Rückführung nach Kuba

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15.11.2011 14:17
#1 Rückführung nach Kuba
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Hallo,

ich bin mit einem Kubaner verheiratet (sehr glücklich im Gegensatz zu vielen anderen hier- wie ich in etlichen Beiträgen gelesen habe), aber unser Glück ist getrübt. Hat jemand Erfahrungen mit Ausweisungen nach Kuba? Mein Mann hat den Status Emmigrante und soll ausgewiesen werden. Kennt jemand Kubaner, die zurück geschickt wurden?
Soweit ich die Info der Botschaft habe, werden Kubaner mit Emmigrante Status nicht zurück genommen und dürfen auch nur mit gültiger AE einreisen.
Wir haben eine Klage laufen, aber ich habe solche Angst, weil das Ende so ungewiss ist. Eigentlich kann mein Mann nicht zurück, aber es könnte ja sein, dass die ABH sich mit Kuba einigt und er zurückgenommen wird. Was ich mir aber auch kaum vorstellen kann, weil er seit 25 Jahren offiziell aus kuba weg ist.
Bitte teilt Eure Erfahrungen mit mir.


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15.11.2011 14:30
avatar  dirk_71
#2 RE: Rückführung nach Kuba
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Rey/Reina del Foro

Also mir fehlen bei Deiner Geschichte ein paar Informationen..

Zum Einen, warum er abgeschoben werden soll. Wie ich das verstanden habe ist
der mit Dir verheiratet und bereits seit 25 Jahren hier. Richtig?
Hatte er keine unbefristete AE?
Dann muss doch etwas gravierendes vorgefallen sein wenn er nun nach so vielen Jahren
ausgewiesen werden soll.

Ich kenne nur einen Kubaner, der seit einem Jahr abgeschoben werden soll.
Allerdings ist auch er Emigrante und die Ausländerbehörde gibt ihm nun immer wieder nur neue
Duldungen hier. Vorher versuchten sie ihn unter Druck zu setzen, er solle doch freiwillig gehen.
Sonst würden sie ihn in "irgendein" Land abschieben, sie würden schon ein Land finden was ihn aufnimmt.
Am Ende war das bisher nur heiße Luft, er bekommt immer wieder seine Duldung für 3 Monate.

Nos vemos
Dirk

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15.11.2011 14:56
#3 RE: Rückführung nach Kuba
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Ja tatsächlich wurde er vor mehr als 10 jahren verurteilt. hat alles abgesessen und soll nun (ich weiß das ist Gesetz) abgeschoben werden. Aber er ist seit 7 jahren nicht mehr in Erscheinung getreten und hat damals eben einfach Fehler gemacht.
Klar besteht die Ausweisung zu Recht, aber die Frage ist eben, ob Kuba ihn als Emmigrante und mit Vorstrafe zurücknehmen würde? ich kenne auch einige bei denen liegt der Antrag schon seit Jahren und die sind immer wieder im Gefängnis und leben trotzdem mit Duldung, weil sie keinen Pass machen lassen und somit die Ausweisung schon überhaupt nicht funktioniert. Aber das zieht nachsich, dass keine Arbeitserlaubnis erteilt wird und das wollte mein mann nicht. Mein ist sehr fleißig. jeden tag ganz normal am Arbeiten und Steuermn zahlen.
Und ob es nicht im Auge des Betrachters möglich wäre die Ausweisung für die 2 Monate zu vollziehen, die mein mann als Emmigrante einreisen darf. Und ihm dann die 2. Chance gibt mit mir sein Leben neu zugestallten.

Ja meinen Mann wurde auch gedroht und die freiwillige Ausreise vorgeschlagen.Aber das wäre nun wirklich das letzte. ich kenne einen Kubaner der freiwillig ausgereist ist, allerdings in die Dom.Rep und dann 1,5 Jahre dort festsaß, obwohl die ABH ihm 3 Monate zugesagt hat. Ohne Arbeit, ohne Dach über dem Kopf etc. Das wäre wirklich die letze Option, da mein mann ja nicht zurück will nach mittlerweile 25 Jahren hier. Seinen Söhnen und mir.

Warum soll der Kubaner ausreisen, den Du kennst?
Wurde für ihn auch eine Rückführung beantragt?


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15.11.2011 15:11 (zuletzt bearbeitet: 15.11.2011 15:46)
avatar  dirk_71
#4 RE: Rückführung nach Kuba
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Rey/Reina del Foro

Zitat von trolita221161

Warum soll der Kubaner ausreisen, den Du kennst?
Wurde für ihn auch eine Rückführung beantragt?



Er wurde geschieden bevor er die unbefristete AE hatte.
Den aktuellen Status von ihm kenne ich nicht genau, daher weiß ich nicht
ob bereits eine Rückführung beantragt wurde.

Nos vemos
Dirk

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15.11.2011 15:43 (zuletzt bearbeitet: 15.11.2011 15:44)
#5 RE: Rückführung nach Kuba
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Rey/Reina del Foro

Zitat von trolita221161
Und ob es nicht im Auge des Betrachters möglich wäre die Ausweisung für die 2 Monate zu vollziehen, die mein mann als Emmigrante einreisen darf. Und ihm dann die 2. Chance gibt mit mir sein Leben neu zugestallten.

Im Klartext: Statt rechtlich gebotener dauerhafter Ausweisung ein zweimonatiger Heimaturlaub? Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass sich irgendeine Behörde darauf einlässt. Wenn er nach anderthalb Jahren tatsächlich wieder zurück nach Deutschland dürfte, wie der compadre in der Dom. Rep., wäre das doch schon großzügig, oder kommt das nur mir so vor? Anspruch darauf hat er vermutlich keinen, und selbst ein nie straffällig gewordener Kubaner, der lediglich länger hier bleibt als seine Aufenthaltserlaubnis zulässt, dürfte niemals bereits nach zwei Monaten wieder nach Deutschland einreisen.

Nüchtern betrachtet wird dein Mann auch bei noch so viel Fleiß der Allgemeinheit vermutlich nie die durch seine Strafverfolgung/Verurteilung/Haft entstandenen Kosten zurück zahlen können. Ein objektives Interesse des Staates am Verbleib deines Mannes in Deutschland ist schwer zu begründen. Also wäre die einzige sinnvolle Argumentation die humanitäre (die Sache mit der zweiten Chance, Reue, Wiedergutmachung, Kontakt zu Frau und Söhnen usw.). Und dafür würde ich mir so schnell wie möglich geeignete Fürsprecher suchen (Kirche, Rotes Kreuz, Vereine, Lokalpolitiker, was auch immer) und gute Argumente -- dein Mann macht sich nicht zufällig schon als ehrenamtlicher Trommel-Lehrer, Antidrogen-Coach oder Boxtrainer für milieugeschädigte Jungs in einer Jugendhilfeeinrichtung der Nachbarschaft unverzichtbar? Dann mit Expertenhilfe im Zweifel eher auf die Behörden zugehen als sich vor ihnen zu verstecken. Die versuchte Verschleppung durch die Klage ist hoffentlich nicht eure alleinige Strategie.


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15.11.2011 15:58
#6 RE: Rückführung nach Kuba
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Rey/Reina del Foro

das riecht doch sehr merkwürdig - verheiratet mit einer Deutschen und Kinder in D?! WARUM DANN DIE ABSCHIEBUNG?! Da fehlen doch die wichtigsten Infos.

_________
"Ehrenmänner lesen nicht die Post anderer Leute" - Henry L. Stimson US-Außenminister 1929


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15.11.2011 16:03
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#7 RE: Rückführung nach Kuba
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( gelöscht )

Zitat von San_German
das riecht doch sehr merkwürdig - verheiratet mit einer Deutschen und Kinder in D?! WARUM DANN DIE ABSCHIEBUNG?! Da fehlen doch die wichtigsten Infos.




Da fehlt so einiges!!!!!!!!!!!!


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15.11.2011 16:18
avatar  Luz
#8 RE: Rückführung nach Kuba
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von Español

Zitat von San_German
das riecht doch sehr merkwürdig - verheiratet mit einer Deutschen und Kinder in D?! WARUM DANN DIE ABSCHIEBUNG?! Da fehlen doch die wichtigsten Infos.




Da fehlt so einiges!!!!!!!!!!!!




Die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und !!! der Schutz der Ehe ist Bestandteil der Menschenrechte. Das dürfte hier im Forum ja so einige aufschrecken. Also sobald geheiratet wurde wars das mit der Abschiebung.
Übrigens. Jemand der nur mit einer Duldung in Deutschland lebt und für Cuba 'Emigrante' ist, darf nicht nach Cuba reisen auch nicht für zwei Monate. Bei einer Duldung verliert man meines Wissens ausnahmslos bei der Ausreise aus Deutschland automatisch die Berechtigung wieder zurückzukommen.


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15.11.2011 16:22
#9 RE: Rückführung nach Kuba
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Rey/Reina del Foro

Das glaub' ich auch daß da nicht alles "berichtet" wurde! http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort...sungsgrund.html siehe § 53 und § 54


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15.11.2011 16:25
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#10 RE: Rückführung nach Kuba
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Vollkommen richtig lieber LUZ, aber dann sollte die Threaderoeffnerin uns doch mal versuchen zu erklaeren
wieso ihr Ehemann von Abschiedung bedroht ist und nicht laengst im Besitz einer unbefristeten AE bzw
Niederlassungserlaubnis ist??????
Dass Cuba ihn nicht zuruecknimmt hat nichts mit der Duldung der Deutschen behoeden zu tun sondern
mit seinem Status Emigrante. Duldung ist kein Aufenthaltstitel , sondern lediglich eine
Aussetzung der Abschiedung. Kenn ein paar Kubaner die leben seit 10 Jahren hier mit einer Duldung!


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15.11.2011 16:36 (zuletzt bearbeitet: 15.11.2011 16:57)
#11 RE: Rückführung nach Kuba
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Rey/Reina del Foro

Zitat von trolita221161
Kennt jemand Kubaner, die zurück geschickt wurden?

Zumindest wurde 2009 ein Kubaner nach Kuba abgeschoben, wie aus dieser Antwort der Bundesregierung aus dem Februar 2010 hervorgeht: Abschiebungen im Jahr 2009 Ob die betreffende Person mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet war oder nicht, geht daraus nicht hervor; ebensowenig, ob eventuell eine PRE vorlag. Einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland kann sie jedenfalls nicht besessen haben.

[edit:] Im Jahr 2010 gab es vier Abschiebungen nach Kuba, 2008 fünf


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15.11.2011 16:54
#12 RE: Rückführung nach Kuba
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Rey/Reina del Foro

@San German, Español und Trabuquero:

Zitat von trolita221161
Ja tatsächlich wurde er vor mehr als 10 jahren verurteilt. hat alles abgesessen und soll nun (ich weiß das ist Gesetz) abgeschoben werden. Aber er ist seit 7 jahren nicht mehr in Erscheinung getreten und hat damals eben einfach Fehler gemacht. Klar besteht die Ausweisung zu Recht

Wie genau wollt ihr's denn noch?

Zitat von Luz
Also sobald geheiratet wurde wars das mit der Abschiebung.

...mal wieder typisches Faktenwissen à la Luz!


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15.11.2011 17:02
#13 RE: Rückführung nach Kuba
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Rey/Reina del Foro

die Begründung der Abschiebung fehlt. Allein die Straftat reicht nicht aus, da diese ja verbüßt wurde.

_________
"Ehrenmänner lesen nicht die Post anderer Leute" - Henry L. Stimson US-Außenminister 1929


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15.11.2011 17:11
#14 RE: Rückführung nach Kuba
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Rey/Reina del Foro

Zitat von San_German
die Begründung der Abschiebung fehlt. Allein die Straftat reicht nicht aus, da diese ja verbüßt wurde.

??? Sag bitte, dass du uns jetzt veräppeln möchtest!?!


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15.11.2011 17:12
#15 RE: Rückführung nach Kuba
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neues Mitglied

Was meinst du mit Verschleppung der Klage???
Und wie komme ich an lokale Politiker ran oder wo koennte
ich nach Fuersprechner suchen?
Danke schon mal fuer die Hilfe.
Ich weiss,dass es immer naiv klingt,dass man ihm eine 2.Chance geben soll,aber
ich spreche halt als Ehefrau und nicht als Gesetzeshueterin.
Aber welche Moeglichkeiten hat die ABH denn,wenn Kuba ihn nicht zurueck nimmt und
die Einreise nur mit gueltiger AE von 6 Monaten durchfuehrbar ist????


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15.11.2011 17:14
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#16 RE: Rückführung nach Kuba
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Zitat von San_German
die Begründung der Abschiebung fehlt. Allein die Straftat reicht nicht aus, da diese ja verbüßt wurde.




Es waere z.B. ganz aufschlussreich zu wissen ob abgelehnter geduldeter Asylbewerber war, unter
Umstaenden enige jahre illegal in Deutschland gelebt hat, und in ""Erscheinung"" getreten
ist auch nicht besondrs konkret, wie oft, welche Art von Straftat, was fuer eine Strafe...????


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15.11.2011 17:23
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#17 RE: Rückführung nach Kuba
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von HayCojones

Zitat von San_German
die Begründung der Abschiebung fehlt. Allein die Straftat reicht nicht aus, da diese ja verbüßt wurde.

??? Sag bitte, dass du uns jetzt veräppeln möchtest!?!



habe mal "gegoogelt" und dabei folgendes gefunden:
http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort...sungsgrund.html
weiss nun nicht ob dies hier relevant ist (bin nicht Jurist und habe auch nicht versucht den Details nachzugehen) oder ob dies noch aktuell ist; sollte dieser Artikel aber hier zutreffen, dann stimmt die Aussage von SG sehr wohl


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15.11.2011 17:25
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#18 RE: Rückführung nach Kuba
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( gelöscht )

Zitat von trolita221161
Was meinst du mit Verschleppung der Klage???
Und wie komme ich an lokale Politiker ran oder wo koennte
ich nach Fuersprechner suchen?
Danke schon mal fuer die Hilfe.
Ich weiss,dass es immer naiv klingt,dass man ihm eine 2.Chance geben soll,aber
ich spreche halt als Ehefrau und nicht als Gesetzeshueterin.
Aber welche Moeglichkeiten hat die ABH denn,wenn Kuba ihn nicht zurueck nimmt und
die Einreise nur mit gueltiger AE von 6 Monaten durchfuehrbar ist????




Wenn Du mit ihm verheiratet bist und ihr gemeinsame Kinder habt, wieso hat er dann keine AE??????

Nicht erteilt, oder gar nicht erst beantragt und zweite Frage warum?????

Wenn Du hier zielfuehrende Antworten erwartest solltes Du Fakten auf den Tisch legen und
nicht herumeiern!!!


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15.11.2011 17:25 (zuletzt bearbeitet: 15.11.2011 17:27)
#19 RE: Rückführung nach Kuba
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Rey/Reina del Foro

Genau diesen Link hab' ich doch 4 Posts weiter oben schon mal mitgeteilt!


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15.11.2011 17:26
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#20 RE: Rückführung nach Kuba
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von Ralfw

Zitat von HayCojones

Zitat von San_German
die Begründung der Abschiebung fehlt. Allein die Straftat reicht nicht aus, da diese ja verbüßt wurde.

??? Sag bitte, dass du uns jetzt veräppeln möchtest!?!



habe mal "gegoogelt" und dabei folgendes gefunden:
http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort...sungsgrund.html
weiss nun nicht ob dies hier relevant ist (bin nicht Jurist und habe auch nicht versucht den Details nachzugehen) oder ob dies noch aktuell ist; sollte dieser Artikel aber hier zutreffen, dann stimmt die Aussage von SG sehr wohl



habe mich verschrieben, wollte sagen
habe mal "gegoogelt" und dabei folgendes gefunden:
http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort...sungsgrund.html
weiss nun nicht ob dies hier relevant ist (bin nicht Jurist und habe auch nicht versucht den Details nachzugehen) oder ob dies noch aktuell ist; sollte dieser Artikel aber hier zutreffen, dann will uns SG sehr wohl veräppeln


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15.11.2011 17:26
#21 RE: Rückführung nach Kuba
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Mein mann hat keine AE,deshalb soll er ja ausgewiesen werden.Mit AE haetten wir nicht das Problem,dass wir haben!


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15.11.2011 17:28
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#22 RE: Rückführung nach Kuba
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von TRABUQUERO
Genau diesen Link hab' ich doch 4 Posts weiter oben schon mal mitgeteilt!


uuupps,
Da habe ich zu lange gegoogelt und nicht mehr kontrolliert ob jemand schneller war


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15.11.2011 17:28
#23 RE: Rückführung nach Kuba
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Rey/Reina del Foro

K.P.


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15.11.2011 17:29
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#24 RE: Rückführung nach Kuba
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( gelöscht )

Zitat von trolita221161
Mein mann hat keine AE,deshalb soll er ja ausgewiesen werden.Mit AE haetten wir nicht das Problem,dass wir haben!




dass er keine AE hat habe ich schon bemerkt und aus welchen Gruenden hat er diese nicht??????????
Nur wegen der Straftat???


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15.11.2011 17:34 (zuletzt bearbeitet: 15.11.2011 17:39)
#25 RE: Rückführung nach Kuba
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Rey/Reina del Foro

Zitat von trolita221161
Aber welche Moeglichkeiten hat die ABH denn,wenn Kuba ihn nicht zurueck nimmt und
die Einreise nur mit gueltiger AE von 6 Monaten durchfuehrbar ist????

Du solltest deine Kraft nicht darauf verschwenden, dir den Kopf der ABH zu zerbrechen... Offenbar hat Kuba in den letzten drei Jahren insgesamt zehn aus Deutschland abgeschobene schwarze Schäfchen aufgenommen. Das allein sollte euch schon Anlass geben, eure Aufmerksamkeit eher auf die heimische als auf die kubanische Seite zu richten.

Mit Verschleppung meine ich, dass du selbst eigentlich keinen rechtlichen Grund siehst, warum die Klage Erfolg haben sollte ("Klar besteht die Ausweisung zu Recht"). Also scheint es eher eine Verzögerungstaktik zu sein. Was ich persönlich nicht für den besten Weg halte, aber das sagt mir nur mein hoffentlich halbwegs gesunder Menschenverstand, zum Glück hatte ich bisher noch keine entsprechenden Konflikte mit dem Gesetz.

Fürsprecher findest du am ehesten in deinem lokalen Umfeld. In der Regel sind Christen oder politische Parteien (am ehesten Grüne, Sozialdemokraten oder Linke) hilfsbereit und aufgeschlossen gegenüber Ausländern in Notsituationen. Es gibt auch spezielle Beratungsstellen für Ausländer, auch in deiner Region. Ansonsten meine ich mit Fürsprechern eben auch ganz allgemein Menschen, die Positives über deinen Mann berichten können. Jeder Mensch mehr, der bestätigen kann, dass es eine gute Idee wäre, in diesem konkreten Fall eine Ausnahme von der harten, gesetzlich vorgesehenen Regel zu machen, kann wichtig sein. Vielleicht hat dein Mann ja Freunde, Kollegen, Arbeitgeber oder wen auch immer, die helfen würden und vielleicht gute Ideen haben, wenn man sie nur ansprechen würde. Wenn du solche Menschen mit in deinen Kampf einbeziehen kannst, verteilt sich die Last auf mehrere Schultern. Das wäre schon mal ein Anfang...

P.S.
Fühl dich nicht verpflichtet, die geifernde Neugier irgendwelcher notorischer Forums-Trolls, die noch niemals durch irgendeinen sachdienlichen Beitrag in Erscheinung getreten sind, mit Details über deinen Mann und seine Geschichte zu bedienen.


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