Info Einladung und Heirat

25.10.2006 11:36
#1 Info Einladung und Heirat
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Forenliebhaber/in

Hallo zusammen,

da ich häufig aufgrund des Films private mails bekomme und beantworte, denke ich, dass das für andere interessant sein könnte. Hier mal was aus meinem Rechtverständnis, nachdem ich das alles durchlaufen habe. Hier ging es um die Frage Ausweisung nach der Hochzeit oder Aufenthaltsverlängerung:

Ich würde es auf jeden Fall probieren. Wichtig ist dann, dass du alle Papiere dabei hast, die schon einmal benötigt wurden. Ich glaube, es war auch nicht unerheblich, dass ich meine Verdienstbescheinigung und den Mietvertrag dabei hatte, denn damit war dem Beamten klar, dass ich für sie aufkommen kann ohne Probleme. Wichtig ist auch die Krankenversicherung, die du abschliesst (sie muss vorher zum Arzt und Zahnarzt, das erklärt dir dein Versicherer, ging bei uns alles in 3 Tagen). Wenn der Beamte dann keine Bedenken hat und du kein Hartz IV Empfänger bist, mehr als 50 qm Wohnfläche nachweisen kannst, und ich glaub, die wollten sogar meine Mietüberweisungen per Kontoauszug sehen, dann spricht eigentlich nix dagegen. Du kannst auch bei Ausweisung eine schriftliche Begründung verlangen, und diese mit Anwalt durchboxen, kostet halt Geld, ist aber garantiert sicher. Genau so war es mit dem Visum von Rosa, ich hatte nach Ablehnung im Juli 2005, einen Anwalt beauftragt, der das auch durchgeboxte, aber vor der letzten Entscheidung hatten wir schon das neue Visum erreicht und wir haben die Klage zurückgezogen.

Und noch eins: Du bist im Recht, sowohl bei der Einladung als auch bei der Aufenthaltsverlängerung.

Ersteres aufgrund dessen, dass laut Grundgesetz einer Person aus wirtschaftlichen Gründen ein Visum nicht verweigert werden darf, wenn die wirtschaftliche Grundlage in Deutschland durch den Einladenden abgesichert ist, es sei denn, es sind kriminelle Handlungen zu befürchten.

Zweitens der Schutz der Ehe und der Familie im Grundgesetz höherrangig verankert ist, als das Ausländerrecht, d.h. im Zweifelsfall die Ehe und das Zusammenleben höher eingestuft wird, und somit eine nochmalige Ausreise als unverhältnismäßig gilt (natürlich nur, wenn alle Belege für ein Leben hier gegeben sind (wirtschaftliche Absicherung durch den Ehepartner, keine Vorstrafen, ausreichende Wohnversorgung...)

Die Behörde wimmelt also nur ab und hält Dienstwege ein, die aber einer Klage nie standhalten können. Denn du bist freier deutscher Bürger, kannst einladen und heiraten wen du willst und hier mit der Person zusammenleben, wenn du für diese Person sorgen kannst und der Staat nicht befürchten muss, Sozialhilfe zu bezahlen, oder kriminelle Handlungen folgen.
Alles andere ist hilflose juristische Hampelei der Behörden, die jeder Anwalt auseinandernimmt.

So nun Kopf hoch und durch!!! Lieben Gruss Kai

Ergänzungen oder Berichtigungen erwünscht.

lieben gruss cama chico "no es facil"


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