multa im Vertrag des Autoverleihers

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17.04.2012 13:57
avatar  amigo3
#1 multa im Vertrag des Autoverleihers
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spitzen Mitglied

hier eine Kopie der multa



Wer kann da was zu sagen?

saludos
amigo3


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17.04.2012 14:01 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2012 14:05)
avatar  Luz
#2 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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Luz
Forums-Senator/in

Hat du denn oder hast du nicht? Alles klar. Anderer Thread


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17.04.2012 16:53
#3 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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Rey/Reina del Foro

Wo ist der Forumsapotheker, der diese chinesichen Schriftzeichen
ins spanische oder deutsch schreiben kann?
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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17.04.2012 16:58
avatar  jan
#4 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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jan
Rey/Reina del Foro

se cobran los indicadores laterales

mas multa de transito

Wieviel Jahre Ehemann einer cubana?

17.04.2012 17:21 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2012 17:21)
#5 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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Rey/Reina del Foro

Außer der Zeile mit dem "Policia de Carretera" scheint der Text (Kenntnisnahme der Vertragsklauseln, Verlust des Versicherungsschutzes bei anderen Fahrern, Versicherungsausschluß von CD und Reifen, etc.), aber eher vom Vermieter vorher in den Vertrag geschrieben worden zu sein.


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17.04.2012 17:25
#6 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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Rey/Reina del Foro

Worin genau besteht denn die Unklarheit?


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17.04.2012 17:30
#7 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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Forums-Senator/in

Zitat von el prieto
Außer der Zeile mit dem "Policia de Carretera" scheint der Text (Kenntnisnahme der Vertragsklauseln, Verlust des Versicherungsschutzes bei anderen Fahrern, Versicherungsausschluß von CD und Reifen, etc.), aber eher vom Vermieter vorher in den Vertrag geschrieben worden zu sein.

Ja, das trifft auf den Text über der Zeile der Polizei zu. Der Text darunter ("se cobran..." ist aber wohl bei Fahrzeugrückgabe hinzugefügt worden. Die Handschrift scheint auch eine andere zu sein.


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17.04.2012 17:44 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2012 18:02)
#8 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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Rey/Reina del Foro

Komisch wäre dann auch, daß amigo3 die multa erlassen wurde, wie er im anderen thread schrieb! Offensichtlich war das fehlende Original des Passes gar nicht oder zumindest nicht nur Gegenstand der multa.

Zitat
Die hübsche funcionaria mit den zwei Streifen lächelt mich tatsächlich an. Holt ein dickes Gesetzbuch heraus. Versucht mir den Fall aus ihrer Sicht zu erklären. Jetzt verstehe ich nicht mehr viel. Aber ich sage ihr nochmals, dass ich 7 Jahre nur mit der Kopie des Passes unterwegs bin und auch vor einer Woche habe ich dafür keine multa bekommen. Der Fall ist doch klar. Aber klar ist auf Cuba anscheinend nichts. Sie redet sich damit raus, dass ich zu wenige Sprachkenntnisse habe und deswegen die Anwesenheit meiner novia wichtig wäre.


Da scheint dann wohl ein sprachlich bedingtes Missverständnis vorgelegen zu haben. In diesem Fall wäre es allerdings umso peinlicher, einen auf dicke Hose zu machen.
Vielleicht war ja deshalb die novia beim Friseur


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17.04.2012 18:04
avatar  user_k ( gelöscht )
#9 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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user_k ( gelöscht )

Zitat von amigo3
hier eine Kopie der multa



Wer kann da was zu sagen?

saludos
amigo3



-T2 kennt alles, was auf der Vertragt steht.
-sowie auch, was über den nicht autorizierten fahrer
-Cd und reifen werde nicht von der Versicherung übernomen..(ich denke verlust)
-Bußgeld und indicadores laterales werden kasiert...


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18.04.2012 08:59 (zuletzt bearbeitet: 18.04.2012 09:19)
#10 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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Forums-Senator/in

Zitat
Wer kann da was zu sagen?

Der Polizist bezieht sich auf Artikel 61 Absatz 2) von Gesetz 109 aus 2010 (veröffentlicht am 17. September 2010, gültig seit 16. März 2011).

Dort steht:

"Los usuarios de la vía están obligados a:
[...]
2) si es conductor de un vehículo de motor, llevar consigo y mostrar, cuando se le solicite por un agente de la autoridad, la licencia o permiso de conducción o el permiso de aprendizaje, la licencia o permiso de circulación del vehículo y cualquier otro documento relacionado con la circulación del vehículo, cuyo porte esté establecido;"

"Die Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet:
[...]
2) wenn es sich um den Fahrer eines Kraftfahrzeuges handelt, den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis oder die Lernerlaubnis [für Fahrschüler], den Fahrzeugschein [frei übersetzt] und jedes andere Dokument, das mit der Verkehrsteilnahme des Fahrzeugs zusammenhängt und dessen Mitführen verordnet ist, mit sich zu führen und vorzuzeigen, wenn es von einem Beamten mit Weisungsrecht verlangt wird."

Dort steht also, dass der Führerschein mitgeführt werden muss. Vom Reisepass steht da allerdings nichts. Die Frage ist also, ob die Geldbuße tatsächlich wegen des fehlenden Original-Reisepasses (das wäre dann durch den genannten Paragraphen nicht gedeckt) oder vielleicht doch wegen des fehlenden Original-Führerscheins erteilt wurde.

Im Gesetz steht übrigens auch ("schwarz auf weiß"), dass sich die Verkehrsteilnehmer den Polizeibeamten gegenüber respektvoll und höflich verhalten müssen. Wäre vielleicht noch eine zweite "Multa" wert gewesen?

Seite 8 oben links:

Dateianhänge
  • Gaceta Oficial No. 040 de 2010.pdf

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18.04.2012 10:39
avatar  amigo3
#11 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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spitzen Mitglied

@danke Quimbombo,
du bringst etwas Licht in die Sache.

Dann aber für mich um so unverständlicher,
warum nur die Kopie des Passes beanstandet wurde.

Wie ELA und Pauli schon geschrieben haben,
ist das kein Grund für eine multa.

saludos
amigo3


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18.04.2012 11:05
#12 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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Rey/Reina del Foro

Ausländer in Deutschland müssen auch immer ihren Pass dabei haben. Ist aber auch Auslegungssache des Kontrollierenden.

_________
"Ehrenmänner lesen nicht die Post anderer Leute" - Henry L. Stimson US-Außenminister 1929


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18.04.2012 11:52
#13 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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Rey/Reina del Foro

Zitat von San_German
Ausländer in Deutschland müssen auch immer ihren Pass dabei haben. Ist aber auch Auslegungssache des Kontrollierenden.



Das ist nicht ganz richtig-sie müssen sich ausweisen können! Egal mit Reisepass oder Perso.
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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18.04.2012 12:16 (zuletzt bearbeitet: 18.04.2012 12:16)
avatar  Mocoso
#14 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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Rey/Reina del Foro

1. Ausweisen ist eine Sache - dafür gibt es entweder den Reisepass oder ein anderes in dem Land gültiger Identifikationsausweis (hierzulande Perso...) Aber: Ausländer haben keinen Perso... sondern einen eigenen Niederlassungsbewilligungsausweis - soviel zu hier und auch da gibt es noch feine Unterschiede. Vor allem aber: Die Exekutive ist ganz sicher nicht verpflichtet eine Kopie anzuerkennen

2. Spezieller Fall eben für Ausländer - teilw. durch Pass zB bei Touris gedeckt: Die Aufenthaltsberechtigung (im Passfall das eingeklebte Visum beim Touri) welche ebenfalls von der Exekutive überprüft werden kann. Auch da gilt ganz sicher: Kein Rechtsanspruch darauf, daß ne simple Kopie anerkannt wird.

P. Kropotkin: Competition is the law of the jungle but cooperation is the law of civilisation.

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18.04.2012 12:25
#15 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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Rey/Reina del Foro

in Österreich haben sie es besser gelöst, da bekommen Ausländer mit AE einen Kreditkarten große ID Card.

_________
"Ehrenmänner lesen nicht die Post anderer Leute" - Henry L. Stimson US-Außenminister 1929


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18.04.2012 12:33
#16 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Mocoso
Aber: Ausländer haben keinen Perso... sondern einen eigenen Niederlassungsbewilligungsausweis - soviel zu hier und auch da gibt es noch feine Unterschiede. Vor allem aber: Die Exekutive ist ganz sicher nicht verpflichtet eine Kopie anzuerkennen.....
.......



Lieber Bruder Schnürschuh.
wieso haben Ausländer keinen Perso? Ist das vielleicht in Österreich so!?
Hier in D läuft meine Frau nur mit ihrem cubanischen Perso rum, sie ist auch
schon kontrolliert worden! Du hast Recht, die Executive muss keine Kopie oder ausländischen
Perso anerkennen, wenn man aber eine anständige Begründung hat, warum sie nur mit dem Perso rumläuft
und den original Reisepass mit deutschem Visum später vorlegen kann, gibt es keine Probleme.
Selbst in Cuba fahre ich überwiegend mit dem deutschen Perso rum, hat bis jetzt immer gereicht.....
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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18.04.2012 13:11
avatar  suizo
#17 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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Cubaliebhaber/in

In Cuba genügt es, wenn der Pass in der Casa ist oder im Hotel, man sich jedoch mit einem amtlichen Ausweis ausweisen kann. Ich habe immer meine CH-ID-Card dabei, den Führerschein und das Visum. Hatte noch nie Probleme. Kopie ist jedoch so eine Sache. Sie wird teilweise von den ausländischen Polizei geduldet, jedoch nicht anerkannt.

Somit: Immer amtlichen Ausweis dabei haben. Den Führerschein habt ihr ja auch nicht in Kopie dabei....


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18.04.2012 13:55
#18 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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Rey/Reina del Foro

Zitat von suizo
In Cuba genügt es, wenn der Pass in der Casa ist oder im Hotel, man sich jedoch mit einem amtlichen Ausweis ausweisen kann. Ich habe immer meine CH-ID-Card dabei, den Führerschein und das Visum. Hatte noch nie Probleme. Kopie ist jedoch so eine Sache. Sie wird teilweise von den ausländischen Polizei geduldet, jedoch nicht anerkannt.

Somit: Immer amtlichen Ausweis dabei haben. Den Führerschein habt ihr ja auch nicht in Kopie dabei....


Ich hatte immer nur den internationalen Fs dabei, der "richtige" lag dort wo er hingehört: im Tresor mit Pass, Kreditkarten und Flugticket. Dazu vom Pass die Hauptseite als Farbkopie laminiert hat immer gereicht, außer bei Kontrollen im Haus durch die Immigration. Da mußte ich eben zum Tresor.


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18.04.2012 14:03
avatar  Trieli ( gelöscht )
#19 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
avatar
Trieli ( gelöscht )

Selbst das auswärtige Amt schreibt: "Wichtige Dokumente (Pass mit Visum beziehungsweise Touristenkarte, Führerschein, Adressenlisten und Telefonnummernlisten) sollten auch in Kopie und getrennt vom Original mitgeführt werden. Ausländer müssen immer in der Lage sein, sich auszuweisen (Passkopie genügt in der Regel)."

Das bedeutet aber lediglich "in der Regel" und nicht, daß die kubanischen Behörden verpflichtet sind diese anzuerkennen.


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18.04.2012 14:19
#20 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Trieli
Selbst das auswärtige Amt schreibt: "Wichtige Dokumente (Pass mit Visum beziehungsweise Touristenkarte, Führerschein, Adressenlisten und Telefonnummernlisten) sollten auch in Kopie und getrennt vom Original mitgeführt werden. Ausländer müssen immer in der Lage sein, sich auszuweisen (Passkopie genügt in der Regel)."

Das bedeutet aber lediglich "in der Regel" und nicht, daß die kubanischen Behörden verpflichtet sind diese anzuerkennen.



Diesen Text hatte ich ja bereits hier hereingestellt. "In der Regel" bedeutet "nur wenns wirklich passrelevant ist" - also bei Ausreise oder zur zweifelsfreien Personenfeststellung bei dringendem Verdacht auf eine strafbare Handlung etc. Aber nicht bei jedem Sandlatscher der Langeweile hat.


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18.04.2012 14:22 (zuletzt bearbeitet: 18.04.2012 14:23)
#21 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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Forums-Senator/in

Zitat von amigo3
@danke Quimbombo,
du bringst etwas Licht in die Sache.

Gern geschehen.

Zitat
Dann aber für mich um so unverständlicher,
warum nur die Kopie des Passes beanstandet wurde.

Hattest Du denn den Führerschein im Original dabei?


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18.04.2012 14:25
avatar  Trieli ( gelöscht )
#22 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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Trieli ( gelöscht )

Das interpretierst du jetzt da rein oder wo steht das irgendwo offiziell geschrieben? In der Regel bedeutet für mich nur, daß die Kopie in den meisten Fällen ausreichend ist, es aber auf Kuba keine gesetzlichen Grundlage gibt, die die Gesetzeshüter verpflichtet diese auch zu akzeptieren.


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18.04.2012 14:29
#23 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Trieli
Das interpretierst du jetzt da rein oder wo steht das irgendwo offiziell geschrieben? In der Regel bedeutet für mich nur, daß die Kopie in den meisten Fällen ausreichend ist, es aber auf Kuba keine gesetzlichen Grundlage gibt, die die Gesetzeshüter verpflichtet diese auch zu akzeptieren.


Es gibt aber auch keine, die den Touri verpflichtet, Originale ständig mit sich zu führen. Wer war zuerst da? Das Huhn oder das Ei?

Sollte mal einer aufs Original bestehen, erkläre ich ihm die Odyssee, als mir mal in Kuba der Pass gestohlen wurde. Dann frage ich ihn ob er mir garantieren könne daß dies nicht wieder vorkommt.


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18.04.2012 15:41
avatar  Mocoso
#24 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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Rey/Reina del Foro

Eine Kopie ist nunmal kein Dokument. Da gibt es nicht mal den Ansatz einer Diskussion

Falko hat es gut beschrieben: Wenn sie es aktzeptieren ist es in ihrem Ermessensspielraum. Wenn sie wollen, musst du das Original nachliefern und vorzeigen - basta. Da gibt es maximal noch (bei uns in A) das Prinzip der Verhältnismässigkeit, auf das man sich berufen kann.

Die haben am Kontrollpunkt die Kopie laut Bericht einmal dezitiert akzeptiert, aber darauf hingewiesen, daß sie das nächste mal das Original sehen wollen. Nachdem er das Original wieder nicht dabei hatte, hat er eher Glück gehabt, als daß er sich hier noch groß echauffieren sollte. That's it.

P. Kropotkin: Competition is the law of the jungle but cooperation is the law of civilisation.

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18.04.2012 15:46
avatar  Mocoso
#25 RE: multa im Vertrag des Autoverleihers
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Rey/Reina del Foro

@ela:
' Es gibt aber auch keine, die den Touri verpflichtet, Originale ständig mit sich zu führen. Wer war zuerst da? Das Huhn oder das Ei? '

Es gilt Weltweit immer nur das Original als Dokument. Informier dich hier einfach mal und lass die Hühner aussen vor.

Würd mich wirklich interessieren (und sicher auch amüsieren) dich bei der Einreise mal mit deinem Hühnerdokument an der Grenze stehen zu sehen und mit dem Einreisebeamten über Eier diskutieren zu sehen (aber das Originalei hab ich doch nur sicher zu Hause im Nachtkästchen zurückgelassen )

P. Kropotkin: Competition is the law of the jungle but cooperation is the law of civilisation.

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