Reisegepäckversicherung

25.07.2004 10:05
avatar  Moskito
#1 Reisegepäckversicherung
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Rey/Reina del Foro


An die Versicherungsexperten:

Gibt es empfehlenswerte Reisegepäckversicherungen für Kuba, die neben den normalen Reiseutensilien auch z.B. Fahrrad, Foto- Videokamera usw abdeckt?
Wird eigentlich nur der Zeitwert ersetzt oder der Neuanschaffungspreis?
Was, wenn man keine Kaufbelege mehr hat?

Gracias.

Moskito


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25.07.2004 22:35
avatar  ( Gast )
#2 RE:Reisegepäckversicherung
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( Gast )

Bin kein Experte, aber ich hatte mal bei der Europäischen Reiseversicherung für Jamaica eine Gepäckversicherung abgeschlossen. Die haben für meine Spiegelreflexkamera ca. 75% gezahlt, hatte auch keine Belege mehr. Mußte halt das Protokoll der Polizei vorlegen. Ging aber bei denen recht schnell und ohne Probleme.


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26.07.2004 08:35
#3 RE:Reisegepäckversicherung
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Forums-Chef

Mensch Moskito , ruf mich doch bitte mal an!
Das bekommen wir schon gebacken , hab doch alle versicherungen hier rum liegen, da wird schon was für Dich dabei sein ;-)
Saludos Habanero
http://www.billigfly.de


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26.07.2004 16:25
avatar  ewuewu
#4 RE:Reisegepäckversicherung
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super Mitglied

Hi Moskito,

die üblichen Reisegepäckversicherungen sind im allgemeinen "all risk" Versicherungen. Was zwar nicht ganz stimmt aber sie leisten eben auch beim Abhanden kommen.

Allerdings anders als bei den meisten Standartprodukten werden die Bedingungen der Reisegepäckversicherung bei vielen Versicherern doch sehr differenziert gestaltet. Mann kommt da um das aufmerksame Lesen nicht wirklich herrum.
Zum Beispiel gibt es Angebote, die bei Elektronik und Fotoausrüstung generell nur 50 % als erstattungsfähig ansetzen. Dann kennen verschiedene Versicherer für Fahrräder eine sogenannte Campingklausel, die eine Entschädigung bei solchen Touren wie Du sie planst, unter Umständen ausschließt oder einen zusätzlichen Aufpreis verlangt.

Was die Rechnungen betrifft. Prinzipiell kann man sich nicht darauf verlassen, daß in einem vergleichbaren Fall bei einem anderen Versicherer dies oder jenes gezahlt wurde.
Es gilt immer, daß eine Forderung von Dir glaubhaft gemacht werden muß. Dies ist am leichtesten durch eine Rechnung zu belegen. Kann man dies nicht, hat der Versicherer immer einen Nasenring, den er Dir anlegen kann. Dann erzählt er Dir eben, daß er Dir 2/3 des entstandenen Schaden erstatten wird und Du bist ihm dankbar, obwohl Dir mehr zugestanden hätte.

Das simpelste für Dich ist noch immer eine (zeitgemäße!) Hausratversicherung unter Einschluß einer Versicherung gegen Fahrraddiebstahl.
Damit bist Du weltweit gegen Einbruchdiebstahl und Raub (Brand, Sturm, Hagel, Leitungswasser auch) versichert, das Rad zusätzlich zwischen 06.00 und 22.00 Uhr auch gegen den normalen Diebstahl, wenn es angeschlossen war.
Versichert ist der Wiederbeschaffungswert. (Was meist auf den Neuwert hinaus läuft, jedenfalls bei Rädern)
Achtung, die Außenversicherung (außerhalb des eigenen Wohnortes) ist zumeist befristet. In der Regel sechs Wochen. Kann aber variieren.


Und weil es grad so schön paßt. Ältere Privathaftpflichtversicherungen haben meist nur eine Deckung für Europa, wo Cuba nun aber nicht liegt. Dies trifft meist für Verträge zu, die vor 1974 abgeschlossen wurden. Aber man wird auch viele bis 1988 finden, bei denen dies der Fall ist.

Aber der Habanero wird Dir sicher das passende raussuchen?


Gruß


uwe


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28.07.2004 11:04
avatar  Moskito
#5 RE:Reisegepäckversicherung
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Rey/Reina del Foro


Danke uwe für deinen ausführlichen Kommentar.
Wenn ich richtig verstanden habe, reicht es in vielen Fällen aus, eine gute Hausratsversicherung zu haben, gegen Einbruchdiebstahl und Raub.

Ist normaler Diebstahl auch Raub? oder wie ist das definiert?
Wie sieht es mit der Hausratsversicherung beim campen aus?

Gruss

Moskito


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28.07.2004 11:31
avatar  ( Gast )
#6 RE:Reisegepäckversicherung
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( Gast )

In Antwort auf:
Ist normaler Diebstahl auch Raub? oder wie ist das definiert?

Beim Diebstahl wird das Diebesgut ohne Wissen des Besitzers entwendet, beim Raub dagegen mit Wissen und gegen den Willen des Besitzers.

Beispiel:

A) Dein Geldbeutel wird Dir heimlich aus Deinem Rucksack geklaut, ohne dass Du es merkst = Diebstahl

B) Der Rucksack wird Dir gewaltsam entrissen, was Du natürlich merkst und wozu Du nicht Deine Zustimmung erteilt hast = Raub

C) Wirst Du beim Raub dazu noch mit einer Waffe bedroht, handelt es sich um "schweren Raub".

Die strafrechtlichen Konsequenzen verschärfen sich nach dem deutschen Strafrecht für den Täter von A-C zunehmend.



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28.07.2004 11:43
avatar  jan
#7 RE:Reisegepäckversicherung
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jan
Rey/Reina del Foro

Alles nachzulesen im StGB Strafgesetzbuch ab § 242


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28.07.2004 14:27
avatar  ewuewu
#8 RE:Reisegepäckversicherung
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super Mitglied

In Antwort auf:
Wenn ich richtig verstanden habe, reicht es in vielen Fällen aus, eine gute Hausratsversicherung zu haben

Ja, so sehe ich das auch. Das macht die Reisegepäckversicherung nicht vollkommen sinnlos. Man muß sich da aber eben genauer anschauen, ob die das kann, was man selbst gern abgesichert haben will.

In Antwort auf:
Ist normaler Diebstahl auch Raub

Ne, ist nich.
Der Dieb nimmt irgendwas weg. Irgenwas, was rummliegt, unbeaufsichtigt ist, wozu er Zugang hat oder worauf er unbemerkt zugreifen kann, zB. beim Taschendiebstahl.
Das ist in der Hausratversicherung NICHT versicherbar.

Der Einbrecher bricht fremdes Gewahrsam und dringt in Behältnisse und Gebäude ein.
Dazu muß er Türen aufbrechen oder nachschließen. Fenster aufhebeln oder einschlagen. Von mir aus auch Tunnel graben oder Dächer abdecken.
Dies IST als Einbruchdiebstahl versichert.
Am Markt gibt es jetzt auch wieder Gesellschaften, die den Einbruch in KFZ und das entwenden von Gegenständen, die nicht zum Auto gehören, mit in der Hausratversicherung abdecken.

Dann haben wir noch den Räuber und Erpresser. Den Unterschied zwischen beiden aus juristischer Sicht können wir in den Skat drücken. Der Erpresser wird in der Versicherung wie ein Räuber beurteilt, wenn zwischen der Tat und dem Dir entstandenen Schaden ein unmittelbarer Zusammenhang besteht.
Der Räuber also wendet oder droht Gewalt an, um Dir einen Schaden zuzufügen.
Er reißt die Handtasche weg (günstigster Fall) oder schlägt Dich handlungsunfähig (nicht so günstiger Fall), hält Dir sein Machetele vor die Nase und fordert die Aushändigung Deiner Fahrräder, Deines Bargeldbestandes oder was sonst ihm nett genug erscheint, es haben zu wollen.
Auch DIES IST versichert. Zumindest in den meisten Verträgen, die in den letzten 20 Jahren verkauft wurden.

In Antwort auf:
Wie sieht es mit der Hausratsversicherung beim campen aus

Camping macht beim Einbruch Probleme, wenn man im Zelt schläft.
Versichert ist eben der Einbruch in ein (verschlossenes) Gebäude, nicht ins Zelt.
Raub und Fahrraddiebstahl sind ohne Problem.

Und bei einer Reisegepäckversicherung, die da durchaus eintreten könnte, ist dann peinlich darauf zu achten, daß sie die Campingklausel beinhaltet. Meistens (nicht immer) nur gesondert und gegen Aufpreis zu haben.

Gruss


uwe


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