Verflichtungserklärung Schweiz

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23.04.2013 11:00
#1 Verflichtungserklärung Schweiz
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Mitglied

Hallo zusammen.

Ich bin gerade dabei, meine Freundin zu mir in die Schweiz einzuladen. Der Visumsantrag wurde gestellt. Nun geht es darum, die Verpflichtungserklärung abzugeben. Sie hat das Dokument auf der Schweizer Botschaft erhalten. Allerdings nur in Deutsch und ohne grosse Erklärungen.

Meine Frage ist nun, welche Informationen die in Kuba lebende Person auf der Verpflichtungserklärung auszufüllen hat. Handelt es sich dabei nur um Informationen, welche z.B. auch ich eintragen kann? Oder ist irgendwie eine Unterschrift der in Kuba lebenden Person nötig? Habe leider im Netz kein Beispielformular gefunden und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Vielen Dank euch schon im Voraus.


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23.04.2013 11:24 (zuletzt bearbeitet: 23.04.2013 11:27)
#2 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Rey/Reina del Foro

Verstehe ich nicht so ganz.

Sie kann entweder der Schweizer Botschaft in Havanna nachweisen, dass sie die Kosten allein tragen kann, oder, wenn nicht möglich, machst Du hier in der Schweiz die Verpflichtungserklärung für sie.

Wenn es in der Schweiz nicht anders ist, wirst Du Dir den Vordruck für die Verpflichtungserklärung von der Homepage der Schweizer Botschaft in Havanna runterladen können (oder haben die da keine?).

Die füllst Du dann in der Schweiz aus. Unterschriften seitens irgendwelcher Kubaner werden nicht benötigt.

Aber warte mal lieber ab, bis Elisabeth oder andere Schweizer den Thread gelesen haben.

_______________________________________________________

Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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23.04.2013 11:29
#3 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Mitglied

Hallo Flipper,

Danke für die Antwort. Die Verpflichtungserklärung wird laut Website des Bundesamtes für Migration nur direkt von den Schweizer Vertretungen ausgehändigt und es steht kein Muster zur Verfügung. Verstehe ich auch nicht, ist aber so.
Aber du hast Recht, ich warte besser mal ab, ob noch Schweizer antworten.

Gruss Fabi


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23.04.2013 12:59
#4 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Forums-Senator/in

Fabi, ich weiss nicht in welchem Kanton du wohnst, aber hier findest du die ganze Prozedur im Kanton Zürich ganz ausführlich beschrieben. Die Prozedur wird auch in anderen Kantonen nicht viel anders sein.

http://www.stadt-zuerich.ch/content/prd/...erklaerung.html

Elisabeth


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23.04.2013 13:13
#5 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Mitglied

Hi Elisabeth

Ich wohne im Kt. Schaffhausen. Der Ablauf ist mir schon klar, Danke. Ich hätte nur gerne gewusst, wie so eine Verpflichtungserklärung aussieht. Meine Freundin kann kein Deutsch und versteht deshalb nicht welche Teile des Formulars sie ausfüllen sollte. Allerdings denke ich, dass ich Sie bitten werde, das Formular mir zukommen zu lassen. Dann werde ich alles ausfüllen.

Gruss Fabi


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23.04.2013 13:47
avatar  cohiba
#6 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Forenliebhaber/in

Hallo Fabi Suizo

Ich nehme mal an, du schreibst von der Garantieerklärung.

Gratulation, die Chancen stehen sehr gut, dass deine Freundin das Visum erhält. Allen anderen wird gar nie eine Garantieerklärung ausgehändigt.
Dieses Papier muss sie dir per Post, am Besten DHL (Kostet ca. 30 CUC) zustellen. Aufüllen muss sie, wenn ich mich nicht schwer täusche nichts.
Du musst jetzt nachweisen, dass du für ihren Unterhalt aufkommen kannst, keine Vorstrafen hast, etc. Wenn du mehr als Fr. 30'000 derklariertes Vermögen hast, gehst du am Besten zur
Gemeindesteuerverwaltung, welche das direkt auf der grünen Garantieerklärung bestätigt. Danach muss die Erklärung noch zur Fremdenpolizei (per Post oder überbringen). Diese wird dann
dem Bundesamt für Migration das OK vom Kanton erteilen, worauf das BMI (praktisch sicher) das OK für die Visums Erteilung elektronisch an die Botschaft in Havanna weitergibt. Botschaft erteilt
normalerweise am nächsten Tag das Visum. Vor Schengen ging alles elektronisch, heute ist leider noch diese Schikane mit Postweg der Garantieerklärung zwischengeschaltet.

Eines würde mich am Schluss noch interessieren: Hat sie ein Touri- oder Heiratsvisum beantragt. Jüngeren Kubanern (unter 40) wird mit hoher Warscheinlichkeit ein Touri-Visum verweigert und kommen nur noch mit Heiratsvisum rein. Super dies führt dazu, das der Staat "unüberlegtes" heiraten noch fördert.

Hoffe, meine Antwort hilft dir weiter.

Saludos


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23.04.2013 14:20
#7 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Mitglied

Hi cohiba.

Ja, Garantieerklärung ist wahrscheinlich dasselbe. In dem Merkblatt vom BfM wird von der Verpflichtungserklärung gesprochen. Wie auch immer . In eben diesem Merkblatt steht auch, dass Sie einen Teil ausfüllen sollte. Dann wird das Papier zu mir gesendet (DHL hab ich vor, die Reise soll ja noch dieses Jahr sein ). Ich hätte dann den Rest auszufüllen. Aber du hast schon Recht, ich werde auch die Angaben zu Ihrer Person ausfüllen können, so dass Sie mir das leere Formular zustellen kann.
Wollte mich nur vergewissern, bevor Sie die Dokumente lossendet.

Wir haben ein Touristenvisum beantragt. Zu diesen jüngeren gehört Sie eigentlich auch.

Vielen Dank für deine Hilfe.

Saludos

Fabi


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23.04.2013 18:06
#8 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Rey/Reina del Foro

Zitat von cohiba im Beitrag #6

Gratulation, die Chancen stehen sehr gut, dass deine Freundin das Visum erhält. Allen anderen wird gar nie eine Garantieerklärung ausgehändigt.
Dieses Papier muss sie dir per Post, am Besten DHL (Kostet ca. 30 CUC) zustellen. Aufüllen muss sie, wenn ich mich nicht schwer täusche nichts.
Du musst jetzt nachweisen, dass du für ihren Unterhalt aufkommen kannst, keine Vorstrafen hast, etc. Wenn du mehr als Fr. 30'000 derklariertes Vermögen hast, gehst du am Besten zur
Gemeindesteuerverwaltung, welche das direkt auf der grünen Garantieerklärung bestätigt. Danach muss die Erklärung noch zur Fremdenpolizei (per Post oder überbringen). Diese wird dann
dem Bundesamt für Migration das OK vom Kanton erteilen, worauf das BMI (praktisch sicher) das OK für die Visums Erteilung elektronisch an die Botschaft in Havanna weitergibt. Botschaft erteilt
normalerweise am nächsten Tag das Visum. Vor Schengen ging alles elektronisch, heute ist leider noch diese Schikane mit Postweg der Garantieerklärung zwischengeschaltet.

Mein lieber Mann!

Was´n Uffstand!

Einfach hat man es in der Schweiz mit ´ner Novia aus Kuba auch nicht.

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21.06.2013 09:06
#9 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Hallo zusammen.

Wollte euch nur noch mitteilen, dass alles geklappt hat. Novia hat das Visum und sollte im Juli da sein. Hab ich ehrlich gesagt nicht erwartet, aber umso besser, dass es funktioniert hat.


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21.06.2013 09:25
avatar  dirk_71
#10 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Rey/Reina del Foro

Glückwunsch, habt eine schöne Zeit zusammen

Nos vemos
Dirk

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21.06.2013 09:27
#11 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Rey/Reina del Foro

Da schließe ich mich gerne an:

Viel Spaß hier mit Novia!

Du wohnst ja strategisch schon mal sehr begünstigt, um ihr die schönsten Regionen Europas zu zeigen.

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Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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21.06.2013 11:12
avatar  seizi
#12 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Suizo_Fabi im Beitrag #9
Hallo zusammen.

Wollte euch nur noch mitteilen, dass alles geklappt hat. Novia hat das Visum und sollte im Juli da sein. Hab ich ehrlich gesagt nicht erwartet, aber umso besser, dass es funktioniert hat.




Dann musste sie dir also tatsächlich ein leeres Formular der Schweizer Botschaft von Kuba in die Schweiz senden?


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21.06.2013 11:44
avatar  cohiba
#13 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Forenliebhaber/in

Zitat von Suizo_Fabi im Beitrag #9
Hallo zusammen.

Wollte euch nur noch mitteilen, dass alles geklappt hat. Novia hat das Visum und sollte im Juli da sein. Hab ich ehrlich gesagt nicht erwartet, aber umso besser, dass es funktioniert hat.



Wie ich prophezeite, hat sie das Visum erhalten

Herzlichen Glückwunsch!

Cohiba


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21.06.2013 12:18 (zuletzt bearbeitet: 21.06.2013 12:18)
#14 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Zitat von seizi im Beitrag #12
Zitat von Suizo_Fabi im Beitrag #9
Hallo zusammen.

Wollte euch nur noch mitteilen, dass alles geklappt hat. Novia hat das Visum und sollte im Juli da sein. Hab ich ehrlich gesagt nicht erwartet, aber umso besser, dass es funktioniert hat.




Dann musste sie dir also tatsächlich ein leeres Formular der Schweizer Botschaft von Kuba in die Schweiz senden?




Genau so ist es Unmöglich sowas, aber DHL von Kuba in die Schweiz geht ja noch mit 30 CUC, aber umgekehrt sind dann fast 90CHF fällig.


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21.06.2013 12:19
#15 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Danke für eure Glückwünsche.


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21.06.2013 12:20
#16 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Suizo_Fabi im Beitrag #14
Zitat von seizi im Beitrag #12
Zitat von Suizo_Fabi im Beitrag #9
Hallo zusammen.

Wollte euch nur noch mitteilen, dass alles geklappt hat. Novia hat das Visum und sollte im Juli da sein. Hab ich ehrlich gesagt nicht erwartet, aber umso besser, dass es funktioniert hat.




Dann musste sie dir also tatsächlich ein leeres Formular der Schweizer Botschaft von Kuba in die Schweiz senden?




Genau so ist es Unmöglich sowas...

Nur Beamte können sich so etwas einfallen lassen...

_______________________________________________________

Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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21.06.2013 12:36
#17 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Zitat von Flipper20 im Beitrag #16
Zitat von Suizo_Fabi im Beitrag #14
Zitat von seizi im Beitrag #12
Zitat von Suizo_Fabi im Beitrag #9
Hallo zusammen.

Wollte euch nur noch mitteilen, dass alles geklappt hat. Novia hat das Visum und sollte im Juli da sein. Hab ich ehrlich gesagt nicht erwartet, aber umso besser, dass es funktioniert hat.




Dann musste sie dir also tatsächlich ein leeres Formular der Schweizer Botschaft von Kuba in die Schweiz senden?




Genau so ist es Unmöglich sowas...

Nur Beamte können sich so etwas einfallen lassen...


Genau, und meine Nachfragen per Mail bei der CH-Botschaft, ob ich Dokumente auch als PDF senden könnte, wurden jeweils ignoriert, während die anderen Fragen beantwortet wurden...


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21.06.2013 17:24
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#18 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Ralfw ( gelöscht )

gratuliere und geniess den Sommer ; jetzt musst Du nur noch für die anstehenden Shoppingtouren gerüstet sein. Des Weiteren gilt es wachsam zu sein wenn sie mit anderen Kubis (viel Gesocks im Grossraum Zürich) in Kontakt kommt


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21.06.2013 22:59 (zuletzt bearbeitet: 21.06.2013 23:00)
avatar  seizi
#19 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Suizo_Fabi im Beitrag #17

Genau, und meine Nachfragen per Mail bei der CH-Botschaft, ob ich Dokumente auch als PDF senden könnte, wurden jeweils ignoriert, während die anderen Fragen beantwortet wurden...



Diese Erfahrung habe ich auch schon gemacht.
Mal bekommt man Antwort, mal nicht - je nach dem, ob die Frage gerade passt oder nicht.

Aber es ist schon beschämend, ja geradezu grotesk, dass man im Land der unbegrenzten Unmöglichkeiten und Transportprobleme (Kuba)
jemanden auf die Botschaft in Havanna zitiert, um ein leeres Formular abzuholen, nur um dieses dann ebenso leer ins Ausland zu senden.
Für Kosten in Höhe von 2 lokalen Monatslöhnen.


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21.06.2013 23:26
avatar  Pauli
#20 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Rey/Reina del Foro

Zitat von seizi im Beitrag #19

Mal bekommt man Antwort, mal nicht - je nach dem, ob die Frage gerade passt oder nicht.




Na Ja , Seizi ist doch ganz einfach

Es gibt das Wort Verflichtungserklärung Schweiz nicht .
Das wäre so als ob du Obama nach dem Pass fragst.


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22.06.2013 00:31
#21 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Ralfw im Beitrag #18
...jetzt musst Du nur noch für die anstehenden Shoppingtouren gerüstet sein.

Aus der Schweiz ist es doch nur einen Katzensprung zur "Via Montenapoleone".

_______________________________________________________

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22.06.2013 11:37
#22 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Forums-Senator/in

Ich bin etwas befremdet, denn im nachfolgenden Dokument der eidgenössischen Behörden steht ganz deutlich, dass die Verpflichtungserklärung durch den Einlader bei der entsprechenden Kantonalen Behörde in CH eingereicht werden muss und nicht an die CH-Botschaft im Ausland zurückgeschickt wird.

http://www.bfm.admin.ch/content/dam/data...b-grueezi-d.pdf

So habe ich das auch vor vielen Jahren 2 x gemacht. Allerdings konnte man das Formular damals auf dem kantonalen Migrationsamt abholen.

Elisabeth


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22.06.2013 16:48
#23 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Zitat von Elisabeth im Beitrag #22
Ich bin etwas befremdet, denn im nachfolgenden Dokument der eidgenössischen Behörden steht ganz deutlich, dass die Verpflichtungserklärung durch den Einlader bei der entsprechenden Kantonalen Behörde in CH eingereicht werden muss und nicht an die CH-Botschaft im Ausland zurückgeschickt wird.

http://www.bfm.admin.ch/content/dam/data...b-grueezi-d.pdf

So habe ich das auch vor vielen Jahren 2 x gemacht. Allerdings konnte man das Formular damals auf dem kantonalen Migrationsamt abholen.



Hallo Elisabeth

Hat mich auch erstaunt, da ich nirgends davon gelesen habe.
Im kantonalen Migrationsamt haben Sie mir aber gesagt, die Verpflichtungserklärung müsse vom Antragsteller wieder bei der Botschaft abgeben werden. Eigentlich bekommt aber die Botschaft auf elektronischem Weg darüber Bescheid. Ich vermute, dass der Herr im Migrationsamt nicht auf dem neuesten Stand war. Da ich aber sowieso das Flugticket und die Reiseversicherung nach Kuba senden musste, habe ich auch die Verpflichtungserklärung mitgeschickt. Lieber ein Dokument zu viel, als eines zu wenig.


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22.06.2013 16:59
avatar  jan
#24 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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jan
Rey/Reina del Foro

Das Flugticket ist doch nur eine Nummer.

Und was soll die "Reiseversicherung" sein?


Wenn man immer die falschen Bezeichnungen wählt, ist es kein Wunder wenn es Chaos gibt.

Spricht man an der Grenze zu Deutschland nicht mehr Deutsch?
.

22.06.2013 19:10
#25 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
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Rey/Reina del Foro

Zitat von jan im Beitrag #24
Das Flugticket ist doch nur eine Nummer.

Nicht in Kuba.

Erst vorneulich wieder erlebt, als mir meine Buchungsbestätigung "abhanden" gekommen ist."sauer2]

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