"Verwandtschaftsverhältnis zur eingeladenen Person"

03.01.2010 21:16
avatar  muñeca
#1 "Verwandtschaftsverhältnis zur eingeladenen Person"
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Mitglied

Ich bin dabei, die Papiere für das Besuchsvisum / Einladung von meinem Freund fertig zu machen. Bin da jetzt unschlüssig, was ich da hinschreiben soll. Freund, Novios, Verlobter??? Urlaubsbekanntschaft? Sprachstudium kommt leider nicht in Frage, da er nur für 15 Tage Urlaub bekommt und daher "sehr rückkehrwillig" ist. Aber vielleicht könnt Ihr mir bitte helfen, was ich da nun genau angeben soll...

Vielen Dank schon mal!

Muneca


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03.01.2010 21:21
avatar  Moskito
#2 RE: "Verwandtschaftsverhältnis zur eingeladenen Person"
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Rey/Reina del Foro

Ich würde Freund schreiben.

S


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03.01.2010 21:27
#3 RE: "Verwandtschaftsverhältnis zur eingeladenen Person"
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spitzen Mitglied

Schreib ruhig Freund, ist ja nichts verbotenes. Bei der Wahrheit bleiben und nichts erfinden ist am besten.


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03.01.2010 21:38
#4 RE: "Verwandtschaftsverhältnis zur eingeladenen Person"
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Rey/Reina del Foro

Ich habe mal bei einer Einladung "Bekannte" geschrieben. Da es nicht die "Novia" war und ich deswegen extra nicht "Freundin" schreiben wollte.

Gab überhaupt keine Probleme.

Carnicero


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03.01.2010 21:51
avatar  Moskito
#5 RE: "Verwandtschaftsverhältnis zur eingeladenen Person"
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Rey/Reina del Foro

.
Meine subjektive Meinung zum Einladungsverfahren ist, man sollte soweit als möglich bei der Wahrheit bleiben. Das schließt kleine Schönheitskorrekturen nicht aus, aber spätestens wenn novia/novio beim Interview sitzt, werden Lügen schnell durchschaut. Die Botschaftsangestellten sind diesbezüglich Profis und die kubanischen Antragssteller/innen tendenziell eher weniger überzeugende Lügner, vor allem, wenn es um logische Argumentation geht.

S


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03.01.2010 21:52
avatar  muñeca
#6 RE: "Verwandtschaftsverhältnis zur eingeladenen Person"
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Mitglied

Ich danke Euch vielmals!


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03.01.2010 21:57
avatar  hola2
#7 RE: "Verwandtschaftsverhältnis zur eingeladenen Person"
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super Mitglied

Sehe ich das richtig, dann du zwischen 1500-2000 Euro ausgeben möchtest, damit dein Freund nur 2 Wochen nach Deutschland kommt? Das wäre mir ehrlich gesagt viel zu viel Aufwand. Mir sind ja meistens schon die 3 Monate viel zu kurz. Kaum sind die Leute da, 1-2 große Partys, ein paar Liter Bier, und schon steh ich schon wieder heulend am Flughafen.

Wäre es da nicht sinnvoller, wenn du für 2 Wochen nach Kuba fliegst? Oder wenn dein Freund erst die Arbeit wechselt und es dann nochmal versucht? Verstehe sowieso nicht, wieso er nur 2 Wochen bekommt. Bei den "normalen" Jobs bekommst du doch eigentlich ohne Probleme länger frei, zumindest hatten meine Leute da noch nie Probleme.


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04.01.2010 12:33
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#8 RE: "Verwandtschaftsverhältnis zur eingeladenen Person"
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Da bin ich sehr gespannt, wie das ausgeht.
M.E. ist bei einem 15 tägigen Ausflug Rückkehrbereitschft gerade nicht zu erwarten. So würde ich zumindest denken als Angestellter der Botschaft.


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04.01.2010 13:55
avatar  muñeca
#9 RE: "Verwandtschaftsverhältnis zur eingeladenen Person"
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Mitglied

Also, er bekommt doch jetzt einen Monat. Was heißt "normaler Job"? Ich habe auch einen normalen Job und 4 Wochen am Stück Urlaub werden überhaupt nicht gern gesehen und länger schon mal gar nicht.
Er arbeitet im Tourismus. Die Hotelbetten sind ziemlich leer und er musste die vergangenen Monate auch in einem anderen Hotel arbeiten, weil im seinem, wo er angestellt ist, kaum Gäste waren. D.h. wenn er da für 3 Monate weggeht, kann er sich gleich einen neuen Job suchen. So ist das nunmal!
Natürlich weiß ich, dass es für mich günstiger ist, selber nach Kuba zu fliegen. Aber ich möchte, dass er sieht, wie ich in D. lebe und er auch ein wenig meine Kultur kennenlernen kann. Das ist doch selbstverständlich oder?


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04.01.2010 19:41
avatar  hola2
#10 RE: "Verwandtschaftsverhältnis zur eingeladenen Person"
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super Mitglied

Normaler Job in Kuba ist für mich alles außer medizinisches oder touristisches Zeug. Dass er 3 Monate am Stück keinen normalen Urlaub bekommt, ist verständlich, meine Leute fragen dann wegen "unbezahlten" Urlaub, quasi eine Freistellung. Wurde in den meisten Fällen auch bewilligt. Bei Jobs im Tourismus ist die Sache natürlich ein wenig anders. Ich habe die Erfahrung machen müssen, dass die Leute dort, an kubanischen Massstäben gemessen, ungewöhnlich hart und diszipliniert arbeiten müssen. Einer meiner Cousins hat damals auch im touristischen Bereich gearbeitet, da gab es auch Probleme mit den 3 Monaten. Und da Jobs in diesem Bereich begehrt sind (vor allem, da das Trinkgeld eines einziges Tages den Monatslohn übersteigen kann), verstehe ich auch, dass er das nicht aufs Spiel setzen will. Bei meinen Leuten gab es damals nicht so das Problem, wollte der Arbeit geber nicht frei geben, wurde kurzerhand gekündigt, und sich nach der Rückkehr einfach etwas neues suchen. Das sollte man natürlich nur machen, wenn man einen normalen Pesojob hat, bei dessen Verlust man selbst nicht viel zu verlieren hat.

Und da er jetzt zumindest doppelt so lang bleiben kann, ist das doch schon viel besser. Natürlich verstehe ich, dass du möchtest, dass er das Leben in Deutschland kennenlernt.


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04.01.2010 20:22
avatar  muñeca
#11 RE: "Verwandtschaftsverhältnis zur eingeladenen Person"
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Mitglied

Hallo Hola2, vielen Dank für Dein Verständnis. Es ist ja auch das Trinkgeld. Das im Monat zusammengezählt ist fast nochmal das doppelte Gehalt. Welcher Cubi möchte schon darauf verzichten.
Eine Frage habe ich noch zum Übersetzungsschreiben. Muss das vom Dolmetscher übersetzt werden? Ich spreche fließend Spanisch und würde alles selber erstellen. Dann bräuchte der Übersetzer das nur noch überfliegen und seinen Beglaubigungsstempel runtersetzen. Zur Sicherheit schaut sich das meine mexikanische Arbeitskollegin nochmal an.

Ich danke Euch nochmals für Euer Feedback.


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04.01.2010 20:49 (zuletzt bearbeitet: 04.01.2010 20:51)
avatar  pedrita
#12 RE: "Verwandtschaftsverhältnis zur eingeladenen Person"
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sehr erfahrenes Mitglied

Hallo muneca,

hier gibt es die Einladung in deutsch und in spanisch, einfach ausfüllen, ausdrucken, fertig. Braucht keinen Übersetzer. Damit zum Notar und in dessen Beisein beide Formulare unterschreiben. Kostet um die 10 €. Danach muss es noch vom Landgericht überbeglaubigt werden (nochmals ca. 10 €). Bei mir hat es der Notar ans Landgericht weitergeschickt. Kannst es aber auch selbst dorthin bringen. Wurde von der cubanischen Botschaft problemlos so akzeptiert.

Grüsse pedrita


Zitat:
Unser Mitglied Cochero hat sich die Mühe gemacht und die
Einladungsformulare als Word Dokument erstellt.
Hier bieten wir sie Euch als Download an.

Deutsches Formular:
http://hammi.kilu.de/Einladungsformular ...ktober 2008.doc
Spanisches Formular:
http://hammi.kilu.de/Einladungsformular ...ktober 2008.doc

Nos vemos
Dirk


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04.01.2010 22:14
avatar  muñeca
#13 RE: "Verwandtschaftsverhältnis zur eingeladenen Person"
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Mitglied

Hallo Pedrita,

das habe ich doch schon alles fertig:-) Ich meinte die "Eidesstattliche Erklärung", so verlangt es zumindest die Deutsche Botschaft. Habe ich das so richtig verstanden?
Aber vielen Dank für den Tip mit dem Notar. Schauen wir mal, ob das Glück mal auf meiner Seite ist...


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04.01.2010 22:17
avatar  pedrita
#14 RE: "Verwandtschaftsverhältnis zur eingeladenen Person"
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sehr erfahrenes Mitglied

Die eidesstattliche Erklärung ist die Unterschrift vor dem Notar auf den beiden Vordrucken. Da steht unten drauf, dass du versicherst ....

jetzt klarer?


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04.01.2010 22:33
avatar  pedrita
#15 RE: "Verwandtschaftsverhältnis zur eingeladenen Person"
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sehr erfahrenes Mitglied

verflixt, ich sehe gerade, dass sich die links nicht öffnen lassen. Vielleicht geht es damit

Einladungsformulare auf Deutsch und Spanisch


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04.01.2010 22:41
avatar  muñeca
#16 RE: "Verwandtschaftsverhältnis zur eingeladenen Person"
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Mitglied

Irgendwie nicht. Weil es auf der Seite so steht. Naja, kann da nochmal anrufen.


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04.01.2010 22:52
avatar  pedrita
#17 RE: "Verwandtschaftsverhältnis zur eingeladenen Person"
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sehr erfahrenes Mitglied

meinst du denn jetzt die Erklärung für die kubanische Botschaft oder die für die deutsche Botschaft?

Falls du die deutsche Botschaft meinst, brauchst du eine Verpflichtungserklärung, die die deutsche Ausländerbehörde deiner Stadt/Gemeinde ausstellt. Da muss aber nichts ins Spanische übersetzt werden. Wird in deutsch ausgestellt und ist für die deutsche Botschaft - also keine Motwendigkeit zur Übersetzung.

Und wenn du die kubanische Botschaft in Bonn oder Berlin meinst, dann sind es eben die beiden Vordrucke aus dem Link (1x deutsch und 1x spanisch), beide unterschrieben beim Notar und beide beglaubigt durch das Landgericht.


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05.01.2010 13:10
avatar  muñeca
#18 RE: "Verwandtschaftsverhältnis zur eingeladenen Person"
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Mitglied

Benötigt wird hierzu (zur Einladung) seit neuestem ein ins spanische übersetzte und notariell beglaubigtes "Bürgschaftsschreiben". Für dieses wird keine ofizielle Form vorgeschrieben, es kann in Anlehnung an das normale cubanische Einladungsschreiben erstellt werden. Das wurde auch schon so erfolgreich durchgeführt.
Näheres hier: Link zur cub. Botschaft
Beispiel (erfolgreich angewandt!): Eidesstattliche Erklärung

Bahnhof???


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