Betrifft Unterschriften-Beglaubigung des Einladungsschreibens:
Habe hier irgendwo gelesen, dass es Notare gibt, die auch zur Überbeglaubigung berechtigt sind, folglich man nicht selbst damit zum Landgericht muss. Stimmt das? Und wenn ja: Wie finde ich so einen Notar? Hab mich schon dusselig gegoogelt....
Falls nein: Wie läuft die Überbeglaubigung beim Landgericht - einfach abgeben und dann wieder abholen oder muss ich da auch einen Termin machen bzw. ewig warten?
(Ich krieg das mit meinen Arbeitszeiten so schwer hin, deswegen wäre es ein Segen, wenn ich einen Notar finde, der alles macht... )
#4 RE: Notarielle Beglaubigung und Überbeglaubigung
08.05.2012 20:28
Auch der Notar übersendet das ans zuständige Landgericht. Das kann jder Notar für dich machen. Das dauert halt etwas länger. Beim Landgericht hab ich schon mal am selben Tag die Apostille bekommen, sonst aber immer am nächsten Tag. Der Notar kann sich sich nicht selbst bestätiigen das er zur Beglaubigung ermächtigt ist.
#5 RE: Notarielle Beglaubigung und Überbeglaubigung
08.05.2012 21:46
Zitat von nero53840Auch der Notar übersendet das ans zuständige Landgericht. Das kann jder Notar für dich machen. Das dauert halt etwas länger. Beim Landgericht hab ich schon mal am selben Tag die Apostille bekommen, sonst aber immer am nächsten Tag. Der Notar kann sich sich nicht selbst bestätiigen das er zur Beglaubigung ermächtigt ist.
Ach, interessant. Schicken ist ja auch ok, hauptsache, ich muss nicht selbst zum Gericht (Öffnungszeiten 9-15 Uhr )... Der Notar, den ich heut angerufen hab, hat mir das nicht angeboten.
#8 RE: Notarielle Beglaubigung und Überbeglaubigung
09.05.2012 21:00
Hatte gerade dieses Procedere hinter mir, Einladung beglaubigen lassen für 13 Euro und dann zum Landgericht nach Köln gebracht, 10 Euro bezahlt und zwei Tage später wieder abgeholt. Alles schön im Umschlag mit einem Scheck, Kopie des Personalausweises und Rückumschlag eingesteckt und per Einwurf-Einschreiben an das Konsulat in Bonn geschickt. Als ich nach ein paar Tagen den Rückumschlag nicht erhalten hatte, schaute ich in die Sendungsverfolgung des Briefes und siehe da, ist seit ewig und drei Tagen in der Zustellung; mit anderen Worten: verloren gegangen. Habe es bei der Post reklamiert, aber die Recherche kann bis zu zwei Wochen dauern. Bin morgen wieder beim Notar, dann zwei Mal nach Köln und dann auf der direkten Durchreise persönlich nach Bonn. Und alles wo ich sowieso diesen Papierkram so liebe. Werden dann aber direkt mit meiner Frau fahren, damit sie ihren neuen Pass beantragen kann da der alte abgelaufen ist. Mal gespannt was dort passiert, weil wir ihre Registrierkarte nicht mehr finden. Hat jemand Erfahrung, ob eine neue ausgestellt wird oder ob man wieder eine neue beantragen muss mit Formular, Geld etc.
#9 RE: Notarielle Beglaubigung und Überbeglaubigung
09.05.2012 21:53
[quote="Rudi"] und per Einwurf-Einschreiben an das Konsulat in Bonn geschickt. Als ich nach ein paar Tagen den Rückumschlag nicht erhalten hatte, schaute ich in die Sendungsverfolgung des Briefes und siehe da, ist seit ewig und drei Tagen in der Zustellung; mit anderen Worten: verloren gegangen. Habe es bei der Post reklamiert, aber die Recherche kann bis zu zwei Wochen dauern. ---------------------------------------------------------------------------------------------- Passierte mir letztes Jahr seltsamerweise genauso,ein wichtiges Dokument per Einwurfeinschreiben nach Bonn hat 2 Wochen gedauert. Von der Post kam nur eine Entschuldigung und der Hinweis"Wir werden der Sache nachgehen".
#12 RE: Notarielle Beglaubigung und Überbeglaubigung
10.05.2012 14:23
Warum schreibt er nicht, was er meint?
cardenas schreibt auch er hätte per Einwurfeinschreiben abgeschickt.
Sollte man wirklich nicht! Geiz ist geil? Dokumente weg. . Einschreiben EUR 2,05 Rückschein plus 1,80 Da muss dann der "Botschafter" den Empfang bestätigen.
#13 RE: Notarielle Beglaubigung und Überbeglaubigung
10.05.2012 15:44
Doof ist es natürlich, wenn Geld im Umschlag liegt, (und das wird ja teilweise von der Botschaft so gefordert.) Da kann man dann nicht mal reklamieren, da es ja verboten ist, Geld im Brief zu schicken.
#14 RE: Notarielle Beglaubigung und Überbeglaubigung
10.05.2012 15:48
Zitat von MarionSDoof ist es natürlich, wenn Geld im Umschlag liegt, (und das wird ja teilweise von der Botschaft so gefordert.)
Nein wird es nicht - im Gegenteil, die Botschaft weißt darauf hin, das man möglicht mit Verrechnungsscheck zahlen soll, da Bargeld in Briefen nicht versichert ist.
_________ Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)
#15 RE: Notarielle Beglaubigung und Überbeglaubigung
10.05.2012 15:55
"INFORMACIÓN:
LA SECCIÓN CONSULAR DE CUBA EN BERLÍN LE RECUERDA A LOS USUARIOS QUE NO SE DEBE ENVIAR DINERO EN EFECTIVO PARA LA REALIZACIÓN DE TRAMITES A TRAVES DEL CORREO POSTAL.
LA SECCION CONSULAR DE CUBA AGRADECE LA COMPRENSIÓN DE ESTA INFORMACIÓN Y REITERA QUE NO SE HACE RESPONSABLE POR LA PERDIDA DEL DINERO QUE SEA ENVIADO POR ESA VÍA.
#16 RE: Notarielle Beglaubigung und Überbeglaubigung
10.05.2012 16:16
Nur nebenbei - hab gerade auf der Botschaft angerufen mit der simplen Bitte um Auskunft darüber, ob am 18.05.2012 geöffnet ist. Antwort:"Vielleicht - aber rufen Sie bitte vorsichtshalber am 16.05. noch einmal an."
_________ Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)
#17 RE: Notarielle Beglaubigung und Überbeglaubigung
10.05.2012 16:24
Die selbe Auskunft hättest du von mir auch bekommen können
Vatertag!
Ein Kumpel hat sogar Geburtstag.
17.5. Schwulentag
Aber mich findest du in Stettin, alles geöffnet. Das ist das Berliner Tor in Stettin. Weil es keine deutschen Worte/Inschriften enthält, wurde es nicht zerstört.
#18 RE: Notarielle Beglaubigung und Überbeglaubigung
10.05.2012 17:50
@ Luz und George
Habe den Passus gefunden (also Asche auf mein Haupt) , steht ja schließlich fett genug da. Habe meistens nur unter den entsprechenden Unterpunkten gelesen.
#19 RE: Notarielle Beglaubigung und Überbeglaubigung
11.05.2012 17:39
Muss noch mal ein paar Worte zu meiner Verteidigung sagen: wenn ich schreibe ich habe einen Rückumschlag eingesteckt (hätte natürlich schreiben können in dem grossen braunen Umschlag) sollte es klar sein dass nicht der Rückschein gemeint ist. In diesem Fall hätte der Rückschein auch nichts gebracht, weil schlicht und ergreifend der Umschlag nicht im Konsulat angekommen ist, dies kann man im Tracking-System von DHL sehen. Im Konsulat in Bonn übergibt der Postbote sowieso alle Sendungen persönlich der secretaria, also nichts mit einwerfen und daneben geworfen. Aber wie schon angedeutet, nächste Woche fahre ich selbst zum Konsulat, dann kann ich mir nebenbei noch das Porto sparen (bitte jetzt nicht vorrechnen, dass die Betriebskosten einschliesslich Benzin teurer sind Rudi