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Vielleicht gibt es jemandem im Forum, der sich mit Studentenvisa für Kubaner in Spanien (resp. Schengen) auskennt. Folgender Fall:
Ein kubanischer Freund möchte seine "Maeistria" (Master) in Spanien machen. Folgendes dazu hat er schon: - Stipendium von einer spanischen Stiftung die einen Teil der Studienkosten übernimmt - Immatrikulation an der Uni (Studiengebühren bereits bezahlt) - alle notwendigen Papiere - Finanzierung geregelt (Unterkunft, allgemeine Lebenskosten etc)
Was noch fehlt, ist einen offiziellen Garanten für die Unterkunft und die anderen Ausgaben. Der Garant müsste für nichts aufkommen, da die Finanzierung und Unterkunft (im Studentenheim) bereits geregelt ist. Trotzdem haben seine Bekannten in Spanien etwas Angst, für den Aufenthalt eine Garantieerklärung abzugeben.
Folgende Fragen dazu: - Muss der Garant in Spanien wohnhaft sein oder könnte auch ich (Schweizer, in der Schweiz wohnhaft) eine Garantie (nur finanziell) abgeben ? - Kann man den Garanten durch eine monetäre Sicherheit (Bankgarantie, Einzahlung des gewünschten Betrages auf ein Bankdepot bei der Botschaft, etc.) ersetzen? - gibt es andere Möglichkeiten?
Zitat von cohiba Der Garant müsste für nichts aufkommen, da die Finanzierung und Unterkunft (im Studentenheim) bereits geregelt ist. Trotzdem haben seine Bekannten in Spanien etwas Angst, für den Aufenthalt eine Garantieerklärung abzugeben.
cohiba, die skepsis der spanischen freunde ist berechtigt. denn es geht nicht um die aufenthaltskosten, sondern um die eventuellen kosten einer abschiebung, diese sind in der hoehe nach oben offen.
Zitat von cohiba - Muss der Garant in Spanien wohnhaft sein oder könnte auch ich (Schweizer, in der Schweiz wohnhaft) eine Garantie (nur finanziell) abgeben ?
da der garant die kosten des spanischen staates erstatten soll, muss er mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit auch in spanien wohnen. denn nur dort kann man relativ einfach gegen ihn vollstrecken.
Zitat von cohiba
- Kann man den Garanten durch eine monetäre Sicherheit (Bankgarantie, Einzahlung des gewünschten Betrages auf ein Bankdepot bei der Botschaft, etc.) ersetzen?
klingt bestechend, duerfte aber nicht in betracht kommen. ist dem spanischen staat viel zu laestig. wer soll das depot verwalten? wer zahlt die kosten? bankgarantie, wer ueberprueft das? wer zahlt die kosten?
Zitat von cohiba Der Garant müsste für nichts aufkommen, da die Finanzierung und Unterkunft (im Studentenheim) bereits geregelt ist. Trotzdem haben seine Bekannten in Spanien etwas Angst, für den Aufenthalt eine Garantieerklärung abzugeben.
Der springende Punkt ist ja wohl ob er nach dem Ablauf der Zeit regulär wieder zurückkehrt oder erstmals noch etwas Spanien geniesst . Das ist dann der Moment wenn Dich die Garantieerklärung einholen könnte . Genau genommen müsstest Du also schreiben "Der Garant müsste für nichts aufkommen unter der Voraussetzung der Bekannte reist vor dem Ablauf der Frist regulär wieder aus". Haben seine Bekannten eventuell gute Gründe (=Verdacht ) unter einer solchen Garantieerklärung nicht ihren Namen sehen zu wollen und suchen nun ein anderes Opfer .
Zitat von Ralfw Haben seine Bekannten eventuell gute Gründe (=Verdacht ) unter einer solchen Garantieerklärung nicht ihren Namen sehen zu wollen und suchen nun ein anderes Opfer.
Zitat von Ralfw Haben seine Bekannten eventuell gute Gründe (=Verdacht ) unter einer solchen Garantieerklärung nicht ihren Namen sehen zu wollen und suchen nun ein anderes Opfer.
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