cubadeutsche
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von Moruk
Zitat von Cubano
Ich denke der Test wird ihr nicht schaden.


Ach ja ?

Du würdest beim ersten mal mit Sicherheit durchfallen !

Es ist sicherlich nicht verkehrt, wenn man weiß wie die 16 Bundesländer und ihre Hauptstädte heißen
oder was Willy Brandt mit seinem Kniefall 1970 bezweckte, bevor man oder frau die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt.

Kritikwürdig finde ich allerdings, dass mindestens 50% der Deutschen diese Fagen auch nicht ohne die notwendige Vorbereitung beantworten könnten.

Vielleicht sollte man diese Tests auch für Deutsche durchführen und Ihnen mit Aberkennung der Staatsbürgerschaft drohen !

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Wo kämen wir da hin?
Keine Deutschen mehr in Deutschland...
Keine Amis mehr in den USA...
Keine Kubis mehr in Kuba...

... oder... du siehst was es für ein Privileg ist, hier geboren zu sein...

...Quatsch...ganz klar! Stehe darüber...und für Deine Frau...Herzlich willkommen...
Nun darf Sie auch wählen gehen ja?


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08.09.2008 10:52
avatar  Moskito
#21 RE: Cubadeutsche
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:

Ist nicht durch das Visum die Arbeitsgenehmigung bereits erteilt?



Kommt auf das Visum an das sie hat.
Hier ging es allerdings um die Aufenthaltstitel Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung.

S


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08.09.2008 15:45
#22 RE: Cubadeutsche
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spitzen Mitglied

Bin ich froh das es im schweizer ländle weniger kompliziert ist.
Nach 5 Jahren Ehe kann man die Staatsbürgerschaft beantragen.... ohne Prüfung


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08.09.2008 15:58
#23 RE: Cubadeutsche
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Forums-Senator/in

In Antwort auf:

Nach 5 Jahren Ehe kann man die Staatsbürgerschaft beantragen.... ohne Prüfung



Na, das stimmt nun auch wieder nicht. Erstens kann der ausländische Partner dies erst nach 6 Jahren Zusammenleben beantragen und nicht 5. Und geprüft wird auch; kannst du hier nachlesen:

http://www.bfm.admin.ch/bfm/fr/home/them...buergerung.html

Dennoch ist das Verfahren um einiges einfacher als bei einer "normalen" Einbürgerung.

Elisabeth


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08.09.2008 17:11
#24 RE: Cubadeutsche
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Rey/Reina del Foro

Arbeiten geht direkt nach der Eheschließung.
Man geht zur Krankenkasse und holt sich dort
einen vorläufigen Sozialversicherungsausweis (geiles Wort).
Was uns noch geärgert hat.
Die 255€ waren nur für die Bearbeitung,der Ausweis muß
anschließend noch beantragt und bezahlt werden!
Ps.In Cuba hilft ihr die Deutsche Staatsbürgerschaft überhaupt
nichts.In einem Problemfall dürfte ihr auch die Botschaft
nicht helfen.


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08.09.2008 17:16
avatar  user_k ( gelöscht )
#25 RE: Cubadeutsche
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user_k ( gelöscht )

Manche Kubaner haben neben der Kubaniche auch die Spaniche oder die italianiche Stattbürgerschaft. Die gehen nach spanien arbeiten dort 6 Monate und dann wieder zurück nach Kuba und so weiter. geht das auch mit der deutsche. Wie lange könnte man als kubaner (mit der deutsche stattbürgerschaft) in Kuba leben...


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