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Ehegattennachzug nach Deutschland
#1 Ehegattennachzug nach Deutschland


http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/b...perty=Daten.pdf

Da die Thais (abweichend von den Vietnamesen und den Philippinos) keine lateinische Schrift haben, müssen die meisten Thais zwei bis vier Monate das Goethe-Institut in Bangkok besuchen (mit 20 Schulstunden wöchentlich und drei Stunden Hausaufgaben und Nachbereitung täglich), um den notwendigen Sprachtest Deutsch A 1 zu bestehen.
"Zum Erlangen der Start Deutsch 1 Prüfung benötigen lerngewohnte Lerner, die das lateinische Alphabet in Wort und Schrift gut beherrschen zwei 4-Wochenkurse mit jeweils 80 Unterrichtseinheiten. Lerner, die das lateinische Alphabet nicht so gut beherrschen, brauchen in der Regel drei 4-Wochenkurse. Lerner, die keine oder nur rudimentäre Kenntnisse des lateinischen Alphabets haben, benötigen zusätzlich zu drei 4-Wochenkursen einen 4-wöchigen Alphabetisierungskurs."
Wenn die thailändische Ehefrau Lernschwierigkeiten hat, dann kann es theoretisch vorkommen, dass der Deutsche seine Ehefrau nur in Thailand besuchen kann, jedoch die Ehefrau keine Daueraufenthaltserlaubnis für Deutschland bekommt. (Ausnahmen bestätigen die Regel !)

#2 RE: Ehegattennachzug nach Deutschland

Jetz wird ein Jahr lang geklagt bis das Gesetz kippt. Völlig idiotisch und hirnrissig von ausländischen Ehegatten Deutsch vor Visumsbeantragung zu fordern. Wenn jemand eine europäische Sprache spricht ist das doch völliger Schwachsinn, ich krieg mich echt nicht mehr ein bei soviel Dummheit und Provinzialität (Am deutschen Michel soll die Welt genesen). Will doch eh keiner mehr wirklich nach Alemania, was soll diese Kacke??
Und regt Euch nicht auf Leute, ich bin nicht mehr persöhlich betroffen, ist rein sachlich meine Argumentation.
SPD ist für mich endgültig gestorben, diese Idioten, nur noch Grün oder Links....

In Antwort auf:
Desesperado: "Jetzt wird ein Jahr lang geklagt bis das Gesetz kippt. Völlig idiotisch und hirnrissig von ausländischen Ehegatten Deutsch vor Visumsbeantragung zu fordern. Wenn jemand eine europäische Sprache spricht ist das doch völliger Schwachsinn, ich krieg mich echt nicht mehr ein bei soviel Dummheit und Provinzialität (Am deutschen Michel soll die Welt genesen).
Ich gebe dir völlig recht im Falle, dass die ausländische Ehegattin ziemlich gut englisch spricht, was bei Thaifrauen nicht selten der Fall ist, bei den Philippinas sowieso. Bis der Europäische Gerichtshof das Gesetz entschärft, werden jedoch Jahre ins Land gehen. Der gravierende Frauenmangel in Ostdeutschland dürfte zwischenzeitlich noch weiter zunehmen.
Die schlecht beratenen Ministerialbeamten und Sesselfurzer hatten bei diesem Zuwanderungsgesetz mit der Schaffung dieser Sprachhürde ausschliesslich nur die Zuwanderer aus Nah- und Mittelost sowie Afrika im Hinterkopf. Für diese potentiellen Zuwanderer ist der geforderte Sprachtest auch sinnvoll.
Wenn ein in Deutschland berufstätiger deutscher Ehemann eine Frau aus Thailand geheiratet hat, dann sollte er versuchen seine Frau mit einem Besuchervisum nach Deutschland einzuladen für drei Monate oder besser noch mit einem Sprachvisum für ein Jahr zur Erlernung der deutschen Sprache in Deutschland. Ich vermute jedoch, dass die Visaerteilung mit Schwierigkeiten verbunden sein dürfte. Da empfehle ich vor dem Visaantrag die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin für Ausländerrecht, welche die Lücken dieses Gesetzes kennen, denn fast jedes Gesetz kann umgangen werden.

#4 RE: Ehegattennachzug nach Deutschland


Für Thais, die im Goethe-Institut Bangkok die Sprachprüfung Deutsch A 1 ablegen wollen:
Am GI-Bangkok wird unterrichtet auf der Niveaustufe A1 mit dem Lehrwerk "Themen Aktuell 1" vom Max Hueber Verlag. Das Lehrwerk ist auch erhältlich im angeschlossenen "Buchladen" vom GI-Bangkok
(Tel.: +66 2679 7520, E-Mail: mailto:books@loxinfo.co.th ).
Im Buchladen im Goethe-Institut Bangkok findet man, neben vielen anderen deutschen Lehrbüchern von Cornelsen, Langenscheidt usw., auch ein Lehrbuch zur Vorbereitung auf Start Deutsch 1 vom Max Hueber Verlag, das nicht zwingend für den Unterricht notwendig, aber zum Selbststudium und zur Vorbereitung auf die Prüfung sinnvoll ist.


In Antwort auf:
Wenn ein in Deutschland berufstätiger deutscher Ehemann eine Frau aus Thailand geheiratet hat
so kann er sie nach Deutschland holen, ohne dass sie einen Test oder ähnliches machen muß.
Alles lt. Artikel 6 Grundgesetz: Schutz der Ehe
Es kann sein, dass sie dann von der Ausländerbehörde hier die AUflage bekommt, einen Integrationakurs zu besuchen.
Mach euch mal nicht verrückt.
Das Gesetz gilt nur für in Deutschland lebende Ausländer, die ihre Familie nachziehen lassen wollen.
#6 RE: Ehegattennachzug nach Deutschland

Zitat von DasuIn Antwort auf:
Wenn ein in Deutschland berufstätiger deutscher Ehemann eine Frau aus Thailand geheiratet hat
so kann er sie nach Deutschland holen, ohne dass sie einen Test oder ähnliches machen muß.
Nein.
Zitat von Dasu
Das Gesetz gilt nur für in Deutschland lebende Ausländer, die ihre Familie nachziehen lassen wollen.
Nein.
#7 RE: Ehegattennachzug nach Deutschland


Was Dasu schreibt stimmt nicht:
"Das Gesetz gilt nur für in Deutschland lebende Ausländer, die ihre Familie nachziehen lassen wollen."
El Hombre Blanco hat Recht.
Im Übrigen:
Beim Sprachtest "Start Deutsch 1" bzw. "Deutsch A 1" handelt es sich nicht mehr um "einfache" Deutschkenntnisse. Eine gerade vor dem Standesamt in Bangkok mit einem Deutschen verheiratete Thailänderin, die sehr gut Englisch spricht, hatte heute von einer leitenden Mitarbeiterin im Goethe-Institut Bangkok die Auskunft erhalten, dass die Prüfung nicht unter drei Lehrgängen je vier Wochen mit 20 Schulstunden wöchentlich, demnach nicht unter 240 Schulstunden bei ausgebildeten Lehrkräften im Goethe-Institut Bangkok zu schaffen sei und sie deshalb frühestens in drei Monaten die Bescheinigung für den bestandenen Sprachtest Deutsch A 1 erhalten könne. Erst danach macht es Sinn einen Visaantrag für die Familienzusammenführung in Deutschland zu stellen.


Zitat von Ullli
Beim Sprachtest "Start Deutsch 1" bzw. "Deutsch A 1" handelt es sich nicht mehr um "einfache" Deutschkenntnisse. Eine gerade vor dem Standesamt in Bangkok mit einem Deutschen verheiratete Thailänderin, die sehr gut Englisch spricht, hatte heute von einer leitenden Mitarbeiterin im Goethe-Institut Bangkok die Auskunft erhalten, dass die Prüfung nicht unter drei Lehrgängen je vier Wochen mit 20 Schulstunden wöchentlich, demnach nicht unter 240 Schulstunden bei ausgebildeten Lehrkräften im Goethe-Institut Bangkok zu schaffen sei und sie deshalb frühestens in drei Monaten die Bescheinigung für den bestandenen Sprachtest Deutsch A 1 erhalten könne. Erst danach macht es Sinn einen Visaantrag für die Familienzusammenführung in Deutschland zu stellen.
Dann ist es ja in Thailand noch günstig.Das A1 Zertifikat dauert in
Deutschland über 500 Std.und berechtigt unter anderem dazu ein
Studium an einer Deutschen Hochschule aufzunehmen.
#9 RE: Ehegattennachzug nach Deutschland

Zitat von cardenas
Dann ist es ja in Thailand noch günstig.Das A1 Zertifikat dauert in
Deutschland über 500 Std.und berechtigt unter anderem dazu ein
Studium an einer Deutschen Hochschule aufzunehmen.
Wie schon im Ullllli-Monsterthread geschrieben, dürfte diese Aussage falsch sein.

Zitat von ElHombreBlancoZitat von cardenas
Dann ist es ja in Thailand noch günstig.Das A1 Zertifikat dauert in
Deutschland über 500 Std.und berechtigt unter anderem dazu ein
Studium an einer Deutschen Hochschule aufzunehmen.
Wie schon im Ullllli-Monsterthread geschrieben, dürfte diese Aussage falsch sein.
Wieso ist diese Ausage falsch?
Wir betreiben gerade im Moment die Einbürgerung meiner
Frau,gestern waren wir noch im Ausländeramt um auf eine
mündliche Prüfung zu drängen,(sie hat einen Kursus mit 240 Std.
absolviert,der gilt aber nur als Vorkursus zum B1)da war nichts
zu machen!

Das einzige was ginge wäre nur die Prüfung zum B1 zu machen.
Aber ohne B1.."Se dicen nada"

#11 RE: Ehegattennachzug nach Deutschland

Zitat von cardenas
Wir betreiben gerade im Moment die Einbürgerung meiner Frau,
Studium ist aber ungleich Einbürgerung. Ich habe doch den Link für die Studienvoraussetzungen (Deutsch als Fremdsprache) gepostet.
Eventuell kann deine Frau als Deutsche ohne den entsprechenden Sprachtest für Ausländer studieren. No sé.

Zitat von ElHombreBlancoZitat von cardenas
Wir betreiben gerade im Moment die Einbürgerung meiner Frau,
Studium ist aber ungleich Einbürgerung. Ich habe doch den Link für die Studienvoraussetzungen (Deutsch als Fremdsprache) gepostet.
Eventuell kann deine Frau als Deutsche ohne den entsprechenden Sprachtest für Ausländer studieren. No sé.
Hast jetzt Du oder ich was falsch verstanden?

Also mir geht es darum das das B1 jetzt Voraussetzung ist
für den Deutschen Ausweis und für den Ehegattennachzug.
Und die Prüfung zum B1 entspricht der deutschen Sprachprüfung
für den Hochschulzugang DSH.
#13 RE: Ehegattennachzug nach Deutschland

Zitat von cardenas
Hast jetzt Du oder ich was falsch verstanden?
Also mir geht es darum das das B1 jetzt Voraussetzung ist
für den Deutschen Ausweis und für den Ehegattennachzug.
Für den Ehegattennachzug braucht man A1.
Übrigens Frankreich will sogar Landeskenntnisse abprüfen und nen DNA-Test für Verwandte:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,506822,00.html

Zitat von cardenas
Deutschen Ausweis und für den Ehegattennachzug.
Das sind doch wohl aber auch zwei völlig verschiedene Geschichten .
Den Ehegattennachzug inkl. Aufenthaltstitel und den deutschen Paß trennen ja nun Jahre . Und für den deutschen Paß gab´s den Sprachtest meines Wissens doch schon immer . Oder

(
Gast
)
#15 RE: Ehegattennachzug nach Deutschland


Ich will mich ja nicht streiten, aber hast du das Gesetz mal gelesen?
Hast du dich Beraten lassen?
Ich glaube nicht.
PS: gerade hat ein Freund(Deutscher)von mir, seiner Frau(Ausländerin) den Antrag auf Familienzusammenführung stellen lassen und sie sprich kein deutsch und wenn alles normal läuft ist sie Ende Oktober hier.
#16 RE: Ehegattennachzug nach Deutschland

Zitat von Dasu
@EHB:
Ich will mich ja nicht streiten, aber hast du das Gesetz mal gelesen?
Hast du dich Beraten lassen?
Ich glaube nicht.
Ersteres ja, zweiteres nö. Ist glaub ich auch nicht nötig, da mir eigentlich alles klar ist. Und laut Deutsche Botschaft in Kuba auch:
Da in Kuba die Sprachprüfung „Start Deutsch 1“ nicht angeboten wird, wird bei Antragstellung durch die Mitarbeiter der Botschaft festgestellt, ob die geforderten einfachen Deutschkenntnisse vorliegen.
Die Botschaft empfiehlt, sich vor Antragstellung die erforderlichen einfachen Deutschkenntnisse anzueignen. Erst danach ist es sinnvoll, einen Visumantrag zu stellen.
In Antwort auf:
PS: gerade hat ein Freund(Deutscher)von mir, seiner Frau(Ausländerin) den Antrag auf Familienzusammenführung stellen lassen und sie sprich kein deutsch und wenn alles normal läuft ist sie Ende Oktober hier.
Na da bin ich ja mal gespannt wie ein Pflitzebogen.

In Antwort auf:
Ist glaub ich auch nicht nötig, da mir eigentlich alles klar ist.
Scheint mir auch so.
Lasst euch mal alle schön verarschen.
Deutschland hat sein Ausländergesetz geändert und nicht sein Grundgesetz!!!
Wer als Deutscher sein Frau holt, was gilt dann???
Jedenfalls nicht das Ausländergesetz oder bist du einer????
#18 RE: Ehegattennachzug nach Deutschland


http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/b...perty=Daten.pdf
Man sollte sich im Bedarfsfalle die Infos vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchlesen. Es gibt - wie überall - auch Ausnahmen von der Regel. Es scheint auch so zu sein, dass eine mit einem Deutschen verheiratete Ausländerin vorab einen Visaantrag für eine Besuchsreise nach Deutschland stellen kann (ggf. sogar einen Antrag für ein Sprachenvisum für ein Jahr), wenn das sehr gut begründet wird. Es ist auch davon auszugehen, dass die Goethe-Institute auf den jetzt einsetzenden Andrang von Lernwilligen noch nicht vorbereitet sind und deshalb lange Wartezeiten auf einen Studienplatz im A 1 Lehrgang entstehen. Wenn z.B. eine Thailänderin im Konsulat nachweist, dass sie sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten will, weil ihr deutscher Ehemann überwiegend in Thailand lebt, dann ist das so eine Ausnahme. Allerdings bekommt sie dann keine Arbeitserlaubnis in Deutschland.


#20 RE: Ehegattennachzug nach Deutschland

Zitat von Dasu
Deutschland hat sein Ausländergesetz geändert
NEIN!!! Das Aufenthaltsgesetz. Und dort siehe die §§ 28 und 30.


Ja genau.
Was steht §28:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
Dieser ist nach dem Grundgesetz §6 Schutz der Ehe ausgelegt und dort steht nicht, dass man erst deutsch lernen muß!!!!!
Geändert wurde:
§ 30 Ehegattennachzug
(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn:
....
2. der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann...
nicht mal lesen kannst du richtig oder?.
Hier ging es die ganze Zeit um Deutsche mit ausländischen Ehepartner, oder nicht?????
PS:Krümel kacken kann ich selber.(Aufenthalt..)
#23 RE: Ehegattennachzug nach Deutschland

Zitat von Dasu
PS:Krümel kacken kann ich selber.(Aufenthalt..)
Dasu, die Krümel kackt der Gesetzgeber.
________________________________________
Das entscheidende Zitat aus § 28:
§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.
§ 28 Satz 1 Nr. 1 lautet:
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen
__________________________________________
§ 30 Abs. 1 Satz 1 lautet:
(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
1. beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und
___________________
Alle Klarheiten beseitigt?
#24 RE: Ehegattennachzug nach Deutschland

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