Hochzeit: Aufenthaltsbescheinigung

04.01.2011 13:16
avatar  Hardy ( gelöscht )
#1 Hochzeit: Aufenthaltsbescheinigung
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Hardy ( gelöscht )

Hallo zusammen!
Ich habe mich hier angemeldet, weil ich schon so manche interessanten Beiträge gelesen habe und nun selbst eine Frage habe. Ich bin sicher, manche haben dasselbe Problem gehabt.
Ich habe 2006-07 in Havanna 1 Jahr lang studiert und m ich in eine Kubanerin verliebt, dich ich nun heiraten möchte.
Auf der Seite de rkubanischen Botschaft und auch hier im Forum findet man ja die Dokumente, die man braucht. Ich habe eine internationale Geburtsurkunde und internationale Aufenthaltsbescheinigung mit Ledigkeitsnachweis besorgt. Nun habe ich aber folgendes Problem. Ich zitiere zunächst, was offiziell zu lesen ist:

"2. Melde-/Aufenthaltsbescheinigung: mit Ledigkeitsnachweis (bei Geschiedenen mit Vermerk „GESCHIEDEN“), von der zuständigen Regierungsbehörde (in Berlin vom Standesamt I) vorbeglaubigen (legalisieren) lassen und von einem beeideten Übersetzer ins Spanische übersetzen lassen. Die Übersetzung muss ebenfalls vom entsprechenden Landgericht vorbeglaubigt (legalisiert) werden."

[...]

"Geburts-, Heirats- Sterbeurkunden und Aufenthaltsbescheinigungen müssen nicht übersetzt, sondern nur vorbeglaubigt werden, wenn es internationale Dokumente sind."

Nun meine Frage: Meine Aufenthaltsbescheinigung ist INTERNATIONAL. muss ich sie nun übersetzen lassen? Das Problem hierbei ist, dass meine Verlobte in Havanna auf dem Amt nachgefragt hat und die ihr da gesagt haben, dass die Bescheinigung übersetzt werden MUSS. Das widerspricht aber dem, was hier zu lesen ist. Nun kenne ich wie die meisten hier die kubanischen Behörden, die immer irgendwas sagen, was nicht wahr sein muss, daher wollte ich fragen, ob einer breits mit einem solchen internationalen Dokument geheiratet hat. Denn es übersetzen zu lassen und nochmal vorbeglaubigen zu lassen, würde wieder Geld kosten, voin dem ich hoffe, es nicht verbraten zu müssen. Andererseits will ich verhindern, dass ich dann dort stehe und die mir sagen: "Nö, so geht das nicht."
Es gibt noch keinen Beitrag im Forum, der meine Frage genau beantwortet. Manche schreiben, es muss "soltero" bei estado civil stehen. Bei mir steht da die Abkürzung LN, die eben für ledig / unmarried / célibataire / soltero steht. international eben. das einzige, was die nicht verstehen könnten, ist, dass bei "religión / Religion" steht: evangelisch.

WEIß jemand in diesem Forum aus Erfahrung, ob das Standesamt in Havanna diese internationale Meldebestätigung akzeptieren wird, weil er sie schon für eine Hochzeit verwendet hat?

Vielen Dank schon mal vorab!
Hardy


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04.01.2011 16:35
avatar  user ( gelöscht )
#2 RE: Hochzeit: Aufenthaltsbescheinigung
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user ( gelöscht )

Zitat von Hardy
Bei mir steht da die Abkürzung LN



..und bereits das bricht dir doch das genick, wenn du das nicht uebersetzen laesst.

was hat denn LN mit soltero zu tun, solange das nicht uebersetzt und anschliessend beglaubigt wird?

also, junge, wenn du so rangehn willst an eine eheschliessung in kuba, dann wird das nichts.

mach dich frei! gib das geld aus, das erforderlich ist! und fang nicht jetzt schon an, pfennige zu zaehlen.

(guter Rat von einem, der schon zweimal in havanna geheiratet hat )


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04.01.2011 16:55
avatar  gledy
#3 RE: Hochzeit: Aufenthaltsbescheinigung
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sehr erfahrenes Mitglied

aus meiner erfahrung kann ich nur sagen pfennigfuchserei und "sollte-hätte-könnte" bringen dich nicht wirklich weiter. wenn die auf der behörde meinen du brauchst das dokument dann mach es.ich persönlich war bei einer standesbeamtin und habe alle papiere abnehmen lassen,und wußte dann was noch fehlte.


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04.01.2011 19:00 (zuletzt bearbeitet: 04.01.2011 19:08)
avatar  Hardy ( gelöscht )
#4 RE: Hochzeit: Aufenthaltsbescheinigung
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Hardy ( gelöscht )

Danke schon mal für die bisherigen Antworten. Als Student muss man halt mehr aufs geld achten als wenn man arbeitet!

Hat dir die Standesbeamtin eine Übersetzung empfohlen, gledy? Auf dem Landgericht Freiburg haben sie mir bei der Vorbeglaubigung des internationalen Dokuments gesagt, dass das so in Kuba akzeptiert wird. Daher ja jetzt die Verwirrung bei mir, da aus Kuba das Gegenteil vermeldet wird.

LN hat insofern was mit soltero zu tun, als dass im Kasten links alle Abkürzungen angegeben sind, also (weiß jetzt nicht auswendig) z.B. X = verheiratet / casado, Y = verwitwet / viudo; LN = ledig / soltero. Und rechts wird dann die Abkürzung vermerkt. Das ist ja grad das Internationale daran!
Könnt mir aber, durchaus, wie du meinst, Willi, vorstellen, dass die einen Blick drauf werfen und mir sagen "Da steht nicht "soltero" drin, also geh dann mal wieder."
Es scheint, als ob alle bisher das Dokument haben übersetzen lassen. Dann werde ich das wohl auch machen müssen.


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04.01.2011 19:05
avatar  jan
#5 RE: Hochzeit: Aufenthaltsbescheinigung
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jan
Rey/Reina del Foro

Keine Kohle, aber eine Kubanerin heiraten wollen?

Ob das gut geht?
.

04.01.2011 19:12 (zuletzt bearbeitet: 04.01.2011 19:13)
avatar  Moskito
#6 RE: Hochzeit: Aufenthaltsbescheinigung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Hardy


[...]

"Geburts-, Heirats- Sterbeurkunden und Aufenthaltsbescheinigungen müssen nicht übersetzt, sondern nur vorbeglaubigt werden, wenn es internationale Dokumente sind."

Nun meine Frage: Meine Aufenthaltsbescheinigung ist INTERNATIONAL. muss ich sie nun übersetzen lassen? Das Problem hierbei ist, dass meine Verlobte in Havanna auf dem Amt nachgefragt hat und die ihr da gesagt haben, dass die Bescheinigung übersetzt werden MUSS.
Hardy


Die Aussage der Botschaft ist ja schon eindeutig, dass internationale Urkunden nicht übersetzt werden müssen.
Ich würde nochmal direkt bei der Botschaft nachfragen, am besten schriftlich.

Ich könnte mir vorstellen, dass deine novia ihre Frage auf dem kub. Amt in Havana entweder der falschen Person gestellt hat, oder die Frage falsch formuliert hat, sodass die Bedeutung internationale Urkunde dort von den beteiligten Personen nicht richtig verstanden wurde. Manchmal sind die kompetenten Sachbearbeiter nicht, oder nur unter großem zeitlichen Aufwand zu erreichen (cola), und dann fragt man halt schnell die Frau, die am Eingang sitzt...
Also auch novia nochmal genau instruieren und losschicken.

S


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04.01.2011 19:59 (zuletzt bearbeitet: 04.01.2011 20:07)
#7 RE: Hochzeit: Aufenthaltsbescheinigung
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Mitglied

Was genau meinst du denn mit Aufenthaltsbescheinigung? du bist also kein gebürtiger Deutscher? Sonst brauchst du
1. eine Internationale Geburtsurkunde, ausgestellt vom zuständigen Standesamt deines Geburtsortes. Die muss vom jeweils zuständigen Regierungsbezirk vorbeglaubigt werden, eine sog. Apostille... kostet 25 Euro
2. eine MELDEbestätigung deines Einwohnermeldeamtes. Und auch die muss mit einer Apostille für Kuba (ansagen bei Beantragung)überbeglaubigt werden- Aus der Meldebestätigung MUSS hervorgehen, das du ledig bist, ein Abk. LN ist NICHT ausreichend, es zählt ausschließlich die Bezeichnung "ledig". Hab nich nie gehört, dass etwas anderes auf einer Meldestätigung steht. Kostet 25 Euro
Dass muss beides - rpt. muss - ins spanische übersetzt werden. Das machst du nerven- und zeitäufwändig in Kuba übers ESTI weil billiger oder in Deutschland direkt bei der kubanischen Botschaft in Berlin bzw. Außenstelle Bonn. Geht schnell, kostet 100 Euro pro übersetzte Seite und Gebühren, sind 325 Euro. Wenn du dort persönlich erscheinst. Sonst kommen noch die hohen Portogebühren dazu.

3. warst du schon mal verheiratet? dann gilt dasselbe für das Scheidungsurteil. Familiengericht, Apostille, übersetzen. Und nur die erste Seite, die Kurzversion, denn sonst werden 100 Euro pro Seite fällig und du bist bei über 900 Euro.... EIn Ledigkeitsnachweis ist genau der Status ledig in der Meldebescheinigung y basta.

In Kuba zahlst du dann 600 bei der Inmigracion plus Beantragung der PRE falls gewünscht. Das ist das, was du als Standesamt bezeichnest. DEine Freundin in Kuba benötigt eine gültige Meldebescheinigung und eine gültige C.I.

Und dann geht es erst richtig los! PRE? PVE? Schengen-Visum? Sprachtest? ...


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04.01.2011 20:12
avatar  Hardy ( gelöscht )
#8 RE: Hochzeit: Aufenthaltsbescheinigung
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Hardy ( gelöscht )

Danke camajana! Die Antwort hilft mir weiter. Ich bin Deutscher, aber klar: Meldebestätigung ist nicht Aufenthaltsbescheinigung!!! Habe auf den Unterschied gar nicht geachtet. Und dann fiele ersteres nicht mehr unter die von der Botschaft genannten internationalen Dokumente... Die Übersetzung lasse ich hier in Deutschland von einem staatlich beeideten Übersetzer machen. Den Rest, den du schreibst, wusste ich alles schon. Die Apostille in Freiburg kostet aber nur 15 Euro pro Dokument, scheint also da billiger zu sein :-).


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04.01.2011 20:17 (zuletzt bearbeitet: 04.01.2011 20:20)
#9 RE: Hochzeit: Aufenthaltsbescheinigung
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Mitglied

aber bitte: wer auch immer deine Papiere übersetzt - ohne Beglaubigung durch die Kub. Botschaft geht da nix! Staatlich beeidete Übersetzer sind in diesem Fall übrigens nicht wirklich lohnenswert billiger als die Botschaft.


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04.01.2011 20:39
avatar  Hardy ( gelöscht )
#10 RE: Hochzeit: Aufenthaltsbescheinigung
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Hardy ( gelöscht )

Das ist wahr, aber man hat ja nicht umsonst in seinem Studium Kontakte geknüpft! Und auf jeden Fall werde ich die Dokumente nach der Beglaubigung durch das Landgericht durch die Botschaft übergeglaubigen lassen!


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04.01.2011 20:47
#11 RE: Hochzeit: Aufenthaltsbescheinigung
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Mitglied

Viel Glück!


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