Familienzusammenführung

24.01.2005 17:41
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#1 Familienzusammenführung
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( Gast )

Hallo zusammen,

ich möchte meine kubanische Ehefrau und unser gemeinsames Kind nach Deutschland holen.
Brauchen die kubanischen Behörden zur Ausreisegenehmigung dazu auch die Einladung aus Deutschland? Für beide getrennt?
Ich habe dazu bisher leider von der kubanischen Botschaft keine Auskunft erhalten.
saludos
Stefan


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24.01.2005 22:10
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#2 RE:Familienzusammenführung
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( Gast )

Kaum hatte ich den Beitrag abgeschickt, kam auch schon eine Antwort der kub. Botschaft. Danach muss ich wohl die gleiche Einladungsprozedur absolvieren wie für ein normales Besuchsvisum.
Allerdings schreibt die Botschaft auch:
"Einladungsschreiben sind grundsätzlich personenbezogen. Mit einem Einladungsschreiben kann dementsprechend auch nur eine Person eingeladen werden. Die eingeladene Person muss überdies volljährig sein."
Was mache ich jetzt mit unserem Sohn?
Hat dazu jemand eine Idee?
Stefan


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24.01.2005 22:15
avatar  stendi
#3 RE:Familienzusammenführung
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In Antwort auf:
Die eingeladene Person muss überdies volljährig sein."

da stellt sich erstmal die frage,ob es nach cubanischem recht dein sohn ist.

(amtlich nach der geburt von dir anerkannt das du der vater bist.?)
stendi
Kamener kreuz



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24.01.2005 22:21
avatar  stendi
#4 RE:Familienzusammenführung
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In Antwort auf:
mtlich nach der geburt von dir anerkannt das du der vater bist.


dann gilt nämlich das hier:http://2001662.homepagemodules.de/t50585...s_und_Teil.html
stendi
Kamener kreuz



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25.01.2005 14:25
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#5 RE:Familienzusammenführung
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( Gast )

@stendi
Danke für deine Antwort. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich auch nach kubanischem Recht der Vater bin.
Immerhin waren wir ja schon vor der Geburt verheiratet. Die Anfrage von Che bezog sich wohl auf ein Kind unverheirateter Eltern.

Deshalb ist mir immer noch nicht klar, ob ich mein eigenes Kind einladen muss und ob die Einladungsprozedur die gleiche ist wie für meine Frau.
Gruß
Stefan


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25.01.2005 14:42 (zuletzt bearbeitet: 25.01.2005 14:43)
avatar  Jorge2
#6 RE:Familienzusammenführung
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Rey/Reina del Foro

@Stefanos
1.) Du musst sowohl für Deine Ehefrau, als auch für Dein eigenes Kind eine Einladung bei der Botschaft oder in Kuba selbst machen - beide sind identisch.
2.) Ich hoffe, dass Du in Kuba bei den Behörden als leiblicher Vater eingetragen wurdest, oder das Kind "ohne leibl. Vater" eingetragen wurde. Somit gibt es keine weitere Person, die einer Ausreise des Kindes zustimmen muss.
3.) Deine Frau muss für sich selbst und für Euer gemeinsames Kind die PRE (permiso de resedencia en extranjero) bei der Inmigracion beantragen
4.) Frau und Kind brauchen Reisepässe


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25.01.2005 14:44
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#7 RE:Familienzusammenführung
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( Gast )

In Antwort auf:
Du musst sowohl für Deine Ehefrau, als auch für Dein eigenes Kind eine Einladung bei der Botschaft oder in Kuba selbst machen - beide sind identisch

wer ist identisch? die ehefrau und das kind? und wenn ja, wie? fragen über fragen...


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25.01.2005 15:06
avatar  Jorge2
#8 RE:Familienzusammenführung
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Rey/Reina del Foro

Deutsche Sprache, schwääre Sprache!
Bezug = Einladung
oder: Was ist identisch? Die Einladung!
Denn Mama und Kind können es nicht sein! Oder?


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25.01.2005 15:57
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#9 RE:Familienzusammenführung
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( Gast )

@Jorge2
zu 1.)
Wieso eine Einladung bei der Botschaft? Nach Aussage der deutschen Botschaft in HAV brauche ich für die deutschen Einreisevisa außer Heiratsurkunde und den Pässen keinerlei Dokumente. Die beim "Familiennachzug von minderjährigen kubanischen Kindern" notwendige "Ausreisegenehmigung des in Kuba verbleibenden Elternteils" entfällt, da meine Frau ja mit dem Kind ausreist.
zu 3.)
Brauche ich dafür eine Einladung?
Stefan


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25.01.2005 18:16 (zuletzt bearbeitet: 25.01.2005 18:19)
avatar  Jorge2
#10 RE:Familienzusammenführung
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Rey/Reina del Foro

Also nochmal:

Auch wenn Deine Frau mit Dir verheiratet ist und es sich um Euer leibliches Kind handelt. Du musst sowohl für Deine Ehefrau, als auch für Dein leibliches Kind eine Einladung machen!
Diese kannst Du bei der "kubanischen Botschaft", oder direkt in Kuba bei der "Consultoria Juridica" machen - aber machen musst Du in Deinem Fall 2 (in Worten: -Zwei-) Einladungen!

Die Einladungen braucht Deine Frau natürlich auch für die Beantragung der PRE - und diese Einladungen werden nämlich genau zu dem Zwecke der "Familienzusammenführung" ausgestellt!
Sie machen schließlich keine Urlaubsreise nach Deutschland!


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26.01.2005 00:06 (zuletzt bearbeitet: 27.12.2005 23:12)
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#11 RE:Familienzusammenführung
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( Gast )

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26.01.2005 06:38
avatar  errue ( gelöscht )
#12 RE:Familienzusammenführung
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errue ( gelöscht )

In Antwort auf:
Bei der Ausreise mit PRE (Carta Blanca) wollen sie nochmal 150 Dollar haben.

Die wollen für jede Ausreise 150 CUC haben! Es sei denn, man ist schon mit einer im Pass befindlichen PRE eingereist.

Richtig blöd ist in diesem Fall noch, dass das Kind das ganze Leben lang - denn Fidel lebt ewig - einen kubanischen Pass zur Einreise benötigen wird. Und der muss alle zwei Jahre für teures Geld verlängert werden.

errue
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