Verpflichtungserklärung - Beginn der voraussichtlichen Visumgültigkeit

25.02.2015 22:17
avatar  Electro
#1 Verpflichtungserklärung - Beginn der voraussichtlichen Visumgültigkeit
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normales Mitglied

Hallo,

auf der Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum muss folgendes angegeben werden.

Zitat
"Beginn der voraussichtlichen Visumgültigkeit am:"



Und hier steht:

Zitat
"Ein Visum kann frühestens 3 Monate vor dem geplanten Reisebeginn beantragt werden."



Wenn jetzt also in Kuba ein Visum beantragt wird, ist das dann erst in ca. 3 Monaten gültig
(denn es muss ja 3 Monate vor Reisebeginn beantragt werden) oder sofort, wenn man es
ausgehändigt bekommt?

Danke!

Gruß Chris


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25.02.2015 22:52
avatar  Lothar
#2 RE: Verpflichtungserklärung - Beginn der voraussichtlichen Visumgültigkeit
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spitzen Mitglied

Das Visum darf frühestens 3 Monate vor Reisebeginn beantragt werden. Dies hat nichts mit der Verpflichtung zu tun. Da geht es nur um den Termin der Antragstellung. Die sind da sehr strikt.


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25.02.2015 22:54
avatar  Lothar
#3 RE: Verpflichtungserklärung - Beginn der voraussichtlichen Visumgültigkeit
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spitzen Mitglied

[quote=Lothar|p7925182]Das Visum darf frühestens 3 Monate vor Reisebeginn beantragt werden. Dies hat nichts mit der Verpflichtung zu tun. Da geht es nur um den Termin der Antragstellung. Die sind da sehr strikt. Das Visum ist nur für den beantragten Aufenthalt gültig.


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25.02.2015 23:17
avatar  cubaña
#4 RE: Verpflichtungserklärung - Beginn der voraussichtlichen Visumgültigkeit
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super Mitglied

Du und dein Gast, ihr sucht euch einen festen Reisezeitraum aus. Der Beginn des gewünschten Aufenthalts sollte bei Visumsbeantragung (nicht beim Abgeben der Verplichtungserklärung bei der Ausländerbehörde) nicht weiter als max. 3 Monate in der Zukunft liegen. Der angegebene Zeitraum auf der Verpflichtungserklärung, sowie auf dem Visumsantrag müssen übereinstimmen. Denn wenn das Visum genehmigt wird, wird genau dieses Datum (gültig von...bis...) ins Visum gedruckt. Ist das so einigermaßen verständlich?


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26.02.2015 21:20
avatar  Electro
#5 RE: Verpflichtungserklärung - Beginn der voraussichtlichen Visumgültigkeit
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normales Mitglied

Hallo, vielen Dank. Ich wusste nicht, ob das Visum sofort gültig ist (sprich am Tag der Aushändigung) oder erst ab einem bestimmten Datum. Wieder was gelernt, danke!


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