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Zitat die Auskunft im Konsulat in Bonn lautete 11 Monate und 29 Tage
Habe ich auch so in Erinnerung.
und trotzdem sind es nur 11 Monate ! Wenn also die Ausreise aus Kuba z.B. am 30.12.2009 stattgefunden hat dann ist die PVE bis maximal zum 30.11.2010 verlängerbar.Danach tritt die Emigrante Regelung in Kraft - es sei denn, man kann einen absolut plausiblen Grund vorweisen. Ein anderslautender Vertrag mit einer Uni oder Sprachschule stellt einen solchen Ausnahmegrund mit Sicherheit nicht dar. Denn: Den Kubanern ist es vollkommen schnuppe weshalb der einzelne Kubaner ausreist, solange er nur nicht während seiner Reise gegen kubanische Gesetze verstösst.Deshalb ist auch schon die Ausgangsthese dieses Threads nicht schlüssig, denn ein Sprachreisevisum gibt es für Kubaner gar nicht.
Naja, es gibt ein Forum, da wurde das Visum als Sprachreisevisum bezeichnet. Allgemein ist es wohl hier so, dass es eine ganze Ecke länger mit diesem als mit einem normalen Touristenvisum dauern kann.
Zitat von daboseNaja, es gibt ein Forum, da wurde das Visum als Sprachreisevisum bezeichnet. Allgemein ist es wohl hier so, dass es eine ganze Ecke länger mit diesem als mit einem normalen Touristenvisum dauern kann.
in der deutschen Botschaft gibt es das Sprachvisum ja auch. Aber eben nicht von kubanischer Seite. Was die Deutschen in der deutschen Botschaft für ein Visum ausstellen interessiert die Kubaner in der Inmigracion herzlich wenig. Deshalb gibt es auch keine Sonderprüfung bei Sprachvisa. In der Inmigración gibt es eine PVE (Permiso de Viaje al Exterior) und die ist IMMER für maximal 11 Monate gültig, vollkommen egal ob die Deutschen vorher ein Besuchs-, Sprach, Familienzusammenführungs- oder Ehegattennachzugsvisum ausgestellt haben.
und es sind 11 Monate und 29 Tage. Im Dezember wurde in der Inmigracion eine PVE für ein Monat ausgestellt und er kann verlängern um 11 Monate und 29 Tage. saludos
Zitat von arcoirisund es sind 11 Monate und 29 Tage. Im Dezember wurde in der Inmigracion eine PVE für ein Monat ausgestellt und er kann verlängern um 11 Monate und 29 Tage. saludos
egal welches Visum oder welchen Aufenthaltstitel Deine Freundin von den deutschen Behörden bekommt...Sie MUSS nach 11 Monaten wieder zurück nach Kuba! Die PVE ist nur für eine Ausreise aus Kuba gültig...d.h. Ihr müsst nach 11 Monaten die Einladungsprozedur widerholen!!! Sollte Sie also z.Bsp. eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahr von Dtl. bekommen haben müsste Sie nach den 11 Monaten ausreisen und jedes Mal wieder zur IMMI gehen um die PVE neu zu beantragen. Wichtig ist hier das es für bestimmte Berufs-/ Personengruppen (meine Freundin hat im Tourismus gearbeitet und hat ein UNI Diplom mit Auszeichung) noch extra vorzulegende Dokumente gibt...so z.Bsp. braucht meine Freundin die Genehmigung des Tourismusministers das man ihr die Ausreise genehmigt!!! Sie hat ein Dokument welches mit dem Vermerk "permanent" versehen wurde somit muss Sie es nicht immer neu besorgen. Denn das dauert 1-3 Monate !!!! Vielleicht ist bei Deiner Freundin ebenfalls ein solches Dokument notwendig? Nicht vom touri-minister aber vielleicht von einer anderen Institution???
Wann muss sie denn eigentlich verlängern? Sobald wie möglich, oder erst am Ende des Aufenthaltes das Geld bezahlen und gut ist? Ich würde somit gerne wissen, wann ich denn mit ihr zum Konsulat muss.
Zitat von daboseWann muss sie denn eigentlich verlängern? Sobald wie möglich, oder erst am Ende des Aufenthaltes das Geld bezahlen und gut ist? Ich würde somit gerne wissen, wann ich denn mit ihr zum Konsulat muss.
müssen, nur vor der Rückreise. Vorauszahlung nicht nötig und wohl auch nicht empfehlenswert. Wenn der Gast es sich auf einmal überlegt und zurück will, weil die Mutter gestorben oder der Primo krank ist, ist das Geld futsch
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