6 Std. Verspätung

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04.08.2014 18:08
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#51 RE: 6 Std. Verspätung
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jan
Rey/Reina del Foro

Zitat

Das Gericht hat in erster Linie bemängelt, dass kein physikalisches Reisedokument vorhanden war,


Ein physisches Dokument.

Ein Stück Papier war nicht vorhanden.
.

04.08.2014 18:09
#52 RE: 6 Std. Verspätung
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Rey/Reina del Foro

Ich frag mich, was hätte es geändert, wenn Schwiegermama die ausgedruckte Reservierungsbestätigung für den Rückflug bei sich gehabt hätte, die kubanischen Condors aber dennoch nicht die Reservierung im System gefunden hätten?

--
La vida debería ser amarilla... amar y ya.

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04.08.2014 18:30
#53 RE: 6 Std. Verspätung
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Das Gericht beurteilt nicht, dass die Condor schon beim Einchecken Scheiss gebaut hat sondern der RA von der Condor hat gesagt, es waren nicht alle Einreisepapiere vorhanden und daher haben wir die Beförderung verweigert. Auch wenn in der Praxis die Passkontrolle/Einreise nie nach den Rückflugdokumenten fragt. Und dieser Argumentation ist das Gericht gefolgt. Jeder Reisende muss seine Papiere vorzeigen können, es reicht nicht glaubhaft zu machen das alles OK ist.

Wem genug zu wenig ist, ist immer unzufrieden!

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04.08.2014 18:41
#54 RE: 6 Std. Verspätung
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Anders gesagt, hätte Schwigermutter eine Hardcopy oder die Buchungsbestätigung auf Smartphone, wäre sie beim ersten Mal auch nicht mitgekommen (weil sie die Buchung nicht gefunden haben) aber das Gericht hätte dann zu deinen Gunsten entschieden

Wem genug zu wenig ist, ist immer unzufrieden!

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04.08.2014 19:10
#55 RE: 6 Std. Verspätung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von jan im Beitrag #44
Was lehrt uns das?

Dass hier zwei Sachen zusammen gekommen sind, die nicht zusammen gehören:

Einerseits das Nichtvorhandensein eines ausgedruckten Tickets und andererseits der Fehler im System, dass die Buchung nicht auffindbar war.
Unangenehm, aber wirklich dumm gelaufen.

_______________________________________________________

Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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04.08.2014 19:28
#56 RE: 6 Std. Verspätung
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Kommt halt immer auch auf die Formulierung der Klageschrift an, hätte der RA geschrieben, der Zeitpunkt des Schadenfalls war das nicht auffinden der Buchungsnummer, dann hätte der Condor RA nicht sagen können, später haben wir festgestellt, dass eh nicht alle Reisedokumente da sind, weil es für den Prozess dann keine Rolle mehr gepielt hätte. So wurde dass Gesamtpaket verhandelt und nicht der Computerfehler/Bedienfehler ( vielleicht Zahlerdreher)

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04.08.2014 21:02 (zuletzt bearbeitet: 04.08.2014 21:15)
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#57 RE: 6 Std. Verspätung
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Zitat von sigurdseifert im Beitrag #53

Das Gericht beurteilt nicht, dass die Condor schon beim Einchecken Scheiss gebaut hat sondern der RA von der Condor hat gesagt, es waren nicht alle Einreisepapiere vorhanden und daher haben wir die Beförderung verweigert. Auch wenn in der Praxis die Passkontrolle/Einreise nie nach den Rückflugdokumenten fragt. Und dieser Argumentation ist das Gericht gefolgt. Jeder Reisende muss seine Papiere vorzeigen können, es reicht nicht glaubhaft zu machen das alles OK ist.


Ok. Aber es immer noch nicht geklärt, wieso Condor behaupten darf, dass die EINREISEPAPIERE nicht vollständig waren. Sie hat ein gültiges Visum und ein Hinflugticket vorgezeigt - das sind m.E. die nötigen Einreisepapiere. Dirk hat doch schon darauf hingewiesen, in dem von ihm zitierten Gesetzestext steht nur folgender Wortlaut:

Zitat

und er muss über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat, in dem seine Zulassung gewährleistet ist, verfügen oder in der Lage sein, diese Mittel rechtmäßig zu erwerben.



Immer noch weiß ich nicht, wo geschrieben steht, dass es Gesetz ist, das Rückflugticket bei Einreise vorzuzeigen! Und so lange finde ich die Argumentation des Gerichtes nicht plausibel! (Denn "ausreichend Mittel" für die Rückreise sind schon durch die VE bei der dt. Botschaft bewiesen worden, ohne die es kein Visum gegeben hätte!)


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04.08.2014 21:22 (zuletzt bearbeitet: 04.08.2014 21:24)
#58 RE: 6 Std. Verspätung
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Zitat von clara im Beitrag #57
Immer noch weiß ich nicht, wo geschrieben steht, dass es Gesetz ist, das Rückflugticket bei Einreise vorzuzeigen! Und so lange finde ich die Argumentation des Gerichtes nicht plausibel! (Denn "ausreichend Mittel" für die Rückreise sind schon durch die VE bei der dt. Botschaft bewiesen worden, ohne die es kein Visum gegeben hätte!)
In der Verordnung steht, dass Drittstaatsangehörige über ausreichende Mittel für die Rückreise in den Herkunftsstaat verfügen müssen. In Anlage I steht, dass es sich bei dem Beleg dafür um Rückreise- oder Rückflugtickets handeln KANN! Ein anderer Beleg, z. B. ausreichendes Bargeld oder möglicherweise die Verpflichtungserklärung, müssten also auch möglich sein. Wurde denn aber ein anderer Beleg vorgelegt?

Das Visum allein ist noch kein Beleg für ausreichende Mittel für die Rückreise, sonst würde dieser Beleg ja nicht separat gefordert.


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04.08.2014 21:47
#59 RE: 6 Std. Verspätung
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Alle meine Bekannten mussten bei Einladung einer Cubana immer auch das Rückflugticket bereits bei Einladung klar machen, ohne dass geht es nicht. Wenn Dirk da andere Infos hat nur her. Habe aber auch hier im Forum nie etwas anderes gelesen. Klar bei Heiratsvisum kanns bestimmt auch one way sein

Wem genug zu wenig ist, ist immer unzufrieden!

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04.08.2014 21:47
avatar  clara
#60 RE: 6 Std. Verspätung
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Zitat von Quimbombó im Beitrag #58
Zitat von clara im Beitrag #57
Immer noch weiß ich nicht, wo geschrieben steht, dass es Gesetz ist, das Rückflugticket bei Einreise vorzuzeigen! Und so lange finde ich die Argumentation des Gerichtes nicht plausibel! (Denn "ausreichend Mittel" für die Rückreise sind schon durch die VE bei der dt. Botschaft bewiesen worden, ohne die es kein Visum gegeben hätte!)
In der Verordnung steht, dass Drittstaatsangehörige über ausreichende Mittel für die Rückreise in den Herkunftsstaat verfügen müssen. In Anlage I steht, dass es sich bei dem Beleg dafür um Rückreise- oder Rückflugtickets handeln KANN! Ein anderer Beleg, z. B. ausreichendes Bargeld oder möglicherweise die Verpflichtungserklärung, müssten also auch möglich sein. Wurde denn aber ein anderer Beleg vorgelegt?

Das Visum allein ist noch kein Beleg für ausreichende Mittel für die Rückreise, sonst würde dieser Beleg ja nicht separat gefordert.


Die Info der Anlage habe ich nicht gesehen. Dann hat es also dort eine gesetzliche Grundlage. Man könnte auch fragen, wurde die Passagierin denn darauf hingewiesen, dass sie auch andere Belege vorzeigen kann? oder anders gesagt: Insgesamt finde ich das Verhalten der Condor nach wie vor unerträglich, auch wenn das natürlich nichts zur Sache tut.


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04.08.2014 21:54 (zuletzt bearbeitet: 04.08.2014 21:57)
avatar  clara
#61 RE: 6 Std. Verspätung
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Zitat von sigurdseifert im Beitrag #59
Alle meine Bekannten mussten bei Einladung einer Cubana immer auch das Rückflugticket bereits bei Einladung klar machen, ohne dass geht es nicht. Wenn Dirk da andere Infos hat nur her. Habe aber auch hier im Forum nie etwas anderes gelesen. Klar bei Heiratsvisum kanns bestimmt auch one way sein


Aber da geht es doch um die dt. Botschaft und die Visa-Vergabe (bzw. den Grenzschutz). Was mich an dieser ganzen Geschichte irritiert, ist dass eine Fluggesellschaft das Recht hat, neben Visum und Hinflugticket noch weitere Papiere zu verlangen bzw. den Transport zu verweigern! Aber ist ja offensichtlich so.

EDIT:
(Was meinst du mit "bei Einladung" und kann es sein, dass das schon länger her ist? Mittlerweile ist es so, dass sie bei Beantragung des Besuchsvisum explizit NICHT wollen, dass man schon ein Flugticket gekauft hat. Und mein Mann musste es später auch nicht mehr vorzeigen.)


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04.08.2014 22:00 (zuletzt bearbeitet: 04.08.2014 22:02)
#62 RE: 6 Std. Verspätung
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Forums-Senator/in

Zitat von clara im Beitrag #61
Aber da geht es doch um die dt. Botschaft und die Visa-Vergabe (bzw. den Grenzschutz). Was mich an dieser ganzen Geschichte irritiert, ist dass eine Fluggesellschaft das Recht hat, neben Visum und Hinflugticket noch weitere Papiere zu verlangen bzw. den Transport zu verweigern! Aber ist ja offensichtlich so.
Fluggesellschaften dürfen (!) das Vorliegen der Einreisevoraussetzungen prüfen, da sie, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, den Passagier auf eigene Kosten zurückfliegen müssen. Und zu den Einreisevoraussetzungen gehört nun mal mehr als ein gültiges Visum (siehe unten).


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10.08.2014 17:09
avatar  andyy
#63 RE: 6 Std. Verspätung
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gleiches Thema anderer Fall - warte gerade darauf, dass heute jemand kommt, aber der sitzt noch in London am Gate - und sollte eigentlich schon in Zürich sein - also mind. 3 h Verspätung. Ich habe gerade gegoogelt: das sind 250 Euro! Es gibt eine ganze Reihe von Seiten wie Flugrecht.de, die bei der Durchseztung der Ansprüche gegen Provision helfen. Hat da schon jemand Erfahrung damit?

http://www.flugrecht.de/

http://www.test.de/Fluggastrechte-Der-We...gung-4667375-0/


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10.08.2014 18:44
#64 RE: 6 Std. Verspätung
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Forums-Senator/in

Hat die Person ein gültiges Transitvisum für die Durchreise, Andy? Er landet ja auf englischem Boden. Die Bestimmungen sind da leider nicht so eindeutig und werden je nach Lust und Laune des diensttuenden Beamten interpretiert. Ich musste vor einigen Jahren einmal nach Gatwick fliegen um eine Gruppe Musiker und Tänzer aus den Klauen des Immigration officers zu befreien. Das gelang aber.

Elisabeth


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10.08.2014 18:49
#65 RE: 6 Std. Verspätung
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Forums-Senator/in

Was die Probleme der Schwiegermutter anbelangt könnte es auch noch sein, dass ein Condor-Mitarbeiter einen alten Zopf zum Vorschein geholt hat:

Bei Privatpersonen galt früher die PVE als Garantie, dass Cuba die Person ohne Probleme wieder in Cuba einreisen lies.

Artisten brauchten dazu eine spezielle Einreisebewilligung in Cuba, die auch in den Pass geklebt wurde.

Es fragt sich aber, ob auch diese Wiedereinreisebewilligung seit knappe 2 Jahren ersatzlos gestrichen wurde. Weiss das jemand?

Elisabeth


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10.08.2014 18:51
#66 RE: 6 Std. Verspätung
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neues Mitglied

Hallo
meine kubanische Freundin war soweit ich weiß in dem Flieger.

Was ich dir sagen wollte (ich bin Vielflieger 80 Flüge im Jahr): soweit mir bekannt ist hat die Condor schon mal (letztes/vorletztes Jahr) ein Gerichtsverfahren verloren. In dem Urteil stand, dass die Fluggesellschaft immer für technische Defekte selbst verantwortlich ist (einfach im Internet suchen). Höhere Gewalt u.a. sind: Streiks, Wetter u. ggf. politische Gründe. Ich habe bei verschiedenen Fluggesellschaften bisher immer die Entschädigung erhalten sofern die Technik der Grund war - ohne Anwalt und Klage, jedoch immer mit sehr viel Penetranz und auf eine Zahlung habe ich auch 2 Jahre gewartet. Die Entschädigung bei einem Langstreckenflug ist jedenfalls jeden Versuch wert.


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11.08.2014 17:49
avatar  Toni-T
#67 RE: 6 Std. Verspätung
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sehr erfahrenes Mitglied

Ich muss eine türkische Fluggesellschaft vertreten, die sich gegen Entschädigungszahlungen wehren will. Stehe quasi genau auf der anderen Seite.
Da die regelmäßig Verspätung haben, werden ich im Moment bombadiert mit Forderungen. Teilweise sind die Ansprüche wegen den Verspätungen höher
als der Ticket-Preis und die VO gilt nur von EU in die Türkei aber umgekehrt nicht.
Die Verordnung widerspricht eigentlich einigen deutschen rechtlichen Grundsätzen, wie dass man sich an seinem Schaden nicht bereichern soll etc.
Ich denke, da wird sich bestimmt noch einiges ändern.

Was aber Ansprüche gegen deutsch Fluggesellschaften wie Condor betrifft, ist die VO relativ eindeutig. Condor ist allerdings
aus meiner Erfahrung sehr widerborstig was die Zahlung von berechtigten Ansprüchen von Passagieren betrifft. da hilft nur
Hartnäckigkeit und Geduld.


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11.08.2014 17:59
avatar  jan
#68 RE: 6 Std. Verspätung
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jan
Rey/Reina del Foro

Deutsche Airlines müssen zahlen, auch bei Abflug in der Türkei.

Türkische nicht.
**********

Istanbul liegt wo?

11.08.2014 22:56
#69 RE: 6 Std. Verspätung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von jan im Beitrag #68
Deutsche Airlines müssen zahlen, auch bei Abflug in der Türkei.

Türkische nicht.
**********




Ukrainische auch nicht. Am eigenen Leib bei folgenden Fluggesellschaften erlebt - Mann, das waren noch Zeiten! Zwei der genannten Airlines existieren heute schon nicht mehr.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aerosvit_Airlines

http://de.wikipedia.org/wiki/Donbassaero

http://de.wikipedia.org/wiki/Dniproavia

http://de.wikipedia.org/wiki/Ukraine_International_Airlines

--

hdn

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11.08.2014 23:43
#70 RE: 6 Std. Verspätung
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Rey/Reina del Foro
13.08.2014 12:46
avatar  Heidi
#71 RE: 6 Std. Verspätung
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neues Mitglied

In Österreich geht schonmal der Gerichtsvollzieher an Bord eines Flugzeuges, wenn die ausländische Airline die Entschädigung nicht zahlen will, und treibt das Geld in bar ein, bevor die Maschine wieder starten darf.

http://www.austrianwings.info/2014/08/ex...egen-fluglinie/


Jürgen


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13.08.2014 21:16
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#72 RE: 6 Std. Verspätung
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von Heidi im Beitrag #71
In Österreich geht schonmal der Gerichtsvollzieher an Bord eines Flugzeuges, wenn die ausländische Airline die Entschädigung nicht zahlen will, und treibt das Geld in bar ein, bevor die Maschine wieder starten darf.

http://www.austrianwings.info/2014/08/ex...egen-fluglinie/


Jürgen

da haben wohl einige bei der Fluggesellschaft grosse Augen gemacht


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13.08.2014 21:42
#73 RE: 6 Std. Verspätung
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Top - Forenliebhaber/in

Die VO besagt bei Verspätung (>3 Std.) Abflug innerhalb EU sind alle dran, bei Ankunft EU nur Airlines mit Sitz in der EU:-)

Wem genug zu wenig ist, ist immer unzufrieden!

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13.08.2014 22:05
#74 RE: 6 Std. Verspätung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von hombre del norte im Beitrag #69
Ukrainische auch nicht. Am eigenen Leib bei folgenden Fluggesellschaften erlebt - Mann, das waren noch Zeiten! Zwei der genannten Airlines existieren heute schon nicht mehr.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aerosvit_Airlines

http://de.wikipedia.org/wiki/Donbassaero

http://de.wikipedia.org/wiki/Dniproavia

http://de.wikipedia.org/wiki/Ukraine_International_Airlines


Irre! Vorgestern noch obiges Post geschrieben, heute kriege ich eine Mail folgenden Inhalts:

Zitat
Erinnern Sie sich an den über xxx.de gebuchten Flug nach KBP am 25.5.2012 - (PS204);

Sind Sie sich bewusst, dass Sie Anspruch auf Schadenersatz seitens der Fluggesellschaft haben könnten, sollte der Flug verspätet, annuliert oder Ihnen gar das Boarding aufgrund von Überbuchung verwehrt worden sein?

Wir führen eine Partnerschaft mit AirHelp, welche Ihnen dabei hilft die Entschädigung eines Betrags von bis zu 300 pro Passagier für Sie anzufordern.




Wie kommen die ausgerechnet jetzt darauf? Egal, werde das mal testen, verlieren kann ich ja nichts.

--

hdn

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14.08.2014 00:00
avatar  Mirle
#75 RE: 6 Std. Verspätung
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super Mitglied

Zitat von sigurdseifert im Beitrag #73
Die VO besagt bei Verspätung (>3 Std.) Abflug innerhalb EU sind alle dran, bei Ankunft EU nur Airlines mit Sitz in der EU:-)

Vor ca 5 Jahren habe ich mit Condor wegen verspätetem Abflug von Holguin (>7 Stunden) korrespondiert und 215 Euro Entschädigung erhalten.Erst haben die lange nicht geantwortet.Dann habe ich mit RA gedroht.Nach 2 weiteren Briefen haben die bezahlt.
Danach habe ich einen weiteren Mitreisenden informiert.Der hat mit meinem Schriftsatz in seinem Namen geschrieben und 140 Euro erstritten.
Vor 5 Jahren war die Rechtslage nicht so klar wie heute,aber es gab schon einige Urteile zu Gunsten des Flugkunden.


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