Abschiebekostenversicherung

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21.05.2014 09:25
avatar  Ruben
#26 RE: Abschiebekostenversicherung
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spitzen Mitglied

Nun mal Butter bei die Fische. Wievielen der Foristen ist tatsächlich ein Cubano/eine Cubana abhanden gekommen?


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21.05.2014 10:36 (zuletzt bearbeitet: 21.05.2014 10:37)
#27 RE: Abschiebekostenversicherung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Ruben im Beitrag #26
Nun mal Butter bei die Fische. Wievielen der Foristen ist tatsächlich ein Cubano/eine Cubana abhanden gekommen?

Ich denke mal, dass viele der Foristen, deren Partner/innen abgehauen sind, nicht mehr im Forum sind. Daher macht die Frage nicht so sehr viel Sinn.
Nur die hardcore latina lovers suchen sich daraufhin wieder eine (erstaunlicherweise oftmals ähnlich gestrickte) Kubanerin.


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21.05.2014 10:39
avatar  Espanol
#28 RE: Abschiebekostenversicherung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von el prieto im Beitrag #27
Zitat von Ruben im Beitrag #26
Nun mal Butter bei die Fische. Wievielen der Foristen ist tatsächlich ein Cubano/eine Cubana abhanden gekommen?

Ich denke mal, dass viele der Foristen, deren Partner/innen abgehauen sind, nicht mehr im Forum sind. Daher macht die Frage nicht so sehr viel Sinn.
Nur die hardcore latina lovers suchen sich daraufhin wieder eine (erstaunlicherweise oftmals ähnlich gestrickte) Kubanerin.




Und die Tatsache, dass sich hier unter Umstaenden niemand meldet, wuerde ich nun nicht als Indiz dafuer
nehmen, dass so etwas nicht vorkommt


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21.05.2014 12:45 (zuletzt bearbeitet: 21.05.2014 12:45)
avatar  Mocoso
#29 RE: Abschiebekostenversicherung
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Rey/Reina del Foro

Damit sind aber auch jegliche Spekulationen in beide Richtungen unseriös.

P. Kropotkin: Competition is the law of the jungle but cooperation is the law of civilisation.

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21.05.2014 17:22
avatar  iris
#30 RE: Abschiebekostenversicherung
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Top - Forenliebhaber/in

Noch nicht, aber vermutlich ab August wird sich mein Noch-nicht-ganz-Ex hier illegal aufhalten, hab jedenfalls nichts davon mitbekommen, dass er eine Neue hätte, die ihn heiratet und auch sein Status als 400 €-Jobber hat sich nicht verändert. Trotz aller Ratschläge wird er vermutlich nicht zur AB gehen, um irgendetwas auszuhandeln (bisher verfolgte er immer die Strategie, am besten nichts zu regeln wenn es mal Probleme gab).
Die AB ist von der Trennung unterrichtet, die Scheidung zwar beantragt aber kann laut RA noch dauern.
Keine Ahnung was dann passiert und ob ich dann wohl für irgendwelche Kosten aufkommen muss.
Für eine Abschiebeversicherung ist es jetzt natürlich zu spät und 4000 € (wie oben genannt) retten mich tatsächlich auch nicht, falls ich kostentechnisch noch zuständig bin. Wusste meine Sachbearbeiterin bei der AB übrigens auch nicht.


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21.05.2014 19:37
#31 RE: Abschiebekostenversicherung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von iris im Beitrag #30

Wusste meine Sachbearbeiterin bei der AB übrigens auch nicht.


Wozu sitzt sie dann da?

-----
Wenn du Gott zum Lachen bringen willst, mach' Pläne!


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22.05.2014 08:45
avatar  Espanol
#32 RE: Abschiebekostenversicherung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von iris im Beitrag #30
Noch nicht, aber vermutlich ab August wird sich mein Noch-nicht-ganz-Ex hier illegal aufhalten, hab jedenfalls nichts davon mitbekommen, dass er eine Neue hätte, die ihn heiratet und auch sein Status als 400 €-Jobber hat sich nicht verändert. Trotz aller Ratschläge wird er vermutlich nicht zur AB gehen, um irgendetwas auszuhandeln (bisher verfolgte er immer die Strategie, am besten nichts zu regeln wenn es mal Probleme gab).
Die AB ist von der Trennung unterrichtet, die Scheidung zwar beantragt aber kann laut RA noch dauern.
Keine Ahnung was dann passiert und ob ich dann wohl für irgendwelche Kosten aufkommen muss.
Für eine Abschiebeversicherung ist es jetzt natürlich zu spät und 4000 € (wie oben genannt) retten mich tatsächlich auch nicht, falls ich kostentechnisch noch zuständig bin. Wusste meine Sachbearbeiterin bei der AB übrigens auch nicht.



Das muss die Dame von der AB auch nicht unbedingt wissen, fuer eventuell notwendige Transferzahlungen
an Deinen Noch Ehemann sind andere Stellen zustaendig, denn von 400 Euro monatlich kann er ja nicht leben.
Dann waere der naechste Schritt wohl die Grundsicherung, und da kannst Du meines Erachtens
herangezogen werden als Noch Ehefrau!!! Da er ja aber keine 3 Jahre Eheliche Lebensgemeinschaft vorliegen
muesste er eigentlich nach Ablauf seiner Befriseteten AE ausreisepflichtig sein. Koennte noch recht
spannend werden die Sache!!


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22.05.2014 12:37
#33 RE: Abschiebekostenversicherung
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Rey/Reina del Foro

Espanol, statt Internationalen Tourismus hättest du auch Jura alternativ studieren können - oder?


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22.05.2014 12:41
avatar  Espanol
#34 RE: Abschiebekostenversicherung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Varna 90 im Beitrag #33
Espanol, statt Internationalen Tourismus hättest du auch Jura alternativ studieren können - oder?



So etwas aehnliches hatte ich auch vor, da kam mir dann allerdings 1978 eine kleine glutauegige

Muchacha aus Andalusien dazwischen, und da schlug bei mir ein Blitz ein


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22.05.2014 12:45
#35 RE: Abschiebekostenversicherung
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Rey/Reina del Foro

Ja, das kenne ich. Manchmal verändert sich das Leben von einem auf den anderen Tag gewaltig .


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23.05.2014 06:02
#36 RE: Abschiebekostenversicherung
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von iris im Beitrag #30
Noch nicht, aber vermutlich ab August wird sich mein Noch-nicht-ganz-Ex hier illegal aufhalten, hab jedenfalls nichts davon mitbekommen, dass er eine Neue hätte, die ihn heiratet und auch sein Status als 400 €-Jobber hat sich nicht verändert. Trotz aller Ratschläge wird er vermutlich nicht zur AB gehen, um irgendetwas auszuhandeln (bisher verfolgte er immer die Strategie, am besten nichts zu regeln wenn es mal Probleme gab).
Die AB ist von der Trennung unterrichtet, die Scheidung zwar beantragt aber kann laut RA noch dauern.
Keine Ahnung was dann passiert und ob ich dann wohl für irgendwelche Kosten aufkommen muss.
Für eine Abschiebeversicherung ist es jetzt natürlich zu spät und 4000 € (wie oben genannt) retten mich tatsächlich auch nicht, falls ich kostentechnisch noch zuständig bin. Wusste meine Sachbearbeiterin bei der AB übrigens auch nicht.

Da hast du noch Glück im Unglück, da dein Nochehemann keinen RA hat, denn solange ihr verheiratet seid, bist du unterhaltspflichtig gem. der Düsseldorfer Tabelle, jedoch erst ab Beantragung. Wäre grob 1300 Euro netto Grundrauschen ist frei und der Rest 40% für ihn, natürlich werden die 400 Euros gegengerechnet. Während des Trennungsjahres kann er nicht ausgewiesen werden, ( Der Witz des Trennungsjahres ist ja, dass man sich auch wieder versöhnen kann und das geht ja schlecht wenn er nicht da wäre) danach muss er Gas geben, entweder schnell wieder heiraten oder ein Kind zeugen, sonst muss er innerhalb von ca. 3 Monaten das Land verlassen.

Wem genug zu wenig ist, ist immer unzufrieden!

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23.05.2014 07:02 (zuletzt bearbeitet: 23.05.2014 07:21)
avatar  iris
#37 RE: Abschiebekostenversicherung
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Top - Forenliebhaber/in

Mach den Leuten keine Angst hier sigurdseifert, stimmt so alles nicht.
Unterhaltspflichtig war ich nur während des Trennungsjahres, das ist schon ein Jahr vorbei, danach bemisst sich ein möglicher Unterhalt nach erfolgter Scheidung am Einkommen sowie an der Länge der Ehe, wäre bei unserem halben Jahr also nicht viel ca 3-400, knapp 300 zahl ich auch monatlich für seine Versicherung.
Das ist bislang übrigens das Schwierigste in meinem Fall, ich kann seine Versicherung nicht kündigen, da er keine andere hat und bin für die Bezahlung zuständig da ich den Vertrag unterschrieben habe. Falls er nicht ausreist oder ich darüber keine Bestätigung habe muss ich gegen die Versicherung klagen, um aus dem Vertrag raus zu kommen.
Ab davon habe ich einen Ehevertrag, in dem er auf Unterhalt verzichtet, wobei mir der Notar damals schon erklärte, dass evt. trotzdem ein kleinerer Betrag (immer erst nach der Scheidung!) fällig werden könnte, aber wohl nicht länger als ein Jahr. Wie er den aber einklagen sollte ohne gültiges Aufenthaltsrecht ist mir unklar.
Und hey, falls er wirklich ausreist zahl ich ihm gerne sagen wir 100 monatlich nach Kuba, hab ich ihm schon angeboten. Er will leider trotzdem lieber hier bleiben. Ich glaube in erster Linie, weil er sonst als Gescheiterter seinen Freunden und Familie gegenüber treten müsste- ist natürlich doppelt schwer für einen cubano orgulloso.
Natürlich hat er keinen RA, ein Bekannter erzählte mir, dass es zwar einen befreundeten Chilenen gibt, der als RA hier tätig ist, der den Fall wohl aber nicht übernehmen will, da ja keinerlei Aussicht auf Erfolg besteht, also auch seine Rechnung nicht von mir bezahlt würde.
Die AB weiß schon länger von der Trennung Bescheid, sie sagten mir nichts von 3 Monaten, sondern sprachen davon, dass seine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung so eben nicht mehr verlängert wird.


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23.05.2014 08:21
#38 RE: Abschiebekostenversicherung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von iris im Beitrag #37

weil er sonst als Gescheiterter seinen Freunden und Familie gegenüber treten müsste


Hatten wir doch gerade so ähnlich,sitzt auf einer anderen Tropeninsel fest,weil er aus Stolz nicht zurück nach Cuba will.

-----
Wenn du Gott zum Lachen bringen willst, mach' Pläne!


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23.05.2014 08:25
avatar  Espanol
#39 RE: Abschiebekostenversicherung
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Rey/Reina del Foro

Bzgl. Ehevertrag und Verzicht auf Unterhalt, also auf diesen Vertrag wuerde ich mich nicht unbedingt
verlassen, es gibt da Urteile nach denen solche Vertraege die einen Verzicht auf Unterhalt festlegen
sittenwidrig sind!!! Es will Di ja keiner Angst machen, aber Du solltest die ganze Sache auch sehr
realitisch einschaetzen. Wenn Dein (Noch)ehemann will, und eine dementsprechende Beratung in Anspruch
nimmt, koennte der Dir noch erhebliches Kopfzerbrechen bereiten.
Seine AE laueft ab, die AB ist ueber die Trennung informiert und wird ihm zeitnah mitteilen, dass die
Voraussetzungen fuer eine eine Unbefristete AE jetzt Niederlassungserlaubnis nicht gegeben sind und er
ausreisen muss, dafuer wird ihm eine Frist gesetzt. Gegen diesen Bescheid kann er natuerlich Widerspruch
einlegen, und ich vermute dies wird er auch tun. Und jetzt kann ein Anwalt oder eine andere Rechtsberatung
richtig kreativ werden, z.B gesundheitliche Gruende, sein Alter, Trennung erfolgte gegen seinen Willen,
nach 3 Jahren in Deutschland waere es nicht human ihn mittellos wieder in sein Heimatland
zurueckzuschicken etc. Das kann dauern, und da er ja ohne gueltige AE auch nicht arbeiten darf, musst
Du entweder einspringen, oder er beantragt Grundsicherung.


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23.05.2014 09:00
avatar  Espanol
#40 RE: Abschiebekostenversicherung
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Rey/Reina del Foro

Ich an Deiner Stelle Iris wuerde das Angebot ihm monatlich 100 Euro nach Cuba zu ueberweisen auf 300
aufstocken, bei dieser Summe koennte auch ein "Cubano Orgulloso" nachdenklich werden, kannst auch ruhig einen
Vertrag mit ihm abschlissen, kaufst ihm noch ein neues cooles Handy, ein paar Regalos , er reist aus
und nach ein paar Monaten stellst Du die Zahlungen ein!!! Selbst mit einem Vertrag wird er von Cuba aus kaum
etwas unternehmen koennen, Nicht ganz "stubenrein" dieser Vorschlag, aber immer noch besser als monatelange
Streitereien hier mit eventuell anfallenden Kosten fuer Anwaelte und Gerichte!!!


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23.05.2014 09:27 (zuletzt bearbeitet: 23.05.2014 09:27)
#41 RE: Abschiebekostenversicherung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Espanol im Beitrag #40
Nicht ganz "stubenrein" dieser Vorschlag!

Erinnert mich an die Story, gemeinsam in den Urlaub nach Kuba zu fahren, dann nachts seinen Pass klauen und am nächsten Morgen alleine zurück nach Deutschland fliegen
Ansonsten kam die "Stolz-Diskussion" ja schon öfter auf. Ich weiß auch nicht, ob da Stolz das richtige Wort ist.
Doll find ich in solchen Situationen den Spruch "du wolltest mich doch unbedingt bei dir haben, jetzt musst du auch dafür geradestehen"


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23.05.2014 11:55
#42 RE: Abschiebekostenversicherung
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Top - Forenliebhaber/in

Er muss nur Harz 4 beantragen, kriegt seinen Anwalt kostenfrei und das Amt wird zumindest versuchen, von der noch nicht geschiedenen Ehefrau zumindest einen Teil des Geldes wieder zu bekommen. Espanol hat Recht, wenn Eheverträge zu sehr zum Ungunsten einer Partei verfasst worden sind, ist der gesamt Vertrag sittenwidrig oder zumindest anfechtbar was widerum weitere Klagen und somit Zeit verstreichen lässt. Wenn er geschickt ist klagt er solange, bis die 3 Jahre um sind.

Wem genug zu wenig ist, ist immer unzufrieden!

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23.05.2014 12:03
avatar  Espanol
#43 RE: Abschiebekostenversicherung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von el prieto im Beitrag #41
Zitat von Espanol im Beitrag #40
Nicht ganz "stubenrein" dieser Vorschlag!

Erinnert mich an die Story, gemeinsam in den Urlaub nach Kuba zu fahren, dann nachts seinen Pass klauen und am nächsten Morgen alleine zurück nach Deutschland fliegen
Ansonsten kam die "Stolz-Diskussion" ja schon öfter auf. Ich weiß auch nicht, ob da Stolz das richtige Wort ist.
Doll find ich in solchen Situationen den Spruch "du wolltest mich doch unbedingt bei dir haben, jetzt musst du auch dafür geradestehen"




Das ist eher so ein Mischung aus Stolz, Bequemlichkeit und Opportunismus!!!

Und wir hat meine Ex mal zu mir gesagt: Nadie te obligo de casarte conmigo!!!!!!!! Nach diesem Spruch war
auch die letzte winzig kleine Hoffnung auf eine versoehnung bei mir perdu!!!!!!


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23.05.2014 12:14
#44 RE: Abschiebekostenversicherung
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Top - Forenliebhaber/in

Im Übrigen war es bei meiner Scheidung so, das ich bis zum Scheidungstermin zahlen durfte ( insgesamt 17 Monate) und nicht nur die 12 Monate Trennungjahr. Das war vor 8 Jahren vielleicht hat sich da die Rechsprechung geändert oder min RA war sch....

Wem genug zu wenig ist, ist immer unzufrieden!

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23.05.2014 12:16
avatar  Espanol
#45 RE: Abschiebekostenversicherung
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Rey/Reina del Foro

Mit einem Ehevertrag kann man Erbansprueche 100%zig ausschliessen, beim Versorgungsausgleich wird
es schon schwieriger und bei Unterhalt wird dieser gar nicht so selten von einem Gericht kassiert!!!


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23.05.2014 12:26
#46 RE: Abschiebekostenversicherung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Espanol im Beitrag #43
Nadie te obligo de casarte conmigo!

jau, sowas meinte ich
Zuerst aber alle Register ziehen, dass man möglichst bald heiratet um aus Kuba rauszukommen.


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23.05.2014 13:23
#47 RE: Abschiebekostenversicherung
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von iris im Beitrag #37
Mach den Leuten keine Angst hier sigurdseifert, stimmt so alles nicht.
Unterhaltspflichtig war ich nur während des Trennungsjahres, das ist schon ein Jahr vorbei, danach bemisst sich ein möglicher Unterhalt nach erfolgter Scheidung am Einkommen sowie an der Länge der Ehe, wäre bei unserem halben Jahr also nicht viel ca 3-400, knapp 300 zahl ich auch monatlich für seine Versicherung.
Das ist bislang übrigens das Schwierigste in meinem Fall, ich kann seine Versicherung nicht kündigen, da er keine andere hat und bin für die Bezahlung zuständig da ich den Vertrag unterschrieben habe. Falls er nicht ausreist oder ich darüber keine Bestätigung habe muss ich gegen die Versicherung klagen, um aus dem Vertrag raus zu kommen.
Ab davon habe ich einen Ehevertrag, in dem er auf Unterhalt verzichtet, wobei mir der Notar damals schon erklärte, dass evt. trotzdem ein kleinerer Betrag (immer erst nach der Scheidung!) fällig werden könnte, aber wohl nicht länger als ein Jahr. Wie er den aber einklagen sollte ohne gültiges Aufenthaltsrecht ist mir unklar.
Und hey, falls er wirklich ausreist zahl ich ihm gerne sagen wir 100 monatlich nach Kuba, hab ich ihm schon angeboten. Er will leider trotzdem lieber hier bleiben. Ich glaube in erster Linie, weil er sonst als Gescheiterter seinen Freunden und Familie gegenüber treten müsste- ist natürlich doppelt schwer für einen cubano orgulloso.
Natürlich hat er keinen RA, ein Bekannter erzählte mir, dass es zwar einen befreundeten Chilenen gibt, der als RA hier tätig ist, der den Fall wohl aber nicht übernehmen will, da ja keinerlei Aussicht auf Erfolg besteht, also auch seine Rechnung nicht von mir bezahlt würde.
Die AB weiß schon länger von der Trennung Bescheid, sie sagten mir nichts von 3 Monaten, sondern sprachen davon, dass seine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung so eben nicht mehr verlängert wird.

Also Iris ich habe es gerade nochmal aktuell gegooglt die Trennungsansprüche gelten mindestens bis zum Scheidungstermin nicht nur für das Trennungsjahr.


Ehegattenunterhalt bei Trennung (Trennungsunterhalt bis zur Scheidung) - § 1361 BGB

Wem genug zu wenig ist, ist immer unzufrieden!

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23.05.2014 23:26
avatar  iris
#48 RE: Abschiebekostenversicherung
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Top - Forenliebhaber/in

Hey, wenn es euch beliebt, hier ein bisschen zu spekulieren, nur zu.
Ich bin aktuell ziemlich gut informiert. In meinem Fall ist es nunmal so, dass ich nur während des Trennungsjahres unterhaltspflichtig war.
Hartz 4 kann er nicht beantragen solange wir noch nicht geschieden sind und danach kann mich das Arbeitsamt wohl kaum belästigen.(Hab ich jetzt nicht extra meine RA gefragt, sondern spekuliere mal meinerseits, dass wir wohl kaum so viele Hartz 4 ler hätten, wenn Ex-Ehepartner belangt werden könnten)
Espanol, du hast recht, den Unterhalt kann man auch per Ehevertrag nicht vollständig ausschließen, aber insgesamt gilt ein arbeitsfähiger Ehepartner hat hier wenig Chancen, einen hohen (sprich ausreichenden) Unterhalt einzuklagem, insbesondere wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war.
Und auch damit hast du recht: Er könnte gegen eine Ausreiseaufforderung Widerspruch einlegen, keine Ahnung ob ich dann tatsächlich voll unterhaltspflichtig bis zur erfolgten Scheidung wäre. Damit hast du mir jetzt tatsächlich wieder Sorgen bereitet, werde gleich am Mo wieder mal meine RA anrufen.
Allerdings wird ihn dieser Bescheid wohl nicht erreichen, momentan hängt an seiner Wohnung immer noch nicht sein Name , geschweige denn an einem Briefkasten. (Das schau ich tatsächlich ab und zu nach um wenigstens ein bisschen informiert zu sein, da er jetzt sämtliche Kontaktversuche meinerseits ignoriert. könnte ja auch sein, er wäre wirklich abgehauen, z.Bsp. in der Großstadt hätte er wohl mehr Chancen als in HD, wo er inzwischen stadtbekannt ist. Oder noch besser nach Portugal, dort hat er einen (portugiesischen) Freund mit Haus und findet die Portugiesen sowieso netter als die Deutschen. Das wär meine Rettung, dann könnte ich nächstes Jahr in aller Ruhe die Scheidung in Abwesenheit beantragen, dauert zwar etwas länger, wäre aber für mich das Einfachste.
Natürlich klingt das Alles reichlich egoistisch, das wird aber vermutlich jeder, der eine Scheidung hinter sich hat verstehen. Mit reinem Helfersyndrom komm ich sonst nie aus der Krise.


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23.05.2014 23:32
avatar  iris
#49 RE: Abschiebekostenversicherung
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Top - Forenliebhaber/in

Übrigens: Vor zwei Jahren habe ich ihm Flug, 2000 € für Geschenke und 300 € monatlich geboten. Er wollte aber partout lieber hier weitermachen und mehr Reichtum erlangen.
Jetzt biete ich nur noch Flug und 100, ist vermutlich das beste Angebot, das er momentan hat. Das mach ich eigentlich nicht nur als Bestechungsangebot sondern auch noch aus alter Freundschaft, stell mir das Leben in der Illegalität nicht so entspannt vor, wie er es gerne hat.


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24.05.2014 07:22
avatar  Espanol
#50 RE: Abschiebekostenversicherung
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Rey/Reina del Foro

IRIS habe jetzt nicht soviel Zeit bin auf dem Sprung aber nur eine Anmerkung natuerlich kann er HARTZ IV
beantragen, er meldet sich als mittelos auf der ARGE oder Sozialamt, und da man sich bei der Beantragung von ALG 2
"nackig" machen muss wird er auch angeben, dass er (noch) mit Dir verheiratet ist. Und sollte sein Antrag
positiv beurteilt werden, bekommst Du bald Post von der ARGE!!!


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