Ausreisebescheinigung

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29.05.2014 19:59
avatar  iris
#1 Ausreisebescheinigung
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Top - Forenliebhaber/in

Da mein EX überhaupt nicht mehr mit mir kommunizieren will (ich eigentlich auch lieber nicht)und ich daher nicht über seine Pläne informiert bin, aber für z.Bsp. die Abmeldung seiner nicht ganz billigen Privatversicherung eine Ausreisebescheinigung bräuchte, falls er denn tatsächlich geht, frage ich euch, ob jemand weiß, ob ich als seine noch nicht geschiedene EX irgendwo beantragen könnte, dass man mir seine evt. Ausreise mitteilt. Wahrscheinlich eher nicht, aber wäre toll, wenn einer wüsste an wen ich mich mit so einem Anliegen überhaupt wenden könnte.


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29.05.2014 20:05
#2 RE: Ausreisebescheinigung
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Rey/Reina del Foro

Müsste doch die Ausländerbehörde zuständig sein und als
"Nochehefrau", könntest Du mit viel Schleimen und kratzen vielleicht an Infos kommen.
Ansonsten Beratungsgespräch bei einem Anwalt...
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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29.05.2014 20:09
avatar  iris
#3 RE: Ausreisebescheinigung
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Top - Forenliebhaber/in

Ja, muss eh wieder zum Anwalt. Kriegt denn die AB automatisch über eine Ausreise Mitteilung?


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29.05.2014 20:12
#4 RE: Ausreisebescheinigung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von iris im Beitrag #3
Ja, muss eh wieder zum Anwalt. Kriegt denn die AB automatisch über eine Ausreise Mitteilung?


Glaube ich nicht, weiss es aber auch nicht. Wer weiss was bei der Aus- und Einreise
bei den neuen Pässen alles gespeichert werden kann und automatisch benachrichtigt werden kann.....

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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29.05.2014 20:21 (zuletzt bearbeitet: 29.05.2014 20:21)
avatar  iris
#5 RE: Ausreisebescheinigung
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Top - Forenliebhaber/in

Danke für deine Antworten, falko.
War ja nur mal wieder so eine Idee- jammer, es ist echt zum Verzweifeln, erst hab ich diesen Typ nicht hergekriegt und jetzt krieg ich ihn auch nur mit viel Mühe und evt. sehr hohen Kosten wieder los. War echt ein exklusives Experiment meinerseits


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29.05.2014 20:25
#6 RE: Ausreisebescheinigung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von iris im Beitrag #5
Danke für deine Antworten, falko.
War ja nur mal wieder so eine Idee- jammer, es ist echt zum Verzweifeln, erst hab ich diesen Typ nicht hergekriegt und jetzt krieg ich ihn auch nur mit viel Mühe und evt. sehr hohen Kosten wieder los. War echt ein exklusives Experiment meinerseits


hak es als erfahrung ab und das leben geht weiter....
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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29.05.2014 20:31 (zuletzt bearbeitet: 29.05.2014 20:33)
avatar  iris
#7 RE: Ausreisebescheinigung
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Top - Forenliebhaber/in

Klar, du hast recht, aber ich bin eben momentan wieder etwas angespannt, weil mir seine evt. Abschiebung und die damit verbundenen hohen Kosten Sorgen bereiten. Emotional hab ich es glaube ich verbucht, und zwar nicht nur als schlecht. Ich hätte Kuba sonst nie so kennengelernt und es war auch toll, mich jahrelang verliebt zu fühlen.
Mein Fehler war nur, ihn unbedingt hier haben zu wollen. Ich glaube als Fernbeziehung hätte ich das noch jahrelang genießen können. Ist ja häufig so im Leben: wenn man zu viel will muss man bluten (bisschen dramatisch ausgedrückt, bei mir handelt es sich nur noch um Geld)


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30.05.2014 07:10
avatar  Espanol
#8 RE: Ausreisebescheinigung
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Rey/Reina del Foro

Sollte er freiwillig innerhalb der Geltungsdauer seiner AE ausreisen wird das im System registriert,
und Du muesstest dann bei Deiner ABH nachfragen ob sie Dir darueber ein Dokument ausstellen.

Sollte er nach Ablauf seiner AE und innerhalb der von der ABH gesetzten Frist freiwillig ausreisen
bekommt er eine sogenannte Grenzuebetrittsbescheinigung die von der Bundespolizei am Flughafen
abgestempelt und an die ABH zurueckgeschickt wird , davon eine Kopie zu bekommen sollte kein Problem sein.

Sollte er abgeschoben werden, duerfte eine Bescheinigung darueber Dein geringstes Problem sein!

Und ich kenne die Bedingungen der Versicherung nicht, sollte es in die Ilegalitaet abtauchen wirst Du
wohl unter Umstaenden weiter zahlen muessen???


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30.05.2014 08:31
avatar  R.Bost
#9 RE: Ausreisebescheinigung
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Cubaliebhaber/in

wenn er ausreist wird das im Ausländerzentralregister vermekt, da hat u.a. die ABH zugriff.

r.


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30.05.2014 17:52 (zuletzt bearbeitet: 30.05.2014 17:55)
avatar  iris
#10 RE: Ausreisebescheinigung
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Top - Forenliebhaber/in

Danke für Eure Antworten, das scheint dann ja leicht zu sein.
Zwecks Versicherung espanol: Weder er als Versicherter und noch weniger ich als nur Vertragspartner können diese Versicherung kündigen bevor er nicht eine andere Versicherung nachweisen kann, sprich eine sozialversicherte Arbeit hat. Bis jetzt haben sie mir angeboten, mich nach Ablauf der "Mindestvertragslaufzeit" von 5 Jahren aus dem Vertrag zu entlassen. Eine Kopie seiner zeitlich bald abgelaufenen Aufenthaltsgenehmigung reichte nicht aus, da sie ja genau wissen, dass er sich trotzdem hier aufhalten könnte. Falls er allerdings D verlassen würde, müssten sie ihn und damit auch mich früher aus dem Vertrag entlassen, ich müsste das allerdings nachweisen können. Komplexes Thema, war nicht mit einem Schreiben getan, bevor ich dieses Projekt durchschaut und schriftlich bestätigte Infos hatte!
Also das war meine erste und letzte und einzigste Ehe sowie Scheidung! Was ein Bürokratieaufwand- nichts für freie Geister


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01.06.2014 11:06
avatar  Polo
#11 RE: Ausreisebescheinigung
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super Mitglied

Hi Iris,
eine gute Web-Seite zu Fragen zum Ausländer- u. Aufenthaltsrecht sowie Visafragen ist:

http://www.info4alien.de/

Fragen in diesem Forum werden von Mitarbeitern von Ausländerbehörden beantwortet


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01.06.2014 12:16
avatar  Espanol
#12 RE: Ausreisebescheinigung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Polo im Beitrag #11
Hi Iris,
eine gute Web-Seite zu Fragen zum Ausländer- u. Aufenthaltsrecht sowie Visafragen ist:

http://www.info4alien.de/

Fragen in diesem Forum werden von Mitarbeitern von Ausländerbehörden beantwortet



In diesem Forum war IRIS schon, und auch da gibt es zu jeder Frage mindestens 10 verschiedene Antworten.
Es antworten dort allerdings auch richtige Experten die auf Behoerden arbeiten. aber da muss amn halt ein
bisschen geduld haben!!


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01.06.2014 13:22
avatar  iris
#13 RE: Ausreisebescheinigung
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Top - Forenliebhaber/in

Ja, danke, hab mich wirklich schon dort umgeschaut und Fragen von Experten beantwortet bekommen, aber alle sind immer uneindeutig, scheint wirklich ein juristisch noch nicht eindeutig geklärtes Problem zu sein, wieder mal treffen die Entscheidungen vermutlich je nach Tageslaune Polzei, Ausländerbehörde, kubanische Botschaft und dt. Gericht.
Was auf jeden Fall bei meinen Recherchen deutlich wurde war, dass die einzelnen Ausländerbehörden zum Teil sehr unterschiedlich die gleiche Sachlage beurteilen, dies nicht mal im gleichen Bundesland einheitlich. Aber das wissen wir ja hier auch schon durch die diversen Visaentscheidungen.
Letztendlich kann ich einfach nichts weiter tun und muss geduldig abwarten, das macht mich aber nervös, bin eher lösungsorientiert veranlagt.


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01.06.2014 13:29
avatar  Pauli
#14 RE: Ausreisebescheinigung
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Rey/Reina del Foro

@ iris ein bisschen ist es auch deine Schuld das er noch hier ist,du musst ihm einfach ein Angebot machen,daß er nicht ausschlagen kann. ZB du bezahlst den
Rückflug und monatlich 500 Euro ( sind gut 600 CUC) diese zahlungen stellst du
dann langsam ein,ok ist nicht ganz fair,aber dann wärst du das Problem los.


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01.06.2014 13:38
avatar  iris
#15 RE: Ausreisebescheinigung
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Top - Forenliebhaber/in

Pauli, auf die Idee war ich schon vor zwei Jahren gekommen, dazu hatte ich ihm damals noch angeboten, reichlich Geschenke für Freunde und Familie einzukaufen, so dass er nicht "erfolglos" zurückkehren musste.
Tatsächlich aber ist G. einer von diesen stolzen Kubanern, die sich nicht aushalten lassen wollen sondern es anstreben, das eigene Leben selbst zu regeln.
Das ist eigentlich ein sehr angenehmer Wesenszug von ihm, er wollte im Grunde nie direkt Geld von mir annehmen. Kurz, er ist nicht käuflich, also vielleicht doch eher kein jinetero.


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01.06.2014 13:45
avatar  Pauli
#16 RE: Ausreisebescheinigung
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Rey/Reina del Foro

dann mach ihm eben erneut ein "gutes" Angebot,irgendwann wird er schon weich.


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01.06.2014 15:49
avatar  Espanol
#17 RE: Ausreisebescheinigung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von iris im Beitrag #15
Pauli, auf die Idee war ich schon vor zwei Jahren gekommen, dazu hatte ich ihm damals noch angeboten, reichlich Geschenke für Freunde und Familie einzukaufen, so dass er nicht "erfolglos" zurückkehren musste.
Tatsächlich aber ist G. einer von diesen stolzen Kubanern, die sich nicht aushalten lassen wollen sondern es anstreben, das eigene Leben selbst zu regeln.
Das ist eigentlich ein sehr angenehmer Wesenszug von ihm, er wollte im Grunde nie direkt Geld von mir annehmen. Kurz, er ist nicht käuflich, also vielleicht doch eher kein jinetero.



Ob das nun soviel mit Stolz zu tun hat moechte ich dann doch bezweifeln, er moechte eben sein gesicht vor Dir
nicht verlieren, und sein Leben selbst zu regeln da muss ich dann doch ein bisschen lachen.
Er wird sich in den Cubanischen Netzwerken in Deutschland schon informiert haben, dass notfalls Vater Staat
fuer ihn sorgen wird, da verliert dann aich ein "stolzer" Cubaner sein Gesicht nicht, und wenn das Sozialamt
dann an Dich herantritt, das wird ihm dann ziemlich wurscht sein.

Irgendwie redet Iris das Ganze immer noch ein bisschen schoen, so nach dem Motto :eigentlich ist der
doch ganz in Ordnung!!! Wenn er Stolz und Cojones haette Iris, dann wuerde er das Gespraech mit Dir
suchen und versuchen eine fuer beide Seiten vernuenftige Regelung fuer die Situation zu finden!!!
Er hat anscheinend beides nicht!!!!


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01.06.2014 18:49
avatar  iris
#18 RE: Ausreisebescheinigung
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von Espanol im Beitrag #17


Ob das nun soviel mit Stolz zu tun hat moechte ich dann doch bezweifeln, er moechte eben sein gesicht vor Dir
nicht verlieren, und sein Leben selbst zu regeln da muss ich dann doch ein bisschen lachen.
Er wird sich in den Cubanischen Netzwerken in Deutschland schon informiert haben, dass notfalls Vater Staat
fuer ihn sorgen wird, da verliert dann aich ein "stolzer" Cubaner sein Gesicht nicht, und wenn das Sozialamt
dann an Dich herantritt, das wird ihm dann ziemlich wurscht sein.

Irgendwie redet Iris das Ganze immer noch ein bisschen schoen, so nach dem Motto :eigentlich ist der
doch ganz in Ordnung!!! Wenn er Stolz und Cojones haette Iris, dann wuerde er das Gespraech mit Dir
suchen und versuchen eine fuer beide Seiten vernuenftige Regelung fuer die Situation zu finden!!!
Er hat anscheinend beides nicht!!!!


Hast du natürlich mit allem Recht espanol, ist eben so meine Art mich damit zu trösten, dass andere noch mehr Probleme haben und hatten.


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02.06.2014 09:05
avatar  el lobo
#19 RE: Ausreisebescheinigung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von iris im Beitrag #18


Hast du natürlich mit allem Recht espanol, ist eben so meine Art mich damit zu trösten, dass andere noch mehr Probleme haben und hatten.



Tja Iris damit hast Du in der Tat Recht. Nur sind die Probleme nicht immer die gleichen und deshalb mitunter nicht weniger kompliziert.
Eigentlich sollte das in meinem Fall wo die Dame also meine Noch Ehefrau unbekannt ins gelobte Land nach Miami verschwand doch um einiges
Unkomplizierter sein, denkt man, ist es aber nicht. Leider. Ich glaub mittlerweile das es am besten ist den Dingen seinen Lauf zu gewähren.
Lass Deinen Problematico doch hier in D seine "Bahnen" ziehen. Reimport gen Kuba wie Du Dir das wünschst ist schwer realisierbar und das weiß er genau.


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02.06.2014 15:54
avatar  Trieli ( gelöscht )
#20 RE: Ausreisebescheinigung
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Trieli ( gelöscht )

Um was für eine Versicherung handelt es sich denn dabei? Ich konnte mühelos überall die Trennung geltend machen und hatte mich auch beim Ausländeramt erkundigt wegen möglicher Abschiebekosten und wer dafür aufkommen muss. Also ich bin es nicht. Das hat mir auch mein Anwalt bestätigt. Ich habe ihn nach der Trennung sofort bei mir abgemeldet und Ausländeramt und Finanzamt informiert und Ehegattensplitting wegen Trennung angemeldet. Dann habe ich ihn wegen Scheinehe angezeigt und seitdem geht alles seinen Gang. Wird zwar noch einige Zeit ins Land gehen bis er abgeschoben wird, aber das es so kommt ist klar. Die 2. Instanz steht vor der Tür. Die 1. Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln hat er bereits verloren. Ich habe aber mit diesem Prozess überhaupt nix zu tun und war nur als eventuelle Zeugin geladen.


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02.06.2014 16:03
avatar  Pauli
#21 RE: Ausreisebescheinigung
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Rey/Reina del Foro

und wer macht dir im nächstem Winter den Schnee weg? ( in kurzer Hose)


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02.06.2014 22:11
avatar  iris
#22 RE: Ausreisebescheinigung
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Top - Forenliebhaber/in

@ Trieli, mensch, ich dachte bei dir liefe alles gut, tut mit leid zu lesen, dass du auch diesen mist mitmachen musst!
Ich konnte natürlich auch überall die Trennung mitteilen, nur seine Privatversicherung, deren zahlender Vertagspartner ich bin (anders hätten sie es damals nicht gemacht) akzeptiert keine "vorzeitige" Kündigung.
Vielen Dank für deine Info bezüglich der Abschiebekosten, das konnte mir hier niemand so 100% beantworten.
PS: Warum hast du ihn der Scheinehe angeklagt und was bringt das?


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02.06.2014 23:54
avatar  iris
#23 RE: Ausreisebescheinigung
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Top - Forenliebhaber/in

El lobo,natürlich lass ich ihn wo auch immer "seine Bahnen" ziehen. Anfang 2o15 kann ich mich auch endlich scheiden lassen, dann hab ich drei Trennungsjahre rum und damit wird laut meiner RA auch uneinvernehmlich geschieden. Das ist mir aber schon wichtig, ich möchte nicht ewig juristisch für ihn mitverantwortlich sein. Außerdem bemisst sich auch der mögliche Unterhalt u.a. an der Ehedauer und ich will nicht mehr als unbedingt nötig bezahlen, war eh schon teuer genug das Abenteuer.


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03.06.2014 11:05 (zuletzt bearbeitet: 03.06.2014 15:25)
avatar  Espanol
#24 RE: Ausreisebescheinigung
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Rey/Reina del Foro

Klingt mir mit Verlaub ein bisschen zu einfach und glatt das Ganze

Und was die Anzeige wegen Scheinehe angeht, duerfte die Beweisfuehrung hier nicht gsnz einfach sein!!!
Und wenn ich der (Noch) ehemann von TRIELI waere, wuerde ich einfach folgendes behaupten:

Ja es handelt sich um eine Scheinehe, ich wollte unbedingt aus Cuba raus , meine Frau war eingeweiht
und ich habe ihr fuer diesen "Gefallen" den Betrag X gezahlt ohne Quittung versteht sich wie ueblich
bei solchen Geschaeften. Damit stuende Aussage gegen Aussage und TRIELI haette ein kleines Problem
an der Backe dazu noch die wahrheitsgemaesse Aussage, dass sie ja schon mal einen Cubaner
geheiratet und nach Deutschland geholt da, da koennte ein Richter schon mal ein bisschen stutzig
werden.





Zitat von Trieli


@Pauli: Das hat im letzten Winter schon super geklappt. Ich brauche nirgends Schnee wegzuräumen. Das hat er ja damals für meine Nachbarn gemacht. Weg ist er ja schon seit Frühjahr 2013.

@Iris: Ich bin da ehrlich gesagt schon länger drüber weg. Ich bin halt verarscht worden und dementsprechend habe ich auch nicht lange gefackelt nachdem ich das festgestellt hatte.

@Espanol: Gericht wie auch Ausländeramt haben aber mir schon lange Glauben geschenkt. Die Verhandlung war ja bereits Anfang März und da wurde er verurteilt. Er hat tatsächlich vorgebracht, dass ich eingeweiht war und es aus reiner Freundschaft für ihn getan habe. Das sah der Richter aber als unwahrscheinlich an. Vor allem, da ich nachweisen konnte, dass ich alle anfallenden Kosten getragen habe und ihm zusätzlich noch monatlich Geld überwiesen habe als er noch auf Kuba lebte. Und dieser Betrag war dann 5-stellig am Ende. Meine 1. Ehe war dabei nie ein Thema.

Nur sieht er wohl gerade seine Felle davon schwimmen. Er rief mich kürzlich an und wollte, dass ich in eine schnelle Scheidung einwillige.


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03.06.2014 14:40
avatar  el lobo
#25 RE: Ausreisebescheinigung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von iris im Beitrag #23
El lobo,natürlich lass ich ihn wo auch immer "seine Bahnen" ziehen. Anfang 2o15 kann ich mich auch endlich scheiden lassen, dann hab ich drei Trennungsjahre rum und damit wird laut meiner RA auch uneinvernehmlich geschieden. Das ist mir aber schon wichtig, ich möchte nicht ewig juristisch für ihn mitverantwortlich sein. Außerdem bemisst sich auch der mögliche Unterhalt u.a. an der Ehedauer und ich will nicht mehr als unbedingt nötig bezahlen, war eh schon teuer genug das Abenteuer.

3 Trennungsjahre Doppelt hält ja besser dreifach noch viel besser Warum mussten es 3 Jahre sein? Ich warte bis November 14 und dann sehen wir weiter ,wobei ich mir nicht ganz schlüssig bin was dann geschieht. Der Status VERHEIRATET ist doch Steuertechnisch gesehen garnicht so Übel. Da ich "nicht weiß " wo Madam abgeblieben ist liegen meine Karten etwas günstiger.


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