Einführen elektronischer Geräte zu eigenem Gebrauch gebührenfrei?

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21.10.2010 23:58
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#26 RE: Einführen elektronischer Geräte zu eigenem Gebrauch gebührenfrei?
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von pedacito
Ihr vermischt hier unzulässigerweise 2 Dinge. Einmal die Stromstärke in der Leitung, andererseits den Stromfluss durch den menschlichen Körper beim Duschen bei mangelhafter Isolierung.

In den Leitungen fließt bei einer gegebenen Leistung doppelt so viel Strom wie bei uns, weil die Spannung nur die Hälfte beträgt. Es sind deshalb grundsätzlich dickere Aderquerschnitte als bei uns notwendig, um nicht zuviel Verlust in den Leitungen zu haben. P

Der Stromschlag, den du beim Duschen bekommst, ist dagegen nur halb so stark, wenn man vom gleichen Körperwiderstand ausgeht, eben weil die Spannung nur die Hälfte beträgt.



stimmt natürlich, bin ja weder Tauchsieder noch Bohrmaschine


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22.10.2010 08:34 (zuletzt bearbeitet: 22.10.2010 08:37)
avatar  el lobo
#27 RE: Einführen elektronischer Geräte zu eigenem Gebrauch gebührenfrei?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Jorge2
Ja. ja "el lobo" hast ja recht, wollte natürlich schreiben Ampere = Stromstärke, weil die 110V/220V sind ja schon die Stromspannung!

Du kommst ja gleich nach unserem Forums-Lektoren JAN!


Mit Deinem BegriffSTROMSPANNUNG haste es aber , scheint Dir zu gefallen- oder?
Aber wir wissen ja um was es geht nämlich das OHMSCHE GESETZ U = R x I. Stellt man die Gleichung
entspr. um hatt man seine Ergebnisse für SPANNUNG (Volt), WIDERSTAND (Ohm) , STROMSTÄRKE (Ampere)
Dazu kommt noch die Leistung mit P = U x I
MfG El Lobo
Übrigens wusste darüber sogar Fidel Bescheid als er den neuen Typ ENERGIESPARLAMPEN a lo Cubano vorstellte


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