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In der DDR waren immer wieder - so auch aus Kuba - "Vertragsarbeiter" beschäftigt. Die haben auch Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn abgezogen bekommen. In Kuba wurde mir jetzt ein DDR-Sozialversicherungsausweis mit zehn "ausgetragenen" dh voll gearbeiteten Jahren vorgehalten und mir die Frage gestellt, ob sich daraus Ansprüche ergäben.
Weiß ich aber nicht.
Bei Innländern ( auch Ostdeutschen) ergeben sich Ansprüche zum gesetzlichen Renteneintrittsalter, wenn mindestens 60 Beiträge gezahlt wurden.
Gibt es irgendjemand, der Ahnung hat oder weiß, wo man jemand findet, der Ahnung hat, wie das mit solchen Beiträgen bei einstigen Vertragsarbeitern ist?
Warum eigentlich nicht. Wäre auf jedenfall gerechtfertigter, als so mach anderer, der einreist und Hilfe bezieht, ohne je einen Cent eingezahlt zu haben.
Damit meine ich nicht unsere cubanischen Ehepartner, welche auch erst arbeiten und einzahlen müssen, bevor Ansprüche gestellt werden können.
Ewuewu, ich bin mir sehr sicher, dass sich daraus Ansprüche ableiten lassen! Da es sich um Kubaner handelt, ist die Auslandsabteilung der BfA zuständig.
Desesperado, dein Link ist nicht ganz richtig, er verweist auf das Bundesversicherungsamt (BVA), das ist eine Aufsichtsbehörde und nicht die BfA als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Der richtige Link: http://www.bfa.de E-Mail: bfa@bfa.de
Übrigens: "BfA" heißt ausgesprochen "Bundesversicherungsanstalt für Angestellte" und ist, obwohl der Name es suggeriert, keine Anstalt öffentlichen Rechts, sondern eine Körperschaft.
...Allen Vertragsarbeitern wurde zwar die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, die gingen aber vertraglich an den Heimatstaat. Da also kein Pfennig in die DDR-Systeme eingezahlt wurde, führte das dazu, dass sie für die in der DDR-Zeit geleisteten Beiträge keine Rente erhalten werden. r.
Allen Vertragsarbeitern wurde zwar die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, die gingen aber vertraglich an den Heimatstaat.
Nun müsste dann nicht der Heimatstaat für die Rentenansprüche aufgefordert werden?? Schließlich ist das Geld doch dort im Rentenpott gewandert oder .....
@Polito Dann gibt es dort eben vielleicht 2 Peso mehr im Monat oder auch nicht, das wären dann zwei billige Zigarren in der Cafeteria. Vergiß das kubanische Rentensystem. e-l-a
Dank allen für die gegebenen Hinweise. Die Kollegen der BFA haben mir telefonisch erste Auskünfte geben können.
Es gab wohl tatsächlich vertragliche Regelungen zwischen der DDR und anderen Staaten, die gegenseitig entstehenden Ansprüche staatlich auszugleichen. Die Mitarbeiterin, mit der ich sprach und die natürlich nicht jeden einzelnen zwischenstaatlichen Vertrag der DDR, derer es ja auch im Laufe der Zeit verschiedene gegeben hat, kennt, meint aber, das Vorhandensein des SV-Ausweises läßt eher auf Renten-Ansprüche in Deutschland schließen. Dies aber wäre nur durch ein formale Rentenanfrage zu klären
@R.Bost Kannst Du was dazu sagen, wie das in den von Dir beschriebenen Fällen mit dem "ein" und "austragen" der ARV gehandhabt wurde? Das wäre vielleicht schonmal ein Hinweis
In Antwort auf: ich bin mir sehr sicher, dass sich daraus Ansprüche ableiten lassen!
Ewuewu, leider muss ich meine obige Aussage ein wenig, wenn vielleicht auch entscheidend relativieren: Dein jetzt dauerhaft in Kuba lebender kubanischer Bekannter hat nur dann eine Chance, wenn er erst nach dem 02.10.90 nach Kuba zurückgekehrt ist. Frage ihn doch mal, ich drücke ihm die Daumen! Falls er doch schon vor dem 03.10.90 (was für ein schwarzer Tag ) nach Kuba abgedüst ist, kann er in der Tat leider nur einen (Peso-)Anspruch in Kuba geltend machen ... Einzige Ausnahme: Eine Berechtigung zum ständigen Aufenthalt - aber wer hatte die denn schon?
Diese Stichtagsregelung gibt es auch erst seit einiger Zeit, vorher haben alle nix gekriegt, ob sie nun vor oder nach dem 03.10.90 endgültig wieder nach Kuba zurückgekehrt sind. Die meisten waren hier ja auch nur ca. 5 Jahre (dein Bekannter 10? ), manche aufgrund des Vertragsarbeitskräfteabkommens, andere aufgund eines Abkommens von 1975 zur Berufsausbildung und Weiterqualifizierung. Letztere haben dann ein festes Salär brutto=netto erhalten, also ohne Lohnsteuer- und SV-Abzug, so dass schon dadurch kein Rentenanspruch entstehen konnte. Bei den Erstgenannten, also den Vertragsarbeitern, weiß ich leider nicht, ob es auch brutto=netto war, das müsste dann aber auch irgendwo im SV-Buch vermerkt sein.
Du müsstest also deinem kubanischen Bekannten folgende Fragen stellen:
1. Warst du Vertragsarbeiter in der DDR? 2. Ist im SV-Buch vermerkt, dass Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden? 2. Musstest du erst nach dem 02.10.90 wieder zurück nach Kuba?
Wenn er alle drei Fragen mit "ja" beantworten kann, müsste er mit seinen 10 Beitragsjahren einen Anspruch haben. Angaben ohne Gewähr. Und mit vielleicht € 200 pro Monat wäre er der King im Ort!!
Besten Dank für Deine ausführliche Beschreibung. Wahrscheinlich ist hier wirklich der Zeitpunkt der Rückkehr nach Kuba (Mitte der 80er) der Knackpunkt. Die anderen beiden Punkte sollten zutreffen. Ist aber irgendwie schon merkwürdig, daß in diesem Fall erarbeitete und auch bezahlte Ansprüche abhängig von einem im Nachhinein gesetzten Stichtag sind. Aber so funktioniert dies wahrscheinlich..........
In Antwort auf: müsste er mit seinen 10 Jahren einen Anspruch haben
UND WAS für EINEN. Kleines Beispiel gefällig. Ich habe von 1968 bis 1991 also 23 Jahre einbezahlt mit FZR ab 91 hab ich mich befreien lassen ohne Zahlung des Mindestbeitrages DAFÜR würde ich HEUTE 347€ erhalten bei weitergezahltem Mindestbeitrag wären es knapp 400 gewesen. Für den Cubi wär es natürlich ein kleines Zubrot.Falls mein Beispiel nicht zum Thema passen sollte ENTSCHULDIGUNG MfG El Lobo
Nee, also für mich schon in Ordnung, Lobo, dass du dein Besipiel nennst. Schlimm genug ... Die Höhe, meine ich. Hoffe nur, du hast noch anderweitige Absicherung. Ansonsten hilft nur: Ab nach Kuba!
Da SEI DER LIEBE Gott vor.Dann lieber hier mit den Renten Almosen.... Hab schon einmal (in jungen Jahren )ein Jahr dort zugebracht,du glaubst nicht wie stark die Sehnsucht nach dem deutschen EICHENWALD sein kann. Absicherung - Haus und Hof ,3 Söhne die Papa dann den Ar.. wischen müssen und Festgeldkonto sind vorhanden. MfG El Lobo