Sprachvisum

03.01.2006 15:38
avatar  Nilo6de
#1 Sprachvisum
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normales Mitglied

Hallo,
mein Freud ist jetzt tatsächlich mit einem Sprachvisum hier und ich habe mir seinen Pass mal genau angeguckt.
Im Visum steht, Gültig für Deutschland....also darf er mit einem Sprachvisum wohl doch nicht reisen, oder? In seinem alten Visum stand Gültig für Schengen Staaten.
Die PVE ist gültig bis März, und es steht dort, da diese verlängerbar ist. Wo und wann mache ich das?
Tut mir leid, dass ich so blöde Fragen stelle aber hier gibt es ja doch viele Mitglieder mit sehr viel Ahnung.
Danke für Eure Antworten.


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03.01.2006 16:00 (zuletzt bearbeitet: 03.01.2006 16:13)
#2 RE: Sprachvisum
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spitzen Mitglied
- wart ihr schon auf der ABH zwecks Aufenthaltserlaubnis? (davor natürlich Einwohnermeldeamt) - wenn ihr die dann habt, könnt ihr auch reisen

- PVE-Verlängerung auf kubanischer Botschaft (Bonn oder Berlin)

espresso


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03.01.2006 18:29 (zuletzt bearbeitet: 03.01.2006 18:29)
avatar  ( Gast )
#3 RE: Sprachvisum
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( Gast )
also wenn er ein Sprachvisum hat ist er hier zum Deutschlernen nicht zum Reisen.
Nehme an Schengen wird er nicht lernen wollen darum auch kein Schengener 'Visa.
Die PV verlängert die Botschaft gegen Gebühr bis insgesamt 11 Monate
Que te diviertas bien
------------------------------------------------------
cuba-particular.de
------------------------------------------------------
y gastes poco

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03.01.2006 19:25
avatar  Moskito
#4 RE: Sprachvisum
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
mein Freud ist jetzt tatsächlich mit einem Sprachvisum hier
Tatsächlich gibt es kein Sprachvisum. Es gibt lediglich eine Aufenthaltsbewilligung zum Erlernen der deutschen Sprache. Diese Aufenthaltsbewilligung wird in Deutschland von der Ausländerbehörde erteilt und berechtigt nicht nur zur Einreise in die Schengener-Staaten sondern sogar zur Einreise z.B. in die Schweiz.

Damit der Sprachschüler überhaupt ins deutsche Land einreisen kann, bekommt er zunächst von der dt. Botschaft in Havanna ein deutschnationales Besuchsvisum eingeklebt. Damit ist allerdings nur ein Aufenthalt im Bundesgebiet möglich.

In Antwort auf:
Die PVE ist gültig bis März, und es steht dort, da diese verlängerbar ist. Wo und wann mache ich das?
Dazu ein Tipp. Mach die Verlängerung der PVE erst kurz vor der Rückkehr deines Freundes nach Kuba. So vermeidet man überzahlte Monate, wenn er z.B. vorzeitigt zurückkehrt, weil er es vor Sehnsucht nach seiner mama nicht mehr aushält...

Moskito


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03.01.2006 19:26
avatar  Moskito
#5 RE: Sprachvisum
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
wart ihr schon auf der ABH zwecks Aufenthaltserlaubnis? (davor natürlich Einwohnermeldeamt)
Ich vermute mal anders herum, oder?

Moskito


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03.01.2006 19:33
#6 RE: Sprachvisum
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Top - Forenliebhaber/in

ne moskito,es ist schon richtig so.


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25.01.2006 11:52
avatar  ( Gast )
#7 RE: Sprachvisum
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( Gast )

Kannst Du mir ein paar nützliche Tipp´s für ein Sprachvisa geben? Würde mich riesig freuen, wenn Du dich meldest. Dann sag ich Dir, was ich wissen möchte. Danke, Alexis.


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25.01.2006 12:05
avatar  Nilo6de
#8 RE: Sprachvisum
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normales Mitglied

Hab´Dir schon ´ne Private Mail gesendet. Wenn ich kann, werde ich Dir Deine Fragen gerne beantworten. Gruss, Nicole


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25.01.2006 16:52
avatar  Moskito
#9 RE: Sprachvisum
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Hab´Dir schon ´ne Private Mail gesendet. Wenn ich kann, werde ich Dir Deine Fragen gerne beantworten.
Warum nicht im Forum? Könnte ja den Einen oder die Andere hier auch interessieren...

Moskito


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26.01.2006 11:46
avatar  Nilo6de
#10 RE: Sprachvisum
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normales Mitglied

Da gebe ich Die recht, aber in der Privaten Mail stand nichts drinne, was bzgl. der Frage von Bedeutung wäre.
Gruss, Nicole


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27.01.2006 11:54
avatar  ( Gast )
#11 RE: Sprachvisum
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( Gast )

Kann man auch ein normales Besuchsvisa machen (90Tage) und dann hier auf der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis für das Sprachvisa beantragen?


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27.01.2006 11:59
#12 RE: Sprachvisum
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spitzen Mitglied

Nein, geht in der Regel nicht.

espresso


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