PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?

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04.08.2009 13:54
avatar  guajira
#26 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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Top - Forenliebhaber/in

Hallo Leute,

ihr gebt Euch ja alle Mühe zu helfen. Nur irgendwie finde ich meine Frage noch nicht befriedigend beantwortet.
Vielleicht habe ich mich ja auch falsch ausgedrückt:

Geht doch mal davon aus, dass das Sprachvisum mit Ende der Schule (sagen wir mal) im November abläuft.
Entweder wird anschliessend Antrag auf politisches Asyl gestellt oder es findet vorher noch eine Heirat statt.

Bisher existiert die in Cuba ausgestellte PVE (gültig bis vergangenen März).
Angenommen (Fall 2), es soll keine Einreise nach Cuba mehr erfolgen, bis Heirat und PRE durch wären, muß als Voraussetzung für den Erhalt der PRE trotzdem die PVE durchbezahlt und im Pass ausgewiesen sein?
Wie sieht es bei poltischem Asyl aus? Ist der Einlader bis Beendigung des (regulären) Aufenthaltes über Sprachvisum verpflichtet, die PVE aufzustocken oder wer kommt dann (z.B bei Ende der Duldungsphase und Abschiebung) für alle Monate seit März auf?

Hoffe, mich jetzt klarer ausgedrückt zu haben...


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04.08.2009 14:22
avatar  jan
#27 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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jan
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Antrag auf politisches Asyl gestellt

Es ist eine Frechheit, daß du so etwas überhaupt in Betracht ziehst

Verfolgter des Fidel-Regimes

04.08.2009 14:38
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#28 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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Zitat von jan
Antrag auf politisches Asyl gestellt

Es ist eine Frechheit, daß du so etwas überhaupt in Betracht ziehst

Verfolgter des Fidel-Regimes



Ich vermute mal das war nur so eine Idee von ihr, sollte sie dies ernsthaft in Erwaegung ziehen waere das ein Ding!!!!!


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04.08.2009 14:41 (zuletzt bearbeitet: 04.08.2009 14:42)
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#29 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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Asyl: kein Kommentar

Heirat: Wieder mal ein Sprachvisa, welches vor dem Traualter endet? "Nach mir die Sintflut"...., den die Botschaft / ABH zieht auch hier wieder die Daumenschrauben an. Heiraten hier in D = Visum zur Vorbereitung auf die Eheschliessung, aber das kann man 1000x sagen, interessiert nicht.

Egal - setzt voraus, dass Ihr alle Papiere habt (oder "romatisch" nach Dänemark zum Fliessbandheiraten fahrt). Nach der Heirat erhält er einen Aufenthaltstitel hier in D. Damit kann er ausreisen (prorroga bezahlen!), nach Kuba zurück, bevor die PVE abläuft. Dort angekommen beantragt er sofort eine neue PVE. Einladung braucht es keine mehr, nur den 150-CUC-sello. Visa braucht er auch keines (und damit auch keine Botschaftgänge, keinen Sprachtests), da er nen gültigen Titel im Pass hat. So reist er sofort wieder zu Dir. Hier angekommen gebt Ihr für das PRE ein und habt 11 Monate Zeit. Läuft das PVE ab bevor das PRE im Pass klebt / bevor er nach Kuba zurückkehrt, gibt es Emigrante.

PVE durchbezahlen (Regelfall max. 11 Monate): Müsst Ihr sicher nicht machen, kommt keiner zum Pfänden. Dann gibt es aber weder PRE noch Passverlängerungen noch neuen Reisepass noch Habilitacion. Sprich er kann nie wieder nach Kuba zurück.


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04.08.2009 19:21
avatar  Luz
#30 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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Luz
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Zitat von dirk_71
Zitat von Luz
Zitat von dirk_71
Zitat von Luz
Zitat von Sharky
das ist doch ganz einfach zu klären.
Bei der PVE Verlängerung sagt man auf dem Konsulat/ Botschaft,
" ich hätte gerne die PVE verlängert für 11,5 Monate" und schon weiß man
ob das funzt.

das \\\\\\'funzt\\\\\\' alleine deshalb schon nicht, da sie dir im Konsulat die PVE solange nicht verlängern, solange du keine entprechende Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland vorweisen kannst.


Was hat das jetzt damit zu tun.. Das ist hier doch gar nicht das Thema



Ach so das erklärt natürlich alles..



Schau mal Dirk. In mehrfacher Hinsicht ist das Funzding von Sharky .
Erstens weil das Konsulat tatsächlich nur dann verlängert wenn eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung bereits erteilt ist und im Reisepass eingeklebt ist. Die Funzfrage wäre also eh nur bei einem geringen Teil der PVEs möglich, also bei Sprach- oder Studienvisa und Aufenthaltsgenehmigungen nach Heiratsvisa. Beim letzteren wiederum ist es ja in deinem Interesse schnell an das PRE ranzukommen und du wirst relativ zügig die PRE beantragen (oder die PVE lassen weil du deinen ständigen Aufenthalt in Kuba behalten möchtest oder eh auf die Habilitacion aus bist um nach der Scheidung nicht abgeschoben werden zu können)
Zweitens weil die vorab Bezahlung der PVE an sich schwachsinnig ist. Wenn die beantragte PRE vor Ablauf der bezahlten Monate kommt oder du aus familiären Gründen kurzfristig zurückreisen musst ist das einmal gezahlte Geld futsch.
Und drittens weil den Kubanern deine Auslands Karrierewünsche und Stundenpläne sowas von egal sind...
Und viertens weil Visaanträge rein garnichts mit funzen zu tun haben und dieses Wort einfach auf den Index gehört


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04.08.2009 19:39
avatar  Luz
#31 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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Luz
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Zitat von Evaniuska
Asyl: kein Kommentar
Heirat: Wieder mal ein Sprachvisa, welches vor dem Traualter endet? "Nach mir die Sintflut"...., den die Botschaft / ABH zieht auch hier wieder die Daumenschrauben an. Heiraten hier in D = Visum zur Vorbereitung auf die Eheschliessung, aber das kann man 1000x sagen, interessiert nicht.
Egal - setzt voraus, dass Ihr alle Papiere habt (oder "romatisch" nach Dänemark zum Fliessbandheiraten fahrt). Nach der Heirat erhält er einen Aufenthaltstitel hier in D. Damit kann er ausreisen (prorroga bezahlen!), nach Kuba zurück, bevor die PVE abläuft. Dort angekommen beantragt er sofort eine neue PVE. Einladung braucht es keine mehr, nur den 150-CUC-sello. Visa braucht er auch keines (und damit auch keine Botschaftgänge, keinen Sprachtests), da er nen gültigen Titel im Pass hat. So reist er sofort wieder zu Dir. Hier angekommen gebt Ihr für das PRE ein und habt 11 Monate Zeit. Läuft das PVE ab bevor das PRE im Pass klebt / bevor er nach Kuba zurückkehrt, gibt es Emigrante.
PVE durchbezahlen (Regelfall max. 11 Monate): Müsst Ihr sicher nicht machen, kommt keiner zum Pfänden. Dann gibt es aber weder PRE noch Passverlängerungen noch neuen Reisepass noch Habilitacion. Sprich er kann nie wieder nach Kuba zurück.


Man was erzählst du denn hier nur für einen Unsinn. Ich denk du hast mit dem Konsulat gesprochen? Hast du das weiter oben nicht behauptet? War dir das zu hoch was die dir dort erklärt haben?

Allein der letzte Satz. Nach all diesen Gesprächen immer noch nicht kapiert, dass es die Habilitacion genau dann gibt wenn du die PVE nicht bezahlen wolltest oder konntest und du damit für zwei Monate wann immer du willst nach Kuba reisen kannst, vorausgesetzt du hast deinen Reisepass vorher verlängert? Man sollte einfach wissen was man will.


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04.08.2009 20:26 (zuletzt bearbeitet: 04.08.2009 20:26)
avatar  guajira
#32 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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Zitat von Evaniuska
Asyl: kein Kommentar

Egal - setzt voraus, dass Ihr alle Papiere habt (oder "romatisch" nach Dänemark zum Fliessbandheiraten fahrt). Nach der Heirat erhält er einen Aufenthaltstitel hier in D.
Danke, das wussten wir bereits und war hier nicht die Frage

Damit kann er ausreisen (prorroga bezahlen!)nach Kuba zurück, bevor die PVE abläuft Die PVE ist seit März abgelaufen! Er will erstmal nicht nach Cuba! Irgendwie scheine ich mich immer noch nicht deutlich genug auszudrücken. Dort angekommen beantragt er sofort eine neue PVE. Einladung braucht es keine mehr, nur den 150-CUC-sello. Visa braucht er auch keines (und damit auch keine Botschaftgänge, keinen Sprachtests), da er nen gültigen Titel im Pass hat. So reist er sofort wieder zu Dir. Hier angekommen gebt Ihr für das PRE ein und habt 11 Monate Zeit. Läuft das PVE ab bevor das PRE im Pass klebt / bevor er nach Kuba zurückkehrt, gibt es Emigrante.

PVE durchbezahlen (Regelfall max. 11 Monate): Müsst Ihr sicher nicht machen, kommt keiner zum Pfänden. Dann gibt es aber weder PRE noch Passverlängerungen noch neuen Reisepass noch Habilitacion. Sprich er kann nie wieder nach Kuba zurück. aha, hier kommen wir langsam zum Punkt...


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04.08.2009 20:31 (zuletzt bearbeitet: 04.08.2009 21:03)
avatar  guajira
#33 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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Top - Forenliebhaber/in

In Antwort auf:

Schau mal Dirk. In mehrfacher Hinsicht ist das Funzding von Sharky .
Erstens weil das Konsulat tatsächlich nur dann verlängert wenn eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung bereits erteilt ist und im Reisepass eingeklebt ist. Die Funzfrage wäre also eh nur bei einem geringen Teil der PVEs möglich, also bei Sprach- oder Studienvisa und Aufenthaltsgenehmigungen nach Heiratsvisa. Beim letzteren wiederum ist es ja in deinem Interesse schnell an das PRE ranzukommen und du wirst relativ zügig die PRE beantragen (oder die PVE lassen weil du deinen ständigen Aufenthalt in Kuba behalten möchtest will er nichtoder eh auf die Habilitacion aus bist um nach der Scheidung nicht abgeschoben werden zu können)will er auch nicht
Zweitens weil die vorab Bezahlung der PVE es geht nicht um eine Vorabbezahlung, sondern um das nachträgliche Bezahlen der PVE von März bis zum offiziellen Ende des Sprachvisums bzw. bis zum Erhalt der PRE für den Fall der Hochzeit an sich schwachsinnig ist. Wenn die beantragte PRE vor Ablauf der bezahlten Monate kommt oder du aus familiären Gründen kurzfristig zurückreisen musst ist das einmal gezahlte Geld futsch.
Und drittens weil den Kubanern deine Auslands Karrierewünsche und Stundenpläne sowas von egal sind...
Und viertens weil Visaanträge rein gar nichts mit funzen zu tun haben und dieses Wort einfach auf den Index gehört


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04.08.2009 20:33 (zuletzt bearbeitet: 04.08.2009 21:04)
avatar  guajira
#34 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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Top - Forenliebhaber/in

In Antwort auf:

Man was erzählst du denn hier nur für einen Unsinn. Ich denk du hast mit dem Konsulat gesprochen? Hast du das weiter oben nicht behauptet? War dir das zu hoch was die dir dort erklärt haben?

Allein der letzte Satz. Nach all diesen Gesprächen immer noch nicht kapiert, dass es die Habilitacion genau dann gibt wenn du die PVE nicht bezahlen wolltest oder konntest und du damit für zwei Monate wann immer du willst nach Kuba reisen kannst, vorausgesetzt du hast deinen Reisepass vorher verlängert? Man sollte einfach wissen was man will.


Also geht es doch ohne PVE für den Fall das er Emigrante wird. PRE geht dann im Hochzeitsfall nicht mehr?


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04.08.2009 20:48
avatar  ( gelöscht )
#35 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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( gelöscht )

Kann ganz schoen kompliziert werden wenn aus so einem befristeten Aufenthalt zum Erlernen der Sprache ein Daueraufenthalt
werden soll oder habe ich da etwas falsch interpretiert

Menschlich verstaendlich dass er hierbleiben moechte nur sollte dies sauber ablaufen, und die Option Asyl waere alles andere als
sauber!!!!!! Ein eklatanter Missbrauch des Rechtes auf Politisches Asyl , und das Bundesamt wuerde en Antrag wohl in
Rekordzeit als offentsichtlich unbegruendet zurueckweisen. Auch der ddann moegliche Widerspruch beim zustaendigen Verwaltungsgericht
wurde abgewiesen werden.
Und danach koennt Ihr realistischerweise davon ausgehen, dass die Auslaenderbehoerde sich extrem verarscht vorkommt
und Druck machen wird incl, eventueller Abschiebehaft.

Heirate ihn zur Not in DK, aber lasse die Finger von der Option Asyl!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


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04.08.2009 21:12
avatar  George1
#36 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Español
Heirate ihn zur Not in DK, aber lasse die Finger von der Option Asyl!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Das Thema begann ja friedlich mit der Frage ab wann die PVE zählt. Nun sind wir schon wieder bei Tips zur illegalen Aufenthaltserschleichung - kann es denn wirklich ( auch wenn es ´n paar Pfennige/Cent mehr kostet ) so schwierig sein sich an die Regeln zu halten. Jeder möge nach Gusto Besuchs-/Sprach- oder FzF-Visa beantragen - aber dann bitte auch an die Regeln halten.
Nicht nur das die Frage "wie kann ich die deutschen Behörden am besten verarschen,.." auf Dauer nervt - sowas nimmt Leuten die es ehrlich meinen und nur mal la novia zu Besuch einladen wollen jegliche Chance für ´ne Visabewilligung ( so ungern ich es zugebe - aber aus Sicht der Botschaft zurecht. )
Ich schlage einfach mal vor, das die Leute, die wissentlich und absichtlich gegen Visabestimmungen verstoßen hier in einen Fond einzahlen, damit die Leute,die wegen so ´nem Sch..ß kein Visum erhalten zumindest ihre Unkosten gedeckt bekommen.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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04.08.2009 21:24
#37 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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spitzen Mitglied

Also wer mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Dänemark heiratet macht nicht illegales. Es wird nach der Hochzeit nur der entsprechende Titel geändert. Das steht auch so in einschlägigen Gesetzen und Ausführungsbestimmungen.
Ich denke das die ständigen Oberlehrerhaften Kommentare total überflüssig sind. Darüber haben wir wahrhaftig nicht zu entscheiden. Wer weiß in welche Situation man selber mal kommt, dann sitzt man vielleicht selbst mal im Glashaus und wirft Steine ohne Ende.


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05.08.2009 07:34 (zuletzt bearbeitet: 05.08.2009 07:53)
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#38 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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Luz, das ist meine erste und letzte Antwort auf Deine Beiträge und ich erwarte, dass du ähnlich mit den meinigen verfährst. Deine unangenehme Art hier zu provozieren fällt mir seit Längerem auf:

Die kubanische Botschaft fasst den Reisepass garnicht an, wenn die PVE nicht auf max. 11 Monate verlängert, also mindestens bis zum aktuellen Datum durchbezahlt ist. Es gibt somit keine Passverlängeung und keine habilitacion. PRE beantragen ist mit abgelaufener PVE (=status emigrante) nicht mehr möglich.

Wenn "du die PVE nicht bezahlen wolltest oder konntest" gibt es "status emigrante" und damit kannst du NICHT "zwei Monate wann immer du willst nach Kuba reisen". "Man sollte einfach wissen" von was man redet!

Dir noch nen schönen Tag


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05.08.2009 07:45 (zuletzt bearbeitet: 05.08.2009 07:52)
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#39 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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gujira:

Nochmal klar und deutlich. Seine PVE ist nicht abeglaufen, kann noch bis 17. November 2009 (siehe Eingangsposting) verlängert werden. Du musst nur die prorroga bezahlen.

Dann, und erst dann, gibt es genau folgende Möglichkeiten:

a) zurück nach Kuba (vor Ablauf 17.11.)
b) hier bleiben und status emigrante ab 18.11.

Daraus ergibt sich foglendes:

a1) neue Einladung mit carta de invitacion, Visum beantragen, PVE - das volle Programm
a2) vor seiner Rückreise heiraten (Deutschland, Dänemark, wo auch immer) und Ehe via kubansiche Botschaft registrieren lassen. Mit dem kubansichen certificado de matrimonio in der Hand erhält er die neue PVE zackig. Mit dem deutschen Aufenthaltstitel (den er nach Eurer Hochzeit erhält) im PAss, braucht er kein Visu (=kein Botschaftbesuch in Havanna)
a3) er blibt auf der Pirateninsel

b1) prorroga durchbezahlen bis 17.11., um die habilitacion des status emigrante zu erhalten und damit nach Kuba reisen zu können (als status emigrante)
b2) prorroga nicht bezahlen und auf "Leistungen" der kubansichen Botschaft wie Passverlängerung, Legalisierung der Ehe in Kuba,... gänzlich verzichten. Damit ist auch die Reiserei hinfällig.

Die Variante "Asyl" gibt es für Euch nicht, das solltest Du ganz schnell wieder vergessen!

Permiso Residencia (PRE) y prórroga PVE

Habilitación de pasaporte y Permiso Entrada

Cambio de Categoría de Viaje



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05.08.2009 07:59 (zuletzt bearbeitet: 05.08.2009 07:59)
avatar  dirk_71
#40 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Evaniuska

b1) prorroga durchbezahlen bis 17.11., um die habilitacion des status emigrante zu erhalten und damit nach Kuba reisen zu können (als status emigrante)
b2) prorroga nicht bezahlen und auf "Leistungen" der kubansichen Botschaft wie Passverlängerung, Legalisierung der Ehe in Kuba,... gänzlich verzichten. Damit ist auch die Reiserei hinfällig.




b1 und b2 sind so nicht richtig.
Hmmm.. Also den Status Emigrante bekommt er auch ohne Bezahlung der einzelnen Monate der PVE.
Auch die Habilitacion ist unabhängig von dem Bezahlen der PVE Monate.
Wie schon im anderen Satz erwähnt verliert er nicht durch das nicht bezahlen der PVE sein Recht auf Passverlängerung.
Reisen nach Kuba kann er nach dem Erhalt der habilitacion auch wieder.

Nos vemos
Dirk

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05.08.2009 08:11 (zuletzt bearbeitet: 05.08.2009 08:19)
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#41 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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User ( gelöscht )

status emigrante ist ja nicht etwas, das man "physisch" bekommt.

"Status Emigrante bekommt er auch ohne Bezahlung der einzelnen Monate der PVE" = b2
und bis er die Monate schlussendlich bezahlt, keine weiteren Leistungen der Botschaft

In Antwort auf:
Auch die Habilitacion ist unabhängig von dem Bezahlen der PVE Monate


Da habe ich gegenteilige Aussagen - ohne "abgeschlossenes" PVE (also je nach Aufenthaltsdauer prorroga bezahlt bis max. 11 Monate) keine (weiteren) Leistungen der Botschaft.

Hat hier jemand schon mal z. B. nen Pass eines "status emigrante"-Kubaners verlängert ohne dass die alte prorroga aus dem vorgänigen PVE bezhlt werden musste?

In Antwort auf:
Reisen nach Kuba kann er nach dem Erhalt der habilitacion auch wieder


Da habe ich nie Gegenteiliges behauptet. Nur auch hier, gem. meiner Info: Ohne bezahlte prorroga des (alten, abgelaufenen) PVE bis max. 11 Monate keine habilitacion und ohne habilitacion keine Reisemöglichkeit nach Kuba.

Im Prinzip ist es ganz einfach, wenn man sich unschlüssig ist: Man stelle alle denkbaren Varianten auf (z. B. "prorroga muss bezahlt werden" vs. "prorroga muss nicht bezahlt werden") und wähle dann jene, bei welcher der Staat Kuba am meisten Geld abschöpfen kann. In 99% der Fällen ist das dann die nach kubansichem Recht einzig gangbare Variante.





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05.08.2009 08:18
avatar  dirk_71
#42 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Evaniuska

Da habe ich gegenteilige Aussagen - ohne "abgeschlossenes" PVE (also je nach Aufenthaltsdauer prorroga bezahlt bis max. 11 Monate) keine (weiteren) Leistungen der Botschaft.
Hat hier jemand schon mal z. B. nen Pass eines "status emigrante"-Kubaners verlängert ohne dass die alte prorroga aus dem vorgänigen PVE bezhlt werden musste?


Für eine "abgeschlossene PVE" interessiert sich niemand auf der Botschaft wenn man die habilitacion beantragt.

Zu der Frage... Ja

Nos vemos
Dirk

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05.08.2009 08:26 (zuletzt bearbeitet: 05.08.2009 08:49)
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#43 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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User ( gelöscht )

Zitat von dirk_71
Für eine "abgeschlossene PVE" interessiert sich niemand auf der Botschaft wenn man die habilitacion beantragt.

Zu der Frage... Ja


Du meinst tatsächlich, dass die Botschaft / der Staat Kuba sich freiwillig Geld durch die Lappen gehen lässt???
Unglaublich aber in dem Fall dann wohl wahr. Bei uns war es immer in etwa wie folgt:

- Botschaft betreten
- buenos dias gewünscht
- Anliegen vorgetragen (Passverlängerung, Ehe legalisieren, PRE benatragen, ...)
- Reisepass der Botschaftmitarbeiterin gegeben
- Zettel je nach Anliegen ausgefüllt
- Botschaftsmitarbeiterin im Hinterzimmer verschwunden
- Botschafterin kam und fragte, ob wir gleich PVE-Monate im voraus bezahlen wollen
- Antwort ja oder nein
- Botschafterin verschwand
- Botschafterin kam wieder mit 2 Quittungen, einmal PVE-Monate und einmal für das jeweilige Anliegen...
- Kohle an den Tisch
- adios und raus

Aber egal. Ich bin nicht stur und mag das so glauben. Wir haben PRE, alle PVE-Monate bezahlt, unsere Botschaftsgänge haben sich bis auf Pass verlängern eh erledigt.


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05.08.2009 08:36 (zuletzt bearbeitet: 05.08.2009 08:37)
avatar  dirk_71
#44 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Evaniuska

Du meinst tatsächlich, dass die Botschaft / der Staat Kuba sich freiwillig Geld durch die Lappen gehen lässt???
Unglaublich aber in dem Fall dann wohl war. Bei uns war es immer in etwa wie folgt:




Ist aber so... Als die Habilitacion vor ein paar Jahren eingeführt wurde, konnte alle
kubanischen Emigranten sie beantragen. Diese lebten teilweise schon etliche Jahre im Ausland.
Es gab nie die Voraussetzung einer vollständig bezahlten PVE für den Erhalt der Habilitacion.

Tja in dem Fall scheint der kubanische Staat anscheinend nicht so scharf auf das Geld zu sein.

Bei manch anderen PRE allerdings schon. Mir sind diverse Fälle bekannt wo sich die PRE ewig verzögert hat.
Die Botschaft und auch Telefonate nach Kuba brachten keine Aufklärung.
Als die Antragsteller dann nach den 11 Monaten nach Kuba zurück mussten und dann in Kuba nach der PRE
fragten, stellte sich dann dort raus, dass diese bereits lange genehmigt sei.

Nos vemos
Dirk

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05.08.2009 08:49
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#45 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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User ( gelöscht )

Diese PRE-Spielchen kenn ich auch vom Hören. Manchmal war es auch so, dass oh Wunder die PRE im 11. Monat der PVE plötzlich auftauchte (nachdem sie vermutlich wochenlang in der Schublade der Botschafterin lag). Wir hatten relativ Glück, PRE hier beantragt und gute 4 Monate später auf Kuba erhalten, bereits gekauftes und abgegebenes 150-CUC-sello für die neue PVE wurde zurückerstattet!


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05.08.2009 17:55
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#46 RE: PVE-Beginn der Gültigkeit, Anmeldung bei Konsulat erforderlich?
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von Evaniuska
Diese PRE-Spielchen kenn ich auch vom Hören. Manchmal war es auch so, dass oh Wunder die PRE im 11. Monat der PVE plötzlich auftauchte (nachdem sie vermutlich wochenlang in der Schublade der Botschafterin lag). Wir hatten relativ Glück, PRE hier beantragt und gute 4 Monate später auf Kuba erhalten, bereits gekauftes und abgegebenes 150-CUC-sello für die neue PVE wurde zurückerstattet!


woher weisst du das? Wer soll dir das erzählt haben? Richtig ist, dass auch Kuba ein Ausstellungsdatum kennt und genau bis zu diesem Ausstellungsdatum der PRE musst du deine PVE bezahlen, egal wann du deinen Reisepass vorbeibringst, damit dort die PRE eingeklebt wird.
Warum bist du eigentlich so vermessen dass du glaubst dass dich der Botschafter auch nur mit seinem Hinterteil anguckt. Früher habe ich auch immer gedacht ich wäre was besonderes immer wenn ich einen Brief vom Polizeipräsidenten persönlich bekommen habe. Auch in der Gefahr, dass du meinen Beitrag nicht lesen wirst: Du machst deine Anträge im Konsulat und sprichst wenn überhaupt mit dem Konsul, normalerweise aber und das ist auch empfehlenswert mit einem Konsulatsangestellten. Wenn du den Fehler machst eine Audienz beim Konsul zu wollen hast du eigentlich schon verloren und mit dem Botschafter spricht Herr Steinmeier oder Herr Köhler oder irgendein Wirtschaftsboss, vielleicht auch du auf irgendeiner Feier, dann aber sicherlich nicht über deine PRE.


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