Anerkennung des cub. Studiums in D


was soll den das Arbeitsamt anerkennen? Für die Führung eines ausländischen Grades in Deutschland ist die jeweilige Bezirksregierung zuständig. Ein Studium kann man sich bei den Universitäten anerkennen lassen. Das klappt aber meist nicht ohne Zusatzstudien und ausreichende Deutschkenntnisse (dsh).
r.
#3 RE:Anerkennung des cub. Studiums in D

Ich habe es schon gemacht aber ich kann mich nicht mehr erinnern
Ich habe mein Zeugnis und habe es übersetzen und beglaubigen lassen und mein Mann hat es zusammen mit meinem Zertifikat von der Sprachschule irgendwohin geschickt.
Abitur wurde leider nur als Realschulabschluss anerkannt. Bei einer richtigen Karriere wird wohl auch ein Problem sein. Es kann sein, dass sie erst ein Jahr weiter studieren soll.

In Antwort auf:
Für die Führung eines ausländischen Grades in Deutschland ist die jeweilige Bezirksregierung zuständig
Da würde ich mich lieber ans Kultusministerium wenden...
In Antwort auf:
Ein Studium kann man sich bei den Universitäten anerkennen lassen.
Das ist definitiv Unsinn. Eine Uni kann einen akademischen Grad verleihen, aber erst,
wenn man dort irgendeine akademisch relevante Leistung erbracht hat. Die können z.B.
als BWL-Prüfungsamt der Uni X ein BWL-Vordiplom von der Uni Y anerkennen, somit kann
man im Hauptstudium weitermachen, bis z.B. zur eigentlichen Diplomprüfung...
Viel Spaß, denn Humor wirst Du bei dem Procedere brauchen

für die Anerkennung eines Diploms ist das Kultusministerium oder in Berlin der Senat für Forschung und Wissenschaft zuständig. Die Akademischen Auslandsämter der deutschen Unis mit Partnerunis in Kuba können vielleicht vorweg Auskunft über Chancen der Anerkennung geben. Eine Liste der Partnerschaften gibts bei der kubanischen Botschaft http://www.botschaft-kuba.de/d050_wissenschaft.html
Aber vielleicht war das ja gar nicht die Frage. Wo bitte gehts zum Arbeitsamt?!

nun ja:
erlaubnis zum führen eines ausländischen grades für nrw zuständig:
http://www.mwf.nrw.de./Hochschulen_in_NR...ales/index.html
Berufliche Anerkennung
In vielen Bereichen der Privatwirtschaft ist keine formale Anerkennung eines amerikanischen Abschlusses erforderlich. Er muss nur einem potenziellen Arbeitgeber gefallen bzw. dieser entscheidet, ob die Ausbildung den Anforderungen der betreffenden Arbeitsstelle entspricht. Diese Regelung gilt, zumindest für Niedersachsen, auch für die Einstellung in den Öffentlichen Dienst. Es gibt jedoch insbesondere in den reglementierten Berufen (Human-, Dental-, Tiermedizin, Apotheker, Architekten, Rechtsberufe, Lehrer) bestimmte berufsrechtliche Erfordernisse, die EU-weit bzw. bundesweit einheitlich geregelt sind. Entsprechende Informationen sind bei den berufsständischen Vertretungen erhältlich, also bei den Ärzte- und Apothekerkammern, Architekten- und Anwaltskammern, bei Lehrern die Kultusministerien.
siehe http://wwwserv1.rz.fh-hannover.de/usa/studusa2.htm
r.

Kultus-Gedöns ist halt Ländersache, das hatte ich nicht bedacht, ich mußte
jedenfalls damals ins Kultusministerium (Baden-Württemberg) um meinen englischen
Abschluß anerkennen zu lassen...
Mag sein, daß das in NRW anders ist, aber da regiert ja auch schon seit 50 Jahren
die Fortschrittspartei.
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