Arbeitserlaubnis in der Schweiz

07.08.2006 10:50
avatar  ulla ( gelöscht )
#1 Arbeitserlaubnis in der Schweiz
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ulla ( gelöscht )

Hallo,

stimmt es, dass es fast unmöglich ist, für den kuban. Anhang eine Arbeitserlaubnis für die Schweiz zu bekommen? Ich habe bisher sehr gegensätzliche Meinungen dazu gehört.
In unserem Fall würde sich mein potentieller Schweizer Arbeitgeber um eine Genehmigung für mich kümmern. Wie liefe das bei meinem kuban. Mann?

Saludos, Ulla


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07.08.2006 12:17 (zuletzt bearbeitet: 07.08.2006 12:19)
avatar  Moskito
#2 RE: Arbeitserlaubnis in der Schweiz
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Rey/Reina del Foro
In Antwort auf:
Grundlagen zur Arbeitsmarktzulassung von ausländischen Personen

Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Erwerbstätige aller Qualifikationsstufen aus den EU-/EFTA-Staaten erhalten durch das Personenfreizügigkeitsabkommen einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Aus allen anderen Staaten - sogenannte Drittstaaten - werden gemäss Auftrag des Bundesrates in beschränktem Ausmass lediglich dringend benötigte und gut qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen, da diese erfahrungsgemäss bessere langfristige berufliche und soziale Integrationschancen haben als Personen mit tieferen Qualifikationen.



und
In Antwort auf:
Ich bin Staatsbürger eines Nicht-EU/EFTA Staates, habe jedoch einen unbefristeten Aufenthaltstitel in einem EU-/EFTA-Staat. Brauche ich ein Visum und eine Aufenthaltsbewilligung, um in der Schweiz arbeiten zu können?

Ihre Aufenthaltsbewilligung in einem EU-/EFTA-Staat hat grundsätzlich keinen Einfluss auf das Verfahren in der Schweiz. Es gelten für Sie dieselben Zulassungsbedingungen wie für Personen, die aus Drittstaaten direkt einreisen. In der Regel ist auch ein Einreisevisum erforderlich, welches nach Erteilung der Aufenthaltsbewilligung bei der Schweizer Vertretung im Ausland abgeholt werden kann.


http://www.bfm.admin.ch/index.php?id=655

Solange dein Mann keinen deutschen Pass hat, sieht es schlecht aus, es sei denn, er ist hochqualifiziert (ist bei Kubaner ja eigentlich selbstverständlich...;-)) ), dann gibt es eine kleine Chance...

Moskito


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07.08.2006 12:25
avatar  TJB
#3 RE: Arbeitserlaubnis in der Schweiz
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TJB
Top - Forenliebhaber/in


In Antwort auf:
es sei denn, er ist hochqualifiziert (ist bei Kubaner ja eigentlich selbstverständlich
... das könnte klappen, z. B. als Zuckerrohr- oder Tabakexperte
.
.


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07.08.2006 15:06
avatar  cohiba
#4 RE: Arbeitserlaubnis in der Schweiz
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Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
es sei denn, er ist hochqualifiziert (ist bei Kubaner ja eigentlich selbstverständlich

... das könnte klappen, z.B. Spanischlehrer (wenn er auch gute deutschkenntnisse hat) oder Atomphysiker (Mangelware)


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07.08.2006 15:42 (zuletzt bearbeitet: 07.08.2006 15:43)
avatar  ulla ( gelöscht )
#5 RE: Arbeitserlaubnis in der Schweiz
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ulla ( gelöscht )
Danke für die Info, Moskito.
Sein Deutsch ist leider noch lange nicht perfekt...

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08.08.2006 13:23
avatar  Serafina ( gelöscht )
#6 RE: Arbeitserlaubnis in der Schweiz
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Serafina ( gelöscht )

Ich glaube nicht, dass für deine, respektive die Situation deines Mannes, die von Moskito geposteten Beiträge zutreffen.

Ich nehme an, du bekommst die Bewilligung B EG/EFTA und dein Mann wird wahrscheinlich die Bewilligung B für Drittstatsatsangehörige (Jahresaufenthalt) bekommen. Grundsätzlich sind die Arbeitsbewilligungen für Leute mit Bewilligung B für Drittstatsatsangehörige einem Kontingent unterstellt, welches von Jahr zu Jahr vom BFM und den Kantonen festgesetzt wird. In diesem Rahmen eine Arbeitsbewilligung zu bekommen ist in der Tat sehr schwierig.

Cuban@s welche mit Suiz@s verheiratet sind bekommen ebenfalls diese Bewilligung B für Drittstatsatsangehörige (Jahresaufenthalt) sind aber für die Arbeitsbewilligung NICHT dem Kontingent unterstellt. Das ist ein kleiner aber wichtiger Unterschied, welchen selbst viele potenzielle ArbeitgeberInnen nicht kennen. Zwar müssen zukünftige ArbeitgeberInnen beim kantonalen Migrationsamt ebenfalls eine Arbeitsbewilligung einholen, dies ist aber nur ein bürokratischer Akt - nicht mehr.

Ich weiss nicht, ob dein Mann dem Kontingent unterstellt wäre oder nicht. Ich empfehle dir, dich an das BFM oder an das kantonale Migrationsamt deines zukünftigen CH-Wohnorts zu wenden. Die sollten das eigentlich problemlos beantworten können, inzwischen ist die Konstellation BürgerIn EU- oder EFTA-Landes und BürgerIn Nicht- EU- oder EFTA-Landes gang und gäbe in der Schweiz.

Viel Glück!
Serafina



Es más fácil escribir diez volúmenes de principios filosóficos que poner en práctica uno solo de sus principios.(Leon Tolstoi)


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08.08.2006 14:11 (zuletzt bearbeitet: 08.08.2006 14:12)
avatar  Moskito
#7 RE: Arbeitserlaubnis in der Schweiz
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Rey/Reina del Foro
In Antwort auf:
Cuban@s welche mit Suiz@s verheiratet sind bekommen ebenfalls diese Bewilligung B für Drittstatsatsangehörige (Jahresaufenthalt) sind aber für die Arbeitsbewilligung NICHT dem Kontingent unterstellt.
Also ich ging davon aus, dass Ulla Deutsche ist und für dies Konstellation Deutsch/Kubaner scheint mir die oben zitierte Aussage des Bundesamtes für Migration - BFM eindeutig. Aber klar, immer besser nochmal vorort nachfragen, vielleicht gibt es auch Ermessensspielräume, oder kantonale Abweichungen. Allerdings, viel Hoffnung würde ich mir nicht machen, die Schweizer sind ein recht eigenbrötlerisches Völkchen...

Moskito


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08.08.2006 15:08
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#8 RE: Arbeitserlaubnis in der Schweiz
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greenhorn ( gelöscht )

3x Drittstatsatsangehörige

kann man das auch 1x richtig abschreiben?


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10.08.2006 15:40
avatar  Serafina ( gelöscht )
#9 RE: Arbeitserlaubnis in der Schweiz
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Serafina ( gelöscht )

Zitat von greenhorn
3x Drittstatsatsangehörige
kann man das auch 1x richtig abschreiben?
Oh Gott, oh Gott... in der Tat peinlich!
Drittstaatsangehörige
Drittstaatsangehörige
Drittstaatsangehörige

Für dich, liebes greenhorn und auch für alle anderen Rotstifte

@Moskito
Da der Cubano als Ehemann von Ulla in die Schweiz kommt, bekommt er automatisch eine Aufenthaltsbewilligung. Deshalb glaube (was nicht heisst, dass ich sicher bin) ich, dass dies auch für die Arbeitsbewilligung eine Erleichterung ist.
Vielleicht hat sich ja für Ulla bereits alles geklärt und sie weiss wie's sein wird?
Natürlich sind die SchweizerInnen ein eigenbrötlerisches Völkchen ....wie die Deutschen auch, und die Cuban@s auch, und die Chinesen auch, und die Kanadier auch, und.............. auch

Salu2
Serafina



Es más fácil escribir diez volúmenes de principios filosóficos que poner en práctica uno solo de sus principios.(Leon Tolstoi)


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10.08.2006 15:52
avatar  Moskito
#10 RE: Arbeitserlaubnis in der Schweiz
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Natürlich sind die SchweizerInnen ein eigenbrötlerisches Völkchen ....wie die Deutschen auch, und die Cuban@s auch, und die Chinesen auch, und die Kanadier auch, und.............. auch
Die Schweizer aber noch mehr...

Moskito


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10.08.2006 16:49
avatar  ulla ( gelöscht )
#11 RE: Arbeitserlaubnis in der Schweiz
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ulla ( gelöscht )

In Antwort auf:
Vielleicht hat sich ja für Ulla bereits alles geklärt und sie weiss wie's sein wird


Danke für Deine Infos, Serafina!
Ich warte noch auf eine Antwort vom BFM, habe bisher verschiedene und teilweise widersprüchliche Infos bekommen...


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26.08.2006 06:35
avatar  ( Gast )
#12 RE: Arbeitserlaubnis in der Schweiz
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( Gast )

Hey moskito das was du sagts stimmt nicht ganz. Erstens ich Deutsche meine Frau Kubanerin. Meine Frau hatte eine 3 Jährige befristete Arbeitserlaubnis in Deutschland. Wir kammen in der Schweiz ohne ein Zusatzliches Visum und zwar als Familien Nachzug 1 Tag nach den ich mir hier gemeldet hatte. Sie bekam sofort eine Aufenthalts Genehmigung über 5 Jahre in der Schweiz und eine Arbeitserlaubnis.
Grund wenn ein Angehöriger eines Drittstattes mir ein Angehöriger der EU verheiratet ist wird er grundsätzlich gleich gestellt, also hat die gleich Rechte.


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28.08.2006 10:10
avatar  ulla ( gelöscht )
#13 RE: Arbeitserlaubnis in der Schweiz
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ulla ( gelöscht )

@Livio:
das ist ja interessant! Wann war das denn, und in welchem Kanton lebt Ihr?
Mein Infostand ist, dass es keine pauschale Arbeitserlaubnis gibt, sondern dass der zukünftige Arbeitgeber die beantragen muss. Und dann muss noch begründet werden, warum diese Stelle nicht mit einem Schweizer besetzt werden kann. Das wäre dann einfacher für Fachkräfte, aber schwieriger für Hilfsjobs (weil die theoretisch jeder machen kann).
Arbeitet Deine Frau jetzt auch in der Schweiz?


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