Auslandsaufenthalt mit unbefristeten Aufenthaltstitel

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16.04.2012 17:37
avatar  Trieli ( gelöscht )
#1 Auslandsaufenthalt mit unbefristeten Aufenthaltstitel
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Trieli ( gelöscht )

Wie lange darf ein Kubaner mit unbefristetem Aufenthaltstitel für Deutschland im Ausland bleiben?


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16.04.2012 17:46
#2 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristeten Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

Bin mir nicht sicher, müsste aber wie bei allen Aufenthaltstiteln
6 Monate sein. Am besten bei der zuständigen AB nachfragen.
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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16.04.2012 18:42
avatar  jan
#3 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
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jan
Rey/Reina del Foro

Bis zu sechs Monaten.

Also lieber 1 Tag früher zurückkommen

Wird für Kubaner schwierig.

Pünktlichkeit
.

16.04.2012 18:45
avatar  Trieli ( gelöscht )
#4 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
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Trieli ( gelöscht )

Gilt das auch wenn er weiterhin hier gemeldet bleiben würde?


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16.04.2012 18:49
avatar  juan72
#5 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristeten Aufenthaltstitel
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
(Aufenthaltsgesetz - AufenthG)

[...]
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
[...]
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
[...]
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.

Zu §51(1)6.: Die ABH kann vor der Ausreise eine Bescheinigung erteilen, dass der Aufenthaltstitel bis zu einem bestimmten Datum nicht erlischt. Dazu sollte es aber einen guten Grund geben. Z.B. berufliche Gründe oder Studium werden durchaus akzeptiert. Private Gründe eher nicht.


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16.04.2012 18:49
#6 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Trieli
Gilt das auch wenn er weiterhin hier gemeldet bleiben würde?



Offiziell, ja!
Wenn er an irgend einer Grenze kontrolliert wird und ihm wird nachgewiesen, das er
länger als 6 Monate außerhalb von D war, ist das Visum für D weg!
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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16.04.2012 18:52
avatar  juan72
#7 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristeten Aufenthaltstitel
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Top - Forenliebhaber/in

Ich meinte §51(1)7.


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16.04.2012 18:53
avatar  Trieli ( gelöscht )
#8 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
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Trieli ( gelöscht )

Blöd! In diesem Fall ist er mit einer Engländerin verheiratet die auf Grund von Versetzung zurück nach England muß. Und sie nimmt natürlich die beiden Kinder mit. Er möchte zwar auch gerne mit, möchte aber den Titel für Deutschland nicht verlieren. Und bei Englandreisen wird ja immer sehr genau kontrolliert.


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16.04.2012 19:19 (zuletzt bearbeitet: 16.04.2012 19:20)
#9 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

Wenn ihm soviel an seinem deutschen Aufenthaltstitel liegt, wird er doch sicher gerne 2-3 Mal pro Jahr zu Besuch nach Deutschland kommen. Somit könnte er ja wohl die Regelung einhalten.


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16.04.2012 20:27
avatar  Trieli ( gelöscht )
#10 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
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Trieli ( gelöscht )

Wenn das Finanziell dann hinhaut ist das sicher eine gute Lösung! Danke!


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16.04.2012 22:36
avatar  juan72
#11 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
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Top - Forenliebhaber/in

Hat er denn schon ein eigenständiges Aufenthaltsrecht? D.h. hat er denn schon mindestens 3 Jahre in der Ehe ununterbrochen in Deutschland gelebt? Wenn nein, verliert er den Aufenthaltstitel auf jeden Fall durch den Wegzug seiner Frau.

Ansonsten behält er den Aufenthaltstitel nur, wenn er die meiste Zeit in Deutschland ist. Es sei denn, er lebt schon mindestens 15 Jahre in Deutschland.

Alles andere ist illegal.


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17.04.2012 11:02
avatar  Trieli ( gelöscht )
#12 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
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Trieli ( gelöscht )

Er lebt seit 12 Jahren bereits hier und hat eigenständiges Aufenthaltsrecht aus seiner ersten Ehe mit einer Deutschen. In diesem Fall ist es eher andersrum. Seine Frau hat hier nur Aufenthaltsrecht weil sie englische Militärangehörige ist und durch Schliessung der Kaserne muß sie zurück nach England.


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17.04.2012 11:12 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2012 11:15)
#13 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
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Forums-Senator/in

Zitat
Seine Frau hat hier nur Aufenthaltsrecht weil sie englische Militärangehörige ist und durch Schliessung der Kaserne muß sie zurück nach England.

Hat sie nicht als Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union ein Aufenthaltsrecht in Deutschland?!

FreizügG/EU


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17.04.2012 11:20
#14 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

klar wenn sie in D wohnen will - aber sicher hat sie als Militärang. ein geregeltes Einkommen...

_________
"Ehrenmänner lesen nicht die Post anderer Leute" - Henry L. Stimson US-Außenminister 1929


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17.04.2012 11:23
#15 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
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Forums-Senator/in

Zitat
klar wenn sie in D wohnen will - aber sicher hat sie als Militärang. ein geregeltes Einkommen...

Natürlich, aber das hat nichts mit dem Aufenthaltsrecht zu tun.


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17.04.2012 11:24
#16 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

da hast Recht :)

_________
"Ehrenmänner lesen nicht die Post anderer Leute" - Henry L. Stimson US-Außenminister 1929


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17.04.2012 11:33
avatar  Trieli ( gelöscht )
#17 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
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Trieli ( gelöscht )

Ok. Falsch ausgedrückt. Sie könnte sicherlich bleiben. Sie spricht aber kein Wort Deutsch und ist durch ihren Dienstherren noch für 5 weitere Jahre verpflichtet. Und muß halt dorthin wo er sagt, daß die Reise hingeht. Allerdings stellen sich momentan auch die Engländer quer was sein Visum angeht. Ausserdem sprechen die Kinder ebenfalls nur Englisch. Sie sind quasi innerhalb Deutschlands in England groß geworden. Englischer Kindergarten, englische Schule, nur Engländer um sie rum etc.


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17.04.2012 12:09
#18 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

durch die Heirat dürfte es doch kein Problem geben!

_________
"Ehrenmänner lesen nicht die Post anderer Leute" - Henry L. Stimson US-Außenminister 1929


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17.04.2012 12:14
avatar  jan
#19 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
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jan
Rey/Reina del Foro

Welche Heirat?

Er ist doch nur novio

17.04.2012 12:25
avatar  user_k ( gelöscht )
#20 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristeten Aufenthaltstitel
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user_k ( gelöscht )

Zitat von Trieli
Wie lange darf ein Kubaner mit unbefristetem Aufenthaltstitel für Deutschland im Ausland bleiben?



Zuerst kommen die drei ersten Jahren, die wir SMO(Obligatorische Militär dienst), danach kommt die Demokratizierung(Niederlasungserlaubnis..treuheit geht zu ende, dann kommen die ersten Primas).
Ok, ehrlichkeit beiseite..man darf nur 5 Monate und 29 tage, sonst, muss alles von vorne anfang. Familiezusammenfürung...und wieder der SMO...und so witer, aber nach 15 Jahren hätte man den Deutschen Paß beantragen können.


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17.04.2012 12:25
avatar  Trieli ( gelöscht )
#21 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
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Trieli ( gelöscht )

Zitat von jan
Welche Heirat?

Er ist doch nur novio



Falsch. Er ist ihr Ehemann. Sie haben aber damals in Dänemark geheiratet. Und da scheint das Problem zu liegen. Ob sie vergessen haben es rechtzeitig in England zu legalisieren ob was anderes weiß ich nicht.


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17.04.2012 12:28
#22 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

dann sollte er die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

_________
"Ehrenmänner lesen nicht die Post anderer Leute" - Henry L. Stimson US-Außenminister 1929


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17.04.2012 12:29
avatar  Trieli ( gelöscht )
#23 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristeten Aufenthaltstitel
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Trieli ( gelöscht )

Zitat von kubanon
[quote="Trieli"].... aber nach 15 Jahren hätte man den Deutschen Paß beantragen können.



Man kann sich schon nach drei Jahren einbürgern lassen. Sprich Deutscher werden! Das habe ich ihm auch angeraten. Aber ich befürchte, dass gibt nix.


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17.04.2012 12:38
avatar  user_k ( gelöscht )
#24 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristeten Aufenthaltstitel
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user_k ( gelöscht )

Zitat von Trieli

Zitat von kubanon
[quote="Trieli"].... aber nach 15 Jahren hätte man den Deutschen Paß beantragen können.



Man kann sich schon nach drei Jahren einbürgern lassen. Sprich Deutscher werden! Das habe ich ihm auch angeraten. Aber ich befürchte, dass gibt nix.



Nach mehr als 8 Jahren in Dund minimun 5 Jahren Steuer bezahlt zu haben, könnte man auch den DP beantragen..


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17.04.2012 12:45 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2012 12:51)
avatar  Trieli ( gelöscht )
#25 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristeten Aufenthaltstitel
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Trieli ( gelöscht )

Meinem Ex hatte das zuständige Amt hier schon nach 3 Jahren die Einbürgerung angeboten. Das ist dann die Ermessenseinbürgerung. Die geht schon viel früher. Nach 8 Jahren kommt dann die Anspruchseinbürgerung. Damals war er nur zu faul es zu machen!

Spielt aber in diesem speziellen Fall keine Rolle. Er könnte ja ohne Probleme eingebürgert werden, da alle Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung erfüllt sind. Allerdings läuft ihm die Zeit davon. Er muß ja vorher diesen Kurs noch besuchen. Der dauert, glaube ich, drei Monate. Und die Kurse haben längst begonnen. Und dann dauert es ja wieder ein paar Monate bis zum Test und der tatsächlichen Einbürgerung. Der Umzug nach England findet aber schon Anfang August statt.


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