Mehr Rechte für Flugreisende

07.02.2005 11:28
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Rey/Reina del Foro

Mehr Rechte für Flugreisende

600 Euro Schmerzensgeld bei Annullierung von Langstreckenflügen

Bielefeld. Schon 2004 wurden Fluggästen durch das "Montrealer Abkommen" mehr Rechte zugesprochen. So sind die Schadenersatzbeträge für beschädigtes oder abhanden gekommenes Gepäck sowie für bei einem Unfall verletzte Passagiere erheblich erhöht worden. Am 17. Februar tritt nun eine neue EU-Verordnungin Kraft, die den Kunden der Fluggesellschaften auch im Fall einer Annullierung finanzielle Hilfe verspricht.

Annullierung: Kann ein Fluggast seinen gebuchten Flug nicht wahrnehmen, weil er entweder überbucht oder aber von der Gesellschaft gestrichen worden ist, so richtet sich der finanzielle Ausgleich, der neben der Erstattung der Ticketkosten gezahlt wird, nach der Entfernung zum Zielflughafen:


250 Euro werden fällig bei Flügen bis 1.500 Kilometer. Bei Strecken ab 1.500 Kilometern innerhalb der EU und zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern außerhalb der EU gibt es 400 Euro Ersatz. Der Maximalbetrag von 600 Euro wird bei allen übrigen Flügen ausgeschüttet.

Ausnahmen: Die Beträge stehen nicht zu, wenn der Flug mindestens zwei Wochen vor dem Starttermin abgesagt wurde oder der Fluggast über die Annullierung zwischen 14 und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet wurde und ein Angebot zur anderweitigen Beförderung erhalten hat. Allerdings muss es ihm möglich sein, nicht mehr als zwei Stunden vor der Abflugzeit abzufliegen und sein Endziel maximal vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit zu erreichen.

Die Kasse der Fluggesellschaft bleibt ebenfalls geschlossen, wenn über die Annullierung weniger als sieben Tage vor dem Abflug informiert und ein Angebot gemacht wird, das dem Fluggast zusichert, nicht mehr als eine Stunde vor der geplanten Abflugzeit abzufliegen und den Zielflughafen höchstens zwei Stunden nach Plan zu erreichen.

Was die Kosten für das verfallene Ticket angeht, hat der Kunde mehrere Wahlmöglichkeiten: Der Preis für den Flugschein wird binnen sieben Tagen erstattet, die Reise wird zumfrühestmöglichen Zeitpunkt mit einem anderen Flieger durchgeführt oder der Flug wird zu einem späteren Zeitpunkt wahrgenommen. Zusätzlich hat die Fluggesellschaft die Hotelkosten zu übernehmen, falls eine Übernachtung nötig wird. Daneben muss der Kunde die Möglichkeit haben, kostenlos zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails abzusetzen. Auch Mahlzeiten stehen ihm zu.

Verspätungen: Entschädigungsleistungen muss die Fluggesellschaft ihren Passagieren auch dann zukommen lassen, wenn der Flug nur mit Verspätung angetreten werden kann. Ist abzusehen, dass sich der Abflug verzögert:


bei Flügen über eine Entfernung von 1.500 Kilometern oder weniger um zwei Stunden oder mehr

bei allen Flügen in der EU über eine Entfernung von gut 1.500 Kilometern und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern um drei Stunden oder mehr

bei allen anderen Flügen um mindestens vier Stunden, muss fürs leibliche Wohl gesorgt werden. Beträgt die Verspätung mindestens fünf Stunden, kann der Kunde ganz zurücktreten.

Quelle:http://www.nw-news.de/nw/news/wirtschaft...61f6&cnt=368893


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