RedGlobe: »Der kubanische Staat hat immer die Folter bekämpft«

12.04.2012 14:23
#1 RedGlobe: »Der kubanische Staat hat immer die Folter bekämpft«
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Rey/Reina del Foro


Realsatire der Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba e.V.

Zitat
»Der kubanische Staat hat immer die Folter bekämpft«
Donnerstag, den 12. April 2012 um 11:09 Uhr

Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba e.V., Regionalgruppe EssenAls Staat, der die UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung unterschrieben hat, wird in den nächsten Tagen die Republik Cuba dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR) den alle vier Jahre fälligen diesbezüglichen Bericht zur Überwachung der Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung vom 10. Dezember 1984 gemäß Artikel 17 vorlegen. Traditionell äußern sich zu solchen Vorgängen auch interessierte Nichtregierungsorganisationen. Die Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba e.V., Regionalgruppe Essen, hat sich deshalb heute mit einer entsprechenden Stellungnahme an das Sekretariat des UN-Ausschusses gegen Folter beim UNHCHR gewandt.

Essen, d. 12.04.2012

An das
Sekretariat des UN-Ausschusses gegen Folter
beim UN-Hochkommissariat für Menschenrechte UNHCHR

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Staat, der die UNO-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung unterschrieben hat, wird Ihnen in den nächsten Tagen die Republik Cuba den alle vier Jahre fälligen diesbezüglichen Bericht zur Überwachung der Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung vom 10. Dezember 1984 gemäß Artikel 17 vorlegen.

[...]
Diese grundlegende Haltung der cubanischen Revolution wurde in entsprechende Gesetze gefasst, angefangen bei der am 24. Februar 1976 proklamierten Verfassung der Republik Cuba:

/»ARTIKEL 58 – //Die Freiheit und Unverletzlichkeit seiner Person wird jedem Bürger auf nationalem Territorium garantiert. Niemand darf festgenommen werden, es sei denn in den gesetzlich festgelegten Fällen, in der gesetzlich vorgeschriebenen Form und den damit verbundenen Garantien. Der Festgenommene oder Inhaftierte darf in seiner persönlichen Würde nicht verletzt werden./

/ARTIKEL 59 – //Niemand darf ohne eine ordentliche Gerichtsverhandlung mit den entsprechenden gesetzlich geregelten Formalitäten und Garantien festgenommen oder festgehalten werden. Jeder Beschuldigte hat ein Recht auf Verteidigung. Die Anwendung von Gewalt oder sonstigen Repressionen zur Erlangung einer Erklärung oder eines Geständnisses sind untersagt. Jegliches Geständnis, das durch die Verletzung dieser Regelung erwirkt wurde, ist ungültig und die Verantwortlichen werden gemäß den gesetzlichen Regelungen bestraft.«/

Gemäß diesen Prinzipien gestaltet sich nachweislich das staatliche Handeln in der Republik Cuba.

[...]
http://www.xxxxx.de/amerika/cuba/5072...lter-bekaempftl

--
La vida debería ser amarilla... amar y ya.

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