Artenschutz = eigenartig!

15.10.2004 03:08 (zuletzt bearbeitet: 15.10.2004 03:10)
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Keine Gelbwangenkakadus mehr für Deutschland
Handel mit der Papageienart künftig komplett verboten / Tropenholz Ramin muss aus dem Baumarkt raus

Vom 15.10.2004

BANGKOK (dpa) Auf der 13. Konferenz zum Washingtoner Artenschutzabkommen (Cites) sind zahlreiche Entscheidungen über künftige Handelsvorschriften zu bedrohten Tieren und Pflanzen gefallen. Die wichtigsten Ergebnisse:

Weißer Hai: Der Weiße Hai wird erstmals im Anhang II der Cites-Liste geführt. Dies bedeutet, dass künftig beim Export der Fische oder seinen Produkten eine Ausfuhrgenehmigung vorliegen muss. Dieselben Bestimmungen gelten auch für den Napoleonfisch.

Zwergwal: Der Handel mit dem Fleisch des Zwergwals bleibt verboten wie weiterhin auch der mit allen großen Walarten.

Irrawaddy-Delfin: Der kommerzielle Handel mit dem Delfin oder seinen Produkten ist künftig international untersagt.

Leopard: Die Exportquote für Jagdtrophäen aus Namibia ist von 100 auf 250 Leoparden erhöht worden. Für Exemplare aus Südafrika wurde die Quote von 75 auf 150 Tiere nach oben verändert.

Afrikanischer Elefant: Der Export von Elfenbein bleibt weiterhin verboten. Namibia scheiterte mit einem Antrag, jährlich zwei Tonnen davon auszuführen. Dafür wurde dem Land wie auch Südafrika der Export von Lederprodukten erlaubt. Am letzten Tag der Konferenz setzte Namibia allerdings durch, dass kleine, traditionelle Elfenbeinschnitzereien streng kontrolliert und in kleinen Mengen ausgeführt werden dürfen. Allerdings wurde ein Vorschlag Kenias abgelehnt, die Ausfuhr von Elfenbein generell für 20 Jahre zu stoppen.

Afrikanische Nashörner: Für Swasiland wurde das vollständige Handelsverbot für Breitmaulnashörner aufgehoben. Namibia und Südafrika dürfen darüber hinaus jährlich fünf Jagdtrophäen von Spitzmaulnashörnern exportieren.

Gelbwangenkakadu: Für die Papageienart wurde ein komplettes Handelsverbot verhängt. Die Tiere werden nach Angaben der Naturschutzorganisation Pro Wildlife bislang als angebliche Nachzuchten in alle Welt verkauft, wobei vor allem Deutschland und Spanien als Hauptabnehmer gelten.

Schildkröten: Für die nur im Süden Madagaskars vorkommende Spinnenschildkröte wurde ein totales Handelsverbot verhängt. Für fünf asiatische Süßwasserschildkröten wurden Handelsrestriktionen beschlossen.

Krokodile: Produkte des auf Kuba lebenden Spitzkrokodils und des Nilkrokodils in Namibia dürfen wieder gehandelt werden.

Pflanzen: Für das bedrohte Tropenholz Ramin wurden strikte Handelsbeschränkungen beschlossen. Hauptabnehmer ist bislang die EU.
http://www.wiesbadener-kurier.de/politik...ikel_id=1649935

Lauf kubanischer Schlitzrüssler, lauf - oder rennen wäre besser, sonst kommen die Fresser...


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