Einladung eines leiblichen Kindes nach Deutschland

04.06.2009 18:16
avatar  Gina
#1 Einladung eines leiblichen Kindes nach Deutschland
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super Mitglied

Hallo,

ein Freund ist gerade dabei, seine Freundin und seinen leiblichen Sohn einzuladen. Es gibt Probleme, welche genau, wissen wir im Moment leider nicht so genau. Die Schwägerin (also Schwägerin in Spe) hat am Telefon gesagt er müsse persönlich auf die Deutsche Botschaft, um die Deutsche Staatsbürgerschaft für den Kleinen zu beantragen. Geht aber aus beruflichen Gründen zurzeit nicht. Abgesehen davon, möchte er die beiden wirklich nur für 3 Monate hierher einladen, dann möchten sie wieder zurück nach Kuba. Er hat folgende Information heute von der Deutschen Botschaft erhalten (falls ich das irgendwie schaffe, die Datei hochzuladen), die für andere, die eventuell das Gleiche vorhaben, sicherlich auch interessant und wichtig sein kann. Er hat es leider nicht gewusst, dass er seinen Sohn eintragen lassen muss.

Viele Grüße

Gina

PS: Falls jemand eine Lösung für ihn hat, nur her damit!!!!


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04.06.2009 18:32
avatar  user ( gelöscht )
#2 RE: Einladung eines leiblichen Kindes nach Deutschland
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user ( gelöscht )

hat er schon mal hier bei der ABH nachgefragt????


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04.06.2009 18:56
avatar  Gina
#3 RE: Einladung eines leiblichen Kindes nach Deutschland
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super Mitglied

Nein, hat er meines Wissens nach noch nicht.


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04.07.2009 15:23
avatar  Mirle
#4 RE: Einladung eines leiblichen Kindes nach Deutschland
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super Mitglied

Habe vor 2 Jahren meinen damals 10jährigen Sohn eingeladen,kub.Staatsangehöriger.
Von hier waren die Verpflichtungserklärung,Versicherung,Ticket und Einladung vorzulegen.
In Kuba war der Reisepass,Einverständniserklärung der kub. Mutter f. Ausreise,zu erledigen.Außerdem wurde für Kinderausweis und Polizei- Archiv je 1 Foto angefordert.
Von Fall zu Fall fragt Immigration auch nach Erlaubnis der Schule und Dir.Edukation Provincial wenn Reisezeit länger als die Schulferien sind .Habe es besorgt ,aber es wurde nicht abgefragt.
Die Einverständniserklärung f. Ausreise wurde von der Mutter beim Notar erledigt,und war von der Botschaft aus Vorsorge gewünscht,um ev. Probleme bei der Ausreise am Flughafen zu vermeiden ,wenn der Aduana danach fragt.
Botschaft hat ohne Probleme gearbeitet.


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04.07.2009 15:29
avatar  Mirle
#5 RE: Einladung eines leiblichen Kindes nach Deutschland
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super Mitglied

Zitat von Mirle
Habe vor 2 Jahren meinen damals 10jährigen Sohn eingeladen,kub.Staatsangehöriger.
Von hier waren die Verpflichtungserklärung,Versicherung,Ticket und Einladung vorzulegen.
In Kuba war der Reisepass,Einverständniserklärung der kub. Mutter f. Ausreise,zu erledigen.Außerdem wurde für Kinderausweis und Polizei- Archiv je 1 Foto angefordert.
Von Fall zu Fall fragt Immigration auch nach Erlaubnis der Schule und Dir.Edukation Provincial wenn Reisezeit länger als die Schulferien sind .Habe es besorgt ,aber es wurde nicht abgefragt.
Die Einverständniserklärung f. Ausreise wurde von der Mutter beim Notar erledigt,und war von der Botschaft aus Vorsorge gewünscht,um ev. Probleme bei der Ausreise am Flughafen zu vermeiden ,wenn der Aduana danach fragt.
Botschaft hat ohne Probleme gearbeitet.
Zitat von Mirle
Habe vor 2 Jahren meinen damals 10jährigen Sohn eingeladen,kub.Staatsangehöriger.
Von hier waren die Verpflichtungserklärung,Versicherung,Ticket und Einladung vorzulegen.
In Kuba war der Reisepass,Einverständniserklärung der kub. Mutter f. Ausreise,zu erledigen.Außerdem wurde für Kinderausweis und Polizei- Archiv je 1 Foto angefordert.
Von Fall zu Fall fragt Immigration auch nach Erlaubnis der Schule und Dir.Edukation Provincial wenn Reisezeit länger als die Schulferien sind .Habe es besorgt ,aber es wurde nicht abgefragt.
Die Einverständniserklärung f. Ausreise wurde von der Mutter beim Notar erledigt,und war von der Botschaft aus Vorsorge gewünscht,um ev. Probleme bei der Ausreise am Flughafen zu vermeiden ,wenn der Aduana danach fragt.
Botschaft hat ohne Probleme gearbeitet.
Zitat von Mirle
Habe vor 2 Jahren meinen damals 10jährigen Sohn eingeladen,kub.Staatsangehöriger.
Von hier waren die Verpflichtungserklärung,Versicherung,Ticket und Einladung vorzulegen.
In Kuba war der Reisepass,Einverständniserklärung der kub. Mutter f. Ausreise,zu erledigen.Außerdem wurde für Kinderausweis und Polizei- Archiv je 1 Foto angefordert.
Von Fall zu Fall fragt Immigration auch nach Erlaubnis der Schule und Dir.Edukation Provincial wenn Reisezeit länger als die Schulferien sind .Habe es besorgt ,aber es wurde nicht abgefragt.
Die Einverständniserklärung f. Ausreise wurde von der Mutter beim Notar erledigt,und war von der Botschaft aus Vorsorge gewünscht,um ev. Probleme bei der Ausreise am Flughafen zu vermeiden ,wenn der Aduana danach fragt.
Botschaft hat ohne Probleme gearbeitet.

Habe die Abwicklung bei der Botschaft in Havanna persönlich ohne die Mutter und ohne Kind erledigt.


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