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Meine Freundin ist jetzt in Deutschland - ihr wurde das Visum von der Immigration vom Tage des Interviews (2.6.) in der Botschaft erteilt dann bis zum 30.8.
Jetzt ging ich aber von 90 Tagen aus. Ab dem Datum der Einreise. Nicht ab dem Datum des Interviews. Dadurch geht ihr Flug zurück erst am 12.9. also 2 Wochen nach Ablauf des Visums. Ich dachte das Visum wäre ein halbes Jahr gültig und dann immer für 90 Tage, so hatte ich es hier im Forum verstanden.
Was tun? Kann man das Visum auf 90 Tage Aufenthalt verlängern? Ausländerbehörde? Oder lieber den Flug umbuchen auf 30.8.?
Das visum stelltndie botschaft aus, sie kann auf deinen wunsch den reisetag festlegen oder ändern. Die migracion gibt sozusagen die freigabe, für die 90 tage nach visumsbeginn (welches die botschaft eingetragen hat ) dann muss man glaub ich nochmal zur botschaft und die verlângerung (> 30 tage ) zahlen. Aber ich meine das es nicht möglich ist ein besuchsvisum nach der einreise noch zu verlängern.es sollte das datum gelten, was im visum eingetragen ist. Ihr hätte den start des visums ca. 1 monat nach interviewtermin legen sollen, genug zeit für migracion, etc. Ihre stempel etc. Zu setzen.
Redest Du vom Visum (deutsche Botschaft) oder PVE (cubanische Immi.)) Normalerweise gilt die PVE 30 Tage ab Einreisetag in D und wird bereits in Cuba bezahlt. Die Verlängerung machst Du dann bei der cub. Botschaft. falko
Alle Menschen sind schlau! Die einen vorher, die anderen nachher
Zitat von tom2134 aus Visum 2 Wochen zu kurz Jetzt ging ich aber von 90 Tagen aus. Ab dem Datum der Einreise. Nicht ab dem Datum des Interviews. Dadurch geht ihr Flug zurück erst am 12.9. also 2 Wochen nach Ablauf des Visums. Ich dachte das Visum wäre ein halbes Jahr gültig und dann immer für 90 Tage, so hatte ich es hier im Forum verstanden.
Im Antragsformular des deutschen Visums gibt man einen Zeitraum an, für den das Visum beantragt wird (also konkret: Datum von bis....) Was habt ihr denn da eingetragen? 90 Tage ab Abflug ist es auf jeden Fall nicht. Ich würde in der ABH fragen, aber keine Ahnung, ob die da kulant sind und umschreiben. Viel Erfolg.
Um zu deiner Frage fundiert antworten zu können, mußt du klären, ob es sich um die PVE (Ausreisegenehmigung) von cubanischer Seite, oder, Visum, Einreisegenehmigung von der dtsch. Botschaft handelt.
Zitat von flicflac aus RE: Visum 2 Wochen zu kurzUm zu deiner Frage fundiert antworten zu können, mußt du klären, ob es sich um die PVE (Ausreisegenehmigung) von cubanischer Seite, oder, Visum, Einreisegenehmigung von der dtsch. Botschaft handelt.
Es handelt sich um das VISUM , das von der deutschen Botschaft in Havanna erteilt wurde. Das heisst ich muss wohl mit der Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen und dort nachfragen.
Wenn im Visum 30.8.steht hast wohl keine Chance auf verlängerung , war bei uns genauso mit Schwiegermutter , da ging es nur um 2 Tage , ABH meinte definitiv nicht möglich letze Tag im Visum gleich Ausreise
Zitat von tom2134 aus RE: Visum 2 Wochen zu kurzEs handelt sich um das VISUM , das von der deutschen Botschaft in Havanna erteilt wurde. Das heisst ich muss wohl mit der Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen und dort nachfragen.
Den Weg kannst du dir sparen. Wenn deine Freundin nicht ganz schnell im 9-ten Monat schwanger oder schwer krank wird, gibt es keinen Weg, das Visum zu verlängern. Frage mich aber trotzdem wie das alles funzt - sie war am 02.06 ( übrigens ein Samstag - wußte garnicht, das die da auf der Botschaft arbeiten ) zum Interview und ist jetzt schon hier Egal Fakt ist, das die Botschaft das Datum ins Visa schreibt, das du auf dem Visaantrag ( und in der Verpflichtungserklärung ) angegeben hast.
_________ Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)
Lieber Georgie, da muß ich Dir was anderes erzählen: Als meine Schwägerin vor ein paar Jahren auf Besuch hier in M war gefiel es ihr sooo gut daß sie noch dableiben wollte. Bin dann einfach auf's, für mich zuständige http://www.mux.de/Landratsamt-Muenchen gegangen, und hab' mit Denen geredet! Der zuständige Herr ist "zufällig" mit einer Brasilianerin verheiratet; sagte mir: Es gäbe so eine Art "Kann §"! Kurz: Die Aufenthaltsgenehmigung wurde rucki-zucki, ohne Kosten, um 4 Wochen verlängert; y ya!
Zitat von TRABUQUERO aus RE: Visum 2 Wochen zu kurzLieber Georgie, da muß ich Dir was anderes erzählen: Als meine Schwägerin vor ein paar Jahren auf Besuch hier in M war gefiel es ihr sooo gut daß sie noch dableiben wollte. Bin dann einfach auf's, für mich zuständige http://www.mux.de/Landratsamt-Muenchen gegangen, und hab' mit Denen geredet! Der zuständige Herr ist "zufällig" mit einer Brasilianerin verheiratet; sagte mir: Es gäbe so eine Art "Kann §"! Kurz: Die Aufenthaltsgenehmigung wurde rucki-zucki, ohne Kosten, um 4 Wochen verlängert; y ya!
Na ganz ohne Kosten glaube ich dir nicht! Das Visum von meiner Schwiegermutter lief leider auch 3 Tage vor dem geplanten Flug ab. Ich bin dann mit ihr zusammen zur AB gefahren und haben das Visum dort verlängert. Der zuständige Bearbeiter mußte erst nachrechnen, denn der ausländische Gast darf nicht länger als 90 Tage hier sein. Mit der Verlängerung war sie dann insgesamt 88 Tage im wunderschönen Deutschland. Die Kosten beliefen sich auf 60,- Euro, könnten aber auch 80,- Euro gewesen sein. Mir hat das aber eine Flugumbuchung erspart.
Es ist also möglich, jedoch mit zusätzlichen "kleinen" Kosten verbunden.
Zitat von TRABUQUERO aus RE: Visum 2 Wochen zu kurzLieber Georgie, da muß ich Dir was anderes erzählen: Als meine Schwägerin vor ein paar Jahren auf Besuch hier in M war gefiel es ihr sooo gut daß sie noch dableiben wollte. Bin dann einfach auf's, für mich zuständige http://www.mux.de/Landratsamt-Muenchen gegangen, und hab' mit Denen geredet! Der zuständige Herr ist "zufällig" mit einer Brasilianerin verheiratet; sagte mir: Es gäbe so eine Art "Kann §"! Kurz: Die Aufenthaltsgenehmigung wurde rucki-zucki, ohne Kosten, um 4 Wochen verlängert; y ya!
na da TRABU nicht ganz zufaellig eine Spezi von Dir
Ich kannt bisher nur max. 10 Tage Verlaengerung ohne Kosten, Grenzuebertrittsbescheinigung ausgetsllt und Ya. 4 Wochen Verlaengerung habe ich nocn nie etwas von gehoer, aber wie Trabu schon schreibt die haben einen gewissen Ermessenspielraum!!
Das mit den Kosten wird wohl jeweils an den Komunen oder zuständigen Landratsämtern etc. liegen; und deshalb bundesweit verschieden sein! Zum Anderen: Ja ich "kenn'" jemand auf'm Münchner LRA; allerdings nicht von der AB!
Zitat von Españoldie haben einen gewissen Ermessenspielraum!!
Das ist ja nun bei allen deutschen Gesetzen so. Trotzdem verstehe ich immer noch nicht, warum die cubine erst am Tag des Visumbeginns auf der Botschaft war
_________ Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)
Die Sache ist, dass das Schengenvisum Sache der Botschaften ist (Zuständigkeitsbereich des Aussenministeriums) während die Ausländerbehörden dem Innenministerium untergeordnet sind (oder sogar den Ländern - bin mir nicht ganz sicher). Verlängerungen des Schengenvisums müssen immer von der Botschaft abgesegnet werden. Was die Ausländerbehörden wohl in begründeten Einzelfällen machen könnten (wenn sie denn wollen), das Schengenvisum in eine Aufenthaltsgenehmigung umzuwandeln.
Zitat von TRABUQUERO aus RE: Visum 2 Wochen zu kurzDas mit den Kosten wird wohl jeweils an den Komunen oder zuständigen Landratsämtern etc. liegen; und deshalb bundesweit verschieden sein! Zum Anderen: Ja ich "kenn'" jemand auf'm Münchner LRA; allerdings nicht von der AB!
Na wenn du dort einen Bekannten sitzen hast, ist das schon was anderes. Dort kackt ja bekanntlich eine Krähe der Anderen kein Auge aus. LG Dimi
Zitat von TRABUQUERO im Beitrag #15Das mit den Kosten wird wohl jeweils an den Komunen oder zuständigen Landratsämtern etc. liegen; und deshalb bundesweit verschieden sein! Zum Anderen: Ja ich "kenn'" jemand auf'm Münchner LRA; allerdings nicht von der AB!
Danke Trabaquero, ich werd morgen mal mein Glück auf der Ausländerbehörde in der Poccistrasse versuchen. Aber wieso bist du denn zum Landratsamt? Vielleicht sollte ich das auch gleich tun. Wer ist denn nun für eine Visumverlängerung zuständig??
Visumsngelegenheiten (auch Daueraufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis) kann in der BRD die AB regeln,die in der Beziehung gleichgeschaltet ist wie die Botschaft. Also geh zur AB. Manchmal sind die Botschaften im Nachhinein sauer auf die AB ,wenn die z.B. eine Daueraufenthaltserlaubnis ausstellen.Das liegt im Ermessen des zuständigen Beamten ,der z.B. beurteilt ob die Sprachhkenntnisse bei einem Gespräch ausreichen. Das beruht auf eigener Erfahrung.
Zitat von Mirle im Beitrag #22Visumsngelegenheiten (auch Daueraufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis) kann in der BRD die AB regeln,die in der Beziehung gleichgeschaltet ist wie die Botschaft. Also geh zur AB. Manchmal sind die Botschaften im Nachhinein sauer auf die AB ,wenn die z.B. eine Daueraufenthaltserlaubnis ausstellen.Das liegt im Ermessen des zuständigen Beamten ,der z.B. beurteilt ob die Sprachhkenntnisse bei einem Gespräch ausreichen. Das beruht auf eigener Erfahrung.
Kannst Du das mit "gleichgeschaltet" vielleicht mal etwas naeher erklaeren bitte. genauso wie Botschaft "sauer" auf AB wenn "Daueraufenthaltserlaubnis" erteilt wird. Ich vermute Du bringts da ein paar Dinge durcheinander!