Gültigkeit Verpflichtungserklärung

18.04.2016 10:01
#1 Gültigkeit Verpflichtungserklärung
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sehr erfahrenes Mitglied

Wenn ich beim Ausländeramt die Verpflichtungserklärung beantrage, mit welchem Datum beginnt die 6 monatige Gültigkeit? Mit der Ausstellung der Behörde? Mit Termin bei der Botschaft oder kann auch das geplante Einreisedatum angegeben werden? Danke und Gruß
Meine Schwiegermutter kommt im Oktober. Ich wollte jetzt schon die Verpflichtungserklärung beantragen. Daher meine Frage


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18.04.2016 10:04
avatar  dirk_71
#2 RE: Gültigkeit Verpflichtungserklärung
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Rey/Reina del Foro

Die 6 Monate beginnen mit dem Ausstellungsdatum der Verpflichtungserklärung.

Nos vemos
Dirk

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18.04.2016 14:03
#3 RE: Gültigkeit Verpflichtungserklärung
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sehr erfahrenes Mitglied

muss die reise innerhalb dieser 6 Monaten auch beendet sein? oder innerhalb dieser Monaten der Antrag bei der Botschaft gestellt werden?


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18.04.2016 14:09
#4 RE: Gültigkeit Verpflichtungserklärung
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Rey/Reina del Foro

beantragt sein!

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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