Visa für Kubaner im UK

16.06.2005 09:15
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#1 Visa für Kubaner im UK
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( Gast )

Wie die ganze Visaangelegenheit in Deutschland funktioniert weis man aus dem Forum ja sehr gut, aber wie läuft das in England. Ich weis, daß ein Kubaner dort 6 Monate für ein Besuchervisum erhalten kann. Mich interessiert aber vor allem, was passiert wenn nicht zurück reist. Stimmt es, daß er auch im UK nach 11 Monaten nicht mehr nach Kuba abgeschoben werden kann und wie läuft dann der weitere Werdegang. Wird er geduldet, darf er irgend wann legal arbeit, kann er irgendwann die Staatsbürgerschaft beantragen oder bekommt eine dauernde Aufenthaltsgenehmigung. Ist es ratsam für den Kubaner, sich nach den 11 Monaten den britischen Behörden zu stellen. Und noch ganz wichtig, wann kann der Kubaner wieder legal zu Besuchszwecken nach Kuba einreisen.

Gruß Andre


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16.06.2005 09:24 (zuletzt bearbeitet: 16.06.2005 09:25)
avatar  el lobo
#2 RE:Visa für Kubaner im UK
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
daß er auch im UK nach 11 Monaten nicht mehr nach Kuba abgeschoben werden kann

Das Problem ist ganz einfach das er nach mehr als 11Monaten als Exillant gilt
der illegal seine 11 Monate "verlängert" hat und dann nicht mehr ins "Caribische
Paradies " seitens der CU Inmigracion EINGELASSEN wird. Demzufolge wird der Cubi nicht
abgeschoben weil POSTWENDEND zurückkäme. Um diesen Aufwand und Kosten zu sparen
verzichten die Staaten auf diese nutzlose Prozedur. Dieser Fakt wird natürlich
von den Kubis zum Untertauchen gern ausgenutzt.
MfG El Lobo


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16.06.2005 09:35 (zuletzt bearbeitet: 16.06.2005 09:35)
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#3 RE:Visa für Kubaner im UK
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( Gast )

Heißt das, er kann sich nach 11 Monaten problemlos zu erkennen geben?


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16.06.2005 09:36
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#4 RE:Visa für Kubaner im UK
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( Gast )

??
Und stelle es dir vor, der Staat wozu er keinen Visum hat, wieder der Cubano zurückschiebt ?
Ich denke, mann sollte sich nicht 100 % drauf verlassen
Saluds

Cubareisen


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16.06.2005 10:27
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#5 RE:Visa für Kubaner im UK
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( Gast )

Na mal anders gefragt, wie ist es den in Deutschland? Da gibt es doch bestimmt schon Erfahrungen dazu.


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16.06.2005 10:29
avatar  ( Gast )
#6 RE:Visa für Kubaner im UK
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( Gast )

Soviel ich weiß, verzichtet Germany auf abschiebung, noch gibt es hier genug Geld um solchen Spielchen mitzumachen... das kann sich aber auch hier ändern
Saluds

Cubareisen


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16.06.2005 11:18
#7 RE:Visa für Kubaner im UK
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spitzen Mitglied

Hallo Andre2004,

Hatte diesbezüglich schon mal Kontakt mit der Britischen Botschaft in Düsseldorf.

Damals kam folgende Mail:


Sehr geehrte Frau/Herr,

Falls Sie mit einem EU Bürger/einer Bürgerin verheiratet sind und zusammen nach GB fahren, können Sie einen EWG Familien-Ausweis beantragen.

Sie können ein Antragsformular und Info-Blätter von unserer Web-Site übernehmen http://www.britischebotschaft.de Alternativ um Ihnen einen Antragsformular zusenden zu können, müssen Sie uns einen frankierten Rückumschlag zu €1.50 schicken.

unsere Addresse:

British Consulate General

Visa section

Yorck Str. 19

40476 Düsseldorf

Tel: 0211 9448 160

Öffnungszeiten: Mon - Frei, 0800 - 1100 Uhr

Anträge können entweder persönlich oder per Post gestellt werden. Bitte beachten Sie, daß die Bearbeitung der per Post eingesandten Anträge 4-6 Wochen dauern kann. Gebühren per überweisungsauftrag zu begleichen (für weiter details lesen Sie bitte das Informationsblatt unten). Schiken Sie bitte kein Bargeld per Post. Falls doch, so geschiet dies auf Ihr Risiko.

bringen Sie folgende Unterlagen mit wenn Sie persönlich Ihren Antrag stellen möchten:-

gültigen Reisepass mit Deutsche Aufenthaltserlaubnis (min. 6 monate)
2 passbilder
Für mit der Post Anträge wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von €5 erhoben. Sonst Gratis
eine kopie des Heiratsurkundes und den Pass des EU Bürgers/Bürgerin.
Aktuelle Meldebescheinigung
Britische Staatsbürger müssen nachweisen, daß Sie in einen EU-Staat gearbeitet haben, um sich zu qualifizieren für den EWG Familienausweis. Beispiel aktuelle Lohnabrechnung
Gegebenfalls können von Ihnen weitere Dokumente verlangt werden.

Mfg

CL

Visa Abteilung

Düsseldorf

HINWEISE ZUR BEZAHLUNG PER BANKÜBERWEISUNG

Ab 2. April 2002 akzeptieren wir auch Banküberweisungen zur Bezahlung unserer Dienstleistungsgebühren. Bitte beachten Sie dabei die folgenden Hinweise:

Auf Anforderung erhalten Sie vom Konsulate Überweisungsformulare, auf denen die nötigen Angaben zum Konto des Konsulats bereits eingetragen sind.

Wenn Sie ein leeres Überweisungsformular benutzen, füllen Sie es bitte wie folgt aus:

Tragen Sie die folgenden Angaben zum Konto des Konsulats ein:
Empfänger: Name - BRITISCHES KONSULAT VISA

Konto-Nr. des Empfängers - 6408066

Empfänger-Bankleitzahl - 30040000

bei (Kreditinstitut) - COMMERZBANK DUESSELDORF

5. Bitte tragen Sie den Namen und die Postanschrift des ANTRAGSTELLERS, d.h. der Person, die das Visum tatsächlich beantragt, deutlich in Druckschrift und in Großbuchstaben ein. Es ist besonders wichtig, dass das Überweisungsformular Namen und Anschrift des Hauptantragstellers enthält.

Legen Sie bitte dem Umschlag mit Ihrem ausgefüllten Antragsformular eine Kopie Ihres Überweisungsauftrages oder des Quittungsabschnittes des Überweisungsauftrages bei. Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, eine solche Kopie anzufertigen, erklären Sie bitte auf dem Antragsformular deutlich, dass Sie per Überweisungsauftrag gezahlt haben und nennen Sie den Namen des Konto-Inhabers, die Konto-Nummer und den Namen der Bank.
Wenn Sie diese Hinweise nicht beachten, kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrags kommen.


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16.06.2005 11:31
avatar  el lobo
#8 RE:Visa für Kubaner im UK
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Heißt das, er kann sich nach 11 Monaten problemlos zu erkennen geben

Nach meinem Kentnisstand eindeutig JA.Meistens gibt es dann ne DULDUNG für Alemania.
MfG El Lobo


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