Verpflichtungserklärung bei neuer Selbständigkeit

05.02.2012 09:15
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#1 Verpflichtungserklärung bei neuer Selbständigkeit
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Cubaliebhaber/in

Hallo Zusammen,

kann jemand sagen wie man zu einer Verpflichtungserklärung kommt wenn man sich erst vor kurzem selbständig gemacht hat? In meinem Fall ist das der letzte Oktober und somit liegt weder Gewinn- und Verlustrechnung noch Steuerbescheid der Selbständigkeit vor. Kontoauszüge und ähnliches sind ja nicht zugelassen und nun mache ich mir Sorgen das ich keine Verpflichtungserklärung stellen kann. Wie sieht es mir einem verpfändeten Konto aus?

Kann da jemand helfen oder hat schon einen ähnlichen Fall gehabt?

LG
Cubomio


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05.02.2012 10:17
#2 RE: Verpflichtungserklärung bei neuer Selbständigkeit
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Cubomio
Hallo Zusammen,

kann jemand sagen wie man zu einer Verpflichtungserklärung kommt wenn man sich erst vor kurzem selbständig gemacht hat? In meinem Fall ist das der letzte Oktober und somit liegt weder Gewinn- und Verlustrechnung noch Steuerbescheid der Selbständigkeit vor. Kontoauszüge und ähnliches sind ja nicht zugelassen und nun mache ich mir Sorgen das ich keine Verpflichtungserklärung stellen kann. Wie sieht es mir einem verpfändeten Konto aus?

Kann da jemand helfen oder hat schon einen ähnlichen Fall gehabt?

LG
Cubomio



Vielleicht reicht denen ja Deine monatlichen BWAs?
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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05.02.2012 11:28
avatar  Cubomio
#3 RE: Verpflichtungserklärung bei neuer Selbständigkeit
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Cubaliebhaber/in

Das ist genau die Frage... monatl. BWAs mache ich nicht automatisch und daher frage ich mich ob sowas wie ein Sparkonto mit Sperrvermerk auch möglich wäre. Das wäre einfacher und kostengünstiger.


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05.02.2012 11:28 (zuletzt bearbeitet: 05.02.2012 11:29)
#4 RE: Verpflichtungserklärung bei neuer Selbständigkeit
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Forums-Senator/in

Frag doch einfach mal bei deiner Gemeinde/Ausländerbehörde.


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05.02.2012 11:31
#5 RE: Verpflichtungserklärung bei neuer Selbständigkeit
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Cubomio
Das ist genau die Frage... monatl. BWAs mache ich nicht automatisch und daher frage ich mich ob sowas wie ein Sparkonto mit Sperrvermerk auch möglich wäre. Das wäre einfacher und kostengünstiger.



Also fährst Du auf der "Kleinunternehmer" Schiene?!.
Denn die BWAs, macht ja normalerweise der Steuerberater
Dann vermute ich mal, wird es nicht leicht werden...
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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05.02.2012 11:37 (zuletzt bearbeitet: 05.02.2012 11:40)
avatar  Cubomio
#6 RE: Verpflichtungserklärung bei neuer Selbständigkeit
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Cubaliebhaber/in

Kleinunternehmer bin ich nicht, BWAs brauche ich trotzdem nicht automatisch. Bei meiner lokalen Behörde werde ich morgen mal nachfragen, wollte nur nicht das sie mich vor vollendete Tatsachen stellen nach dem Motto "geht nur mit Gewinn-/Verlustrechnung und Steuerbescheid sonst müssen Sie Zeit x warten".


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