Staatsangehörigkeit

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10.11.2004 10:06
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#1 Staatsangehörigkeit
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( Gast )

Hallo,

vielleicht kann eine/r von Euch weiterhelfen...

Eine kubanische Freundin erwartet ihr erstes Kind (sowohl Vater als auch Mutter kubanische Staatsangehörige, miteinander verheiratet). Sie möchten, dass das Kind NICHT die kubanische Staatsangehörigkeit erhält. Da sie viel auf reisen sind, stellt sich die Frage, in welchem Land (außer der USA) das sog. "Geburtsprinzip" zur Erlangung der Staatsangehörigkeit gilt.

Hat jemand einen Tipp?

Vielen Dank!


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10.11.2004 10:51 (zuletzt bearbeitet: 10.11.2004 10:51)
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#2 RE:Staatsangehörigkeit
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( Gast )

kenne 2,

italien ( wenn das Kind wie in dem Fall staatslos wäre ), Brasilien.
Ob das auch geht, wenn die Eltern dort keinen Wohnsitz haben, weiß ich nicht.

Die Kubanische Staatangehörigkeit bekommt das baby nicht ohne weiteres, dazu musste er soviel ich weiß, mindestens 3 monate in kuba leben.
Saluds

Cubareisen


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10.11.2004 11:56
#3 RE:Staatsangehörigkeit
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Rey/Reina del Foro

Ich verstehe den Sinn dieser Frage nicht. Wenn das Paar seinen regelmäßigen Wohnsitz in Kuba hat und nur ab und zu auf Reisen ist, dann wird das Kind automatisch in Kuba als kub. Staatsbürger eingetragen. Weitere evtl. Staatsangehörigkeiten des Kindes erkennt Kuba sowieso nicht an.

Und wenn das Paar dauerhaft außerhalb Kubas leben will, ist es doch auch egal. Noch lange vorm Erwachsenwerden bekommt das Kind in fast allen Ländern dann die jeweilige Staatsbürgerschaft. Also wo ist nun das Problem?

e-l-a


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10.11.2004 12:00
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#4 RE:Staatsangehörigkeit
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( Gast )

Ela
das kann in BRD z.B 8 Jahre dauern. bis es soweit ist
BRD lässt das Kind staatslos, unglaublich aber wahr !!
Saluds

Cubareisen


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10.11.2004 17:39 (zuletzt bearbeitet: 10.11.2004 17:39)
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#5 RE:Staatsangehörigkeit
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ich
Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
das kann in BRD z.B 8 Jahre dauern. bis es soweit ist
BRD lässt das Kind staatslos, unglaublich aber wahr !!

Mag sein. Wenn beide Elternteile keine deutschen Staatsangehörigen sind. Und dann halte ich das auch für gut und richtig.

Anders verhält es sich allerdings bei deutschen Staatsangehörigen. Wie immer erleichtert ein Blick in die Vorschrift die Rechtsfindung:

§ 4 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. ...

Übrigens auch dann, wenn das Kind in Kuba oder Timbuktu geboren wird. Und dann findet man im § 4 sogar noch Deine "Unglaublichkeit":

(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2. eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete
Aufenthaltserlaubnis besitzt.


Wie gesagt: Beide Eltern Ausländer. Man will halt "irische Verhältnisse" (dort gilt das Geburtsprinzip, weswegen es massiven Schwangerschaftstourismus gibt) vermeiden.

Das ganze Gesetz findet sich übrigens hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf

Das alles für durchaus nicht schlecht geregelt und daher ganz normal haltende Grüße,
Stephan


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10.11.2004 17:57
#6 RE:Staatsangehörigkeit
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2. eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete
Aufenthaltserlaubnis besitzt.


Besonders aus Punkt 2 resultieren dann die vielen "Deutschen" ohne jegliche Deutschkenntnisse. Manchmal fragt man sich wirklich, wer hier alles Gesetze machen darf.

e-l-a


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10.11.2004 17:59
avatar  jan
#7 RE:Staatsangehörigkeit
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jan
Rey/Reina del Foro

600 abgehobene Leute


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10.11.2004 18:18
#8 RE:Staatsangehörigkeit
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Rey/Reina del Foro

Kaum gibst du mal einen ernsthaften Kommentar ab, Jan, stimmen wir prompt überein ...

Saludos,
hdn


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10.11.2004 18:24
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#9 RE:Staatsangehörigkeit
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( Gast )

In Antwort auf:
in welchem Land (außer der USA) das sog. "Geburtsprinzip" zur Erlangung der Staatsangehörigkeit gilt

In Frankreich.



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10.11.2004 19:13
avatar  jan
#10 RE:Staatsangehörigkeit
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jan
Rey/Reina del Foro

In der Schweiz?
War früher mal so, dass das Kind später wählen durfte, ob Schweizer Bürger oder wie die Eltern.
Schweizer vor!
JamesineNoch in Russland? Sibirien vielleicht?
Grüezi
jan


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10.11.2004 19:15
avatar  jan
#11 RE:Staatsangehörigkeit
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jan
Rey/Reina del Foro

@HdN
Warum kannst du nicht mit meinen spaßig gemeinten übereinstimmen?
jan


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11.11.2004 02:12
#12 RE:Staatsangehörigkeit
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Rey/Reina del Foro

@Jan: Ist zwar off-topic, aber die anderen werden meine kurze Einlassung verzeihen, zumal es sie auch schon häufiger betraf: Zwischen "spaßig gemeint" und "spaßig" kann zuweilen ein ganz schön großer Unterschied bestehen - je nachdem, wie es ankommt. Also wenn ich lache, dann war es "spaßig" für mich, auch wenn es vielleicht gar nicht so gemeint war. Und vice versa. Und wenn ich bei den von dir gemachten Späßen häufig nicht lachen kann, hast du es sicherlich "spaßig gemeint", aber es ist nicht so angekommen. So einfach ist das! An wem das nun liegt? Wahrscheinlich an uns beiden - dein Humor ist eben nicht meiner ... Mein Schwager macht auch immer ähnliche Späße wie du, über die ich nicht lachen kann. Das kommt anscheinend, weil er Computertechniker ist, der Humor dieser Spezies bleibt mir verborgen - bist du etwas auch so einer?

In diesem Sinne: Weitermachen! (die anderen mit Beiträgen zum Thema "Staatsangehörigkeit", du obendrein mit deinen Späßen, ich muss ja nicht drauf einsteigen ... )

Saludos,
hdn


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11.11.2004 09:16
avatar  jan
#13 RE:Staatsangehörigkeit
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jan
Rey/Reina del Foro

@ HdN
Einverstanden
jan
Einmal schreibst Du mal einen längeren Beitrag,- und ich bin sogar damit Einverstanden


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11.11.2004 09:22
avatar  Moskito
#14 RE:Staatsangehörigkeit
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Rey/Reina del Foro

@ Jan
...schön, dass es humorvolle Menschen gibt, aber immer nur Späßchen?

Moskito


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11.11.2004 09:33
avatar  jan
#15 RE:Staatsangehörigkeit
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jan
Rey/Reina del Foro

Es reicht doch, wenn einer die fundierten Artikel des ND und der JW einstellt

Ich kann sie mir hier kaufen. Die JW wird sogar 1x pro Woche auf dem Platz vor der Gedächtnis-Kirche kostenlos verteilt. Warscheinlich will sie keiner mehr kaufen, seitdem die Blauhemden verschwunden sind und sie nichtmehr nur 10 Pf.Ost kostet.
Mit sozialistischem Gruß,
venceremos
jan
**********
Trotzdem lese ich auch DEINE Postings mit Interesse


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11.11.2004 13:53
#16 RE:Staatsangehörigkeit
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Einmal schreibst Du mal einen längeren Beitrag

Ein Mal? Weiß jetzt nicht, wie es um die Suchfunktion bestellt ist, aber ich habe hier - und auch im damaligen Forum von Matthias - schon etliche längere Beiträge geliefert - aber das war wohl vor deiner Zeit, mein lieber Jan! In letzter Zeit ist mir die Lust dazu "for some unknown reason" vergangen ... Aber auch Quickies können ja viel Spaß machen!

Mit spaßigen (spacigen?) Grüßen,
hdn


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11.11.2004 14:18 (zuletzt bearbeitet: 11.11.2004 15:27)
avatar  ich
#17 RE:Staatsangehörigkeit
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ich
Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
§ 4 Abs. 3 StAG

In Antwort auf:
Besonders aus Punkt 2 resultieren dann die vielen "Deutschen" ohne jegliche Deutschkenntnisse.

Hier irrst Du ein klein wenig.

Wenn Du genau liest, wirst Du feststellen, dass 1. das Kind in Deutschland geboren sein muss und 2. ein Elternteil hier acht Jahre hier leben muss und 3. das Elternteil auch noch eine Aufenthaltsberechtigung/Aufenthaltserlaubnis besitzen muss, damit das Kind (nicht die Eltern) deutscher deutscher Staatsbürger wird.

Ich halte, genauso wie Du, die Regelung für allenfalls "unglaublich" großzügig. Sie ist ein Entgegenkommen an die Kinder der viele Jahre hier lebenden Ausländer. Aber die Gründe für die Deutschen ohne Deutsch, die liegen woanders, nämlich im Grundgesetz (und in der Rechtsnachfolge des Reichs):

Artikel 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Das StAG klärt hier nur noch das Technische:

StAG § 7
Ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, erwirbt mit der Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erstreckt sich auf diejenigen Kinder, die ihre Deutscheneigenschaft von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.

Nach diesen Regelungen ist es nämlich so, dass nicht nur die Sachsen vor 1990 sondern auch die ganzen Russen mit deutschem Schäferhund und ganz ohne Sprachkenntnisse usw. Deutsche im Sinne des Grundgesetzes waren - und sind. Die waren schon immer von Rechts wegen Deutsche, auch wenn sie nie ein Wort Deutsch gelernt haben. Aber erst in den 90ern hat unser Einheits-Kohl diese politisch eher rechten bis äußerst rechten Kreisen zugeneigte Gruppe - sozusagen als Wählerverstärkung - gleich massenweise heim ins Reich gelockt.

Vor diesem Hintergrund fallen die paar deutschunkundigen Europäer, die paar halbintelligenten, widerrechtlich eingebürgerten Fußballer und die paar traditionell deutschunkundigen Anatolen kaum auf.

In Antwort auf:
Manchmal fragt man sich wirklich, wer hier alles Gesetze machen darf.

Siehe dazu meine Antwort an Jan.

Das jetzt natürlich alles stark vereinfach dargestellt habende Grüße,
Stephan


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11.11.2004 14:27
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#18 RE:Staatsangehörigkeit
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ich
Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
600 abgehobene Leute

So halb und halb. Die wenigsten Gesetzesvorlagen im Bundestag und den 16 Länderparlamenten stammen aus deren Mitte. Die meisten dieser Vorlagen werden von der Ministerialbürokratie mit gewohnter deutscher Gründlichkeit erarbeitet und von den Abgeordneten dann allenfalls noch ein bischen verändert.

Da Problem, das ich hier (auch aus ein wenig unmittelbarer praktischer Erfahrung ) sehe, sind daher weniger die einzelnen Abgeordneten als die allgegenwärtigen Lobbyisten und auch die nicht unbedingt an komplexen Fakten sondern vielmehr an einfachen Phrasen interessierte Presse.

Auf jeden Fall ist das mittlerweile alles ganz schön unbefriedigend. Nur im vorliegenden Fall nicht:

StAG § 41
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1914 ... in Kraft.

Das StAG ist nämlich schon ein bischen älter. Es stammt aus einer Zeit, als Deutschland und die Welt noch in Ordnung waren. So richtig mit Kaisern und Königen und so. Ich habe dieses Gesetz auch noch als Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) kennengelernt. Wenn ich das richtig sehe, ist das auch wohl erst vor kurzem mal "politisch korrigiert" worden.

Politisch weniger korrekte Grüße,
Stephan


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11.11.2004 14:37 (zuletzt bearbeitet: 11.11.2004 14:47)
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#19 RE:Staatsangehörigkeit
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( Gast )

Geil - wie bunt!
Endlich ein farbenfrohes Board.


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11.11.2004 15:25
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#20 RE:Staatsangehörigkeit
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ich
Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
Geil - wie bunt!

Ich konnte einfach nicht widerstehen.

Bunt eingefärbte Grüße,
Stephan


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11.11.2004 22:23
#21 RE:Staatsangehörigkeit
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Rey/Reina del Foro

Du, woher hast du so viel Ahnung? Inhaltlich, meine ich. Bist du Jurist oder Wissenschaftler?

Anerkennende Grüße,
hdn


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15.11.2004 18:32
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#22 RE:Staatsangehörigkeit
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ich
Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
Bist du Jurist oder Wissenschaftler?

Weder noch. Ich bin Handwerker. Und da ich die Rechtsanwendung quasi als Handwerk gelernt habe, quälen mich natürlich gewisse Vorbehalte gegen "schwebende" Juristen,

Auch das mit der Ahnung (Vielen Dank!) ist immer ein bischen relativ.

Bestimmte Gesetze kennt man einfach und nimmt sie gern mal als Lehrbeispiele (wie Grundgesetz und (Ru)StAG), andere sind durch lesen manchmal einfach, manchmal schwer zu verstehen. Und manche Gesetze versteht man trotz x mal lesen gleich gar nicht (z.B. große Teile des Steuer-, des Sozial- und des Technikrechts). Bei Letztgenannten hilft dann auch das Handwerk nur noch bedingt weiter.

Wobei man sich mit ein bischen Handwerk, 20 Jahren Berufserfahrung und nach der Mitwirkung in zwei, drei ... Gesetzgebungsverfahren auch außerhalb seines Zusändigkeitsbereichs immer irgendwie durchwursteln kann. Bei Hartz IV habe ich allerdings auch lange gebraucht, bis ich begriffen habe, dass sich fast alles irgendwie ein bischen verbessert. Was auch nichts anderes beweist, als das es vorher noch schlechter war. Aber da hatte das halt keiner gemerkt.

Gott sei Dank wenig mit Sozialrecht zu tun habende Grüße,
Stephan


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15.11.2004 19:27 (zuletzt bearbeitet: 15.11.2004 19:27)
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#23 RE:Staatsangehörigkeit
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( Gast )

In Antwort auf:

... Bei Hartz IV habe ich allerdings auch lange gebraucht, bis ich begriffen habe, dass sich fast alles irgendwie ein bischen verbessert....

w.z.b.w.

Glaube ich noch nicht bzw. wird nicht so sein.

Jemand der sich berufsbedingt ab und zu mit Sozialrecht beschäftigen "muß".
_________________________________
(Lebe das Leben! Du hast nur eins!)


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15.11.2004 19:57
#24 RE:Staatsangehörigkeit
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Bei Hartz IV habe ich allerdings auch lange gebraucht, bis ich begriffen habe, dass sich fast alles irgendwie ein bischen verbessert....

--------------------------------------------------------------------------------


w.z.b.w.

Glaube ich noch nicht bzw. wird nicht so sein.


Für Empfänger bisher nur geringer Leistungen vom Arbeitsamt könnte am Ende sogar mehr Geld herauskommen, vorausgesetzt sie haben keinen gut verdienenden Lebensgefährten.

e-l-a


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15.11.2004 22:07 (zuletzt bearbeitet: 15.11.2004 22:09)
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#25 RE:Staatsangehörigkeit
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( Gast )

Eben ela, aber die meisten die AlHi bekommen haben, beziehen ergänzend Sozialhilfe. Und für die wird es erst mal mehr. Aber dann trifft es sie genauso wie auch die anderen die "nur" AlHi bekommen haben und ab und zu Beihilfen vom Sozialamt (Waschmaschine, Wohnungseinrichtung, Bekleidung etc.....).

Denn mit HartzIV gibt es das nicht mehr! Nur noch zB Wohnungsersteinrichtung sowie Beihilfen zur Schulklassefahrten. Alles andere ist von dem Mehrbetrag anzusparen, was die meisten der Sozialhilfeempfänger nicht schaffen werden. Leben ja teilweise in 3. oder 4. Generation mit Soziahlhilfe, sog. Sozialhilfeadel.

Wahrscheinlich wird es die Sachen dann per darlehensweiser Beihilfe geben, die aber nicht zurück gezahlt werden kann, denn so könnte man ja nicht ansparen. Und der Teufelskreis beginnt und die Kommunen bzw. der Bund letztens Endes doch wieder drauf.

Also dann doch keine Einsparung - von den Kosten für den Verwaltungsaufwand der Umstellung ganz zu schweigen. Darf das jeden Tag zentral miterleben

Update: Hey mein 1111. Beitrag
_________________________________
(Lebe das Leben! Du hast nur eins!)


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