Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Verstoss gegen die Forumsregeln: Verlinkung von politisch Extremen Seiten/Artikel usw.
Verstoss gegen die Forumsregeln: Beleidigung eines anderen Mitgliedes oder der Moderation
Verstoss gegen die Forumsregeln:Presseartikel dürfen nur auszugsweise zitiert werden und müssen auf die Originalquelle verlinken
Verstoss gegen die Forumsregeln:Dieser Beitrag verstößt gegen die Netiquette des Forums.
Themenfremdes spammen in Threads
Verstoss gegen die Forumsregeln:Zitate von anderen Webseiten dürfen nur auszugsweise zitiert werden und müssen auf die Originalquelle verlinken
Verstoss gegen die Forumsregeln: Verlinkung von FakeNews Seiten/Artikel usw.
Dieser Beitrag enthält unerwünschte Werbung.
Beiträge, die IN GROßBUCHSTABEN oder fett geschrieben sind bitte vermeiden.
{[userwarning_empty_error]}
Es wird der oben genannte Grund verwendet. Klicken Sie hier, um den Inhalt der privaten Nachricht anzupassen
Legen Sie hier den Inhalt der PN-Benachrichtigung fest.
Hinweis: Dieses Mitglied wurde bereits 4 Mal verwarnt.
Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
(
Gast
)
Details
Hallo Leute,
vielleicht wurde das schon mal gefragt, kann aber im mOment nichts finden. wer weiß Bescheid, muß derjenige, der Einladung gemacht hat mit dem, der die Verpflichtungserklärung macht identisch sein, oder kann es sich hierbei um zwei verschiedene personen handeln? Habe folgendes problem, habe im Dezember die Einladung gemacht und die Verpflichtungserklärung ohne Problme erhalten bis Ende, gültig bis Ende Juli 02. Jetzt haben wir solche Probleme mit den Ausreisepapieren, daß mein Besuch wahrschienlich nicht mehr bis Ende Juli kommen kann sonder erst später, so daß die Verpflichtungserklärung nicht mehr gilt. ich bin mittlerweile arbeitslos geworden, kann also im Moment keine Gehaltsabrechnung vorweisen, so daß ich befürchte, daß man mir die Verpflichtungserklärung nicht verlängert. Kann dann da ein Freund das für mich machen ode geht das nicht, weil die Einladung auf mich läuft?
Wäre euch dankbar für brauchbare Antworten.
Gruß
Angelika
vielleicht wurde das schon mal gefragt, kann aber im mOment nichts finden. wer weiß Bescheid, muß derjenige, der Einladung gemacht hat mit dem, der die Verpflichtungserklärung macht identisch sein, oder kann es sich hierbei um zwei verschiedene personen handeln? Habe folgendes problem, habe im Dezember die Einladung gemacht und die Verpflichtungserklärung ohne Problme erhalten bis Ende, gültig bis Ende Juli 02. Jetzt haben wir solche Probleme mit den Ausreisepapieren, daß mein Besuch wahrschienlich nicht mehr bis Ende Juli kommen kann sonder erst später, so daß die Verpflichtungserklärung nicht mehr gilt. ich bin mittlerweile arbeitslos geworden, kann also im Moment keine Gehaltsabrechnung vorweisen, so daß ich befürchte, daß man mir die Verpflichtungserklärung nicht verlängert. Kann dann da ein Freund das für mich machen ode geht das nicht, weil die Einladung auf mich läuft?
Wäre euch dankbar für brauchbare Antworten.
Gruß
Angelika
Moin,
warum soll das nicht gehen? Die deutsche Botschaft weiß doch nicht wer eingeladen hat. Und die Cubaner wissen nicht wer die Verpflichtungserklärung macht ...
Wenn Du also einen Dummen findest ...
ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --
warum soll das nicht gehen? Die deutsche Botschaft weiß doch nicht wer eingeladen hat. Und die Cubaner wissen nicht wer die Verpflichtungserklärung macht ...
Wenn Du also einen Dummen findest ...
ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --
Moin,
das Problem ist aber, daß dein Freund nicht Dir trauen muß sondern dem Cubaner. Das geht um zwei Ecken und ist bei den Summen um die es da gehen kann schon recht "mutig".
Und so wie es aussieht, kannst Du ihm das Geld jawohl nicht wiedergeben, wenn es ernst wird (sonst könntest Du ja auch die VE abgeben).
Insofern bezog sich das "dumm" auf die Vermutung, daß sich viele wohl nicht klar sind was sie da für andere Unterschreiben. Soll bei Bankbürgschaften auch öfter mal so sein ...
ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --
das Problem ist aber, daß dein Freund nicht Dir trauen muß sondern dem Cubaner. Das geht um zwei Ecken und ist bei den Summen um die es da gehen kann schon recht "mutig".
Und so wie es aussieht, kannst Du ihm das Geld jawohl nicht wiedergeben, wenn es ernst wird (sonst könntest Du ja auch die VE abgeben).
Insofern bezog sich das "dumm" auf die Vermutung, daß sich viele wohl nicht klar sind was sie da für andere Unterschreiben. Soll bei Bankbürgschaften auch öfter mal so sein ...
ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --
Escorpion, Arbeitslosigkeit ist kein Grund, die Verpflichtungserklärung zu verweigern. Die Auslänerberhörde prüft lediglich die finanzielle Leistungsfähigkeit (Bonität) des Gastgebers. Dabei soll dein Einkommen, abzüglich der Mietkosten, einen bestimmten Betrag nicht unterschreiten. Wie hoch der ist, weiss ich nicht. Arbeitslosengeld wird dabei genauso als Einkommen gewertet. Sollte es denoch nicht reichen, kann man der Behörde vorschlagen, dass man z.B. eine Summe von 2.500 Euro als Bürgschaft hinterlegt. (ist in meinem Bekanntenkreis so gemacht worden) Man kann der Behörde auch vorschlagen, einen Bürgen zu benennen. Also wenn du eine reiche Lieblingstante hast, dann kann sie für dich bürgen. Bringt den Vorteil, dass trotzdem dein Name auf der Verpflichtungserklärung steht.
Hier nochmal die Vorraussetzungen:
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Pass oder Personalausweis und ggf. Aufenthaltsgenehmigung
Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, bzw. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug mit Angabe der Wohnungsgröße - Quadratmeterzahl-)
Nachweis über die Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung ( Höhe der monatlichen Warmmiete )
Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes bei Arbeitnehmern:
Einkommensnachweise (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate)
bei Selbständigen/Freiberuflichen:
Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid oder aktuelle Gewinn- und
Verlustrechnung des Steuerberaters)
ggf. andere Nachweise über die Bestreitung des Lebensunterhaltes wie z.B.
Rentenbescheid, Bescheid über Zusatzversorgung/Betriebsrente, Arbeitslosengeldbescheid, Bundeserziehungsgeldbescheid, Kindergeldnachweis
Gebühr 20,-- €
Moskito
Hier nochmal die Vorraussetzungen:
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Pass oder Personalausweis und ggf. Aufenthaltsgenehmigung
Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, bzw. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug mit Angabe der Wohnungsgröße - Quadratmeterzahl-)
Nachweis über die Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung ( Höhe der monatlichen Warmmiete )
Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes bei Arbeitnehmern:
Einkommensnachweise (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate)
bei Selbständigen/Freiberuflichen:
Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid oder aktuelle Gewinn- und
Verlustrechnung des Steuerberaters)
ggf. andere Nachweise über die Bestreitung des Lebensunterhaltes wie z.B.
Rentenbescheid, Bescheid über Zusatzversorgung/Betriebsrente, Arbeitslosengeldbescheid, Bundeserziehungsgeldbescheid, Kindergeldnachweis
Gebühr 20,-- €
Moskito
Moin Moskito,
daß scheint von Behörde zu Behörde verschieden zu sein. Bei mir wollten sie damals gar keine Nachweise sehen. Die freundliche Dame vom Amt meinte sogar sie dürfe meine Verdiesntbescheinigung gar nicht einsehen (ich hatte Verdienstbescheinigung und Mietvertrag vosichtshalber dabei).
ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --
daß scheint von Behörde zu Behörde verschieden zu sein. Bei mir wollten sie damals gar keine Nachweise sehen. Die freundliche Dame vom Amt meinte sogar sie dürfe meine Verdiesntbescheinigung gar nicht einsehen (ich hatte Verdienstbescheinigung und Mietvertrag vosichtshalber dabei).
ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --
28.04.2002 12:11 (zuletzt bearbeitet: 28.04.2002 12:54)
#7 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
In Antwort auf:
Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, bzw. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug mit Angabe der Wohnungsgröße - Quadratmeterzahl-)
Nachweis über die Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung ( Höhe der monatlichen Warmmiete )
Ich muß Bastian Recht geben. Jeder macht´s anders.
z.B. Stadt München KVR.
Die wollen nur einen Ausweiß, Vollstaändige Daten des Eingeladenen und die 3 letzten Verdienstbescheinigungen sehen. Auf meine Frage, ob ich auch den Mietvertrag mitbringen soll, sagte mir die Dame, das sie das nicht braucht.
Saludos
28.04.2002 12:50 (zuletzt bearbeitet: 28.04.2002 12:50)
(
Gast
)
#8 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
(
Gast
)
Details
Escorpion: Freunde,die helfen
Tut mir leid, das sagen zu müssen: aber meistens sind in diesem Falle die "freundlichen Helfer" schlecht beraten: also die Dummen! Die Unterschreibung einer Verpflichtungserklärung kann ein teurer Spaß werden! (Anm.: kann). In jedem Falle sollte der Helfer den Gast und sein Umfeld persönlich kennen!
ulli
Tut mir leid, das sagen zu müssen: aber meistens sind in diesem Falle die "freundlichen Helfer" schlecht beraten: also die Dummen! Die Unterschreibung einer Verpflichtungserklärung kann ein teurer Spaß werden! (Anm.: kann). In jedem Falle sollte der Helfer den Gast und sein Umfeld persönlich kennen!
ulli
(
Gast
)
Details
In Antwort auf:
ch bin mittlerweile arbeitslos geworden, kann also im
Moment keine Gehaltsabrechnung vorweisen,
Es muss auch keine Gehaltsabrechnung sein als Einkommensnachweis! Leider finde ich im Moment keine Betraege von dem was man monatliche zur Verfuegung haben soll um den Einzuladeen fuettern zu koennen. irgendwo gibt's da Mindestbetraege. Kann aber prinzipiell auch rente,Krankengeld,Arbeitslosengeld etc sein meine ich!
doei,Alex
(el campanero holandés y el torro alemán)
http://walk.to/myhomepagehttp://1s.to/bvrhttp://members.lycos.nl/casasantiagohttp://1st.to/alexmusic
(
Gast
)
Details
In Antwort auf:
Es muss auch keine Gehaltsabrechnung sein als Einkommensnachweis! Leider finde ich im Moment keine Betraege von dem was man monatliche zur Verfuegung haben soll um den Einzuladeen fuettern zu koennen. irgendwo gibt's da Mindestbetraege. Kann aber prinzipiell auch rente,Krankengeld,Arbeitslosengeld etc sein meine ich!
Mir reichte damals mein BAFÖG-Bescheid.
ADE
REY
(
Gast
)
Details
escorpion
den Behörden ist es egal, wessen Name auf der Verpflichtungserklärung steht. Derjenige muss lediglich Staatsbürger des Landes sein, aus dem der Einladende stammt. Ich habe schon mehrfach Verpflichtungserklärungen unterschrieben für Leute, die in Deutschland leben, aber keinen deutschen Pass haben und Verwandte aus ihren Ländern eingeladen haben - das ist natürlich eine große Vertrauenssache, ist aber immer gut gegangen.
Elisabeth 2
den Behörden ist es egal, wessen Name auf der Verpflichtungserklärung steht. Derjenige muss lediglich Staatsbürger des Landes sein, aus dem der Einladende stammt. Ich habe schon mehrfach Verpflichtungserklärungen unterschrieben für Leute, die in Deutschland leben, aber keinen deutschen Pass haben und Verwandte aus ihren Ländern eingeladen haben - das ist natürlich eine große Vertrauenssache, ist aber immer gut gegangen.
Elisabeth 2
(
Gast
)
Details
Hi,
ich glaube, der folgende Link kommt sogar aus diesem Forum:
http://www.info4alien.de/84/pforzheim.htm
Ist zwar aus dem letzten Jahr und daher noch in DM-Beträgen. Gibt aber einen guten Anhaltspunkt, über welches Nettoeinkommen man bei Verpflichtungserklärungen verfügen sollte.
Andy
ich glaube, der folgende Link kommt sogar aus diesem Forum:
http://www.info4alien.de/84/pforzheim.htm
Ist zwar aus dem letzten Jahr und daher noch in DM-Beträgen. Gibt aber einen guten Anhaltspunkt, über welches Nettoeinkommen man bei Verpflichtungserklärungen verfügen sollte.
Andy
27.05.2002 11:24
#14 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
Im Gegensatz zu Arbeitslosengeld wird Sozialhilfe nicht akzeptiert. Arbeitslosenhilfe ist wieder "kann", je nach Höhe.
Es gibt tatsächlich einen hohen Ermessensspielraum. Man kann sogar bei einer dreimonatigen Einladung eine Bankbügschaft über umgerechnet mindestens 5000 DM vorlegen. Macht sich gut bei Selbständigen, die aus steuerlichen Gründen ja blöd wären, ein hohes Einkommen zu haben. Hatte vor 2 Jahren 1.300 DM von meinem Steuerberater angeben lassen, wurde akzeptiert.
Ist meines Erachtens auch abhängig, wie man erscheint. Wer wie ein Zuhälter oder Menschenhändler bei den Behörden auftritt, dem wird man wohl die Meßlatte ein wenig höher stellen.
e-l-a
Es gibt tatsächlich einen hohen Ermessensspielraum. Man kann sogar bei einer dreimonatigen Einladung eine Bankbügschaft über umgerechnet mindestens 5000 DM vorlegen. Macht sich gut bei Selbständigen, die aus steuerlichen Gründen ja blöd wären, ein hohes Einkommen zu haben. Hatte vor 2 Jahren 1.300 DM von meinem Steuerberater angeben lassen, wurde akzeptiert.
Ist meines Erachtens auch abhängig, wie man erscheint. Wer wie ein Zuhälter oder Menschenhändler bei den Behörden auftritt, dem wird man wohl die Meßlatte ein wenig höher stellen.
e-l-a
25.06.2002 21:14 (zuletzt bearbeitet: 25.06.2002 21:48)
(
Gast
)
#15 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
26.06.2002 02:10
#16 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
hallo croco,
in Leipzig 2000 wollte der "Beamte" einen Einkommensnachweis. Da es nur ungeschickten Selbständigen gelingt, zu versteuernde Einkommen zu erzielen, reichte mein negatives Einkommen natürlich nicht aus.
Hab ihn gefragt, wieviel denn so angemessen wäre. Daraufhin hab ich meinen Steuerberater gleich in dessen Beisein angerufen und die Zahl durchgegeben, die er mir eben gesagt hatte. 2 Minuten danach kam das Fax vom Steuerfritzen mit der "Bestätigung" und alles war o.k.
e-l-a
in Leipzig 2000 wollte der "Beamte" einen Einkommensnachweis. Da es nur ungeschickten Selbständigen gelingt, zu versteuernde Einkommen zu erzielen, reichte mein negatives Einkommen natürlich nicht aus.
Hab ihn gefragt, wieviel denn so angemessen wäre. Daraufhin hab ich meinen Steuerberater gleich in dessen Beisein angerufen und die Zahl durchgegeben, die er mir eben gesagt hatte. 2 Minuten danach kam das Fax vom Steuerfritzen mit der "Bestätigung" und alles war o.k.
e-l-a
Klaus-M
(
gelöscht
)
Details
Hola an alle,
habe gestern in Berlin meine Verpflichtungserklärung gemacht. Mietvertrag oder Einkommensnachweis wollte niemand sehen. Lediglich wurden (nachdem ich alle Unterlagen aus der Hand gegeben und somit nicht mehr nachlesen konnte) ein paar Fragen (Geburtsdatum und vollständiger Name der eingeladenen Person) gestellt, scheinbar um Missbrauch auszuschließen.
Dann der Hinweis von der sehr freundlichen Dame:
Unbedingt Einkommensnachweise und möglichst Kopie vom Ausweis bei der Visumsbeantragung auf der Deutschen Botschaft in Havanna vorlegen. So richtig kann ich mir das allerdings nicht vorstellen. Gibt ja keinen Sinn, wenn meine Novia dort mit meiner Verdienstbescheinigung rumwedelt (ich hoffe allerdings, daß ich selbst dabei anwesend bin). Ich fände es übrigens auch nicht gut, wenn meine Novia vollen Einblick über meine "Reichtümer" bekäme, hat nix mit fehlendem Vertrauen zu tun, sondern eher mit mangelhafter Kenntnis der deutschen Lebenshaltungskosten.
Bin übrigens ab Sonntag auf der Isla, um die ganze Visakacke durchzuziehen.
Saludos Klaus
habe gestern in Berlin meine Verpflichtungserklärung gemacht. Mietvertrag oder Einkommensnachweis wollte niemand sehen. Lediglich wurden (nachdem ich alle Unterlagen aus der Hand gegeben und somit nicht mehr nachlesen konnte) ein paar Fragen (Geburtsdatum und vollständiger Name der eingeladenen Person) gestellt, scheinbar um Missbrauch auszuschließen.
Dann der Hinweis von der sehr freundlichen Dame:
Unbedingt Einkommensnachweise und möglichst Kopie vom Ausweis bei der Visumsbeantragung auf der Deutschen Botschaft in Havanna vorlegen. So richtig kann ich mir das allerdings nicht vorstellen. Gibt ja keinen Sinn, wenn meine Novia dort mit meiner Verdienstbescheinigung rumwedelt (ich hoffe allerdings, daß ich selbst dabei anwesend bin). Ich fände es übrigens auch nicht gut, wenn meine Novia vollen Einblick über meine "Reichtümer" bekäme, hat nix mit fehlendem Vertrauen zu tun, sondern eher mit mangelhafter Kenntnis der deutschen Lebenshaltungskosten.
Bin übrigens ab Sonntag auf der Isla, um die ganze Visakacke durchzuziehen.
Saludos Klaus
Seite 1 von 1
« Seite
Seite »
- 🇨🇺 Das Kubaforum 🇨🇺
- 🇨🇺 Kubaforum
- 🇨🇺 Neu im Kubaforum?
- ℹ️ Info-Sparte!
- 📄 Visa: Fragen und Probleme zum Thema Visa
- 🇩🇪 🇪🇸 Übersetzungshilfe vom spanischen ins deutsche und umgekehrt
- 📜 Einladung eines kubanischen Staatsbürgers:
- 📰 Presseveröffentlichungen und Medienberichte über Kuba
- ⛈ Wetter 🌪 Hurrikan Nachrichten
- 🛫 Reiseforum
- ✈ Kubaflüge 🛳 Kreuzfahrten 🧳 Hotels 🚗 Mietwagen 🚕 Transfers 🚌 Busverbi...
- 🛏 Casas Particulares
- 📕 Sprachkurse in Kuba/Deutschland? Wo gibt es 🕺💃 Tanzkurse usw?
- 🌐 Reiseberichte
- 🕯 In Gedenken an Guzzi
- 🇨🇺 Allgemeines und Sonstiges mit Kubabezug
- ⚾ 🏐 🥊 Das Kuba Sport-Forum.
- 📖 Literatur und Kunst aus/über Kuba
- 🏝 Flora und 🐊 Fauna auf Kuba
- 👨🍳 Kubanische Küche
- ⚙ Technikforum: Fragen zu Themen 🖥︎ Computer,📱 Smartphone, ☎ Telefonve...
- Für Mitglieder und Kubafreunde:
- Sonstige Themen
- 🇪🇸 Foro en español 🇪🇸
- 🗣 Debate de Cuba
- 🎶 Música de Cuba
- 🤡 Los Chistes - Risas y humor sin limite
- ✈ Vuelos 🧳 Hoteles 🛏 Casas
- 🇪🇸 Forum in spanisch-Foro en espanol. für alle die es können oder noc...
- 🌎 Lateinamerika und karibische Inseln ( kleine und große Antillen )
- 🌎 Lateinamerika und karibische Inseln ( kleine und große Antillen)
- 👥 Administration und Moderation:
Ähnliche Themen
Thema | Antworten | Aufrufe | Letzte Aktivität | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Hallo erstmal, ich bin wieder hier im meinem RevierHallo erstmal, ich bin wieder hier im meinem Revier |
8
andyy
12.04.2016 |
252 |
|
|||
Wieder einmal FamilienvisumWieder einmal Familienvisum |
21
Jose Ramon
25.09.2015 |
2287 |
|
|||
Wieder einmal CubaWieder einmal Cuba |
58
carnicero
02.02.2014 |
1597 |
|
|||
wieder zurück aus dem Orientewieder zurück aus dem Oriente |
34
Tine
11.11.2009 |
1514 |
|
|||
Condor fliegt wieder nach HAVCondor fliegt wieder nach HAV |
13
(
Gast
)
23.04.2007 |
1785 |
|
|||
Die UNO fordert wieder einmal die Aufhebung des KUBA-Embargos!Die UNO fordert wieder einmal die Aufhebung des KUBA-Embargos!
erstellt von:
(
Gast
)
09.11.2006 09:43
|
28
(
Gast
)
10.11.2006 |
772 |
|
Das Thema ist geschlossen
Sie haben keine Rechte zu antworten
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Jetzt registrieren!
/
🇨🇺 Das Kubaforum 🇨🇺
/
📜 Einladung eines kubanischen Staatsbürgers:
/
Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend