Aus aktuellem Anlass: Wer hat Permanente vor Ort in CU beantragtragt - Erfahrungen

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25.10.2016 12:28
#26 RE: Aus aktuellem Anlass: Wer hat Permanente vor Ort in CU beantragtragt - Erfahrungen
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Rey/Reina del Foro

Mahlzeit, sage mal hombre, Du stocherst doch schon bestimmt über 1 Jahr in diese rp Sache umher und hast noch nicht alle Einzelheiten zusammen? Fehlt der letzte Ruck oder ist es doch noch nicht das letzte Wort zum Vollzug?
Dein kubanischer Heimatort ist ja nun auch nicht der wahre Aufenthaltsort auf Kuba, weder geographisch noch politisch. Außerdem bist in so einem strukturschwachen Ort auf dem Präsentierteller.

Eine Regierung muß sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt. Friedrich II., der Große

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28.10.2016 01:04
#27 RE: Aus aktuellem Anlass: Wer hat Permanente vor Ort in CU beantragtragt - Erfahrungen
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Ralfw im Beitrag #23
es gibt aber noch theoretisch eine weitere Variante: in Deutschland gibt es einen "Superfleischbeschauer" welcher sein Wohlwollen mit einem Stempel ausdrückt (oder besser hier "draufdrückt"). Als nächster Schritt stempelt die deutsche Botschaft in Havana, dass der "Superfleischbeschauer" dies rechtmässig macht. Danach braucht es nur noch eine kubanische Stelle welche den Stempel der deutschen Botschaft in Havana anerkennt. Eventuell anerkennt das MINREX ja diesen Stempel, womit das Dokument dann einen MINREX Stempel hat, dass der Zettel gültig ist. Nun muss nur noch das entsprechende Amt in Cuba den MINREX Stempel anerkennen und schon haben wir eine zweite Variante. Die Vorgabe der Aussenministerien wäre ja auch gewahrt.
Ob das so funktioniert weiss ich nicht, eventuell hat die deutsche Botschaft in Havana da ja mehr Einblick.


Würde wohl auch funktionieren, wäre aber bei weitem umständlicher.

=> längere Wege und mehr beteiligte Behörden => teurer.

Ergo: Where’s the beef?

_______________________________________________________

Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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28.10.2016 23:59
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#28 RE: Aus aktuellem Anlass: Wer hat Permanente vor Ort in CU beantragtragt - Erfahrungen
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von Flipper20 im Beitrag #27

=> längere Wege und mehr beteiligte Behörden => teurer.


das hängt vom Einzelfall ab, generell sicher umständlicher, aber es gäbe sicher Konstellationen bei denen dieses Vorgehen von Vorteil ist, z,B.;
Cubanische Geburtsurkunde via Konsulat
ist zwar "al reves" aber vom Konzept her dasselbe

Zitat von Flipper20 im Beitrag #27

Ergo: Where’s the beef?

das musst Du den Fleischbeschauer fragen


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23.11.2016 21:53 (zuletzt bearbeitet: 23.11.2016 21:58)
avatar  viejero
#29 RE: Aus aktuellem Anlass: Wer hat Permanente vor Ort in CU beantragtragt - Erfahrungen
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Cubaliebhaber/in

Bin nun im 2.ten Anlauf zur Resi. Bonn ist zuständig
Int. Geburtsurk. und Führungszeugnis sind aktuell und beglaubigt. Sind nun in der Übersetzung.

Nun meine Frage:

Benötige ich eine Meldebescheinigung, dann wohl auch beglaubigt und übersetzt?!
Die Infos von Bonn und Berlin sind diesbezügl. nicht deckungsgleich: Bonn verlangt diese, Berlin nicht...
Beim Führungszeugnis ist es genau umgekehrt...
Was nun??? Wer hat das aktuell durch und was war letztlich erforderlich.

Werde die legalisierten Dokumente in CU vorlegen und die Resi dort beantragen.

Info Bonn:

Mit schwarzer Tinte ausgefüllte Formular
- 2 Paßbilder (4 x 4.5 cm)
- Unterschriebenes persönliches Antragsschreiben in spanischer Sprache, mit der Begründung, warum Sie den ständigen Aufenthalt in Kuba beantragen
- Beglaubigte internationale Geburtsurkunde. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Urkunde zu übersetzen und ebenfalls zu beglaubigen.
- Beglaubigte Aufenthaltsbescheinigung, die zu übersetzen und derer Übersetzung ebenfalls zu beglaubigen ist.
- Ergebnisse der röntgenographischen Untersuchungen des Torax sowie der Serologieuntersuchungen und HIV/AIDS Tests. Die Ergebnisse der Untersuchungen dürfen zur Vorlage beim Konsulat, gerechnet ab Ausstellungsdatum, nicht älter als 6 Monate sein.
- Nachweise über technische und praktische Fähigkeiten, die zu belgaubugen, zu übersetzen sind und deren Übersetzungen ebenfalls zu beglaubigen sind. Dieser Punkt trifft Personen über das 16. Lebensjahr,aber das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
- Wirtschaftliche Solvenz. (Der Inhaber des Bankkontos soll der ausländische Antragssteller sein und die Höhe des Kontos darf nicht unter 5.000,00 CUC liegen)
- Fotokopie des Reisepasses mit dem Original zum vergleichen
- Gebühren:
1. Legalisierung pro Dokument 110.00 EUR
2. Übersetzung pro Seite 25.00 EUR
3. Zertifizierung pro Übersetzung 110.00 EUR
4. Antrag auf permanenten Visum 25.00 EUR
5. Sendung der Dokumente nach Kuba 25.00 EUR

Info Berlin


Solicitud de residencia en Cuba

Las solicitudes de RESIDENTES PERMANENTES serán formuladas por los extranjeros interesados, en los consulados, a lo que acompañarán:

Resultados de los exámenes radiográficos del tórax, serológicos y prueba del SIDA debidamente legalizados. (Los exámenes no pueden tener más de seis meses de emitidos antes de ser presentados en el Consulado. El examen de serología es único y es el mismo que nos hacemos en nuestro país. Estos exámenes pudieran ser presentados directamente en Cuba, siempre que se realicen en los hospitales o clínicas destinadas a la atención de los extranjeros en Cuba)
Certificación de Antecedentes penales en el país de residencia, debidamente legalizados. Al presentarlo al Consulado, no puede tener más de 3 meses de expedido por la institución oficial.
Carta de argumentación que motiva la solicitud.
Foto tipo pasaporte.
Fotocopia de pasaporte con la certificación de su cotejo con el original por la oficina consular cubana.
Certificación de matrimonio, de nacimiento de los hijos u otra prueba que fundamente los motivos de su solicitud efectuado o reconocido de acuerdo a las leyes cubanas, según corresponda.

Debe abonar el arancel consular estipulado para este servicio en efectivo, medio certificado de banco o transferencia bancaria.

PARA LOS MENORES HIJOS DE CIUDADANOS EXTRANJEROS

Poder notarial del padre o madre, traducido y legalizado por el Consulado.
Certificado de nacimiento del menor traducido y legalizado por el Consulado.

Nota: Los documentos deben estar traducidos por un traductor jurado y legalizados, el original y la traducción, por las autoridades competentes y después por el Consulado de Cuba o de lo contrario legalizar sólo el original por las autoridades competentes y luego realizar la traducción en el Consulado de Cuba al igual que la legalización del original y de la traducción.


Danke schonmal im voraus.

Saludos cordiales


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10.12.2016 00:26
avatar  Mirle
#30 RE: Aus aktuellem Anlass: Wer hat Permanente vor Ort in CU beantragtragt - Erfahrungen
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super Mitglied

Meine Erfahrung v.Aug-Nov 2016 Die Meldebescheinigung wird benötigt übersetzt,beglaubigt u Legalisiert (in Bonn) .
Alle in Kuba vorzulegenden Dokumente müssen in span. Sprache sein .
Das Führungszeugnis muss vom Amt für Justiz in Bonn,Adenauer Allee, beglaubigt sein,dann übersetzt und legalisiert.
Die internat Geb-Urkunde (ausgestellt in Düsseldorf in Engl/Franz/Deutsch Sprache)musste zurück nach Deutschland zur Übersetzg in Spanisch mit Beglaubigung obwohl vom Konsulat legalisiert!
Die Immigration in Holguin war sehr genau.Die mitgebrachten 2 Paßbilder aus Deutschland mussten in Kuba gegen kleine Bilder ausgetauscht werden.Wenn die ärztliche Untersuchung in Kuba erfolgt(115 CUC) wird noch 1 Paßfoto benötigt plus 1 Sello v im Hospital.
Das persönl. Antragsschreiben sollte mind 1 Seite füllen, mit ausreichenden positiven (!) Argumenten.
Zudem mußte eine im Notariat gefertigte Kopie der Propiedad des Besitzers vorgelegt werden(2 Sellos a 5 Peso).
Lt Konsulat in Bonn werden aus Personalmangel keine Übersetzungen mehr gemacht.
Dem Antrag sind Sellos von 40 CUC beizulegen.
Das Konsulat hat die Dokumente legalisiert und an mich zurückgegeben zur pers.Einreichung in Kuba !
Das sind meine persönlichen Erfahrungen von August bis November 2016.


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