Einladung des Vaters meiner Tochter

18.05.2010 12:02
#1 Einladung des Vaters meiner Tochter
avatar
spitzen Mitglied

Hallöle,

auch auf die Gefahr hin, dass mir viele wieder antworten "Wer lesen kann ist klar im Vorteil" traue ich mich trotzdem folgende Frage zu stellen, da ich hier bisher nicht fündig geworden bin. Vielleicht hat ja ein/e Wissende/r Lust mir zu antworten.

Da es langsam Zeit wird, dass meine Tochter (inzwischen 2 Jahre alt) ihren Vater kennen lernt, spiele ich mit dem Gedanken ihn nochmal hierher einzuladen.
Er war zuletzt 2006 hier und wie ich lese, gibt es seit 2007 im Einladungsprozedere einige Änderungen. Desweiteren, hat er ja nun eine Tochter hier und da stelle ich mir die Frage, ob diese Tatsache ein Einladungsverfahren evtl. erleichtern könnte?
Wo finde ich eine genaue detaillierte Liste zum Einladungsverfahren (Schritt für Schritt erklärt) und spielt es eine Rolle, dass er hier eine Tochter hat???

Über eine Antwort auf diese Fragen würde ich mich sehr freuen!!!

saludos
Enamorada


 Antworten

 Beitrag melden
18.05.2010 13:39
avatar  user ( gelöscht )
#2 RE: Einladung des Vaters meiner Tochter
avatar
user ( gelöscht )

Zitat von Enamorada
Desweiteren, hat er ja nun eine Tochter hier



entscheidend ist nicht, dass er der vater eurer tochter ist, sondern dass das hieb- und stichfest mit dokumenten nachgewiesen werden kann.

ist letzteres der fall, dann hat er sogar das recht, OHNE deutschkurs mit visum zur familienzusammenfuehrung dauerhaft einzureisen, auch wenn er mit dir nicht verheiratet ist.

bei alldem hab ich allerdings unterstellt, dass eure tochter Deutsche ist. sonst geht es natuerlich so nicht.


 Antworten

 Beitrag melden
18.05.2010 14:22
#3 RE: Einladung des Vaters meiner Tochter
avatar
spitzen Mitglied

Hi Willi,

danke erstmal!
Ja, meine Tochter ist Deutsche und ihr Vater hat die Vaterschaft anerkannt und steht in der Geburtsurkunde!

Ich möchte ihn allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum hier haben, so für 4 Wochen oder so!

Hast du weitere Tipps für mich???


 Antworten

 Beitrag melden
18.05.2010 14:24
avatar  b12
#4 RE: Einladung des Vaters meiner Tochter
avatar
b12
Rey/Reina del Foro

d.h., der vater müßte ein deutscher sein, der in cuba lebt. denn wenn die tochter von einem cubaner ist und in cuba geboren ist,ist die kleine kubanerin. und jetzt?


 Antworten

 Beitrag melden
18.05.2010 14:26
#5 RE: Einladung des Vaters meiner Tochter
avatar
spitzen Mitglied

Zitat von b12



d.h., der vater müßte ein deutscher sein, der in cuba lebt. denn wenn die tochter von einem cubaner ist und in cuba geboren ist,ist die kleine kubanerin. und jetzt?



Verstehe nicht, was du mir sagen willst. Meine Tochter ist in Deutschland geboren und Deutsche, ihr Vater ist allerdings ein in Kuba lebender Kubaner!


 Antworten

 Beitrag melden
18.05.2010 14:31
avatar  b12
#6 RE: Einladung des Vaters meiner Tochter
avatar
b12
Rey/Reina del Foro

Zitat von Enamorada

Verstehe nicht, was du mir sagen willst. Meine Tochter ist in Deutschland geboren und Deutsche, ihr Vater ist allerdings ein in Kuba lebender Kubaner!




der unterschied ist, das sie in deutschland geboren ist. hab grade so ein ähnliches problem mit einer in cuba geborenen kleinen, deshalb interessiet mich das.


 Antworten

 Beitrag melden
19.05.2010 11:22 (zuletzt bearbeitet: 19.05.2010 11:25)
avatar  kdl
#7 RE: Einladung des Vaters meiner Tochter
avatar
kdl
Rey/Reina del Foro

Zitat von Enamorada
Hi Willi,

danke erstmal!
Ja, meine Tochter ist Deutsche und ihr Vater hat die Vaterschaft anerkannt und steht in der Geburtsurkunde!

Ich möchte ihn allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum hier haben, so für 4 Wochen oder so!

Hast du weitere Tipps für mich???


Wenn der Vater auf der deutschen Botschaft eine Kopie der Geburtsurkunde vorlegen kann, ist er schon mal bei der Visavergabe klar im Vorteil.
Die Einladung selbst ist ja für die kub. Behörden gedacht, und wenn auf dieser vermerkt ist, daß er eine Tochter in Deutschland hat, sehe ich auch keinen grund, ihm das Ausreisevisum zu verweigern (was ja in den seltesten Fällen passiert).

Gruss
kdl


 Antworten

 Beitrag melden
19.05.2010 13:51
avatar  Sharky
#8 RE: Einladung des Vaters meiner Tochter
avatar
Top - Forenliebhaber/in

Als Vater eurer gemeinsamen Tochter braucht er keine Einladung für die cub. Seite, wenn er
die Vaterschaft nachweisen kann und mit dem Visum dürfte es auch keine Probleme geben.

Salu2 Sharky


 Antworten

 Beitrag melden
19.05.2010 13:54
avatar  Sharky
#9 RE: Einladung des Vaters meiner Tochter
avatar
Top - Forenliebhaber/in

Zitat von b12

d.h., der vater müßte ein deutscher sein, der in cuba lebt. denn wenn die tochter von einem cubaner ist und in cuba geboren ist,ist die kleine kubanerin. und jetzt?



Wenn ein Elternteil Deutscher ist, ist das Kind auch Deutscher, egal wo der Geburtsort ist.

Salu2 Sharky


 Antworten

 Beitrag melden
19.05.2010 14:10
#10 RE: Einladung des Vaters meiner Tochter
avatar
spitzen Mitglied

Zitat von Sharky
Als Vater eurer gemeinsamen Tochter braucht er keine Einladung für die cub. Seite, wenn er
die Vaterschaft nachweisen kann und mit dem Visum dürfte es auch keine Probleme geben.



Wie jetzt? Ich brauche keine Einladung, notarielle Beglaubigung etc. über die kubanische Botschaft machen? Und kann mir die 220,- sparen?

Das wäre toll!


 Antworten

 Beitrag melden
19.05.2010 14:30
avatar  Sharky
#11 RE: Einladung des Vaters meiner Tochter
avatar
Top - Forenliebhaber/in

schick ihn zu seiner Inmi, dort soll er nachfragen, meiner Meinung nach braucht er keine Einladung,
wenn er ein offizielles Papier über die Vaterschaft hat, oder eure Tochter hier in D bei der cub.
Botschaft registriert ist.

Salu2 Sharky


 Antworten

 Beitrag melden
Seite 1 von 1 « Seite Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!