VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG

19.09.2004 14:42
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#1 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG
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( Gast )

Ich habe mal eine Frage zur Gültigkeit der Verpflichtungserklärung! Leider habe ich diesbezüglich bisher sehr unterschiedliches gehört/gelesen:

Wie lange ist die Verpflichtungserklärung gültig? Muss die Einreise innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der Verpflichtungserklärung erfolgen, die Ein- UND Ausreise, oder muss nur das Visum innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung beantragt werden

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!


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19.09.2004 19:45
#2 RE:VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG
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Top - Forenliebhaber/in

Klappe die 15te:
VE gilt ein halbes Jahr bis zum Tag der VisumsANTRAGSTELLUNG
EINLADUNG 1 Jahr bis zum Tag der ANTRAGSTELLUNG der PVE.

Gruß P.

Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)


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21.09.2004 17:33
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#3 RE:VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG
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( Gast )

Hallo und vielen Dank für deine Antwort! Das ist ja klasse! Ich fliege im November nach Kuba und kann wenn das so ist mit meinem Freund zusammen schon einiges erledigen. (Dachte bisher, dass ich die Verpflichtungserklärung später mit DHL schicken müsste.)



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