Einfuhrbestimmungen für Postsendungen

17.02.2010 12:35
avatar  dirk_71
#1 Einfuhrbestimmungen für Postsendungen
avatar
Rey/Reina del Foro

Einfuhr- und Zollvorschriften Kuba
ISO-Ländercode: CU

Vorbemerkung:
Die Einfuhr zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen ist nicht zugelassen.
Die Einfuhr von Banknoten oder Wertpapieren ist in gewöhnlichen, eingeschriebenen und EMS-Sendungen nicht erlaubt.

Verbotene Gegenstände:
Alkoholische Getränke jeder Art; Zigarren und Zigaretten; Schnitttabak; Magnetbänder; gebrauchte Bekleidungsstücke; elektrische
und elektronische Ausrüstungen; Landkarten; Brillengläser aus Naturglas; Kaugummi; Getreide und Sämereien (soweit sie durch
die Gesundheitsbehörden des Landes nicht zugelassen sind); obszöne Gegenstände; Drucksachen, Pläne, mit der Hand oder der
Schreibmaschine gefertigte Schriften, Stiche, Dokumente, Gemälde, Skulpturen, Bücher, Zeitungen, Skizzen, Fotografien,
Schallplatten, Filme und Filmnegative, deren Verteilung einen öffentlichen, kulturellen oder moralischen Schaden verursachen
würde oder die gegen die guten Sitten verstoßen; Lotterielose; Glücksspiele; Schmuck; ärztliches Behandlungsgerät; Giftstoffe;
medizinische Hausmittel; Fotopapier; Ersatzteile und Ausrüstungsgegenstände für Autos, Motorräder und Motorroller; Pflanzen und
pflanzliche Nahrungsmittel jeder Art; tierische Produkte (z. B. industriell verarbeitetes oder tiefgekühltes Frischfleisch, Schinken,
Wurst, Knochen, Milch und ihre Derivate usw.); Gläser; Parfums allgemein; luftdicht verschlossene Behälter (ausgenommen
pharmazeutische Produkte ethischen Charakters); foto- und kinematographische Filme; Postwertzeichen; Postkarten, die mit
elektron. Systemen versehen sind und sich in Umschlägen befinden; Haarfärbemittel; Erde und Mineralien; Wertsachen jeder Art;
Banknoten; nationale oder ausländische Geldstücke; gebrauchte Schuhe; alle Gegenstände, deren Einfuhr als gegen die
allgemeinen Interessen der Nation gerichtet betrachtet werden muss.

Bedingt zugelassene Gegenstände:
Medikamente und/oder Prothesen (der Versand ist in gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen erlaubt, wenn die Sendungen auf
der Vorderseite die Zollinhaltserklärung CN 22 tragen).

Sonstiges:
Allen Postsendungen mit nicht zu kommerziellen Zwecken bestimmten Waren und mit einem Gewicht von mehr als 2 kg ist eine
Konsularrechnung beizulegen. Das Vorhandensein dieses Dokuments sollte in der Zollinhaltserklärung CN 23 oder in der
Paketkarte CP 71 eingetragen sein.
Für die Ausstellung der Konsularrechnung ist bei der kubanischen Botschaft in Berlin oder beim kubanischen Konsulat in Bonn
telefonisch ein Termin zu vereinbaren (Telefon: Berlin (0 30) 91 61 18 11 bzw. Bonn (02 28) 30 90).
Die Ausfertigung der Konsularrechnung hat zum vereinbarten Termin im Konsulat (Stavanger Str. 20, 10439 Berlin bzw.
Kennedyallee 22-24, 53175 Bonn) zu erfolgen. Hierbei ist eine Liste der zu versendenden Artikel unter Angabe des jeweiligen
Warenwertes vorzulegen, deren Gesamtwert jedoch 200 US-Dollar nicht übersteigen darf.
Die Kosten für die Konsularrechnung betragen derzeit 119,- EUR.
Medikamente und Brillen sowie orthopädische Prothesen sind von der Konsularrechnung ausgeschlossen.
Der Wert aller Gegenstände jeder Sendung darf 200 kubanische Pesos nicht übersteigen. Alle aus dem Ausland herrührenden
Postsendungen mit Gegenständen nichtkommerzieller Art sind einem besonderen Zolltarif unterworfen, Ausgenommen hiervon sind
Bücher und andere Veröffentlichungen der Wissenschaften, Kunst, Literatur, Musik; Studienbücher, Zeitschriften und Zeitungen,
wenn es sich um gelegentliche Einfuhren handelt, die keinen kommerziellen Charakter haben. Die vorgenannten Bücher usw.
dürfen ebenso wie Schallplatten und Filme ohne mengenmäßige Beschränkung eingeführt werden, sofern sie erzieherischen
Zwecken dienen.

Philatelistische Sendungen (auch Postwertzeichen, die getauscht werden sollen), die für Privatpersonen bestimmt sind, dürfen nur
durch Vermittlung der „Fédération Philatélique Cubaine“ an diese gelangen. Derartige Sendungen müssen daher mit der
nachfolgenden Anschrift dieser Vermittlungsstelle versehen sein:
Federación Filatélica Cubana
Prado no 452
Habana 2 (Cuba)


Die Sendungen müssen außerdem Namensangabe und Anschrift des Empfängers tragen.
Von allen Beschränkungen und Abgaben ausgenommen sind Sendungen, die an
a) in Kuba akkreditierte Botschaften und diplomatische Missionen,
b) in Kuba residierende Internationale Büros,
c) Vertretungen ausländischer Handelsfirmen in Kuba sowie
d) in Kuba arbeitende ausländische Techniker
gerichtet sind. Es ist jedoch erforderlich, die Sendungen an die vorstehend unter c) und d) genannten Empfängerpersonen an die
nationalen Organe Kubas zu richten, die diese Empfängergruppen betreuen.

Einfuhr- und Zollvorschriften
Sendungen, die den vorstehenden Bestimmungen und Regelungen nicht entsprechen, werden von den kubanischen Zollbehörden
beschlagnahmt.

Begleitpapiere:
Zollinhaltserklärung(en):
a) Pakete:
1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder spanischer Sprache.

b) Briefe mit Wareninhalt und Päckchen:
- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in französischer oder spanischer Sprache;
wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:
- 2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in französischer oder spanischer Sprache.

Rechnung(en):
Für die Einfuhr von privaten Sendungen auf dem Postweg nach Kuba ist grundsätzlich eine Konsularrechnung erforderlich.
Diese Konsularrechnung ist nur bei privaten Sendungen folgender Kategorien entbehrlich:

1. Sendungen für politische Flüchtlinge und für Personen, die in Kuba ansässig sind und um politisches Asyl gebeten haben,
2. Sendungen, die pharmazeutische Erzeugnisse, Rollstühle für Invaliden, Bücher aus den Bereichen Wissenschaft, Technik, Kunst
und Literatur, Musikpartituren, Platten, Magnetbänder, Dias und Kinofilme zu Unterrichtszwecken sowie Prothesen enthalten,
3. Geräte, die ein Organ völlig oder teilweise ersetzen, Bücher oder Material für Blinde,
4. Sendungen, die von Schiffs- oder Flugzeugbesatzungen angehörenden Kubanern oder im maritimen Bereich Tätigen übergeben
werden,
5. von im Ausland wohnhaften kubanischen Stipendiaten abgesandte Sendungen,
6. Sendungen, die im Ausland ansässige kubanische Arbeitskräfte in Ausführung von durch Kuba unterzeichneten Übereinkommen
absenden.

Alle anderen Postsendungen privaten Inhalts nach Kuba, denen die erforderliche Konsularrechnung nicht beigefügt ist, werden von
den kubanischen Zollbehörden beschlagnahmt bzw. kostenpflichtig nach Deutschland zurückgesandt.

Hinweis:
Die Deutsche Post AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Einfuhr- und Zollvorschriften, weil
ihr nicht immer rechtzeitig und vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den
Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im
Bundesgebiet, bei den Industrie- und Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob und
gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.
im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Grund solcher Informationen oder
besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der
Deutschen Post AG enthaltener Einfuhr- und Zollvorschriften versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis
darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen und er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,
Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.

Nos vemos
Dirk

 Antworten

 Beitrag melden
Seite 1 von 1 « Seite Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!