"Duldung" mit Arbeit?

25.03.2007 08:59
#1 "Duldung" mit Arbeit?
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Rey/Reina del Foro

Ein Freund von uns (Cubaner)seit 4 Jahren in Deutschland,am Anfang als
Asylant,dann mit Duldung.
Vor knapp 2 Jahren hat er Geheiratet,lebt jetzt getrennt aber
nicht geschieden.
Erhat Arbeit und eigene Wohnung versorgt sich also selbst.
Seine Aufenthaltserlaubnis wird seit einem 1/2 Jahr nur noch
Monatlich verlängert.Die letzte Verlängerung war jetzt ohne
Arbeitserlaubnis.
Meine Frage:Da gibt es doch dieses neue Gesetz punkto Aufenthaltsrecht
Wer Arbeit hat wird nicht abgeschoben!
Oder ist das noch nicht verabschiedet?


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25.03.2007 09:05
#2 RE: "Duldung" mit Arbeit?
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schau doch mal hier nach ob du was findest

http://www.rbb-online.de/suche/suche.jsp....x=0&submit.y=0

No Naim/ No Music

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25.03.2007 09:23
#3 RE: "Duldung" mit Arbeit?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Higgi 11
schau doch mal hier nach ob du was findest
http://www.rbb-online.de/suche/suche.jsp....x=0&submit.y=0

.............................................................................................
Hmm.Also müßte er 8 Jahre in Deutschland sein.
Wieder mal geschickt gemacht!
Deshalb bekommt er wohl jetzt keine Arbeitserlaubnis mehr
um das zu verhindern
Weiß jemand von erfolgreichen Abschiebungen nach Cuba in
letzter Zeit?


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25.03.2007 09:51
#4 RE: "Duldung" mit Arbeit?
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Top - Forenliebhaber/in

hatte er als verheirateter keinen aufenthaltstitel? wenn ja muss er mindestens 2 jahre mit der frau zusammemgelebt haben um ein eigenständiges aufenthaltsrecht zu bekommen.

No Naim/ No Music

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25.03.2007 10:14
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#5 RE: "Duldung" mit Arbeit?
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( gelöscht )

Ich glaube Du wirfst hier etwas durcheinander, wenn er verheiratet war hat einen AE
die zunaechts befristet wird, eine Duldung ist kein legaler Aufenthalt sondrrn nur eine
Aussetzung der Abschiebung. Wenn er 2 jahre eheliche Lebensgenmeinschaft "erfuellt"
hat steht ihm normalerweise eine von der Ehefrau unabhaengige AE zuunbristet bzw.
Niederlassungserlaubnis. Da sollte er nochmal konkretisieren.
Die vor kurzem beschlosene Rgelung betrifft langfristtig geduldete mit den sogenannten
kettenduldungen. Darunter auch so einige Kubaner die es alle geschafft haben
die magischen 11 Monate hierzusein und jetzt nicht mehr abgeschoeben werden koennen.

Diese haben jetzt natuerlich probleme denn auf der AHB sieht man es nicht so gerne
wenn der "verlorene" Pass ganz plöetzlich und wundersam wieder auftaucht, und der abgelehnte ausreisepflichtige Asylbewerber bei der Beschaffung von papieren
nicht kooperierte.


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25.03.2007 11:32
#6 RE: "Duldung" mit Arbeit?
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Rey/Reina del Foro

hatte er als verheirateter keinen aufenthaltstitel? wenn ja muss er mindestens 2 jahre mit der frau zusammemgelebt haben um ein eigenständiges aufenthaltsrecht zu bekommen.

...............................................................................................
Die beiden leben getrennt und die Behörden wissen das.


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25.03.2007 20:31
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#7 RE: "Duldung" mit Arbeit?
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( gelöscht )

Da liegt dann wohl auch das Problem, eigenstaendiges Aufenthalstrecht nur nach 2 jahren

gelebter ehelicher Lebensgemeinschaft


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28.03.2007 18:40
#8 RE: "Duldung" mit Arbeit?
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super Mitglied

schau mal auf die Seite recht.de im Auslaenderforum nach Infos, oder frag. Dort gibt es kompetente Hilfe. kann ich nur empfehlen ...

_
Es agradable ser importante, pero más importante es ser agradable!
J. Martí


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17.05.2007 08:10
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#9 RE: "Duldung" mit Arbeit?
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( Gast )

@Cardenas,

ausländerrechtliche Fragen bekommst du in diesem Forum http://www.info4alien.de/ besser beantwortet.


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17.05.2007 09:16
#10 RE: "Duldung" mit Arbeit?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Senor_Muller
@Cardenas,
ausländerrechtliche Fragen bekommst du in diesem Forum http://www.info4alien.de/ besser beantwortet.

Danke das Du diesen alten Thread noch mal ausgepackt hast,der
Link ist wirklich sehr interessant und informativ!Vor allem weil
meine Frau auch gerade ihre Einbürgerung beantragt hat.Können wir
gut gebrauchen!
Ps.Hast Du früher auch gerne Pan Tau gesehen?Kam glaube ich immer Sonntags.
Lange her!


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