Gültigkeit Reisepaß

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10.07.2016 19:33
#26 RE: Gültigkeit Reisepaß
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Rey/Reina del Foro

Wir haben heute noch eine Mail an die Botschaft geschickt,in der
Hoffnung auf Antwort.....
Und Morgen rufe ich noch Air France an wegen der 6 Monate Regelung.


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11.07.2016 14:46
#27 RE: Gültigkeit Reisepaß
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Forenliebhaber/in

Als Deutsche kann man auch mit abgelaufenem Pass nach Deutschland zurückreisen. Bis xu einem Jahr.


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11.07.2016 15:26
avatar  Timo
#28 RE: Gültigkeit Reisepaß
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Rey/Reina del Foro

Das stimmt.

Gilt übrigens für alle Unterzeichner des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates von 1957.

Also kann man z.B auch nach Frankreich, Italien, Niederlande etc. mit einen seit höchstens einem Jahr abgelaufenen Ausweis reisen.

Allerdings verlangen unabhängig davon (fast?) alle Fluggesellschaften ein gültiges Ausweisdokument, und veweigern ohne dieses die Mitnahme.


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11.07.2016 19:25
#29 RE: Gültigkeit Reisepaß
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Forenliebhaber/in

Zitat von Timo im Beitrag #28

Allerdings verlangen unabhängig davon (fast?) alle Fluggesellschaften ein gültiges Ausweisdokument, und veweigern ohne dieses die Mitnahme.

Nicht wenn du auf der Rückreise in dein eigenes Land (Staatsangehörigkeit) befindest. Dann machen sie sich strafbar, weil du bei keiner Botschaft einen Reisepass bekommst, wenn du noch einen gemeldeten Wohnsitz in deinem Heimatland hast.


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11.07.2016 19:44
avatar  Timo
#30 RE: Gültigkeit Reisepaß
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Rey/Reina del Foro

Du bekommst aber von der Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland oder einen vorläufigen Reisepaß.

Das die Fluggesellschaften ohne gültige Dokumente die Mitnahme verweigern können, auch wenn behördlich kein Grund dazu besteht, steht auf der Website des Auswärtigen Amtes, z.B bei den Reisehinweisen für Griechenland oder Italien.


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11.07.2016 20:47
#31 RE: Gültigkeit Reisepaß
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Rey/Reina del Foro

Es geht aber um den Cubanischen Ausweis meiner Frau.
Und der läuft im Januar ab.
Unser Urlaub beginnt und endet innerhalb der 6 Monats Frist.


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11.07.2016 21:04
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#32 RE: Gültigkeit Reisepaß
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von cardenas im Beitrag #31
Es geht aber um den Cubanischen Ausweis meiner Frau.
Und der läuft im Januar ab.
Unser Urlaub beginnt und endet innerhalb der 6 Monats Frist.

ich dachte, ich hätte dies geschrieben:
Gültigkeit Reisepaß

um nach Cuba zu reisen reicht der cubanische Pass mit der Gültigkeit wie beschrieben locker, ausser sie hätten die Regelung seit letztem November geändert, kann ich mir aber nicht vorstellen. Wir haben uns damals (Oktober 2015) bei der cubanischen Botschaft in Bern "beraten" lassen weil der Pass ablief. Der Pass meiner Frau war sogar weniger lang gültig als der Pass Deiner Frau, d.h. er lief zwei bis drei Wochen nach der Einreise in Cuba ab. Reise nach Cuba mit diesem Pass war also kein Problem.

Bei der Rückreise ist der cubanische Pass ja noch grundsätzlich gültig. In Deutschland reist sie dann mit dem Deutschen Pass ein. Im schlimmsten Fall muss sie beim Check-in beide Pässe zeigen. Musste meine Frau im November auch (wobei beides cubanische Pässe waren, einmal der abgelaufene und einmal der Neue), da natürlich der Abgelaufene Pass im System hinterlegt war.
Beim einchecken werden zwei Sachen geprüft: (i) ist es die richtige Person und (ii) darf sie im Zielland einreisen; eventuell hat Deine Frau in ihrem cubaniscehn Pass gar kein Visa für Schengen mehr, da sie den deutschen Pass hat? Dann müsste sie zwangsläufig den deutschen Pass beim Check-in auch zeigen. Meine Frau musste z.B. beim Check-in die "Aufenthaltsbewilligung" der Schweiz zeigen, was auch eine Art Ausweis ist.

ich hoffe dies ist nicht zu verwirrend geschrieben.


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11.07.2016 21:17
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#33 RE: Gültigkeit Reisepaß
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Ralfw ( gelöscht )

Zusatz: diese 6 Monate sind eher eine "Faustregel" und gelten nicht für alle Länder gleich, d.h. werden unterschiedlich gehandhabt. Insbesondere gilt diese Regel für touristische Reisen und nicht für Reisen zum Wohnsitz oder in das Land dessen Pass ich habe.
Für Deustchland gilt für Visumspflichtige Touristen folgendes:
https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infos....html?nn=350374


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