Ehegattennachzug

15.02.2013 22:55
#1 Ehegattennachzug
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normales Mitglied

Guten Abend!
Kann mir jemand sagen ob das Ehegattennachzugsvisum welches nach meiner Info erstmal für 3 Monate ausgestellt wird, ein nationales Visum oder ein Schengenvisum ist?
Danke für die Hilfe,


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15.02.2013 23:01
avatar  clara
#2 RE: Ehegattennachzug
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Forenliebhaber/in

Zitat von jonnykn007 im Beitrag #1
Guten Abend!
Kann mir jemand sagen ob das Ehegattennachzugsvisum welches nach meiner Info erstmal für 3 Monate ausgestellt wird, ein nationales Visum oder ein Schengenvisum ist?
Danke für die Hilfe,


Also das Visum zur Eheschließung, das ja ähnlich funktioniert nur mit späterer Hochzeit, ist ein nationales Visum. Deswegen vermute ich, dass es bei Familienzusammenführung genauso ist, bin aber nicht sicher.


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15.02.2013 23:02
avatar  dirk_71
#3 RE: Ehegattennachzug
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Rey/Reina del Foro

Einfach mal die Seite der Deutschen Botschaft in Kuba aufrufen und siehe

Zitat

•Das Visum wird in der Regel für 90 Tage erteilt und gilt nur für Deutschland.
http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...tennachzug.html

Nos vemos
Dirk

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15.02.2013 23:22
#4 RE: Ehegattennachzug
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normales Mitglied

Vielen Dank, ja.. das habe ich auch gelesen und noch Hoffnung gehabt, dass es vielleicht doch nicht so sei..
Somit ist ein Grenzübertritt z.B. in die Schweiz wahrscheinlich oder besser gesagt ziemlich sicher nicht möglich. Ist die daraufhin ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung auch nur für Deutschland oder auch für den Schengenraum gültig?


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15.02.2013 23:26 (zuletzt bearbeitet: 15.02.2013 23:32)
#5 RE: Ehegattennachzug
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Forums-Senator/in

Zitat von jonnykn007 im Beitrag #4
Ist die daraufhin ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung auch nur für Deutschland oder auch für den Schengenraum gültig?
Die Aufenthaltserlaubnis ist für den Schengenraum gültig; das war zumindest 2007 bei uns so.

Siehe auch hier:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm
http://www.info4alien.de/doc/eu/sdue.htm

Übrigens kann das nationale Visum direkt nach der Ankunft bei der zuständigen Ausländerbehörde in die Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Ihr müsst nicht erst die drei Monate abwarten.


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15.02.2013 23:48 (zuletzt bearbeitet: 15.02.2013 23:56)
avatar  juan72
#6 RE: Ehegattennachzug
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von dirk_71 im Beitrag #3
Einfach mal die Seite der Deutschen Botschaft in Kuba aufrufen und siehe

Zitat

•Das Visum wird in der Regel für 90 Tage erteilt und gilt nur für Deutschland.
http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...tennachzug.html



Na die Botschaft sollte diese Information der aktuellen, immerhin schon fast drei Jahre gültigen, Rechtslage anpassen. Gemäss EU-Visakodex von 2010 sind nationale Visa (sog. D-Visa) schengenfähig. Das betrifft auch Visa zum Ehegattennachzug.

Scheinbar weiss man in Kiew mehr als in Havanna:

Zitat von http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew...pril__2010.html
Seit dem 05.04.2010 ist auch mit nationalen Visa der Kategorie D ein schengenweites Reisen emöglicht.



Zitat von http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/visakodex.html
Mit dem Visa-Kodex soll beispielsweise das Visum Typ D + C abgeschafft werden. Anstelle dessen soll der Inhaber eines gültigen nationalen Visums Typ D das Reiserecht gem. Art. 21 I SDÜ in Anspruch nehmen können.


Zitat von http://www.aufenthaltstitel.de/schengene...nkommen.html#21
Artikel 21
[...]
(2a) Das in Absatz 1 festgelegte Recht auf freien Personenverkehr gilt auch für Drittausländer, die Inhaber eines von einem der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 18 erteilten gültigen Visums für den längerfristigen Aufenthalt sind.



Immerhin stellt die Botschaft Visa zur Familienzusammenführung mittlerweile mit dem Vermerk MULT aus, also zur mehrmaligen Einreise ins Schengengebiet. Das war früher nicht so.


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16.02.2013 17:30
avatar  derbeamte ( gelöscht )
#7 RE: Ehegattennachzug
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derbeamte ( gelöscht )

Wie gereits geschrieben wurde, ist das doch völlig Wumpe, da man mit dem Visum zur Familienzusammenführung hier sofort eine AE bekommt. Ich sehe also kein Problem.


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16.02.2013 17:41
avatar  juan72
#8 RE: Ehegattennachzug
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von derbeamte im Beitrag #7
da man mit dem Visum zur Familienzusammenführung hier sofort eine AE bekommt.

"Sofort" ist relativ. Die Ausstellung des eAT kann 6 Wochen dauern. Da ist es schon interessant, ob man mit seiner frisch eingereisten Cubine in die Flitterwochen nach Spitzbergen kann.


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16.02.2013 19:16
avatar  derbeamte ( gelöscht )
#9 RE: Ehegattennachzug
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derbeamte ( gelöscht )

Bei meiner Ex ging es sofort nach Vorlage der vollständigen papiere. Sprich: Mit Papieren hin zur AB und mit AE zurück nach Hause.


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16.02.2013 20:34
#10 RE: Ehegattennachzug
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Forums-Senator/in

Zitat von derbeamte im Beitrag #9
Bei meiner Ex ging es sofort nach Vorlage der vollständigen papiere. Sprich: Mit Papieren hin zur AB und mit AE zurück nach Hause.
Mit der neuen Kunststoffkarte? (siehe Link weiter unten zu eAT)


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17.02.2013 02:05 (zuletzt bearbeitet: 17.02.2013 02:06)
avatar  derbeamte ( gelöscht )
#11 RE: Ehegattennachzug
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derbeamte ( gelöscht )

Ok erwischt, mag sein, dass es jetzt länger dauert. In 10 Stunden treffe ich den leiter einer Ausländerbehörde, ich werde ihn mal befragen, wenn ich daran denke.


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17.02.2013 08:59 (zuletzt bearbeitet: 17.02.2013 08:59)
avatar  Trieli ( gelöscht )
#12 RE: Ehegattennachzug
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Trieli ( gelöscht )

Nachdem meiner hier angemeldet war hat er erstmal eine Fiktionsbescheinigung bekommen, die aber dieselbe Funktion hat wie die AE. Die eigentliche AE kam dann nach ca. 6 Wochen. Er konnte aber sofort im komplette Schengenraum ein- und ausreisen und diese enthielt auch die Arbeitserlaubnis.


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17.02.2013 15:32
#13 RE: Ehegattennachzug
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Trieli im Beitrag #12
Nachdem meiner hier angemeldet war hat er erstmal eine Fiktionsbescheinigung bekommen, ..... Er konnte aber sofort im komplette Schengenraum ein- und ausreisen und diese enthielt auch die Arbeitserlaubnis.


Hat er das auch mal gemacht? Madame hat zur Zeit die Fiktionsbescheinigung und wir fliegen über Paris nach Kuba. Ich hoffe es gibt bei der Wiedereinreise keine Probleme.

Carnicero


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17.02.2013 17:05 (zuletzt bearbeitet: 17.02.2013 17:07)
avatar  Trieli ( gelöscht )
#14 RE: Ehegattennachzug
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Trieli ( gelöscht )

Ne. Haben wir nicht gemacht. Aber er hatte ja noch zusätzlich das Schengen-Visum im Pass. Sollte also keine Probleme geben bei der Wiedereinreise. Muß halt nur noch gültig sein. Die endgültige AE war dann aber auch rechtzeitig vor Ablauf des Visums im Pass da.


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17.02.2013 20:55 (zuletzt bearbeitet: 17.02.2013 20:55)
avatar  juan72
#15 RE: Ehegattennachzug
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von carnicero im Beitrag #13
Madame hat zur Zeit die Fiktionsbescheinigung und wir fliegen über Paris nach Kuba. Ich hoffe es gibt bei der Wiedereinreise keine Probleme.


Lass Madame mal nachschauen, welcher Paragraph auf der Fiktionsbescheinigung steht!

§ 81 Abs. 3 AufenthG: Wiedereinreise ist nicht gestattet.
§ 81 Abs. 4 AufenthG: Wiedereinreise ist gestattet.


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17.02.2013 21:04
#16 RE: Ehegattennachzug
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Rey/Reina del Foro

Ich habe schon das Auswärtige Amt und die Ausländerbehörde gefragt. Sie kann damit aus und einreisen. Nur ist die Frage ob das die Fluggesellschaft in Hav und die Beamten in Paris wissen. Weder die ABH noch das AA konnten mir sagen ob die Franzosen eine Fiktionsbescheinigung kennen. Na, mal sehen. Wird schon gut gehen.

Carnicero


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17.02.2013 21:32
avatar  juan72
#17 RE: Ehegattennachzug
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von carnicero im Beitrag #16
Weder die ABH noch das AA konnten mir sagen ob die Franzosen eine Fiktionsbescheinigung kennen.

Die Franzosen sollten sie kennen, da sie von Deutschland als "schengenfähiger Titel" gemeldet wurde.

Was die Fluggesellschaft angeht: Hier kann es helfen, die Fluggesellschaft vor der Reise zu bitten, im Buchungssystem einen Vermerk zu machen, dass die Pax mit der FB nach Deutschland einreisen kann.

Die FB ist schon was speziell deutsches.


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17.02.2013 21:58
#18 RE: Ehegattennachzug
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Rey/Reina del Foro

Zitat von juan72 im Beitrag #17


Was die Fluggesellschaft angeht: Hier kann es helfen, die Fluggesellschaft vor der Reise zu bitten, im Buchungssystem einen Vermerk zu machen, dass die Pax mit der FB nach Deutschland einreisen kann.

Die FB ist schon was speziell deutsches.


Gute Idee! Werde Madame gleich drauf ansetzen! Danke

Carnicero


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18.02.2013 08:56
avatar  derbeamte ( gelöscht )
#19 RE: Ehegattennachzug
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derbeamte ( gelöscht )

Nach Info meines Bekannten ist die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei bei rund zwei bis drei Wochen. Solange muss man zurzeit dann auf seine AE warten, wenn man die Papiere vollständig hat (die sechs Wochen galten in der ANfangsphase und werden immer noch genannt, um nicht ständig mit Nachfragen bombadiert zu werden).


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