Ärger mit Neckermann Havanna

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30.07.2006 18:59
avatar  castro
#51 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
ich darf betonen dass mir durchaus "seelischer Schaden" entstand.

musst du nicht extra betonen, man sieht es anhand deiner beiträge!

castro
patria o muerte


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30.07.2006 19:09
avatar  el carino ( gelöscht )
#52 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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el carino ( gelöscht )

In Antwort auf:
ich darf betonen dass mir durchaus "seelischer Schaden" entstand. Ich hatte ja fest geplant, Liköre und 1 Buddel Rum zu kaufen.
Mir blutete das Herz, als ich sah dass ganz vorne beim Einchecken noch 3 Leute rumstanden, aber am Rumladen, den ich passiert hatte schon die Rollos runterwaren

nun mach dich nicht ins hemd! stell dir einfach vor du hast schon alles ausgetrunken. nichts ist für die ewigkeit. außerdem, ron kauft man schon vorher, schwarz oder wenigstens im shopi.


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30.07.2006 19:13 (zuletzt bearbeitet: 30.07.2006 20:07)
avatar  el carino ( gelöscht )
#53 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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el carino ( gelöscht )
In Antwort auf:
Nüchtern betrachtet hätte ich den Flieger ohne eigenes Verschulden verpassen können. Und dann ? Ganz allein in diesem kommunistischen Land

ja ja, über die kommunisten herziehen und dann in deren land urlaub machen. seid froh das es die roten noch gibt. die ermöglichen euch doch diesen reiz, diesen zustand der noch in Cuba die liebeskasper, sextouristen, billigheimer, tanztouris, klischeeträumer, "Cuba Si" heinis... anlockt.
dafür kann man doch schon mal seinen flugtermin riskieren.

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30.07.2006 19:53 (zuletzt bearbeitet: 30.07.2006 19:57)
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#54 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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( Gast )
el carino spricht große Worte gelassen aus und bringts auf den Punkt. Er entlarvt uns alle hier.
Ich stimme dir sogar zu.
liebeskasper, sextouristen, billigheimer, tanztouris, klischeeträumer, "Cuba Si" heinis.
Hier wird sich jeder was raussuchen können, wozu er sich rechnet.


Allerdings: du wärst ein schlechter Anwalt, denn es geht vor Gericht nicht um irgendwelche tiefgründigen Erkenntisse pseudo-philosophischer Art, sondern darum, seinem Mandanten zum Recht zu verhelfen.


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30.07.2006 20:02
avatar  el carino ( gelöscht )
#55 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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el carino ( gelöscht )

vor den heutigen gerichten geht es in der tat nicht besonders um gerechtigkeit und moral. da stehen oft andere dinge im vordergrund. warscheinlich wäre ich deshalb ein schlechter anwalt. ich würde nämlich vergewaltigern, kinderschändern... solches gesocks würde ich auf dem marktplatz, vor allen leuten aufs rad pflechten lassen! damit andere banditos sich 2mal überlegen aus dem rahmen zu tanzen. in unserer gesellschaft wird solchen leuten noch ein "fairer" prozeß gemacht. die haben gute anwälte und kommen mit einem blauen auge davon.


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31.07.2006 10:05
#56 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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Rey/Reina del Foro

Und ich glaube eher an die Unschuld der finstersten abgezocktesten kubanischen Straßenhure,
als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz.
e-l-a
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31.07.2006 10:09
avatar  ( gelöscht )
#57 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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( gelöscht )

Wenn es so schlimm ist ELA solltest Du auswandern


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31.07.2006 11:12
#58 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Wenn es so schlimm ist ELA solltest Du auswandern
Daran arbeite ich doch schon seit Jahren.
Kuba hat sich als ungeeignet erwiesen, jetzt bin ich auf der Suche nach Alternativen entsprechend meiner Möglichkeiten und Bedürfnisse.

e-l-a
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31.07.2006 12:10
avatar  Uli
#59 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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Uli
Rey/Reina del Foro

Da gibt's doch sicherlich hunderte von Ländern draußen in der gemeinen Welt mit einer viel besseren Justiz. Mir fällt jetzt nur keins ein. (Ts, ts, auswandern auf der Suche nach einer besseren Justiz, lach mich mal wieder schlapp)

-------------------------------------------------
Achtung, da kommt die geballte Kompetenz!


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31.07.2006 12:14 (zuletzt bearbeitet: 31.07.2006 12:15)
#60 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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Rey/Reina del Foro
Uli, die Justiz ist nicht der Grund, sondern nur ein geringer Teil dessen, was den Gedanken an Auswanderung vorantreibt.


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31.07.2006 12:34 (zuletzt bearbeitet: 31.07.2006 13:10)
avatar  don olafio ( gelöscht )
#61 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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don olafio ( gelöscht )
Zitat von Uli
Da gibt\'s doch sicherlich hunderte von Ländern draußen in der gemeinen Welt mit einer viel besseren Justiz. Mir fällt jetzt nur keins ein. (Ts, ts, auswandern auf der Suche nach einer besseren Justiz, lach mich mal wieder schlapp

Ob es eine anderswo "bessere" Justiz gibt weiß ich im Moment auch nicht zu sagen (was sollte das auch sein?) allerdings ist die deutsche eine der übelsten.

Dazu hab ich kürzlich mal eine Art Essay gelesen, das zusammenzufassen mir schwer fällt. Allerdings ist es dermaßen erhellend (wenn auch ziemlich lang), dass ich mich jetzt einfach mal erdreiste, es hier einzustellen (obwohls 'nen Kuba-Forum ist)

Don Olafio

Ein legitimes System mit unterschiedlicher Machtverteilung bedarf stets eines Regulativs, um Regelverstöße der machtbesitzenden Seite zu ahnden und so die Einhaltung jener Regeln, die das System legitimieren, zu gewährleisten. Entscheidendes Kriterium zur Beurteilung, ob ein System legitim oder illegitim (also: kriminell) ist, ist allein ob und wie wirksam die Ahndung von Regelverstößen des machtbesitzenden Teils des Systems funktioniert. Erfolgt sie konsequent, wird sich die Anzahl der Verstöße – nicht zuletzt auf Grund des präventiven Charakters der Ahndung – auf einem niedrigen Niveau einpendeln. Die Anzahl der tatsächlichen begangenen, ist mit der die durch die Ahndung registrierten Regelverstöße nahezu identisch.
Wird hingegen das regulative Element umgangen, außer Kraft gesetzt oder anderweitig eliminiert, fallen auch alle anderen das System legitimierenden Regeln der Wirkungslosigkeit anheim. Aus einem legitimen System mit – zwangsläufig vorhandenen – kriminellen Elementen, wird dann ein illegitimes, willkürliches System. Die Zahl der tatsächlichen Regelverstöße wird drastisch steigen, während die der durch Ahndung kenntlich gemachten Regelverstöße rapide abnimmt.
Wird darüber hinaus die Außerkraftsetzung des Regulativs selbst zum Teil des Systems erhoben, so wird aus dem willkürlichen ein kriminell strukturiertes System. Die Anzahl der tatsächlichen Regelverstöße von Seiten des machtbesitzenden Teils wird sehr hoch sein, die Anzahl der geahndeten und damit registrierten Verstöße wird dagegen bei Null liegen, denn: Regelverstoß und Nichtahndung desselben sind ja nun integrativer Teil des Systems.

So weit die Abstraktion. Wenden wir uns nun dem prallen Leben zu.

Das deutsche Recht billigt der Richterschaft dieses Landes eine einmalige, in sonst keinem anderen gesellschaftlichen Bereich vorhandene Machtposition zu. „Unabhängig“ in ihren Entscheidungen, auf Lebenszeit berufen und durch niemand kontrolliert als durch sich selbst: Ein solches Konstrukt schreit geradezu nach Missbrauch.
Um dem zu begegnen, hat der Gesetzgeber ein Korrektiv ersonnen, bestehend aus einem Gebot („Richter sind dem Gesetz unterworfen“ Art. 97 GG und § 25 DRiG) und – falls dagegen verstoßen werden sollte – einer Strafbestimmung („Rechtsbeugung“ – einst § 336, heute § 339 StGB).

Bei einem funktionierenden legitimen System….

Sagen wir mal so: Ich habe lange, sehr lange recherchiert. Ich habe im Internet gegraben, mit Justizministerien telefoniert, die Pressestelle des Bundesgerichtshofes genervt und das Statistische Bundesamt gequält…
Es blieb dabei: In der Geschichte der bundesdeutschen Justiz ist – mit Ausnahme des Sonderfalles DDR-Unrechts-Aufarbeitung – nur ein einziger Fall zu finden, bei dem es zu einer endgültig rechtskräftigen Verurteilung wegen Rechtsbeugung gekommen ist. Und zwar im Jahr 1960, als ein DDR-Richter namens Ernst Oehme, der 1951 Mitglieder der in der DDR verbotenen Glaubensgemeinschaft der „Zeugen Jehovas“ zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt und sich zwei Jahre später (die Mauer stand noch nicht) unvorsichtigerweise auf Westberliner Gebiet begab… .

Ansonsten: Ebbe.

Dies kommt nicht von ungefähr. Als Mitte der fünfziger Jahre die Bundesrepublik Deutschland die (fast) volle Souveränität wiedererlangte, bestand eine der ersten Amtshandlungen des (ausnahmslos mit alten Nazijuristen besetzten) Bundesgerichtshofes darin, die von alliierten Gerichten ausgesprochenen wenigen Verurteilungen von Nazirichtern aufzuheben, mit der (aus dem Rechtsbeugungsparagraphen nirgendwo abzuleitenden) Behauptung, eine Rechtsbeugung läge erst dann vor, wenn nachzuweisen ist, dass ein Richter mit unbedingtem (subjektiven) Vorsatz das Recht gebeugt habe; das heißt, das Unrecht auch erkannte und wollte und nicht nur, wie beim bedingten Vorsatz, billigend in Kauf nahm. Dies ist nun in der Tat nur dann möglich, wenn ein solcher Täter vor Prozessbeginn laut und vernehmlich ausrufen würde: „Achtung, Achtung! Ich beuge jetzt das Recht, will dies aus tiefstem Herzen und bin mir meines unrechten Tuns auch voll bewusst!“
Meines Wissens nach ist dies aber in der gesamten Weltgeschichte der Justiz bisher noch nicht vorgekommen.
Begründet wurde diese Erfindung damit, dass ein Richter seine Aufgabe nur dann erfüllen könne, „wenn er innerlich frei ist und nicht in der Furcht zu leben braucht, ihm könnten Nachteile aus ungewollter, wenn auch fahrlässiger Anwendung der Gesetze erwachsen…“

Damit wurde nicht nur das einzig wirksame Regulativ eliminiert, sondern der notwendigerweise gewollt präventive Charakter einer Strafvorschrift („Furcht vor Nachteilen“) für eine einzige Berufsgruppe – die eigene nämlich – als unzumutbar klassifiziert.
Über 40.000 „fahrlässige“ Todesurteile (in Querulantenkreisen unverständlicherweise auch „Justizmorde“ genannt) blieben damit ungesühnt. Und um auch ja keine Zweifel aufkommen zu lassen, dass wirklich alle Blutjuristen unter den Schutz der „richterlichen Unabhängigkeit“, wie sie der seinerzeit nazidurchseuchte Bundesgerichtshof verstand (einer der „erkennenden Richter“ war praktischerweise zuvor selbst Angehöriger eines NS-Sondergerichts), stellte man noch klar, dass alles, was im „Dritten Reich“ unter dem Deckmäntelchen der Justiz mordete oder morden ließ, zur „ordentlichen Gerichtsbarkeit“ zu zählen war. Bis hin zu den SS-Standgerichten.

Mit der Eliminierung des einzig wirksamen Regulativs wurde aus dem legitimen „System Justiz“ ein willkürliches.
Als kurz darauf der BGH die Ausschaltung des Regulativs „Strafbewehrung der Rechtsbeugung“ zur „Ständigen Rechtsprechung“, also zum Teil des Systems erhob, war auch die Grenze zum kriminellen System überschritten. Denn mit der Nichtverfolgung des Verbrechens „Rechtsbeugung“ ist den deutschen Richtern auf Grund der „Sperrwirkung“ (ein Richter darf nur dann wegen anderer Straftaten im Amt verurteilt werden, wenn ihm zuvor auch Rechtsbeugung nachgewiesen wurde) nun die straffreie Begehung aller im Amt zu verübenden Straftaten freigestellt.

Als Anfang der siebziger Jahre die neu ins Amt gelangte sozial-liberale Koalition ihre große Strafrechtsreform in Angriff nahm, wurde auch über den damaligen § 336 beraten. Die Justizverwaltungen der (mehrheitlich CDU-geführten) Bundesländer, in denen noch immer die alten NS-Juristen die entscheidenden Stellen besetzt hielten, sahen nun die Möglichkeit, durch eine Neuformulierung der Strafrechtsbestimmung deren illegale Aushebelung quasi im Nachhinein zu legalisieren. Der Neuentwurf las sich dann so: „Wer sich als Richter (…) der sich bei der Leitung oder einer Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei absichtlich oder wissentlich einer Beugung des Rechts schuldig macht… “ (in einem weiteren Entwurf wurden dann die Attribute „absichtlich“ und „wissentlich“ durch „vorsätzlich“ ersetzt.).

Dies fand nun in dem zuständigen „Sonderausschuss für die Strafrechtsreform“ des Deutschen Bundestages gar keinen Beifall. Im Gegenteil: Mit ausdrücklichem Bezug auf die Skandalfreisprüche von NS-Justizmördern mittels der Beugung des § 336 stellte Ministerialrat von Bülow am 7. November 1973 auf der 18. Sitzung des Ausschusses fest: Es dürfe „keinesfalls selbstverständlich sein, zum Schutz der Unabhängigkeit der Richter auch denjenigen vor einer Strafverfolgung zu bewahren, der mit bedingtem Vorsatz das Recht beugt. (…) Es ist schwerlich einzusehen, dass die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit dazu führen müsse, auch den Richter vor einer Strafverfolgung schützen zu müssen, der eine Fehlentscheidung nicht nur für möglich gehalten, sondern darüber hinaus im engeren Sinne des Sprachgebrauchs billigend in Kauf genommen hat. Ein solcher Richter dürfte nämlich kaum weniger verwerflich handeln als derjenige, der das Recht bewusst beugt.“

Das Merkmal „vorsätzlich“ wurde daraufhin demonstrativ entfernt und die Straftatbestimmung lautet seitdem: „Ein Richter, (…) welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht… .“

Somit war der Wille des Gesetzgebers eindeutig dargelegt, eine weitere „Fehlinterpretation“ schien ausgeschlossen – mochte man meinen.
Doch die Realität sah anders aus. Das kriminelle System „Justiz“ hatte sich zu jener Zeit schon derart verfestigt, war zu sehr unangreifbarer Staat im Staate geworden, als dass ihm irgendwelche Anfechtungen von außen, auch keine wie auch immer gearteten Gesetze oder gar der Wille des Gesetzgebers etwas anhaben konnte. Den Trägern und Nutznießern des kriminellen Systems war es gleichgültig, ob da unter ihnen irgendwer „Parlament“ spielte oder nicht.

Mit dem Anschluss der DDR allerdings ergaben sich ein paar nicht ganz unwesentliche Probleme: Einerseits bestand der feste politische Wille zur „strafrechtlichen Aufarbeitung von DDR-Unrecht“ – zum anderen aber musste das für das kriminelle System Justiz so unabdingbare „Nazirichterprivileg“ aufrecht erhalten werden.

Ach, wie man sich mühte, das Nichtlösbare zu lösen. Es war ja auch nicht einfach: Wurde zum Beispiel der Freisler-Stellvertreter am „Volksgerichtshof“, Hans-Joachim Rehse, dem neben vielen anderen rechtsbeugenden Todesurteilen auch das gegen Robert Havemann zur Last gelegt wurde, vom Bundesgerichtshof seinerzeit freigesprochen, so stellte nun derselbe BGH bei DDR- Richter und -Staatsanwälten, die an dem Hausarrest-Verfahren gegen Havemann beteiligt waren, eine „schwere Entfernung von Recht und Gesetz“, sprich: eine zu bestrafende Rechtbeugung fest.
Fazit: Justizmassenmörder Rehse blieb auch für seine Nachfolger im Richteramt ein Ehrenmann – die ein paar Wochen Hausarrest verhängt habenden DDR-Richterlein sind hingegen Verbrecher.

So absonderlich, wie die Urteile waren, so skurril lasen sich auch deren Begründungen: Zuweilen hatte man den Eindruck, hier wären Otto Waalkes und Loriot gemeinsam und am Werke gewesen.

So war es nahe liegend, dass sich die verurteilten DDR-Rechtsbeuger gute Chancen beim Bundesverfassungsgericht ausrechneten. Doch das wies die Beschwerden mit ungewöhnlich klaren Worten zurück. So war zum Beispiel in einer entsprechenden Entscheidung vom 22. April 1998 zu lesen: „(…)Bedenken bestehen bei der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Feststellung des Rechtsbeugungsvorsatzes nicht. Die Beschwerdeführerin ist rechtskundig. Die Rechtsanwendung war für sie als Berufsrichterin keine ungewöhnliche Aufgabenstellung. (…)Bei Berufsrichtern kann der Strafrichter auf die Schwere des Rechtsverstoßes regelmäßig die Feststellung stützen, der Betreffende habe wissentlich gegen das Gesetz verstoßen.“ (2 BvR 2560/95)
Nichts mehr da von „Nachweis des unbedingten Vorsatzes“ etc. – das, was über zwei Jahrzehnte zuvor als Wille des Gesetzgebers verbindlich wurde, war hier nun erstmalig durchgesetzt worden.

Ach, wie jubelten da all die linksliberalen Juristen, wie zum Beispiel der Berliner Professor Uwe Wesel. Dies sei ein Durchbruch, erklärte er in einem Interview, „hinter den die deutsche Justiz nun nicht mehr zurück kann.“

Doch seltsam: Auch weiterhin verschickten die Staatsanwaltschaften Ermittlungseinstellungsbescheide mit dem Hinweis auf den leider nicht zu erbringenden Nachweis des unbedingten (subjektiven) Vorsatzes, der für eine Anklageerhebung gegen rechtsbeugende Richter zwingend notwendig sei…

Und als schließlich im Jahr 2000 der Fall des berühmt-berüchtigten Hamburger Amtsrichters (und nachmaligen Innensenators) Ronald Barnabas Schill beim Bundesgerichtshof zur Entscheidung anstand, war endgültig wieder alles beim alten: Mit der routinierten Rechtsverachtung, wie man sie sonst nur von Gewohnheitskriminellen her kennt, führten die Nachfolger der NS-Juristen trotz des dokumentierten Willens des Gesetzgebers und trotz der – ausnahmslos verbindlichen! – Wegweisung des Bundesverfassungsgerichtes das illegale Konstrukt des „unbedingten Vorsatzes“ wieder ein und sprachen Schill frei.

Damit war nicht nur der kriminelle Charakter des Systems wiederhergestellt, sondern man setzte damit gleich noch einen weiteren ehernen Grundsatz einer legitimen Justiz außer Kraft: Den der Gleichheit vor dem Gesetz.
Denn während jene Justizjuristen, die aus der sich anti-nationalsozialistisch verstehenden Traditionslinie kamen, für begangene Verbrechen im Amt zur Rechenschaft gezogen wurden, bleiben Richter, die aus der (auch personellen) Kontinuität der NS-Justiz erwachsenen bundesdeutschen Justiz entstammen, im selben Fall weiterhin straffrei.


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31.07.2006 13:01
avatar  ( gelöscht )
#62 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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( gelöscht )

WOW GARFIELD wir haben die Loesung fuer Dein Problem und Deinen "seelischen" Schaden.

Du schickst das Posting von Don Olafio an die Sachbearbeiterin des Kundenservice von Neckermann mit ein ein
paar Erlaeuterungen von Dir. Erfolg garantiert.

1. Die dame wird nach dem lesen ein paar tage arbeitsunfaehig sein

2. Sie erfuellt Deine Forderungen wenn Du ihr versprichst sie in zukunft zu verschonen


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01.08.2006 20:24
avatar  ( Gast )
#63 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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( Gast )

ich könnte auch damit drohen, nähere Details in diesem Forum bekannt zu geben.
Neckermann würde 1000 Kunden verlieren - oder nicht bekommen


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02.08.2006 10:16
avatar  Uli
#64 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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Uli
Rey/Reina del Foro

Jau, die deutsche Justiz ist eine der übelsten auf der Welt. Alles klar, hast mich überzeugt, alles Nazis oder "Folgenazis".

-------------------------------------------------
Achtung, da kommt die geballte Kompetenz!


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02.08.2006 10:28
avatar  TJB
#65 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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TJB
Top - Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
"seelischen" Schaden.

... Jaja, wir leben in einer Welt, in der man Wohltätern nicht dankt, sondern prüft, ob sie beim Geben einen Formfehler gemacht haben, damit man sie auf Schadenersatz verklagen kann.
.


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02.08.2006 11:42
avatar  ( Gast )
#66 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
avatar
( Gast )

In Antwort auf:
Jaja, wir leben in einer Welt, in der man Wohltätern nicht dankt, sondern prüft, ob sie beim Geben einen Formfehler gemacht haben, damit man sie auf Schadenersatz verklagen kann.

Deshalb schlepp ich auch keinen ab und verweise auf den ADAC.


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02.08.2006 11:48
avatar  ( Gast )
#67 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
avatar
( Gast )

Und ich glaube eher an die Unschuld der finstersten abgezocktesten kubanischen Straßenhure,
als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz.
_____

Und so ein Kommentar kommt ausgerechnet von einem Menschen, der in einer Diktatur gelebt hat. Du hast wohl nichts dazugelernt.

elisabeth 2


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02.08.2006 11:53
#68 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
von einem Menschen, der in einer Diktatur gelebt hat. Du hast wohl nichts dazugelernt.

Sehr viel sogar. Nämlich daß wir die Diktatur des Proletariats gegen die Diktatur des Geldes getauscht haben.

Im übrigen war die DDR Justiz wesentlich transparenter und (wenn man von politischen Delikten mal absieht) auch wesentlich gerechter als die BRD-Justiz.
e-l-a
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02.08.2006 12:55
avatar  ( Gast )
#69 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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( Gast )

Im übrigen war die DDR Justiz wesentlich transparenter und (wenn man von politischen Delikten mal absieht) auch wesentlich gerechter als die BRD-Justiz.
_____

... wenn man von politischen Delikten mal absieht ... e-l-a, "politische Delikte" waren i.d.R. keine Delikte im strafrechtlichen Sinn, daher ist allein diese Bezeichnung ein Hinweis auf die Ungerechtigkeit des DDR-Systems. Und was die Gerechtigkeit der DDR-Justiz angeht, so gehe ich davon aus, dass du lediglich einen Scherz gemacht hast - allerdings einen schlechten.

Na ja, und was die "Diktatur des Geldes" betrifft: Das ist der typische Spruch von jemand, der wirtschaftlich - aus welchem Grund auch immer - nicht richtig Fuß gefasst hat und nun seinen Frust am bösen Kapitalismus auslässt.

Auf der anderen Seite lässt die Diktatur des Geldes doch viele Einkommens-Möglichkeiten zu, z. B. Tätigkeit als Teilzeit-Zuhälter ...

elisabeth 2


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02.08.2006 13:17 (zuletzt bearbeitet: 02.08.2006 13:19)
#70 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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Rey/Reina del Foro
Zitat von elisabeth II
Na ja, und was die "Diktatur des Geldes" betrifft: Das ist der typische Spruch von jemand, der wirtschaftlich - aus welchem Grund auch immer - nicht richtig Fuß gefasst hat und nun seinen Frust am bösen Kapitalismus auslässt.

Ich kann hier ELA durchaus verstehen, da es in D sehr teuer sein kann, Recht zu bekommen. Setze dich mal mit einer Versicherung bei einem Streitwert von 100.000 EUR auseinander und dies über sämtliche Instanzen und ohne RSV. Da muss man schon sehr gut verdienen oder eine reiche Erbtante haben, um sich das leisten zu können.

___________________________________
La distancia no es la causa para que nazca el olvido.


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02.08.2006 13:38
avatar  ( Gast )
#71 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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( Gast )

EHB, das mag ja sein. Wobei der Begriff "teuer" natürlich sehr dehnbar ist. Es gibt kein Justizsystem, das vollkommen ist, aber das unsrige dürfte zu denen gehören, die versuchen, größtmögliche Gerechtigkeit zu praktizieren, orientiert an demokratischen und menschlichen Werten. Dass dennoch Ungerechtigkeiten und Unausgewogenheiten existieren, ist nicht wegzudiskutieren. Auf der anderen Seite lässt sich die Justiz Kritik gefallen, ohne die Kritiker zu bestrafen ...


elisabeth 2


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02.08.2006 13:43
#72 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Ich kann hier ELA durchaus verstehen, da es in D sehr teuer sein kann, Recht zu bekommen. Setze dich mal mit einer Versicherung bei einem Streitwert von 100.000 EUR auseinander und dies über sämtliche Instanzen und ohne RSV. Da muss man schon sehr gut verdienen oder eine reiche Erbtante haben, um sich das leisten zu können
Und es gibt noch tausende anderer Beispiele von Ungerechtigkeiten und Benachteiligungen wenn man heutzutage vor Gericht nicht die meiste Kohle und damit den skrupellosesten, schlitzohrigsten Tatsachenverdreher als Anwalt hat. Da hat man Null Chance.

Was ist das denn für ein beschissenes Rechtssystem, wo einem sogar der Richter ins Gesicht sagen darf: "Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei Dinge". Sowas hätte es in der DDR in einem Zivilstreit vor Gericht nie und nimmer gegeben.

Ich rede hier wohlgemerkt von zivilen Prozessen, nicht von politischen Prozessen, das ist ein ganz anderes Thema. Wobei die BRD auch in dieser Hinsicht keine reine Weste hat, aber das ist nun wieder noch ein weiteres ganz anderes Thema.


e-l-a
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02.08.2006 14:04
avatar  kopfbeule ( gelöscht )
#73 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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kopfbeule ( gelöscht )

In Antwort auf:
Das ist der typische Spruch von jemand, der wirtschaftlich - aus welchem Grund auch immer - nicht richtig Fuß gefasst hat und nun seinen Frust am bösen Kapitalismus auslässt.

und das ist der typische spruch von jemand, der von diesem system profitiert.
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02.08.2006 14:08
avatar  ( Gast )
#74 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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( Gast )

und das ist der typische spruch von jemand, der von diesem system profitiert
_____

Inwiefern, kopfbeule?

elisabeth 2


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02.08.2006 15:04 (zuletzt bearbeitet: 02.08.2006 15:06)
avatar  ( Gast )
#75 RE: Ärger mit Neckermann Havanna
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( Gast )
In Antwort auf:
Na ja, und was die "Diktatur des Geldes" betrifft: Das ist der typische Spruch von jemand, der wirtschaftlich - aus welchem Grund auch immer - nicht richtig Fuß gefasst hat und nun seinen Frust am bösen Kapitalismus auslässt.

In Antwort auf:
die versuchen, größtmögliche Gerechtigkeit zu praktizieren

"Ich lach mit Tod", in den Worten von Olviver Kahn gesprochen.


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